Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

Namens der CDU-Fraktion begrüße ich die weitere Unterstützung im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Unterstützung von Forschung und Innovation,

zur Schaffung von Risikokapitalfonds, zur Förderung des Zugangs zur Beschäftigung, zu grenzüberschreitenden Projekten, zum nachhaltigen Städtebau, zur weiteren Unterstützung des ländlichen Raumes durch die integrierte ländliche Entwicklung und vieler anderer Maßnahmen, die notwendig sind, damit auch besonders junge Menschen im Freistaat Sachsen weiterhin in den ländlichen Räumen ein gutes Wohnumfeld finden, damit sie nicht in die großen Städte abwandern.

Damit – das möchte ich hervorheben – müssen auch kleine Orte in Gemeinden noch stärker unterstützt werden. Für uns sind auch Maßnahmen energetischer Investitionen sowie Maßnahmen zum Klima- und Immissionsschutz sehr, sehr wichtig. Wir haben weiter Nachholbedarf beim Gewässerschutz und der Hochwasserrisikovorsorge. Das hat die Staatsregierung bereits im Entwurf vorgeschlagen.

Damit habe ich einige Schwerpunkte angesprochen. Lassen Sie mich einen Schwerpunkt künftiger Europapolitik des Freistaates Sachsen nochmals besonders hervorheben: Auch künftig bleibt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren tschechischen und polnischen Nachbarn ein Schwerpunkt sächsischer Europapolitik. Am Freitag vor einer Woche haben wir gemeinsam mit der Staatsregierung in Prag 20 Jahre sächsischtschechischer Zusammenarbeit gefeiert. Ministerpräsident Tillich und Premierminister Nečas haben dort völlig zu Recht deutlich gemacht, wie wichtig und wie ausbaufähig die Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen Republik und dem Freistaat Sachsen mit einem Handelsbilanzvolumen von 4,4 Milliarden Euro ist. Deshalb erwarten wir eine klare Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

(Beifall der Abg. Volker Bandmann, CDU, und Kristin Schütz, FDP)

Zum weiteren Verfahren: Uns allen ist bekannt, dass die Staatsregierung jetzt ein Zwischenergebnis, das sehr umfangreich dargestellt ist, vorgelegt hat. Ich glaube, das ist die beste Basis dafür, dass die Staatsregierung dann, wenn die Europäische Union die Grund- und Eckwerte des Haushalts entschieden hat, sehr zeitnah diese Programmierung auf den Weg bringen kann. Ich gehe selbstverständlich davon aus – das ist auch in der Antwort der Staatsregierung nachlesbar und das kann man auch der Begründung entnehmen –, dass ich Ihnen die Gewissheit geben kann, dass die Staatsregierung den Sächsischen Landtag in angemessener Weise informieren wird.

Sie haben auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes verwiesen. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch Grundlage der Entscheidung der Staatsregierung ist. Damit wird der Sächsische Landtag in angemessener Weise informiert werden. Die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme eben dies deutlich zum Ausdruck gebracht. Wie bereits dargestellt, sollte eine entsprechende Information auch aus unserer Sicht aber erst auf einer gesicherten rechtlichen und finanziellen Grundlage erfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den zurückliegenden Jahren viele Chancen der Europäischen Union nutzen können. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam weiterhin diese Chancen der Europäischen Union nutzen würden – zum Wohle des Freistaates Sachsen, seiner Nachbarn, aber auch aller anderen Völker in der Europäische Union.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Meiwald für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, eines können Sie mir glauben: Ich finde, EU-Förderung ist nach wie vor ein zentrales Thema sächsischer Landespolitik, und wir sind noch geraume Weile auf die Unterstützung aus der EU angewiesen.

Mit der Ausgestaltung der EU-Förderpolitik haben wir uns in den letzten Monaten – Herr Schiemann hat eindrucksvoll darauf verwiesen – mehrfach befasst, heute nun aufgrund eines Antrags der GRÜNEN zum Thema Operationelle Programme. Grundtenor des Antrags ist die rechtzeitige Beteiligung des Landtages, wie sie nach Ansicht der GRÜNEN aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom April 2008 hervorgeht.

