Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Herr Hartmann, bitte.

Bei der Frage der Übernahme von Führungsverantwortung durch Frauen bin ich im Grunde auch sehr offen. Ich denke, das ist ein Wandlungsprozess. Zu der Zeit, als ich in der Ausbildung war – und das ist Mitte, Ende der Neunzigerjahre gewesen –, lag der Frauenanteil bei 60 %. Diese sind jetzt in der beruflichen Entwicklung. Wir haben in der mittleren Führungsebene inzwischen einen hohen Anteil an Hauptkommissarinnen, Ersten Hauptkommissarinnen. Wir haben die ersten Eingänge in den Höheren Dienst der Polizei. Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir in den nächsten Jahren deutlich mehr Frauen in höherer Führungsverantwortung sehen. Das wird der Polizei durchaus guttun. Das sage ich aus innerer Überzeugung. Aber das ist ein Prozess. Wir haben nämlich eine Polizei übernommen, die sehr männerlastig war.

Zum zweiten Punkt, Frau Jähnigen: Es ist unbestritten, dass jeder Einzelfall von polizeilichem Fehlverhalten ein Fall zu viel ist und der Aufklärung bedarf. Darin haben wir keinen Dissens. Die Frage ist, in welcher Form ich das mit welchen Mitteln mache.

Wir sind der Überzeugung, dass die inneren Strukturen der sächsischen Polizei grundsätzlich ausreichend und geeignet sind, diese Aufgabe zu erfüllen. Da muss man an einzelnen Stellschrauben drehen.

Frau Jähnigen, bitte tun Sie doch nicht so, als ob wir in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren eine Verhärtung und Verclusterung in den Strukturen der Polizei gehabt und die Kriminalisierung, die Problembereiche und das Fehlverhalten der Polizei exorbitant zugenommen hätten. Es wurde immer wieder auf Situationen reagiert und es wurden Anpassungen gemacht. Dazu kann man sehr interessante Gespräche mit den berufsständischen Vertretungen führen, sicher auch zur Frage von mehr Beteiligung der berufsständischen Vertretungen in Einzelfällen. Das ist mit den Mechanismen zu machen, die uns gegeben sind. Daran muss man arbeiten. Das bedarf aber keiner unabhängigen Kommissionen, schon gar nicht mit einer Verankerung in der Verfassung.

Herzlichen Dank.

Frau Friedel, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei Gesetzentwürfe vorliegen – das haben wir schon gehört –, und zwar von den GRÜNEN und den LINKEN, die jeweils danach trachten, eine unabhängige Stelle einzurichten, bei der sich Bürgerinnen und Bürger über vermeintliches Fehlverhalten bei der Polizei beschweren können.

Wir haben die Ablehnung aus den Reihen der Koalition aus dem Mund von Herrn Kollegen Hartmann jetzt schon gehört: „Wir brauchen das nicht!“; „Es gibt interne Strukturen in der Polizei.“

Herr Hartmann, da muss ich Sie leider eines Besseren belehren. Wir haben diese internen Strukturen nicht. Ich habe bereits 2010 angefragt, wie es denn mit dem Beschwerdemanagement in der sächsischen Polizei aussieht. Gibt es eine zentrale Stelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können? Wird sichergestellt, dass in der Polizei den Dingen nachgegangen wird, und zwar von anderen Personen als denen, die beschuldigt werden? – Das haben wir nicht in Sachsen. Insofern ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass GRÜNE und LINKE mit diesen Gesetzentwürfen kommen und sagen, dass wir solche Kontrollinstanzen brauchen.

