Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Innerhalb der Aktuellen Debatte geht das nach unserer Geschäftsordnung nicht, Herr Kollege.

(Zurufe: Warum nicht?)

Herr Kollege Hartmann ergreift erneut das Wort für die CDU-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Das Schöne an einer Aktuellen Debatte ist, dass man sich dem Thema inhaltlich im 5-Minuten-Rhythmus nähern und den Abgeordneten Gelegenheit geben kann, sich dazu zu äußern. Der Redebeitrag, den wir gerade von der rechten Seite gehört haben, verbietet insoweit, dass auch wir darüber nachdenken, dass Links und Rechts gleichzusetzen sind.

(Beifall des Abg. Dr. Gillo, CDU, und bei der Linksfraktion)

Aber, meine Damen und Herren, es ist nun einmal eine Tatsache – die werden Sie mit Betroffenheitspolemik und dem Verweis, dass wir unanständig und ungerecht sind und nicht im Klub der Gutmenschen angekommen sind, nicht wegdiskutieren –, dass in Dresden, in Leipzig, dass überall in diesem Freistaat immer wieder von linken Demonstrationen Gewalt gegen Polizeibeamte, gegen Dritte ausgegangen ist. Sie sind da sehr betroffen, natürlich, ich würde mir aber wünschen, dass Sie sich klar und deutlich davon distanzieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Eines muss ich natürlich Herrn Gebhardt, den ich dafür sehr schätze, respektvoll entgegenwerfen: Er hat sich davon distanziert, als die Chaoten in Leipzig am Connewitzer Kreuz die Schneebälle geworfen haben. Erstaunlicherweise waren es aber erst linke Vertreter in Leipzig, die sich vor diese Chaoten gestellt und der Polizei unsachgemäßes Handeln vorgeworfen haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Hartmann?

Von Herrn Kollegen Lichdi – selbstverständlich. Danach würde ich gerne mit meinem Thema fortfahren wollen.

Ja, bitte. Das wird Ihnen nicht auf die Redezeit angerechnet, Kollege Hartmann. Sie können ganz entspannt sein.

Vielen Dank, Herr Kollege Hartmann. Ist Ihnen mittlerweile bekannt geworden – Sie haben dem 4. Sächsischen Landtag noch nicht angehört –, dass ich mich anlässlich der Debatte hinsichtlich der Übergriffe und Ausschreitungen zum 13. Februar 2009 ausdrücklich – damals als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion – in diesem Hause davon distanziert habe? Diese Klarstellung wurde – durch die laufenden Anwürfe aus Ihrer Fraktion, insbesondere vom Kollegen Bandmann – noch nicht einmal zur Kenntnis genommen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Der Kollege Bandmann hat es – vom Podium aus – für richtig befunden, mich in diese linksextremistische und gewalttätige Ecke zu stellen. Der damalige Präsident hatte keinen Anlass gesehen, dafür einen Ordnungsruf auszusprechen.

(Allgemeine Unruhe)

Das wurde mit Johlen von Ihrer Fraktion quittiert. Ist Ihnen das bekannt?

Herr Lichdi, so umfassend ist mir das nicht bekannt. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich davon distanzieren. Das habe ich im Übrigen auch von den GRÜNEN erwartet.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun möchte ich in dem Thema weiter und etwas weg von den linken und rechten Demonstrationen kommen. Das Gewaltproblem ist in der Tat ein vielschichtigeres und komplexeres Thema.

Es gibt den Feiertagsgewalttourismus und spontane Aktionen. Wir erinnern uns alle an die Auseinandersetzung zu Christi Himmelfahrt am Dresdner Elbufer. Dort verrichtete die Polizei im Raketenhagel der Feuerwerkskörper, im Beschuss mit Steinen und Flaschen ihren Dienst und sorgte für Ordnung und Sicherheit. Das genügt nicht: Die Rettungswagen mussten unter dem Beschuss die Verletzten – nicht nur die Polizisten, sondern auch die verletzten Zivilteilnehmenden – versorgen und ihre Arbeit wahrnehmen. Das ist kein haltbarer Zustand. Letzten Endes ist die Politik gefragt – ganz klar.

Ein Übergriff auf einen Polizeibeamten, einen Angehörigen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes stellt einen Angriff auf das Gewaltmonopol dieses Staates dar.

(Beifall bei der CDU, der FDP, der Staatsregierung und vereinzelt bei der SPD, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Die Justiz ist gefragt, wenn es um die konsequente Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten geht. Uns vor die Träger der staatlichen Gewalt zu stellen ist unsere Aufgabe. Es ist angebracht, eine härtere Gangart einzulegen.

Es ist notwendig, deutlich zu machen, dass wir so etwas nicht tolerieren. Ich glaube, es gehört eine Analyse dazu. Das ist zweifelsohne richtig. Wir werden uns mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Es gehört genauso dazu, dass Sie nach außen deutlich dokumentieren, dass Sie diesen Zustand nicht hinnehmen. Ein Kuschelkurs ist an dieser Stelle der falsche Ansatz.