Nun, meine Damen und Herren, uns liegen derzeit zwei Berichterstattungen vor: der Zwischenbericht der Staatsregierung zum Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Zukunft der Europäischen Förderpolitik“ vom November und die Stellungnahme der Staatsregierung zum vorliegenden Antrag vom Dezember. Angesichts dessen fühle ich mich persönlich zumindest zeitnah und einigermaßen umfassend informiert.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

So viel zum ersten Teil Ihres Antrags.

Bei dem verständlichen Wunsch, rechtzeitig und umfassend auch in die Erarbeitung der Operationellen Programme einbezogen zu werden, kann diese jedoch nicht gänzlich isoliert betrachtet werden; sie steht im Zusammenhang mit allen unerledigten und gerade so erledigten finanzpolitischen Hausaufgaben der EU. Wochenlang – das wissen Sie alle – haben Parlament und Regierung erbittert um den Haushalt 2013 gestritten. Herausgekommen ist nun vorgestern eine Minimaleinigung. Der Haushalt wurde im Vergleich zum Kommissionsvorschlag noch um 4,2 Milliarden Euro abgespeckt, und der nötige Nachtragshaushalt für dieses Jahr, also für 2012, konnte in letzter Minute verabschiedet werden. Fest steht jetzt schon, dass die Gelder im Jahr 2013 nicht reichen werden.

Die Verhandlungen der EU-Staats- und -Regierungschefs über den mehrjährigen Finanzrahmen von 2014 bis 2020 – und um den geht es ja hier – wurden nach heftigen

Streitereien zwischen armen und wohlhabenden EUStaaten ins neue Jahr vertagt. Die Ergebnisse des gestrigen Gipfels müssen ebenso in Betracht gezogen werden, ging es hier doch um nichts weniger als die Reform der Eurozone.

All dies verfolgen wir mit großem Interesse, wohl wissend, dass weder die Sächsische Staatsregierung noch der Sächsische Landtag tatsächlich Einfluss darauf ausüben können. Aber gibt es denn eigentlich neue, belastbare Zusagen zur Ausgestaltung der nächsten Förderperiode? Bei nüchterner Betrachtung nicht.

Die Bundesregierung besteht im Tauziehen um den mittelfristigen EU-Haushalt weiter darauf, dass die neuen Länder bei einem Wegfall der Höchstförderung nicht zu stark getroffen werden. Frau Merkel bekräftigt, es werde ein Sicherheitsnetz für die Bundesländer angestrebt, die aus der höchsten Stufe fallen. Dies betreffe diejenigen, die weder zu den ganz armen noch zu den besser entwickelten Regionen in Europa gehörten. Kürzungen aus dem Kohäsionsfonds sowie im Agrarbereich müssten sich im Rahmen halten. – So weit, so gut.

Aber gegen diesen Lösungsansatz der Kanzlerin gibt es bis heute erheblichen Widerstand. Im Augenblick ist nicht einmal eine Mehrheit, geschweige denn die notwendige Einstimmigkeit zu sehen, und so sind die berechtigten Interessen Ostdeutschlands zum Spielball schwerster Interessenkonflikte innerhalb der Europäischen Union geworden.

All das führt dazu, dass der zu Recht erhobenen Forderung nach inhaltlicher Beteiligung des Landtages bei der Schwerpunktsetzung der Operationellen Programme

derzeit noch gar nicht nachgekommen werden kann und die notwendige parlamentarische Befassung vertagt werden muss. Aufgeschoben heißt aber für uns nicht aufgehoben.

Wenngleich wir nicht genau wissen, wann es so weit sein wird – eine rechtzeitige Beteiligung des Landtages, wie das Verfassungsgericht es Ihnen aufgegeben hat, steht auch für uns außer Frage. Die Debatte ist wichtig, aber alles zu seiner Zeit. Glauben Sie mir, es ist schon ziemlich anstrengend, immerzu über Luftblasen sprechen zu müssen. Wenn wir genau wissen, woran wir sind, bin ich aber jederzeit gern bereit, mit Ihnen hier im Hohen Haus über die EU-Förderung weiter zu diskutieren. Bis dahin müssen wir uns aber alle noch ein wenig gedulden.

