Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Derzeit gilt noch das Monopol der Verwertungsgesellschaften, bezogen auf die besagten Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern, Verlegern und Interpreten zum Schutz des geistigen Eigentums, und das der GEMA; aber schon nach der jetzigen Rechtslage darf die GEMA dabei eben nicht willkürlich und unverhältnismäßig vorgehen, sondern sie hat einen ausgewogenen Ausgleich mit allen Beteiligten zu suchen.

§ 3 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes gibt den Verwertungsgesellschaften die Kriterien an die Hand, nach denen die Tarife aufzustellen sind.

Danach sollen die Berechnungsgrundlagen für Tarife – ich zitiere – „in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden. Die Tarife können sich auch auf andere Berechnungsgrundlagen stützen, wenn diese ausreichende, mit einem vertretbaren Aufwand zu erfassende Anhaltspunkte für die durch die Verwertung erzielten Vorteile ergeben. Bei der Tarifgestaltung ist auf den Anteil der Werknutzung am Gesamtumfang des Verwertungsvorgangs angemessen Rücksicht zu nehmen.“ Ich unterbreche das Zitat, um den danach folgenden Satz direkt hervorzuheben, der nämlich lautet: „Die Verwertungsgesellschaft soll bei der Tarifgestaltung und bei der Einziehung der tariflichen Vergütung auf religiöse, kulturelle und soziale Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten einschließlich der Belange der Jugendpflege angemessene Rücksicht nehmen.“

Genau dieser Orientierungssatz, diese Rahmenbedingung, wird – das ist auch unsere Überzeugung – im jetzt vor der Schiedsstelle verhandelten neuen Tarifsystem der GEMA und seinem bisherigen Ansatz nicht ausreichend beachtet und berücksichtigt. Landauf und landab beklagen und belegen schlüssig und eindringlich Initiatoren von Musikveranstaltungen, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, Diskotheken und Klubbetreiber, Veranstalter von Straßen-, Volks- und Vereinsfesten, im Besonderen aber auch solche gesellschaftlichen Strukturen, die ausgewiesenermaßen gemeinnützig wirken, zum Beispiel der Landesverband der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, dass diese durch die vorgesehenen erheblichen Gebührensteigerungen von teils mehreren Hundert Prozent vor existenzielle wirtschaftliche Probleme gestellt werden.

Die bislang vorgesehenen Gebührensteigerungen gefährden die besagten Nutzer von geschützten Werken in ernster Weise in ihrer Tätigkeit, Arbeitsplätze in großer Zahl stehen auf dem Spiel, Preiserhöhungen für Besucher stehen an, die nicht mehr erschwinglich sind, und die Sorge geht um, dass viele Vereine und Kommunen dann nicht mehr in der Lage sein werden, Volks-, Straßen- und Vereinsfeste, die Bestandteil der Alltagskultur geworden sind, zu organisieren und wie bisher durchzuführen.

So hat beispielsweise der Landesverband Sachsen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner e. V ein Berechnungsbeispiel vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass für ein Vereinsfest in einer Kleingartenanlage in der heute üblichen Machart derzeit 30 bis 40 Euro GEMA-Gebühren zu bezahlen sind. Bliebe es bei dem Gebührensatz nach der GEMA-Reform, müsste künftig für einen Kleingartenverein – führt er auf einer Fläche von 50 mal 50 Metern, also 2 500 Quadratmeter, ein Vereinsfest durch, auf dem er CDs abspielt bzw. Livemusik, meinethalben auch von Mitgliedern aus den eigenen Reihen, abspielen lässt – im Einzelfall Gebühren in Höhe von 588 Euro bezahlen.

Dass derart enorme Kosten von Kleingartenvereinen, die nur über die Beitragseinnahmen ihrer Mitglieder verfügen, nicht aufgebracht werden können und damit vor allen Dingen die auch von Anwohnern und Gästen rege in Anspruch genommenen Vereinsfeste perspektivisch

wegfallen, kann niemanden gleichgültig lassen.

Vor dem gleichen Problem stehen auch alle anderen ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, sich mit Veranstaltungen in der Öffentlichkeit präsentieren und in der Bevölkerung für ihre Arbeit werben und diese dafür interessieren wollen. Als Beispiel nenne ich die Freiwilligen Feuerwehren.

