Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Wir fordern daher von Ihnen die verbindliche Aufnahme von Zielen zur Energie- und Ressourceneinsparung und die dahin gehende Anpassung des staatlichen Ordnungsrahmens in Sachsen. Wir fordern die Verankerung von Effizienzzielen als Voraussetzung für die Unternehmens

förderung mit Mitteln der öffentlichen Hand, und wir fordern von Ihnen die Beachtung von Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie bestmögliche Energie- und Ressourceneffizienz vorzuschreiben.

Da offensichtlich in der Realität zwischen dem Anspruch auf Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und dem wissenschaftlichen Handeln eine Lücke klafft, brauchen wir Mittler zwischen diesen Welten. Die Förderung des Kooperationsgedankens und das Setzen von Anreizen für mehr und erfolgreichere Unternehmenskooperationen ist eine Herausforderung, der sich Politik, Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam stellen müssen.

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Kooperation und Technologietransfer ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in sächsischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sie zu befähigen, den Technologietransferprozess aktiv und erfolgreich gestalten zu können.

Sie in der Koalition fangen an, in diesem Bereich zu selektieren. Wir schlagen Ihnen die Förderung dieser Zusammenarbeit zum Beispiel über Kooperationsmanager, überregionale Kooperationsbörsen oder die Fortführung der sehr erfolgreich agierenden Verbundinitiativen vor. Wir sind – im Unterschied zu Ihnen – der Meinung, dass die wirtschaftsnahen Institutionen, die sächsischen Industrieforschungseinrichtungen oder unsere Technologie- und Gründerzentren tatsächlich in die Lage versetzt werden müssen, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ausfüllen zu können, um zum Beispiel zukünftige Gründer und Jungunternehmer inhaltlich zu begleiten und zu fördern.

Deshalb müssen wir uns zunächst verinnerlichen, Industrieforschungseinrichtungen bzw. Forschungs-GmbHs als Alleinstellungsmerkmal für Sachsen zu begreifen und sie als Standortvorteil entsprechend zu bewerben. Wir müssen ihnen konkrete Schritte zur Förderung der Forschungsinfrastruktur externer Industrieforschungseinrichtungen aufzeigen und sie bei der Anschaffung von Versuchsanlagen, Labor- und Prüfgeräten bzw. der Erhaltung ihrer Immobilien unterstützen.

Ähnliches kann ich für die Technologie- und Gründerzentren im Freistaat formulieren. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie qualifiziertes Personal binden können.

Die Redezeit ist zu Ende.

Andernfalls bleibt vielleicht nur noch eine Handvoll übrig.

Nun geht leider ein Schauspiel zu Ende, dessen Ausführung nicht ganz billig war und dessen öffentliche Aufmerksamkeit wahrscheinlich gering bleiben wird. Ich bedauere dies zutiefst und hoffe, dass alle nach dieser Legislaturperiode eingesetzten Enquete-Kommissionen daraus lernen mögen. Es bedarf einer Dramaturgie und

Regie. Ohne das Zusammenwirken aller am Kunstwerk Beteiligten bleibt das Ergebnis eben Stückwerk.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Auf die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Dr. Pinka, folgt nun für die CDU-Fraktion Herr Kollege Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kommissionsvorsitzende Thomas Schmidt ist schon darauf eingegangen, wie schwierig es war, tatsächlich am Einsetzungsbeschluss festzuhalten. Dass das gerade bei Frau Dr. Pinka nicht der Fall war, dürfte jedem hier klar geworden sein. Ich finde es offen gesagt sehr schade. Ich finde es ebenso sehr schade, dass Sie es so dargestellt haben, als hätten wir überhaupt keinen Konsens gefunden. Wenn man diesen Bericht liest – dazu möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen sowie der Öffentlichkeit raten –, wird man feststellen, dass größtenteils Konsens herrschte und viele bzw. die meisten Punkte, die auch durch die Opposition hervorgebracht wurden, durch uns mitgetragen wurden. Das, was Frau Pinka hier dargestellt hat, hat mich sehr verwundert.

