Der Sächsische Rechnungshof bestreitet in seinem Sonderbericht die Notwendigkeit der Errichtung der neuen Justizvollzugsanstalt. Sicherlich müssen wir uns mit diesem Sonderbericht und den Auffassungen des Rechnungshofs in dieser Frage weiter auseinandersetzen. Dies wird zunächst auch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss geschehen. In der letzten Ausschusssitzung ist beschlossen worden, dass dazu im Mai eine Anhörung stattfinden soll. Die dortigen Ergebnisse sollen wir – und wollen wir auch – abwarten, um dann die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.
Eines ist mir aber wichtig: Ich bin strikt dagegen, zu großzügig Haftplätze streichen zu wollen – quasi mit dem Taschenrechner in der Hand Haftplatzbedarf auszurechen. Auch das – da sind wir uns einig, das haben Sie gerade selbst unterstrichen – kann unser Anspruch – als Rechtspolitiker ganz besonders und als Landtag insgesamt – nicht sein. Es darf weder zu Überbelegungen in sächsi
schen Haftanstalten noch zu Verspätungen in der Vollstreckung des Vollzugs kommen, weil keine Haftplätze zur Verfügung stehen. Also das Risiko müssen wir ausschließen, und ein solches Risiko wollen wir wohl auch gemeinsam nicht eingehen.
Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Ausgeworfene Freiheitsstrafen müssen im Interesse aller vollstreckt werden, auch im Interesse derer, die betroffen sind – das muss man hier auch einmal darstellen –, dies insbesondere, weil unser Strafvollzug – wir arbeiten gerade am neuen Strafvollzugsgesetz – auf Resozialisierung ausgelegt ist. Dazu braucht es einen zeitnahen Vollzug – das ist das eine, die Strafe muss auf dem Fuße folgen, sagt man so schön –, und man braucht natürlich auch moderne Unterbringungsmöglichkeiten. Also, wie gerade gesagt: Sich allein auf die Demografie zu beziehen, hilft uns nicht weiter.
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs gesagt: Wir sind in einer noch recht frühen Phase. Ich meine, es ist ein gutes Fundament gelegt worden. Auf dem ist jetzt – zunächst auf der Arbeitsebene – aufzubauen. Wir werden uns im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss vom Minister weiter informieren lassen. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, eine moderne, den heutigen Bedingungen für den Strafvollzug angepasste Anstalt dann auch in Zwickau zu bekommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke erst einmal der Fraktion DIE LINKE für den Antrag, der dem Staatsminister die Gelegenheit gegeben hat, hier überhaupt zu informieren. Ich danke aber auch dem Staatsminister, dass er diese Gelegenheit zur Information ergriffen hat.
Es ist viel gesagt worden. Ich vernehme auch eine schöne Einigkeit zwischen sowohl den Antragstellern als auch der Koalition, was bestimmte Punkte angeht, eine Einigkeit, die wir teilen. Deswegen will ich nur den einen Punkt – Rechnungshof und Haftplatzbedarf – noch einmal herausgreifen. Ich fände es schön, Herr Staatsminister, wenn Sie sich nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen und die 100 Plätze nicht aufgeben würden. Sie haben uns in der Stellungnahme geschrieben, eigentlich gehen wir nach wie vor davon aus, dass wir die geplanten 470 Plätze brauchen, aber der Rechnungshof hat gesagt, es gibt weniger Bedarf, und deswegen nehmen wir erst einmal 100 Plätze weg, die wir später als Option noch hinzubekommen können. Wir werden sicher gleich noch hören, wie das überhaupt gehen kann.
Ich will Sie mit einem Beispiel bestärken, das hier in den letzten Jahren auch schon immer wieder im Plenum diskutiert worden ist, und dieses Beispiel lautet Landesfeuerwehrschule. Als die Landesfeuerwehrschule neu gebaut worden ist, haben das Innenministerium und die Feuerwehrleute von dort gerechnet und gesagt: Wir haben einen Bedarf von 150 Lehrgangsplätzen. So viele Plätze brauchen wir, um den Brandschutz in Sachsen sicherzustellen, um die Ausbildungsbedarfe zu befriedigen. Dann kam der Rechnungshof mit einem Taschenrechner und der Demografie, hat gerechnet und hat gesagt: Das stimmt nicht, wir brauchen nur 120 Plätze, und wohl oder übel hat sich dann das Innenministerium entschlossen, dem Finanzministerium und dem Rechnungshof nachzugeben und nur 120 Plätze zu schaffen.