Deshalb liegt es in der Verantwortung der Politik, hier qua Beschlusslage des Sächsischen Landtages an die GEMA und an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, also das Deutsche Patent- und Markenamt, die Forderung heranzutragen, bürgerschaftliches Engagement und gemeinnütziges Wirken zu achten und zu unterstützen und nicht durch unverhältnismäßige und in keiner Relation zu dem durch die jeweiligen Veranstalter erzielten sehr geringen wirtschaftlichen Nutzen stehende Gebührenerhebung zu liquidieren.

Die in Nummer IV.2. des GEMA-Tarifs für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe vorgesehenen Sondernachlässe für Veranstaltungen mit religiöser, kultureller und sozialer Zweckbindung bedeuten – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich hervorheben – für die Veranstalter keine Entlastung, wenn zuvor die Gebühren in dem vorgesehenen Maße angehoben werden.

Wir werden uns mit unserem Antrag bewusst – das will ich an der Stelle abschließend betonen – nicht, wie es etwa der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und andere Landtage getan haben – mit der Bitte an die Landesregierung wenden, die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt auf diese Fragen hinzuweisen. Wir wollen nicht an die Schiedsstelle als solche herantreten. Mitglieder der Schiedsstelle müssen frei von Weisungen und von politischer Einflussnahme sein.

Die Ziffer 2 des Antrages verfolgt das Anliegen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde zum Handeln angehalten werden soll. Gemäß § 19 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes ist darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften – so auch die GEMA – den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß, vollständig und sachgerecht nachkommen, eingeschlossen die Prüfung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.

Wir wollen ausdrücklich betonen: Wir suchen in der Tat in keiner Weise Streit. Wir suchen in der Sache Interessensausgleich. Wir bitten alle in diesem Hohen Haus vertretenen Abgeordneten um eine Behandlung des Antrages unter diesem Aspekt, dass wir hier für einen Interessensausgleich streiten, der in vielerlei Hinsicht Ausstrahlung auf die gesellschaftliche Situation und auf gesellschaftliche Kulturwerte in diesem Land und auch im Freistaat Sachsen haben kann.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Bartl. – Für die CDU-Fraktion spricht die Abg. Frau Fiedler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausgangssituation beim Thema GEMA ist nicht einfach. Schon einmal haben wir im Juli dieses Jahres darüber debattiert.

Nun sind wir für das Thema Gebührenerhöhung sensibilisiert. Wir wissen um die Bedeutung und auch um die Konsequenzen, die die Einführung der neuen Gebühren haben würde. Gerade wir Kulturpolitiker schauen mit Blick auf das Kulturland Sachsen mit seinen zahlreichen Musikveranstaltungen, Volksfesten, Stadtteilfesten und passend zur Jahreszeit Weihnachtsmärkten durchaus mit großer Sorge auf die Entwicklung.

Doch damals wie heute sind die Handlungsmöglichkeiten des Parlamentes sehr eingeschränkt. Für den bestehenden Konflikt zwischen der GEMA und den Betroffenen hat der Gesetzgeber ein eindeutiges Verfahren festgeschrieben. So kann das Problem nicht auf politischer Ebene gelöst werden, sondern muss von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt entschieden werden. Ein wichtiger Teilerfolg ist sicher: dass der Start der neuen Tarifstruktur bis Mitte 2013, sprich auch bis zum Schiedsspruch, verschoben ist.

Im Schlichtungsverfahren muss die GEMA die tatsächlichen Grundlagen für die Angemessenheit ihrer Vorschläge darlegen. Deshalb können wir von dieser Stelle auch nur appellieren, die Interessen der Musikveranstalter bei ihrer Betrachtung entsprechend einzubeziehen. Deren Argumente sind für uns durchaus überzeugend, weshalb wir darauf bauen, dass die Tarife so überarbeitet werden, dass die Musikveranstalter künftig nicht für dieselbe Veranstaltung bis zu einem Vielfachen der bisherigen Vergütung zu entrichten haben.

Es ist hier sicher nicht der richtige Ort, um über die internen Ausschüttungsmechanismen der GEMA zu diskutieren. Dieser notwendige Diskussionsprozess sollte zunächst von den Mitgliedern in den Gremien der GEMA geführt werden.

Außerdem ist die GEMA gefordert, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern und gegenüber den Betroffenen deutlich zu machen, warum welche Tarife überhaupt erhöht werden sollen.

Betrachten wir konkret die sächsische Szene, so bedeutet die neue Tarifstruktur – würde sie so kommen, wie vorgeschlagen – für etwa 20 bis 30 % der betroffenen Klubs mit Livemusik eine zum Teil sehr deutliche Erhöhung, aber für etwa 70 % eben auch nicht. Allein dieses kleine Beispiel zeigt, wie wichtig es wäre, dass die GEMA hier stärkere und bessere Aufklärungsarbeit leistet.