Wir werden dennoch beiden Anträgen nicht zustimmen können, weil wir einen wesentlichen Punkt ganz anders sehen. Da nehme ich jetzt nicht das Wort Kontrolle her, was auf der anderen Seite sofort den Generalverdacht und Misstrauen auslöst, sondern verwende einen Ersatz. Eigentlich geht es doch darum, dass die Polizei ein Instrument in die Hand bekommt, um die Qualität ihres Handelns zu verbessern. Eigentlich geht es um Qualitätsmanagement. Das setzt man am vernünftigsten in der Institution und nicht gegen sie ein. Das setzt man am vernünftigsten mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und nicht in Konflikt zu ihnen ein. Das ist der Grund, warum wir es bei beiden Entwürfen für den falschen Weg halten, eine externe Kommission, eine externe Ombudsperson einzusetzen, die schon von der Konstruktion her gegen die Polizei stehen, aber trotzdem irgendwie versuchen müssen, mit ihr zusammenzuarbeiten, obwohl sie sie eigentlich kontrollieren sollen. Das halten wir für keinen guten Weg.

Wir glauben, ein solches Qualitätsmanagement muss aus der Organisation selbst kommen. Wir sehen, dass das dringend erforderlich ist, weil die Polizei eine Monopolstellung hat. Wenn mir bei einem Bäcker die Brötchen nicht schmecken, gehe ich zu einem anderen. Als staatliche Behörde habe ich aber die alleinige Handlungshoheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade deshalb muss ich darauf achten, dass mein Handeln den Qualitätsansprüchen genügt.

Diese Qualitätsansprüche formuliert die sächsische Polizei selbst. Wir haben vor einigen Wochen die Strategie der sächsischen Polizei vorgelegt bekommen. Da heißt es als Leitbild – und das halte ich für richtig und vernünf

tig –: „Wir sind eine Polizei, deren Mitarbeiter motiviert und professionell“ – für Motivation sind die Staatsregierung und die Koalition zuständig, und wir wissen, wie es mit der Streichung der Sonderzulage aussieht – „ihre Aufgabe in hoher Qualität erfüllen. Wir sind eine Polizei, deren Mitarbeiter durch Integrität das Vertrauen der Bürger rechtfertigen.“

Das ist ein Versprechen, das es einzulösen gilt. Dieses Versprechen lösen natürlich viele Tausende Beamte in Sachsen ein. Das ist völlig klar. Aber die Einlösung dieses Versprechens für die Menschen spürbar zu machen ist auch der Zweck eines solchen Beschwerdemanagements, einer Beschwerdestelle, wie es sie nicht nur in SachsenAnhalt gibt. So wie dort halten wir es für eine sehr vernünftige Lösung. Es gibt sie genauso gut seit langer Zeit in Berlin. Es gibt sie in Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es „Lob- und Beschwerdestelle der Nordrhein-Westfälischen Polizei“. Es gibt sie in Rheinland-Pfalz. Das sind alles Länder, in denen zufällig die SPD die Innenministerien führt. Die wird es auch in Sachsen geben, wenn die SPD einmal im Innenministerium etwas zu sagen hat.

Auch ein weiterer Punkt trägt zur Schärfe der Debatte bei. Qualität, Fehlverhalten und gutes oder schlechtes Polizeihandeln werden immer nur an Strafanzeigen gemessen, und zwar auf beiden Seiten. Wir hören zur Begründung: Es gibt so viele Strafanzeigen gegen Polizisten, da muss doch ein Problem bestehen. Wir hören auf der anderen Seite zur Verteidigung: Wir haben so viele Polizisten und so wenige Strafanzeigen. Die werden wohl alles richtig machen.

Qualität in der Arbeit ist aber mehr, als etwas völlig falsch zu machen. Bei einer Strafanzeige ist schon viel passiert. Man kann etwas auch einfach so, noch nicht so gut machen, aber vielleicht besser machen können. In einem Qualitätsmanagement geht es auch darum, so etwas aufzuspüren und zu erfassen. Wir müssen schauen, dass wir besser werden. Auch die sächsische Polizei, selbst wenn sie gute Arbeit leistet, muss versuchen, immer noch ein Stück besser zu werden.

Mir ist klar, dass Sie von der CDU irgendwo anders leben. Herr Hartmann hat es ganz am Anfang seiner Rede so ausgedrückt: Wir sind doch die Besten. Wir sind doch überall die Besten. Nein, wer Ansprüche an sich hat, wer eine bürgerfreundliche Regierung, eine bürgerfreundliche Verwaltung sein will, der muss besser werden wollen.