Das Ergebnis kennen wir: Seit Jahren stöhnen die Feuerwehren, dass es zu wenig Ausbildungsplätze gibt. Seit Jahren sind die Feuerwehren auf den Wartelisten. Die Kommunen versuchen mit allen möglichen Tricks, hier und da noch einen Platz für Kameraden bereitzustellen oder zu ergattern, und wir haben ein Riesendefizit. Und wir haben Feuerwehren im Land, bei denen wichtige Funktionen nicht mehr gesichert sind, weil die Kameraden nicht über eine entsprechende Ausbildung verfügen und weil sie zwei, drei oder vier Lehrgangsjahre darauf warten müssen.
Und was haben wir jetzt, ein paar Jahre später gemacht? Wir bauen jetzt für teuer Geld 30 Lehrgangsplätze an – Überraschung! Das Beispiel zeigt, dass es sicherlich richtig ist, von unabhängiger Stelle einmal zu schauen, was wirtschaftlich notwendig ist, was man tun kann, um möglichst sparsam Dinge auf den Weg zu bringen.
Aber eine rein wirtschaftliche Sicht ersetzt nicht die fachliche. Deshalb bitte ich Sie, der fachlichen Sicht Ihres Ministeriums zu vertrauen und ihr Gewicht gegenüber dem Finanzministerium und dem Rechnungshof zu verleihen, genauso wie es damals gut gewesen wäre, der fachlichen Sicht des Innenministeriums zu vertrauen und ihr mehr Gewicht zu verleihen. Wir wissen heute im Ergebnis, die Fachleute hatten recht. Wir brauchen 150 Plätze. Jetzt bauen wir sie auch.
Ich denke, ein solches Desaster sollten wir uns bei der JVA Zwickau ersparen und gleich richtig und im erforderlichen Umfang bauen. Dafür haben Sie unsere Unterstützung und dafür wünsche ich Ihnen die nötige Kraft und hoffe, dass das Kabinett im Ganzen aus dem Thema Landesfeuerwehrschule lernen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE begehrt Informationen der Staatsregierung zum
geplanten Neubau der Justizvollzugsanstalt in Zwickau. Das ist meines Erachtens ein legitimes parlamentarisches Anliegen. Diesem Anliegen ist durch die ausführliche Stellungnahme der Staatsregierung bereits Rechnung getragen worden. Herr Bartl, Sie haben das auch ausdrücklich anerkannt. Meines Erachtens hat sich dadurch der Antrag erledigt.
Mich überrascht etwas der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag einbringen. So fragen Sie in Punkt 8 Ihres Antrags nach der Auswertung der Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes durch die Staatsregierung. Sie hoffen, Ihren diesbezüglichen Klärungsbedarf mit diesem Antrag partiell befriedigen zu können. Meines Wissens haben wir gerade im letzten Monat im Rechtsausschuss eine eigenständige Anhörung zu der Beratenden Äußerung beschlossen, die die Stellungnahme der Staatsregierung ausdrücklich einbeziehen soll. Also auch dies passt hier eigentlich nicht hinein.
Meines Erachtens geht es Ihnen bei Ihrem Antrag darum, die neue Justizvollzugsanstalt politisch zu diskutieren. Der Sächsische Rechnungshof hat Ihnen dafür die entsprechende Vorlage gegeben. Als man sich nicht mehr mit dem eigenen Umzug nach Döbeln und dessen Verfassungsmäßigkeit beschäftigte oder sich Gedanken darüber machte, welche Oppositionspolitiker man das nächste Mal mit einem aus Steuermitteln finanzierten Porzellantaler heimischer Produktion für Verdienste für die Haushaltswirtschaft auszeichnen könnte, hat man sich daran gemacht, mit statistischen Methoden die Unterbringung von Strafgefangenen zu regeln.
Das Ergebnis haben wir gelesen. Es ist eine rein mengenmäßige Betrachtung geworden: Wie viele haben wir? Wie viel Entfernung haben wir? – Dadurch ist man zu Schlüssen gekommen.
Damit das auch in der Öffentlichkeit genügend Widerhall gefunden hat, hat man diese Ergebnisse erst dann öffentlich bekanntgegeben, als das Kabinett das schon längst beschlossen hatte und sämtliche Abwägungen der Staatsregierung gemeinsam mit Thüringen abgeschlossen waren. Das ist für mich bezeichnend und trägt einer sachlichen Diskussion nicht Rechnung.