Künstler und Produzenten haben einerseits ein Recht auf Bezahlung ihrer Leistungen. Auch das ist für uns Kultur

politiker immer wichtig zu betonen. Die Unternehmen, die Diskotheken, Restaurant- und Klubbesitzer haben andererseits auch ein Recht auf einen fairen Umgang. Es muss ein ausgewogenes Tarifsystem geben, das sowohl die Interessen der Rechteinhaber als auch der Abnehmerseite berücksichtigt.

Schon im Bericht der Enquetekommission Kultur von 2007 wurden der bürokratische Verwaltungsaufwand, mangelnde Transparenz auch im Hinblick auf einen undurchsichtigen Tarifdschungel, zu hohe Gebühren, Probleme bei der sozialkaritativen Veranstaltung und die umständlichen Tarifmodi bei der GEMA angesprochen. Deshalb ist das Anliegen der GEMA, die Tarifstruktur zu vereinfachen, der richtige Ansatz. Leider scheint dies mit dem vorliegenden Vorschlag nicht gelungen zu sein. Teilweise würde, so wie beschrieben, sogar das Gegenteil eintreten.

Ergebnis eines neuen Gebührenmodells kann es nicht sein, dass die Musikveranstalter in Insolvenz gehen müssten, Arbeitsplätze verloren gehen und die Einnahmen für die Künstler letztlich damit sinken statt steigen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geistiges Eigentum muss geschützt werden. Die Nutzung von kreativen Leistungen durch andere ist nicht kostenlos. Die Arbeit, die dahintersteckt, muss gewürdigt und auch bezahlt werden. Andererseits müssen die Tarife dafür angemessen sein. Das vorliegende neue Gebührenmodell scheint diesen Anspruch nicht zu erfüllen. Deshalb bauen wir darauf, dass die Schiedsstelle eine gerechte Entscheidung treffen wird. Dort gehört das Verfahren auch hin und nicht hierher, in den Landtag. Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun die SPD-Faktion; Herr Abg. Panter. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben die Details schon sehr gut beleuchtet. Vorhin im Vorgespräch haben wir gefragt: Was kann man dazu noch sagen? Eigentlich ist alles gesagt.

Ich möchte noch kurz auf ein, zwei Aspekte abheben; denn wir haben gehört, dass die Tariferhöhung, die von der GEMA im April verkündet wurde und die ein Jahr später, im April 2013, in Kraft treten soll – vielleicht kann man schon sagen: „sollte“ –, zu sehr starken Diskussionen geführt hat.

Das Grundproblem – neben der teilweise sehr deutlichen Erhöhung – ist aber auch im Kommunikationsverhalten der GEMA zu sehen. Es handelt sich um ein Kommunikationsverhalten, bei dem man vorher nicht mit Interessengruppen spricht, sehr von oben herab erscheint und sich in Aussagen des Pressesprechers der GEMA. wiederfindet. Er sagte: „Wer jetzt 500 % mehr bezahlen muss, der hat in

der Vergangenheit 500 % zu wenig gezahlt.“ Wer solche Pressesprecher hat, braucht sich über Gegenwind nicht zu wundern.

Nun muss man der GEMA aber auch zugutehalten, dass sie in den letzten Monaten ein bisschen was gelernt hat. Mittlerweile gibt es vielfältige öffentliche Veranstaltungen zu diesem Thema, auf denen die GEMA durch ihre Vertreter auftritt. Ich selbst habe solche Veranstaltungen durchgeführt. Interessant ist nur zu sehen, dass sie für die GEMA Züge von Abwehrschlachten haben. Die Fronten sind sehr stark verhärtet. Ich denke, der Antrag auf Schlichtungsverfahren, den die GEMA selbst gestellt hat, hat daran nicht wahnsinnig viel geändert.

Es ist schön, dass es einen weiteren Schritt gab. Am 3. Dezember ist bekannt geworden, dass es vertagt wird. Wir haben schon gehört, dass die Tarifreform frühestens am 30. Juni in Kraft treten soll, also nach Verkündung eines möglichen Schlichterspruches. Aber man muss auch sehen, dass ein solcher Schlichterspruch für die GEMA nicht bindend ist. Es ist durchaus möglich, dass die GEMA danach sagt: Gut, wir halten fest und setzen trotzdem um.