(Beifall bei der CDU, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Wir haben uns im Koalitionsvertrag ganz klar darauf verständigt: Verbesserung des Strafrechtsschutzes für Polizeibeamte. Wir haben des Weiteren gesagt: Stärkere Bestrafungen von Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte. Wenn Sie sich die Entwicklung anschauen, werden Sie feststellen, dass zu Beginn der 4. Legislaturperiode 146 Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte und 771 Widerstandsdelikte gegen Vollstreckungsbeamte standen. Am Ende der 4. Legislaturperiode – also Ende letzten Jahres – waren es 241 Körperverletzungsdelikte und 907 Widerstandsdelikte gegen Vollstreckungsbeamte.

Diese Entwicklung spricht eine deutliche Sprache. Wir sind gefragt, Konzepte dagegenzusetzen.

Ein erster Schritt ist die angesprochene Bundesratsinitiative zum § 113 StGB. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Umsetzung stattfindet. Wir befinden uns mittlerweile in guter und kompetenter Gesellschaft, weil der Bundesinnenminister in dieser Woche ebenfalls eine Initiative gestartet hat.

Wir wollen zwei Veränderungen. Zum einen: die Anhebung des Strafmaßes. Die Schutzgüter – nämlich das staatliche Gewaltmonopol des Staates und der einzelne Polizeibeamte – sind unserer Auffassung nach nicht ausreichend durch dieses Strafmaß geschützt. Es kann nicht sein, dass ein Streifenwagen einen höheren Schutz genießt als der Polizeibeamte. Deswegen – auch zur Abwendung einer Bagatellisierung dieses Deliktes – meinen wir, dass die Erhöhung des Strafmaßes dringend notwendig ist.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte sind nicht nur personenbezogene Straftaten. Sie sind immer und in jedem Fall ein Angriff auf die Autorität dieses Staates.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Kollege, beachten Sie die Redezeit.

Sie erlauben mir, ganz kurz noch auf meinen zweiten Punkt einzugehen: das strafverschärfende Regelbeispiel – nämlich die Aufnahme des gefährlichen Werkzeuges. Es geht nicht nur darum, denjenigen zu erfassen, der Waffen benutzt. Es muss ebenfalls derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der ein Auto einsetzt, einen Stein oder Flaschen wirft. Insoweit erfolgt dazu unsere Gesetzesinitiative.

Ich freue mich, noch ein drittes Mal zu Ihnen sprechen zu dürfen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die Fraktion der CDU sprach der Kollege Hartmann. Jetzt hat die FDP das Wort; Herr Kollege Biesok, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Friedel hat die Entwicklung vom Untertanenstaat zur Demokratie beschrieben. Diese Entwicklung ist so gewesen und zu begrüßen. Es hat aber nichts mit einem Untertanenstaat zu tun, wenn man Polizeibeamten Respekt entgegenbringt.

(Beifall bei der FDP, der CDU und vereinzelt bei der SPD – Abg. Lars Rohwer, CDU: Sehr richtig!)

Es ist ebenfalls nicht zu tolerieren, dass in anderen gesellschaftlichen Bereichen eine zunehmende Gewaltanwendung zu verzeichnen gibt. Das kann nicht rechtfertigen, dass Gewalt gegenüber Polizeibeamten angewendet wird.

Für mich gibt es eine ganz klare Trennlinie: Dort, wo Polizeibeamte ihren Dienst verrichten, hört Gewalt gegen diese Polizeibeamten auf. Es gibt keine Toleranz und es kann nicht in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext gerechtfertigt werden.

Ich habe bereits etwas zu dem Strafrahmen gesagt. Ich habe mich gegen eine generelle Ausweitung des Strafrahmens gewehrt und gesagt, dass wir dadurch Gewalt nicht verbieten können. Ich bin dafür, das habe ich ebenfalls gesagt, dass wir Taten, die sich gegen Polizeibeamte richten – insbesondere, wenn es zu Körperverletzungsdelikten führt; Kollege Hartmann hatte das gefährliche Werkzeug angesprochen –, stärker bestrafen müssen. Ich glaube nicht, dass wir dadurch einen höheren Respekt gegenüber Polizeibeamten herbeiführen können. Eine höhere Strafe ist erforderlich, weil das verletzte Rechtsgut so hoch ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Wer Polizeibeamte in Sachsen oder der Bundesrepublik Deutschland angreift, greift uns alle an. Polizeibeamte leisten ihren Dienst für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen wir sie schützen.

Zu den Kollegen von der NPD: Sie sprechen von einem gesellschaftlichen Verfall, der durch die Studentenproteste 1968 stattgefunden habe.

(Zurufe der Abg. Jürgen Gansel und Andreas Storr, NPD)

Ich möchte an dieser Stelle klar und deutlich sagen: Der größte gesellschaftliche Verfall, der in diesem Land stattgefunden hat, ist die Tatsache, dass Sie in den Landtagen sitzen.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)