Ich habe eine etwas andere Vorstellung. Ich habe eine Vorstellung von einem modernen Strafvollzug. Ein moderner Strafvollzug ist für mich einer, der den Gefangenen befähigt, künftig in Freiheit ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das ist für mich einer, der sich ganzheitlich dem Ziel der Resozialisierung widmet. Das ist für mich einer, der zwischen der Unterbringung von Gefangenen mit besonderen Behandlungsbedürfnissen und der heimatnahen Unterbringung der übrigen Gefangenen zur Förderung ihrer sozialen Wiedereingliederung unterscheidet.
Für einen solchen modernen Strafvollzug ist es vonnöten, moderne Justizvollzugsanstalten zu haben und sich von nicht mehr geeigneten Standorten zu trennen. Dies alles ignoriert der Sächsische Rechnungshof. Wir hingegen werden in den nächsten Wochen genau diese Anforderun
gen an einen modernen Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz diskutieren und ein entsprechendes Gesetz besprechen.
Gerade der wohnortnahe Vollzug für Ersttäter mit kurzen Freiheitsstrafen ist für eine Resozialisierung dringend notwendig. Durch die Schließung der Justizvollzugsanstalt Plauen im Jahr 2007 und die Schließung der Justizvollzugsanstalt Chemnitz-Kaßberg – Herr Bartl, Sie waren dabei, als wir uns angeschaut haben, wie es da aussah – sowie der Umwidmung der JVA Chemnitz in der Reichenhainer Straße allein für weibliche Gefangene ist es zu einer unausgewogenen Verteilung der Vollzugsanstalten für Männer im Freistaat Sachsen gekommen.
Die heimatnahe Unterbringung für männliche Gefangene aus dem westsächsischen Raum ist nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt, dass es im westsächsischen Raum kaum noch eine Möglichkeit zum Vollzug der Untersuchungshaft gibt. Mit der Inbetriebnahme der JVA Südwestsachsen werden die Einrichtungen Zeithain und Zwickau geschlossen. Dabei handelt es sich um Anstalten, die den Anforderungen eines modernen Vollzugs nicht mehr gerecht werden. Die alte JVA Zwickau wurde im Jahr 1899 eröffnet. Dieser Klinkerbau ist sicherlich architektonisch sehenswert, aber für einen modernen Strafvollzug nicht mehr zu gebrauchen.
Die zu schließende JVA Zeithain wurde zwar erst im Jahr 1977 erbaut; damals war aber ein anderes Vollzugsziel der Hintergrund. Die Gefangenen wurden zur Arbeit vorwiegend im Stahlwerk Riesa oder im Rohrwerk Zeithain eingesetzt. Die Justizvollzugsanstalt diente lediglich ihrer Unterbringung. Diese Art von Vollzug gibt es heute zum Glück nicht mehr.
Schließlich die schon geschlossene Anstalt in ChemnitzKaßberg aus dem Jahr 1886: Wir hatten gesehen, dass selbst mit Modernisierungsmaßnahmen dort ein entsprechender Justizvollzug nicht mehr möglich wäre.
Die Diskussion kreist vielfach darum, ob die neue Justizvollzugsanstalt zu groß ist. Ich teile die Auffassung von Frau Friedel, dass diese Haftanstalt nicht zu groß ist. Das sächsische Kontingent an der gemeinsamen JVA beträgt 370 Haftplätze mit einer Option auf Erweiterung um 100 Plätze. Gleichzeitig schließen wir – wie bereits erwähnt – die Vollzugsanstalten Zeithain mit 395 Gefangenen und Zwickau mit 165 Gefangenen. Mit den geschlossenen Haftanstalten Plauen und Chemnitz-Kaßberg sind in Sachsen insgesamt 790 Haftplätze weggefallen bzw. werden wegfallen. Wir werden nach der Eröffnung der neuen Haftanstalt also 470 Haftplätze weniger haben als im Jahr 2007. Der demografischen Entwicklung ist damit im Freistaat Sachsen hinreichend Rechnung getragen.
Lassen Sie mich abschließend noch ein inhaltliches Wort zur Beratenden Äußerung des Rechnungshofs sagen. Die Gefangenenprognose, die der Sächsische Rechnungshof in seiner Äußerung anstellt, ist mir viel zu gefährlich. Einfach die zukünftigen Gefangenenzahlen anhand der
Allein in den Jahren 2010 bis 2013 hat sich gezeigt, dass entgegen der Annahme des Sächsischen Rechnungshofs die Gefangenenzahl sogar leicht angestiegen ist. Wäre es lediglich eine Parallelentwicklung zur demografischen Entwicklung, hätte sie sinken müssen. Ich möchte nicht in eine Situation kommen, dass uns im Freistaat Sachsen in naher Zukunft vielleicht zu wenige Haftplätze zur Verfügung stehen. Deshalb halte ich die Erweiterungsoption für Zwickau für dringend geboten. Man muss im Laufe des Prozesses prüfen, ob wir sie nicht sofort bauen müssen.