Bereits in der Haushaltsdebatte der letzten Tage haben wir dargelegt: Die Schwerpunktsetzung in Sachsen sowie die Freigabe der Mittel, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014, bedürfen dann dringend eines Nachtragshaushaltes. Da die Staatsregierung, liebe Frau Kallenbach, zumindest Teil 1 Ihres Antrags nachgekommen ist und zum Teil 2 noch nichts Konkretes außer dem in fortlaufender Bearbeitung befindlichen aktuellen Planungsstand vorlegen kann, können wir uns bei Ihrem Antrag leider nur wohlwollend enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Als Nächster Herr Jurk für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Unser Freistaat Sachsen profitierte und profitiert von der Europäischen Union, nicht nur finanziell, sondern im erheblichen Maße auch wirtschaftlich, politisch und kulturell. Die Europäische Union ist eben keine reine Transferunion, sondern eine politische, wirtschaftliche und kulturelle Gemeinschaft, deren Bestehen wir Frieden und Wohlstand in Deutschland und Sachsen verdanken. Trotz der durchaus und nicht kleinzuredenden bestehenden Probleme, die wir in der Europäischen Union haben, ist die europäische Einigung beispielhaft und auch ein Modell für andere Regionen unserer Erde.

Die SPD hat die Staatsregierung in den vergangen Jahren deshalb mehrfach aufgefordert, nicht nur während der sogenannten EU-Woche die sächsische Bevölkerung darüber zu informieren, auf welche vielfältige Weise die Menschen im Freistaat Sachsen von der Europäischen Union profitieren. In finanzieller Hinsicht wollen wir gerade jetzt eine Einbeziehung der Region Leipzig in das sogenannte Sicherheitsnetz, welches gewährleisten soll, dass der erfolgreiche Aufholprozess von Leipzig bzw. der Region Leipzig nicht abrupt ausgebremst wird. Ich erwarte daher, dass Herr Ministerpräsident Tillich weiter bei der Bundeskanzlerin deutlich macht, wie wichtig das Sicherheitsnetz und eine auskömmliche finanzielle Ausstattung für die Region Leipzig ist.

Das Treffen des Europäischen Rates in Brüssel am 22. und 23. November dieses Jahres zum sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 brachte bekanntermaßen kein Ergebnis. Während EU-Ratspräsident

Herman van Rompuy eine kleine Erhöhung des Haushaltes auf zuletzt 1 008 Milliarden Euro vorgeschlagen hat, will Deutschland bekanntermaßen eine Nullrunde. Der Finanzrahmen soll 1 % der EU-Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Das wären rund 960 Milliarden Euro. Die Verhandlungen sollen nunmehr am Anfang des Jahres 2013 fortgesetzt werden. Fest steht, dass die Verzögerungen beim mehrjährigen Finanzrahmen auch zu Verzögerungen bei den Operationellen Programmen führen. Ohne einen kalkulierbaren Finanzrahmen sind seriöse Aussagen zum künftigen Umfang der Fördergelder nur sehr ungenau und schwer möglich.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Das geht bekanntermaßen auch aus der Antwort der Staatsregierung hervor. Wenn sich die Regierungen gar nicht einigen sollten, würde es in der EU ab dem Jahr 2014 automatisch nur noch jährliche Haushalte statt des siebenjährigen Finanzrahmens geben. Die Planbarkeit bei den wichtigen EU-Strukturhilfemitteln wäre damit erheblich erschwert.

Aus Kreisen der EU höre ich immer wieder, dass die Frage, ob beispielsweise Leipzig in das Sicherheitsnetz kommt, auch davon abhängig ist, wie sich Deutschland in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen verhält. Die derzeitige Verhandlungsstrategie von Frau Merkel ist nicht unbedingt in unserem Interesse, Leipzig in das Sicherheitsnetz zu bekommen.

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist gut gemeint. Frau Kallenbach drängt vor allen Dingen auf eine Einbeziehung des Parlaments in die wichtigen Fragen der Programmierung. Es ist sicherlich etwas daran. Es ist auch wichtig, dass wir als Gesetzgeber zwar nicht direkt Einfluss auf die Operationellen Programme nehmen können. Zumindest aber sollte sich der Landtag Gehör verschaffen und alle Möglichkeiten nutzen, dies zu artikulieren. Insofern ist heute natürlich auch dazu Gelegenheit. Ich komme aber darauf zu sprechen, ob der Antrag dafür geeignet ist.