Die sächsische Polizei hat mit dieser Regierung das Problem, dass diese ihr gar nicht die Chance gibt, besser zu werden, weil sie sich ständig im Abwehrkampf dagegen befindet, nicht noch schlechter werden zu müssen.

(Beifall bei der SPD)

Nun können Sie wieder hin- und herschauen. Sie haben 31 von 72 Polizeirevieren geschlossen, und dann erzählen Sie, wie die Polizei noch besser werden soll. Sie versucht, nicht schlechter zu werden. Es ist doch kein Wunder, dass sie 30 Minuten von Dresden nach Bad Schandau braucht,

wenn es dort keine Polizei mehr gibt. Darüber müssen wir uns doch nicht wundern.

Das, was hier an uneingelösten Versprechen in der Welt ist, betrifft nicht die Polizeibeamt(inn)en, die jeden Tag versuchen, etwas Gutes zu tun, sondern es betrifft die Staatsregierung, die Koalition und ihren Koalitionsvertrag. Darin steht: „Wir werden die flächendeckende Präsenz und die Einsatzfähigkeit der Polizei besonders in den Grenzregionen garantieren.“ Das ist ein Versprechen, das Sie nicht eingelöst haben. Im Gegenteil, Sie bauen Polizeistellen ab, Sie schließen Reviere. Es ist kein Wunder, dass die sächsische Polizei im Einrichten eines Qualitäts- und Beschwerdemanagements leider nicht weiterkommt. Das wäre eine große Aufgabe, die man vom Staatsministerium aus anpacken müsste. Das wird nicht getan. Insofern verstehe ich, dass solche Gesetzentwürfe hier auf die Tagesordnung kommen. Wir halten das für den falschen Weg, deshalb stimmen wir nicht zu. Ich denke aber, beim Thema Innere Sicherheit sehen wir, dass es bei der CDU in den letzten vier Jahren nicht gut genug aufgehoben war und viel Handlungsbedarf besteht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDPFraktion Herr Karabinski, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt mittlerweile eine Inflation von Anträgen und Gesetzentwürfen von den LINKEN und den GRÜNEN, die darauf abzielen, die Verfassung zu ändern. Hier beispielsweise wollen die LINKEN einen Artikel 53 a) einführen, der eine unabhängige Polizeiombudsstelle etablieren soll. Manchmal frage ich mich, ob LINKE und GRÜNE vielleicht in einer anderen Welt leben; denn von Zuständen wie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, in Südamerika oder in Afrika, wo die Polizei als korrupt und wenig vertrauenswürdig, gar als gewalttätig gilt, sind wir gottlob weit entfernt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Fehlverhalten von Polizisten ist in Sachsen eine Ausnahme. Die entsprechenden Statistiken wurden hier schon mehrfach genannt. Im Gegenteil, wir müssten über andere Probleme sprechen; denn erst letzte Woche wurde wieder berichtet, dass die Gewalt gegen Polizisten gegenüber dem Vorjahr sprunghaft angestiegen ist. Doch dieser Problematik widmen Sie sich in Ihren Gesetzentwürfen überhaupt nicht. Hier offenbart sich auch der falsche Grundtenor Ihrer Gesetzentwürfe. Statt die alltägliche Arbeit der Polizei für ein sicheres Sachsen auch einmal zu würdigen, stellen Sie diese unter einen Generalverdacht, den sie einfach nicht verdient hat.

Aber auch inhaltlich gehen Sie an die Thematik falsch heran. Wie wir es von Ihnen gewohnt sind, hatten Sie mal wieder nichts Besseres zu tun, als Vorschläge für weitere wahre Bürokratiemonster zu entwerfen. Während wir

versuchen, den Freistaat Sachsen mit schlankeren Strukturen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, fällt Ihnen nichts weiter ein, als eine weitere Institution zu schaffen – heißt sie nun Polizeikommission oder unabhängige Polizeiombudsstelle. Eine angemessene Personal- und Sachausstattung dieser neuen bürokratischen Institutionen erwähnen Sie nur am Rande. Das ist für Sie natürlich pure Selbstverständlichkeit. Der Steuerzahler wird sich freuen.