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hält den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Südwestsachsen für dringend notwendig. Ihren Antrag halten wir jedenfalls – wie eingangs erwähnt – für erledigt. Wir lehnen ihn daher ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt selten vor, aber ich kann meinem Vorredner in fast allen Punkten recht geben – bis darauf, dass der Antrag, wenn er erledigt ist, nicht abgelehnt werden muss. Der Antragsteller kann entscheiden, ob er ihn nach der Rede des Staatsministers für erledigt erklärt oder nicht.
Ansonsten stelle ich große Einigkeit bei diesem Thema fest. Das ist auch insgesamt bei den Anhörungen zum Thema Strafvollzug, Jugendstrafvollzug und Untersuchungshaftgesetz in den Ausschüssen schon immer deutlich geworden. Bei der Beurteilung der Frage, ob wir einen Gefängnisneubau in der jetzt geplanten Größe tatsächlich brauchen, kann nicht allein eine Haftplatzprognose die Grundlage der Entscheidung sein, zumal diese Zahlenspiele eine gewisse Ungenauigkeit mit sich bringen.
Herr Biesok hat gesagt, wir sollten uns viel stärker an der Qualität des Vollzugs orientieren. Gerade auch jetzt, wo wir aktuell einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Strafvollzug beraten, sollten wir die Überlegung, wie groß eine JVA gebaut werden soll, an diesen qualitativen Gesichtspunkten ausrichten. Dabei geht es in erster Linie um Resozialisierung. Genau dafür müssen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Ich denke, dass die Staatsregierung tatsächlich schon recht ausführlich auf diesen Antrag geantwortet hat. Aus der Antwort geht auch hervor, dass zum einen die zentrale Unterbringung von Gefangenen mit besonderen Behandlungsbedürfnissen und zum anderen die heimatnahe Unterbringung zur Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Wiedereingliederung zur Rede steht.
Das unterstützen wir ausdrücklich. Das klingt auch sehr vernünftig. Außerdem unterstützt uns bei der Beurteilung
der Qualität der Entwurf der Staatsregierung. Dazu gehört neben der grundsätzlichen Einzelunterbringung zur Nachtzeit die Möglichkeit des Wohngruppenvollzugs, um sozialverträgliches Verhalten erproben bzw. erlernen zu können.
Dazu gehört natürlich auch die Möglichkeit zu arbeiten. Genau darin ist die JVA Zwickau beschränkt. Es können keine weiteren Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Wir haben vor einiger Zeit eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass der prozentuale Anteil derjenigen, die eine Arbeitsmöglichkeit haben, in Zwickau relativ gering ist. Das steht einem modernen Strafvollzug sicherlich entgegen.
Nach der Schließung der JVA auf dem Kaßberg in Chemnitz besteht in der westsächsischen Region ein Mangel an Haftplätzen und der heimatnahe Vollzug ist somit nicht in der erforderlichen Qualität zu realisieren. Genau deshalb sind auch wir dafür, dass man sich mit dieser Prognose auseinandersetzt. An einem Beispiel wird aber deutlich, dass es sicherlich zu kurz greift, allein die demografische Entwicklung in diese Prognose einzubeziehen.
Die Ausweitung der Mindestbesuchszeit von zwei auf vier Stunden und die Möglichkeit des Langzeitbesuchs, wie sie im Entwurf des Strafvollzugsgesetzes vorgesehen sind, spielen in der Prognose des Rechnungshofs überhaupt keine Rolle. Das zeigt, dass diese Prognose zu kurz greifen könnte. Wir haben aber noch ausreichend Gelegenheit, uns im Ausschuss mit dieser Prognose auseinanderzusetzen.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Der Neubau der JVA sollte vor allem der Verbesserung der Qualität des sächsischen Strafvollzugs Rechnung tragen und natürlich auch die Region Westsachsen und die entsprechenden Angebote des Strafvollzugs in Westsachsen stärken. Die Staatsregierung ist darauf in ihrer Antwort eingegangen.
Zu den noch offenen Fragen gehört zum Beispiel die nach den Plätzen des offenen Vollzuges. Diese sollten nicht nur mit denen verglichen werden, die andere Bundesländer vorhalten, sondern auch an den Regelungen in dem Entwurf des Strafvollzugsgesetzes gemessen werden. Man wird eventuell noch aufstocken müssen. Der Minister wird dazu sicherlich noch Stellung nehmen.