Damit würde sich die GEMA wahrscheinlich keinen Gefallen tun; denn sie hat jetzt schon eine Diskussion ausgelöst, die viel weiter geht. Darauf möchte ich gleich zu sprechen kommen, ich möchte mich aber auch zu dem Antrag äußern.

Eigentlich sind wir als SPD-Fraktion der Meinung, dass der Antrag – gerade durch die Verlängerung der Frist – überholt ist. Er hat ja einen klaren appellativischen, symbolischen Charakter. Trotz allem werden wir zustimmen, auch wenn wir als Landtag – das hat Kollegin Fiedler bereits gesagt – nicht der richtige Adressat sind. Aber wir teilen viele der Grundpositionen, die darin erwähnt werden, zum Beispiel den fairen Interessenausgleich, den es zwischen Nutzern und Urhebern geben muss, eindeutig, genauso wie die Fokussierung auf das Ehrenamt, auf die Gemeinnützigkeit und einige grundsätzliche andere Punkte.

Wenn ich sage, dass es noch eine andere Diskussion gab, dann hebe ich vor allem auf grundsätzliche Diskussionen zum Urheberrecht ab. Das ist Bundessache und geht uns nur bedingt etwas an. Aber ich hebe auch auf die Diskussion über die Entscheidungs- und Verteilungsstrukturen innerhalb der GEMA ab. Auch das klang kurz an.

Wir müssen uns Fragen stellen, was die GEMA angeht, zum Beispiel, ob sie ihrer Aufgabe – der Sicherung der kulturellen Vielfalt – wirklich noch nachkommt. Wie sehen denn die Interessen der Urheber wirklich aus? Ist die GEMA überhaupt demokratisch gerecht organisiert?

Diese Fragen stellen sich, wenn man sich die Struktur anschaut. Es sind dort über 60 000 Urheber organisiert. Davon sind sage und schreibe 5 % Vollmitglieder mit allen Mitgliedsrechten, also etwas mehr als 3 000 ordentliche Mitglieder. Es gibt weiterhin 10 %, etwas mehr als 6 000 Mitglieder, die „Außerordentliche“ genannt wer

den, sogenannte Anwärter. Die restlichen 55 000 Personen sind – im O-Ton – „Urheber ohne Zugang zum Mitgliedsstatus“.

Das heißt also, 5 % der ordentlichen Mitglieder der GEMA entscheiden über die Tarifstrukturen und Verteilstrukturen der eingenommenen Gelder. Das mutet doch sehr vorsintflutlich an. Eine Berliner Musikerin hat dazu ein sehr schönes Zitat gebracht: „Wenn die GEMA der Staat wäre, dann müssten alle Steuern zahlen, aber nur 5 % dürften wählen gehen, nur die 5 % Reichsten.“ Das erinnert mich an das preußische Drei-Klassen-Wahlrecht. Ich denke, in diesem Hohen Haus gibt es wahrscheinlich nur eine Partei – die Zastrow’sche FDP, die frontal vor mir sitzt –, die so etwas gutheißen würde.

(Nico Tippelt, FDP: Ach, ach!)

Nun gut, genug. Ich möchte gar nicht großartig polemisch werden. Ich denke – und spreche damit für meine Fraktion –, dass diese Diskussion wichtig ist, dass sie auch in diesem Hohen Haus geführt werden muss, dass die GEMA sich mit ihrer Art der Kommunikation keinen Gefallen getan hat, sondern – im Gegenteil – dass es neben der Diskussion über die Tarifreform auch eine Reform der GEMA geben muss. Wenn die GEMA dazu selbst nicht in der Lage ist, werden wir sicherlich hier bzw. an anderer parlamentarischer Stelle weitere Diskussionen führen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Panter. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abg. Herbst. Bitte, Herr Herbst.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Thema GEMA haben wir hier schon häufiger gesprochen. Es gibt, was die Grundsatzposition betrifft, vermutlich wenig Neues zu berichten.

Ich kann der LINKEN sagen: Im Grundanliegen kann ich Ihren Antrag in gewissem Maße nachvollziehen. Allein das Problem ist – das hat Kollegin Fiedler bereits gesagt –: Der Adressat ist der falsche; denn weder die Staatsregierung noch die Landespolitik entscheidet in diesem Interessenkonflikt zwischen Urhebern – die Organisation, die die Urheber vertritt – auf der einen Seite und den Nutzern von Musik – auf der anderen Seite.