Ohne Not sind Ihre Gesetzentwürfe aber auch viel zu breit angelegt. Schon von jeher steht jeder Person, die sich durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt sieht, der Rechtsweg offen. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben. Dies gilt auch und gerade für Maßnahmen der Polizei. Warum es zusätzlich noch die Möglichkeit einer Untersuchung durch eine Kommission oder Ombudsstelle geben soll, bleibt Ihr Geheimnis. Wer gewährleistet denn eine Rechtskontrolle besser als unsere Justiz?

(Lachen der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, über den in Ihrem Gesetzentwurf angesprochenen Interessenkonflikt bei Polizisten, die Untersuchungen gegen eigene Kollegen durchführen, gilt es allerdings nachzudenken. Der Europarat hat in seinem Europäischen Kodex für Polizeiethik darauf hingewiesen. Aber es gilt, eine andere Lösung zu suchen, nämlich gemeinschaftlich mit der Polizei und nicht mit einem Grundmisstrauen gegen die Polizei.

Ihre heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe sind überflüssig und Ihre Herangehensweise ist grundsätzlich falsch. Aus diesem Grund werden wir Ihre beiden Gesetzentwürfe ablehnen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die NPD Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe betreiben im Titel, wie so oft bei den GRÜNEN und den LINKEN, Etikettenschwindel. Hinter Ihren scheinheiligen Gesichtern und Ihrem angeblichen Ansinnen, die Transparenz der Polizeiarbeit zu verbessern und Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kultur auch im Bereich des Beschwerdemanagements innerhalb der Polizeistrukturen für die Bürger einfacher und Angstbarrieren abbauender gestalten zu wollen, verbirgt sich nämlich etwas ganz anderes. Wir sollten diese beiden Gesetze deshalb – ehrlicher – als Polizeibeamteneinschüchterungsgesetze bezeichnen. In den Zielstellungen und Begründungen der beiden Entwürfe kommt dies auch deutlich zum Ausdruck. Hier wird die angeblich mangelnde parlamentarische Kontrolle der Polizei kritisiert, ebenso die angeblich dort herrschenden tradierten Befehlsstrukturen und die daraus resultierende ungenügende demokratische Anbindung der Polizei.

Durch die Einrichtung der geforderten Kontrollinstanzen könnten – ich zitiere – "interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei früher erkannt und im Ansatz erstickt werden“. Im Unterton Ihrer beiden Entwürfe herrscht ein permanenter Misstrauenston, der suggeriert, Polizeibeamte neigen zu missbräuchlicher Gewaltanwendung, sie würden in vielen Fällen durch rassistische Äußerungen auffallen, ja selbst Folter und unmenschliche und erniedrigende Behandlungen wie psychische Misshandlungen oder auch nur eine einfache Diskriminierung, insbesondere von Randgruppen, seien hier an der Tagesordnung.

Einer Ihrer Gefälligkeitsgutachter hat auch die Klientel zusammengefasst, die am meisten durch derartige Schikanen behelligt wird und sich angeblich nur schwer wehren kann: Angehörige sozialer Randgruppen und politischer Minderheiten, Obdachlose, Drogenabhängige, Ausländer, Asylbewerber usw. usf. Was der Gutachter, ironisch gesagt, wahrscheinlich völlig unabsichtlich vergessen hat, ist, warum es zwischen diesen Randgruppen und der Polizei so unverhältnismäßig oft zu sogenannten konfliktiven Situationen kommt, warum also die Vollzugsbeamten zu Einsätzen wegen Lärmbelästigung, Pöbeleien, Bettelei, Diebstahl, Nötigungen usw. kommen müssen, um dann oftmals selbst verbal attackiert oder gar mit Handgreiflichkeiten konfrontiert zu werden. Über die Gewalt gegen Polizisten gibt es nämlich auch verlässliche Statistiken.