Konkrete Aussagen zu den Operationellen Programmen sind – ich habe es bereits dargestellt – aus unterschiedlichen Gründen relativ schwer. Ich möchte durchaus anerkennen, dass die Staatsregierung in der Stellungnahme sichtlich bemüht war, auf unsicherer Zahlengrundlage die gestellten Fragen zu beantworten. Sie musste aber unkonkret bleiben, weil der mehrjährige Finanzrahmen noch nicht feststeht.

Die SPD unterstützt grundsätzlich das mit dem Antrag zum Ausdruck gebrachte Anliegen einer frühzeitigen Mitsprache des Landtages bei der Konzipierung der künftigen OPs. Es ist wichtig, dass wir als Landtag unsere Ideen und unsere Erfahrungen in die neuen Operationellen Programme einfließen lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Sorge liegt insbesondere aus der Erfahrung heraus auch an einem viel zu späten Programmstart. Zum einen bekommen wir eine Förderlücke und zum anderen stellt sich die Frage, wie schnell und wie zügig – auch aufgrund neuer Fördervorschriften – die entsprechenden Gelder vielleicht in den Jahren 2014/2015 erstmals in den neuen Programmen und Projekten umgesetzt werden können.

Ich fand es sehr positiv, dass das Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 9. Oktober 2012 eine Veranstaltung im Dresdner Blockhaus durchgeführt hat und dort über den Stand der Vorbereitungen des neuen EU-Förderzeitraums im Rahmen des EFRE und ESF berichtet hat. Unter anderem wurde über den aktuellen Stand der Erarbeitung der OPs für EFRE und den ESF berichtet. Es wurde die sozioökonomische Analyse vorgestellt und gleichzeitig ein Ausblick auf das Konzept der Ex-ante-Analyse gegeben. Das war insgesamt sehr informativ und hat mir geholfen, einige Wissenslücken zu schließen. Man ist immer darauf angewiesen – Frau Kallenbach hat völlig recht –, welchen Informationsstand wir als Abgeordnete erlangen.

Auf meinen Wunsch hin informierte auch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Wir haben am 23. November, während unserer letzten Ausschusssitzung,

die natürlich hauptsächlich durch die Haushaltsberatungen geprägt war, darüber gesprochen. Dort wurde uns ein Papier des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vorgelegt, welches die Erarbeitung der entsprechenden europäischen Programme zum Inhalt hatte. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft am 18. Januar 2013 das Thema inhaltlich in besonderer Weise und aller gebotenen Breite diskutieren können.

Mir fällt natürlich auf, dass in den Fachausschüssen, das scheint auch in den Ministerien so zu sein, unterschiedliche Informationsstände herrschen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Informationen in den Fachausschüssen geliefert werden. Das heißt nicht automatisch, dass das im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa angekommen ist. Darüber sollten wir diskutieren.

Nichtsdestotrotz halte ich es für nötig, dass wir die Diskussion fortführen. Liebe Kollegin Kallenbach, ich hätte mir allerdings gewünscht, dass wir den Antrag im Ausschuss auf der Grundlage dessen behandeln, was wir an Papier vorgelegt bekommen haben.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Wir können dort ausführlicher und grundsätzlicher als in einer Debatte diskutieren, in der mir mittlerweile auch schon die Zeit davonrennt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deshalb wäre mein Vorschlag, den Antrag zurückzuziehen und im Ausschuss zu behandeln, damit wir heute hier nicht abstimmen müssen. Ich glaube, dass er heute keine Mehrheit erlangt. Wir können uns nur enthalten.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Es spricht nun Herr Herbst für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kallenbach, bei Ihnen hat man manchmal den Eindruck, dass Sie sich in das Europäische Parlament zurücksehnen. Ihre Vorliebe für Europa sei Ihnen gegönnt. Wir teilen diese auch, zumindest in einem gewissen Maße. Wir haben ein Interesse daran, dass die europäischen Fördermittel auch weiterhin für Sachsen auf möglichst hohem Niveau verfügbar sind.