Wir als Sächsischer Landtag haben uns in zahlreichen Anhörungen und Expertengesprächen mit der Frage befasst, wie zukünftig vor dem Hintergrund einer Verknappung von Ressourcen aus dem Standortfaktor Wissen, den wir nach wie vor vorrätig haben, eine effektive Wertschöpfung generiert werden kann, um damit dauerhaft Beschäftigung und Wohlstand für den Freistaat zu sichern. Dafür hatten die CDU und die FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Enquete-Kommission zur Technologie- und Innovationsförderung einzusetzen, die eine Vielzahl von konkreten Handlungsempfehlungen erarbeitet hat. Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass diese Einsetzung gemeinsam mit der SPD erfolgte, also für dieses Thema eine breite parlamentarische Mehrheit vorgeherrscht hat.

In diesen zahlreichen Anhörungen mit externen Sachverständigen aus den Unternehmen, der Wissenschaft, dem Finanzbereich, der Verwaltung und unter der permanenten Mitwirkung von Experten in der Kommission – das ist der Unterschied zu einem normalen Ausschuss – wurde weitgehend im Konsens ein umfangreicher, aber auch strukturell lesbarer Kommissionsbericht erarbeitet und an unseren Landtagspräsidenten übergeben.

Es muss uns künftig gelingen, unsere sehr gute und vielfältige Forschungslandschaft in Sachsen noch besser für die Umsetzung von Innovation aus wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung mit deren Verwertung in Form von Produkten und Dienstleistungen im Freistaat Sachsen zu nutzen. Zur besonderen Unterstützung des innovativen und wachstumsorientierten sächsischen

Mittelstandes müssen Anreize in der Technologie- und Innovationspolitik des Freistaates zukünftig noch stärker auf die Verwertung von diesen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in sächsischen Unternehmen fokussiert

werden und noch eine engere Zusammenarbeit zwischen diesen Unternehmen und unserer breiten wissenschaftlichen Basis in Form von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen generiert werden. Ein attraktives Umfeld für Fachkräfte durch eine hohe Lebensqualität mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einer reichen Kulturlandschaft soll helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Um an der Förderung in angemessenem Umfang teilhaben zu können, ist eine stärkere Interessenvertretung des Freistaates in der EU-Kommission erforderlich. Hierzu bedarf es eines Ausbaus der Innovations- und Forschungskompetenzen sowie Kapazitäten in der sächsischen Vertretung bei der EU in Brüssel, unter anderem auch durch die Entsendung von nationalen Experten.

Ich möchte nun im Detail zu den einzelnen Handlungsfeldern des Berichts kommen und zunächst erst einmal etwas zu den Impulsen für ein innovationsfreundliches Sachsen sagen. Sie sind schlichtweg notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen zu generieren und ein Klima zu schaffen, in dem Neues gewünscht ist und innovative Ideen zur Umsetzung gelangen können.

Als Kommission haben wir uns zu Beginn einhellig zum Grundsatz der Technologieoffenheit bekannt. Ich glaube, dass es hier in diesem Hohen Hause auch Konsens ist, dass die Technologieoffenheit eine wichtige Voraussetzung ist, um Innovationen hervorbringen zu können. Gleichzeitig ist die Technologieoffenheit aber auch im doppelten Wortsinn zu verstehen, weil wir eine Offenheit in der Gesellschaft benötigen, sodass diese Innovationen in Sachsen und Deutschland umgesetzt werden können und nicht an uns vorbeigehen und die gute wissenschaftliche Arbeit und die Umsetzung und Wertschöpfung in anderen Teilen der Welt stattfindet. Das ist Technologieoffenheit im Sinne von gesellschaftlichem Konsens.

Die vor allem auf Verbundprojekte gerichtete Förderstrategie gilt es zu verstetigen und auf Basis wissenschaftlich unabhängiger Evaluierung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Förderstrategie mit Fokus auf Forschung, Innovation, Investition und Infrastruktur sollte noch stärker auf unseren bestehenden Mittelstand ausgerichtet werden. In zahlreichen anstehenden betrieblichen Nachfolgeregelungen müssen wir besser zur Veränderung der kleinteiligen Betriebsgrößenstruktur beitragen, um letztendlich ein notwendiges Größenwachstum zu erreichen. Es ist heute bereits angesprochen worden: Wir sind sehr kleinteilig geprägt und gewisse kritische Massen braucht es auch bei den Unternehmen. Größenwachstum ist also das Stichwort.

Das zweite Handlungsfeld des Berichtes befasst sich mit dem Innovations- und Gründergeschehen. Hierbei gilt es, den Wissens- und Technologietransfer zu fördern und die Akteure noch enger aneinander zu binden. Wir haben als Vorschlag eine Innovationsplattform bei der Sächsischen Staatsregierung angeregt, die als Verbindung zwischen den verschiedensten Akteuren, insbesondere der Wissenschaft und Wirtschaft, im Bereich der technologischen

Innovationen dienen soll. Themen wie Finanzierung, Existenzgründung, Verwertung des geistigen Eigentums, Cluster, Netzwerke sowie die Zusammenarbeit mit Körperschaften sollen durch die Innovationsplattform gebündelt und deren Nutzung koordiniert und beratend begleitet werden.

Die externen gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen, die sehr wohl – das möchte ich richtigstellen, Frau Pinka –, in dem Bericht umfangreiche Erwähnung finden, kompensieren teilweise die bestehenden Nachteile fehlender gebündelter und interdisziplinärer Forschungs- und Entwicklungskapazitäten der bislang nur im Ansatz vorhandenen Großindustrie und der fehlenden wertschöpfungskettenübergreifenden Netzwerke. Sie erhalten keine Grundfinanzierung. Sie sind aber ein wichtiger Bestandteil der sächsischen Wissenschaftslandschaft und eine wesentliche Voraussetzung für die industrielle Weiterentwicklung der sächsischen Wirtschaft.

Es soll daher – so ist es im Bericht angeregt –, geprüft werden, inwiefern für deren Forschungsinfrastruktur zusätzliche Mittel erschlossen und sie noch enger an Forschungsprojekten beteiligt werden können. Für die nach den ADT-Kriterien des Bundesverbandes der Technologiezentren zertifizierten Technologie- und Gründerzentren soll ebenfalls eine Antragsberechtigung ermöglicht werden.

Der Schutz und die Verwertung des geistigen Eigentums stellen im globalen Wettbewerb sensible, aber zugleich auch enorm wichtige Handlungsfelder dar. Aus diesem Grund regt die Enquete-Kommission eine sächsische Allianz zur Verwertung des geistigen Eigentums nach dem Vorbild der bayerischen Patentallianz GmbH an.

In diesem Zusammenhang ist auch die Empfehlung des Berichtes zur Einrichtung eines Lehrstuhles für die Verwertung geistigen Eigentums in regionalen Wirtschaftsstrukturen zu sehen. Um mehr privates Kapital in die Innovationsbereiche zu lenken, müssen die Voraussetzungen für die Unterstützung durch Wagniskapital verbessert werden.

Dazu soll Sachsen die folgenden Vorschläge der Kommission Forschung und Innovation auf europäischer Ebene aktiv unterstützen:

Zum einen ist das die Rechtssicherheit bezüglich der Einordnung der Tätigkeit von Wagniskapitalgesellschaften, zum anderen aber auch die Schaffung von steuerlichen Anreizen. Die restriktive Behandlung von Verlustvorträgen sollte aufgehoben werden und es sollten einheitliche Regelungen für die Vermarktung von Risikokapitalfonds geschaffen werden.

Als drittes Handlungsfeld hat sich die Kommission mit der wichtigen Thematik der Fachkräftebedarfsdeckung beschäftigt. Der Anteil von Personen mit einem wissenschaftlich-technischen Beruf an allen Erwerbspersonen liegt in Sachsen bei rund 42 % und damit deutlich über dem Wert der neuen Bundesländer insgesamt. Dies ist Ausdruck einer arbeitsteiligen Wirtschaftsstruktur im

Freistaat, die unter anderem durch hoch spezialisierte Betriebe gerade im Bereich der Industrie gekennzeichnet ist. Wesentliche Aspekte zur Sicherung und Akquisition von Fachkräften sind die Bildung und Befähigung der Schulabgänger, die Mobilisierung älterer Facharbeiter und Akademiker, die Gewinnung von mehr Frauen für den Arbeitsmarkt, die kontinuierliche Qualifizierung der vorhandenen Fachkräfte, natürlich auch die Rückgewinnung abgewanderter Fachkräfte und eine gezielte und bedarfsgerechte Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland.

Um die Exzellenzbereiche nachhaltig zu gestalten, regen wir an, einen Berufungsfonds für Spitzenforscher einzurichten, um im Wettbewerb um die klügsten Köpfe international mithalten zu können. Die bewährten Modelle der kooperativen bzw. dualen Studiengänge sind zur Sicherung des Fachkräftebedarfs des sächsischen Mittelstandes auszubauen und zu fördern.

Zur Unterstützung der Einwanderung sollten Modellprojekte der Willkommenszentren als regionale Beratungs- und Servicestellen für Neubürgerinnen und Neubürger aus dem In- und Ausland im Sinne von Behördenservice, Information zu Krankenversicherung, Schule, Kinderbetreuung, Wohnen und Ähnlichem ausgeweitet werden. Sie erleichtern in- und ausländischen Fachkräften die Integration im Freistaat Sachsen. Mit dem gleichen Ziel sollte auch das Angebot an Deutsch-Sprachkursen für Zuwanderer ausgeweitet werden.

Auf die Weiterentwicklung des Forschungs- und Hochschulstandortes sowie der Berufsakademie Sachsen wird im Handlungsfeld 4 des Berichtes näher eingegangen. Eine Reihe wichtiger strategischer Weichenstellungen wurde bereits durch die Hochschulentwicklungsplanung vorgenommen. Wir haben uns auch den Grundsatz gestellt, dass viele Dinge, die jetzt parallel im Rahmen der Staatsregierung vorangetrieben wurden, natürlich nicht als Dopplung im Bereich der Enquete-Kommission stattfinden müssen. Wir haben an der Stelle immer konstruktiv mit der Staatsregierung zusammengearbeitet, um diese Vorhaben, beispielsweise die Hochschulentwicklungsplanung, zu unterstützen.

Wir möchten perspektivisch zu einer besseren Bedarfsorientierung am Arbeitsmarkt, zu einer Output-Orientierung bei Hochschulzielvereinbarungen kommen. Das darf aber nicht bedeuten, dass die Qualitätsansprüche an die Absolventen nach unten geschraubt werden dürfen, um diese Ziele zu erfüllen. Das war auch eine Erkenntnis der Reise des Wissenschaftsausschusses nach Skandinavien.

Als dritte Säule neben Forschung und Lehre stellt die Weiterbildung ein wichtiges Aufgabenfeld unserer Hochschulen dar. Einnahmen aus Weiterbildungsveranstaltungen sollen an Hochschulen belassen werden, um Anreize zu setzen, diesen Bereich weiter auszubauen und am Bedarf der Wirtschaft auszurichten.

Der Hochschul- und Forschungsstandort Sachsen mit exzellenten Forschungsbereichen muss sich noch intensiver der Gründungskultur widmen. Wir schlagen deshalb die Einrichtung von angewandten Professuren für Techno

logietransfer und innovative Unternehmensgründungen vor. Diese Lehrstühle sollten vorzugsweise an Ingenieur- bzw. Technik- und naturwissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt werden, um Unternehmensgründungen in diesen Bereichen zum Beispiel auch mit den CarrierServices, Mentoring-Netzwerken oder Kompetenzschulen zu befördern. Haushalterische Vorsorge dafür haben wir bereits in den Verhandlungen zum gegenwärtigen Doppelhaushalt getroffen. Wir begleiten die Staatsregierung bei der Umsetzung durch die Hochschulen.

Bei den technologieorientierten Lehrstühlen soll der Technologietransfer als ergänzendes Kriterium im Berufungsverfahren eine stärkere Rolle spielen.

Im Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission wurde festgelegt, dass die Kommission Handlungsstrategien aufzeigen soll, wie die Berufsakademie Sachsen weiterentwickelt werden soll. Das Angebot der Berufsakademie Sachsen ist für die mittelständisch geprägte Wirtschaft maßgeschneidert. Die Studierenden binden sich an einen Ausbildungsbetrieb, der bedarfsgerecht einstellt. Jedem Bewerber mit einem geeigneten Praxispartner sollte künftig ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden.

Der höchste an der Berufsakademie zu erlangende akademische Grad soll der Bachelorabschluss sein. Die Berufsakademie sollte sich grundsätzlich auch nicht im Bereich der Grundlagenforschung engagieren. Aber wir müssen es schaffen, dass besonders geeignete Absolventen der Berufsakademie die Möglichkeit zur akademischen Weiterqualifizierung im Rahmen von Master- oder Diplomstudiengängen an den Hochschulen haben. Die Durchlässigkeit von Absolventen der Berufsakademie in weiterführende Hochschulen ist sowohl durch die formale Anerkennung der Abschlüsse als auch durch objektive Zulassungskriterien der weiterführenden Hochschulen sicherzustellen.

Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen sollte vordergründig außerhalb der kreisfreien Städte mit dem Fokus auf der Fachkräftebedarfsdeckung in den Regionen erfolgen. Die Verwaltung der unterschiedlichen Studienstandorte sollte unter einem einheitlichen Dach zusammengeführt werden, um beispielweise zentrale Dienste wie IT, elektronisches Archiv oder Marketing stärker auch unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Mittelverwendung nutzen zu können.

Im Handlungsfeld 5 haben wir uns mit der Beförderung des Wissens- und Technologietransfers befasst. Künftig sollte sich die staatliche Förderung nur auf Vorhaben erstrecken, welche eine Vermarktungsperspektive haben. Als zusätzlichen Anreiz zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes kann ein gewährter Bonus für den Transfer in sächsische Unternehmen dienen.

Neben den bereits erwähnten Technologielehrstühlen sollten die Transferstellen an sächsischen Hochschulen ausgebaut und die Technologie- und Gründerzentren in die Lage versetzt werden, ihrem Transferauftrag in die Wirtschaft gerecht zu werden.

Auf die Bedeutung der Industrieforschungseinrichtungen, Cluster, Verbundinitiativen und Netzwerke sowie der Innovationsplattform bin ich bereits eingegangen. Entscheidend ist aber, dass die Transferstellen und die Intermediäre eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft erfahren, um ihre Wirkung koordiniert entfalten zu können.

Im Handlungsfeld 6 haben wir uns mit den imagebildenden Maßnahmen und der internationalen Technologie- und Innovationspolitik beschäftigt. Da ist beispielsweise auch die Schaffung einer sächsischen Technologiemesse zu sehen, die als fester Bestandteil im sächsischen Messewesen etabliert werden sollte.

Darüber hinaus gehört dazu, dass sich die Hochschulen verstärkt internationalen Kooperationen öffnen sollten, wobei es hierfür nicht unbedingt auf formale Kooperationsvereinbarungen ankommt, sondern vielmehr auf gelebte Forschungs- und Innovationspartnerschaften zu ausgewählten Themen. Dies kann vonseiten des Freistaates unterstützt werden, und zwar durch die Stärkung grenzüberschreitender Wissenschaftspartnerschaften, insbesondere auch mit unseren Nachbarländern Tschechien und Polen, wodurch der Etablierung eines gemeinsamen Wissenschaftsraumes in der Dreiländerregion Unterstützung gegeben werden könnte. Ich glaube, auch unsere Verbindungsbüros in Breslau und Prag können hier einen guten Beitrag leisten.