Selbstverständlich leugnen wir nicht, dass es bei Polizeieinsätzen auch mal zu unverhältnismäßigen Übergriffen im Amt kommen kann. Als sogenannte politische Minderheit erfahren wir Nationaldemokraten ja auch seit Jahren, gerade weil wir die Ansichten und Interessen einer schweigenden Mehrheit vertreten, unter anderem unterlassenes Einschreiten bei Straftaten von Gegendemonstranten, teilweise auch bei massiven Straftaten. Hierbei haben wir es aber nicht mit der Willkür einzelner Polizeibeamter zu tun, sondern mit dem politischen Missbrauch der Polizei durch einen – in diesem Sinne fragwürdigen – Innenminister und seinen Polizeipräsidenten, also mit einem Phänomen, das politisch erzwungen wird und nicht einer situativen Eskalation geschuldet ist. Auch hier würde weder eine Ombudsstelle noch eine Polizeikommission hilfreich sein.

Der § 16 des Gesetzentwurfes der LINKEN zeigt überdies, woran Ihnen besonders gelegen ist: an einem Zutrittsrecht ohne vorherige Anmeldung zu den jeweiligen Aktionsräumen und den Lagezentren der Polizei, insbesondere zu den Leitungsstäben der Polizei bei öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen. Tja, das möchten Sie gern, um in Echtzeit twittern zu können, nicht nur, was sich gegenwärtig gerade ereignet, sondern welche Maßnahmen die Polizei in wenigen Minuten zu treffen gedenkt, damit Sie Ihre militanten Kohorten besser beim Steinewerfen und Blockadebauen steuern können. Wir wissen ja, dass ab und an mal – zum Beispiel beim Datenschutzbeauftragten – auch ein Mitarbeiter zur

LINKEN-Fraktion wechselt, wenn mal wieder eine neue Scharnierstelle geschaffen wird.

Ohne die segensreichen Ausführungen der Christdemokraten wiederholen zu wollen, stelle ich für meine Fraktion ausdrücklich fest, dass die bei der sächsischen Polizei verankerten Möglichkeiten des Beschwerdemanagements, der Kontrolle der Beamten und der internen und externen Überprüfung auch aus Sicht der Nationaldemokraten ausreichend sind. Ich stelle ferner fest, dass nicht nur die Bevölkerung der sächsischen Polizei aus gutem Grund weitaus mehr vertraut als den Politikern der GRÜNEN und der LINKEN und dass auch wir den Polizeibeamten Vertrauen entgegenbringen. Ich hoffe, dass derartige Gesetzentwürfe und ihre Absichten unter den Polizeibeamten weite Verbreitung finden; denn nur so können sich die Beamten eine Vorstellung davon machen, was man in einzelnen Parteien über sie denkt. Diese Gesetzentwürfe sind natürlich aus nationaldemokratischer Sicht abzulehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen in der Debatte weiterhin das Wort gewünscht? – Das sieht im Moment nicht so aus. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Über die heute hier im Parlament diskutierten Gesetzentwürfe haben wir uns schon – häufiger als über viele andere Gesetzentwürfe – im Innenausschuss mehrfach auseinandergesetzt.

Im Kern steht für mich trotz alledem – das möchte ich noch einmal sagen – das Misstrauen zumindest – nach dem, was ich auch heute wieder herausgehört habe – der antragstellenden Fraktionen gegenüber unserer Polizei und damit eigentlich das Misstrauen gegenüber dem Staat und seinen Institutionen. Ich möchte klar und deutlich sagen: Dieses Misstrauen ist unangebracht. Deshalb, Frau Friedel, herzlichen Dank für Ihre – zumindest was diesen Teil betrifft – modifizierende Position bezüglich eines anderen Ansatzes.

Aus meiner Sicht kann man darauf stolz sein, was die sächsische Polizei, jeder Einzelne, rund um die Uhr, jeden Tag leistet. Das möchte ich voranstellen, ohne einzelne Fehlverhalten sozusagen wegdiskutieren zu wollen. Ich möchte aber klar und deutlich sagen: Die Polizistinnen und Polizisten leisten eine bemerkenswerte Arbeit. Dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet.