Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Können Sie das beantworten?

Das Misstrauen habe ich auf den Antrag bezogen, dass in den Diskussionen, wenn wir sagen, wir wollen überprüfen, was der KSV tut, aus meiner Sicht immer ein wenig Misstrauen mitschwingt, dass der KSV als Partner irgendetwas nicht richtig macht, und damit einhergehend aber, dass dieses Misstrauen durch manche Äußerungen der regierenden Fraktionen und der Staatsregierung gespeist wird, was ich gerade durch das Beispiel zur Heimaufsicht belegt habe.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? – Herr Krasselt, bitte.

Nun muss ich doch noch einmal nachfragen; ich habe es jetzt noch nicht ganz verstanden. Ich sage es noch einmal: Vonseiten der Staatsregierung und der CDU-Fraktion ist mir ein Misstrauen nicht bekannt, und es ist mir auch nicht von den Kreisen und kreisfreien Städten bekannt. Dort habe ich den Vorteil, dass ich in der Verbandsversammlung sitze. Also müsste das Misstrauen gegebenenfalls von den anderen Fraktionen kommen. Dann würde ich Sie bitten, das auch wirklich zu benennen. – Danke.

Ich habe das gerade auf den Antrag bezogen. Der Antrag hat einen Antragsteller, von daher kann ich das jetzt nicht deutlicher sagen. Ansonsten ist Misstrauen natürlich auch eine subjektive Einschätzung einer Diskussion, die ich jetzt nicht verallgemeinern oder objektivieren will. Ich möchte nur die Diskussion an diesem Punkt nicht unnötig aufheizen, da ich denke, darüber soll es in der ganzen Diskussion nicht gehen, sondern darum, dass wir uns gegenseitig ernst nehmen und uns bewusst sind, dass wir gemeinsam an schwierigen Herausforderungen und Problemen arbeiten müssen.

(Beifall bei der SPD)

Ich wollte an dieser Stelle aber auch ein wenig Kritik am KSV und an der kommunalen Ebene insgesamt äußern, da nicht immer deutlich gemacht wird, wer an welcher Stelle wofür Verantwortung trägt. Das System in Sachsen ist eher ein wenig „Haltet den Dieb!“, und es funktioniert so, dass immer irgendein anderer da ist, der Schuld hat, wenn irgendetwas nicht funktioniert. Das spielen die Kommunen, der KSV und der Freistaat mit der Staatsregierung seit Jahren zulasten der sozialen Arbeit und der Menschen in diesem Land, die Hilfe benötigen, und ich denke, wir müssen endlich damit aufhören.

Ich kann ja verstehen, dass es für die Akteure zum Teil bequem ist, es so zu machen, weil sie damit ihre eigene Verantwortung ein wenig verdecken können. Eigene Verantwortung heißt nämlich in diesem Fall auch am Beispiel der Heimaufsicht, dass der KSV klar benennt: Hier sind nicht genügend Stellen zur Bewältigung dieser Aufgabe an uns übergegangen, und hier bräuchten wir mehr. Das gehört dazu, dass man klar benennt, an welcher Stelle eine Entwicklung eingetreten ist, die man nicht unterstützen kann. Ich wünschte mir, dass der KSV und die kommunale Ebene öfter inhaltlich agieren, sich dem Land gegenüber aktiver und klarer positionieren und Forderungen stellen.

Wir befinden uns immer noch in einer Phase, die von den vor drei Jahren in Gang gesetzten Kürzungen im Sozialbereich gekennzeichnet ist. Das Ganze hat eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Die sozialen Standards und die finanzielle Ausstattung von sozialen Leistungen, gerade in den Landkreisen, unterliegen einem hohen Druck. Der KSV ist hierbei Betroffener dieser geringen Ressourcenausstattung der kommunalen Ebene, aber er ist auch Mangelverwalter bei der Weitergabe dieser geringen Ressourcen an die Träger. Wenn wir wirklich wollen, dass die Aufgabenerfüllung der Träger sozialer Leistungen, auch der überörtlichen Sozialhilfe in Sachsen, an Inhalten und Bedarf ausgerichtet ist, dann müssen wir sehen, dass wir starke Sozialpartner für diese Aufgaben haben, und wir müssen vor allem das ewige Wettrennen um die geringsten Ressourcen und die effektivste Aufgabenbewältigung beenden.

Dazu gehört aus unserer Sicht eine kritische Bestandsaufnahme, wie sie in dem Antrag gefordert wird. Wir unterstützen das. Ich muss dazusagen: Daneben würde auch eine kritische Bestandsaufnahme der Leistungen dazugehören, die rein kommunalisiert sind. Dort bestehen schon bei Pflichtaufgaben im sozialen Bereich enorme Unterschiede, über die wir auf Landesebene zum Teil fast überhaupt keinen Überblick mehr haben, wenn ich an die Leistungen für Menschen mit Behinderung im Alter von über 65 oder unter 18 Jahren denke. Dort gibt es sehr viele große Fragezeichen. Außerdem gehört dazu, die Landesaufgaben zu überprüfen, da das Land den grundlegenden Rahmen für das Agieren des KSV und der Kommunen setzt; und wenn dieser Rahmen nicht stimmt, kann auch die Erledigung von Aufgaben in diesem Rahmen nicht funktionieren.

Nur das Zusammenspiel dieser drei Ebenen kann uns dazu bringen, dass wir Informationen haben, sie bewerten und Handlungsleitlinien ableiten können. Dazu ist der Antrag ein erster Schritt. Er muss noch ergänzt werden, aber wir werden dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Für die FDPFraktion spricht Frau Abg. Schütz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorab ein Dank an die LINKEN; denn der Antrag bietet die Möglichkeit, über die Integration und Unterstützung für jene Menschen zu sprechen, die die Hilfe und Unterstützung unserer Gesellschaft besonders benötigen.

Sachsen bietet mit dem Kommunalen Sozialverband eine Institution, mit der besonders herausgeforderten Menschen ein umfassendes und vielfältiges Angebot unterbreitet werden kann. Ja, es kam damit zu einer zentralen Bündelung, es kam aber auch zu einer zentralen Bündelung von Kompetenzen. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe reicht das vielfältige Spektrum des KSV vom Vollzug des Landesjugendhilfegesetzes bis zur Integration von Schwerbehinderten; meine Vorredner sind ausführlich darauf eingegangen.

Mit den – unter anderem – 60 Werkstätten für Menschen mit Behinderung und über 15 000 Menschen, die dort einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, zeigt der Freistaat seine Anstrengungen, eine Integration aller Menschen zu erzielen. Diese haben wir nicht nur mit den gezielten Arbeitsangeboten für die Integration von Menschen mit Handicap erreicht, sondern auch mit dem Konzept der Betreuung älterer Menschen, ihnen in ihrem wohnortnahen Umfeld Hilfe zukommen zu lassen.

Diese Fortentwicklung von stationärer Betreuung hin zu einer wirklichen Integration ist ein wichtiger Schritt, und wenn wir sehen, dass der Anteil benachteiligter Menschen, die ambulant betreut werden, seit 2003 bereits um 175 % angestiegen ist, so zeigt Sachsen ganz deutlich den Trend einer Ambulantisierung. Wir halten diese Entwicklung für eine richtige und erfüllen dabei mit dem Leistungsspektrum – gerade, was das ambulante Wohnen betrifft – einen wichtigen Zweck. Auch diese Aufgabe ist im weitesten Sinne als Aufsichtsobliegenheit an den KSV gegangen. Dort, wo viele Aufgaben gebündelt werden, geht es auch darum, die Fachaufsicht immer wieder wahrzunehmen. Dies tut einerseits das zuständige Staatsministerium, andererseits tun es aber auch – wir haben es gehört – die Mitglieder selbst aus der Verbandsversammlung heraus.

Die Anzahl der angebotenen Plätze der Sozialhilfe, gerade im überörtlichen Bereich, nimmt immer noch zu. Die demografische Entwicklung spiegelt sich auch in den Zahlen der übernommenen Sozialhilfe wieder – und dies auch bei ambulant und stationär betreutem Wohnen.

Es wird die große Herausforderung sein, dass wir an den verschiedensten Stellen neue, innovative Wege gehen müssen. Dabei wird der KSV ein wichtiger Begleiter und Unterstützer sein, da er einerseits die Kompetenzen aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten, andererseits aber auch in seiner Aufsichtsfunktion und der Bündelung von Kompetenzen in sich selbst viel Innovation mit sich bringt. Das Betätigungsfeld des Kommunalen Sozialverbandes ist umfangreich und entspricht den vielfältigen Anforderungen, die die Gesellschaft an uns stellt. Mit diesem Angebot bieten wir denjenigen Hilfe an, die sie am meisten brauchen.

Dass die damit verbundenen finanziellen Lasten und deren Ausgleich letztendlich im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetzbücher besprochen werden müssen, ist ganz klar. Dazu zählen auch jene Aufgaben, die seit 2005 an die Landkreise übergegangen sind. Das sind die unter 18-jährigen und die über 65jährigen Behinderten. Die kommunale Familie muss sich dazu klar bekennen. Es ist leider nicht so, dass sie das ohne unsere Entscheidung hier im Landtag außergesetzlich tun kann. Dazu braucht es immer die gesunde Draufsicht des Parlamentes, um zu schauen, wie gesetzliche Regelungen gewirkt haben und wie diese umgesetzt werden.

Nichtsdestotrotz muss es in erster Linie im Interesse der Mitglieder des KSV liegen, sich über ihre finanzielle Mittelverwendung und die Schwerpunktsetzung innerhalb des KSV selbst zu informieren. Dort ist noch ein Betätigungsfeld. Ich habe Ihnen den Zeitrahmen genannt – wie gesagt 2005, jetzt erst die Heimaufsicht in 2012 –, dass man dort noch ein Stück weit schauen muss, wie es anläuft.

Ich hatte es angedeutet: Wir sind nicht aus der Verantwortung. Die Staatsregierung – und damit das Staatsministerium – ist nicht aus der Verantwortung. Allerdings wurde der Beantwortung der Anfragen, die die Antragstellerin der Staatsregierung gestellt hat, mit der Stellungnahme in großem Umfang nachgekommen. Damit wird letztendlich der Antrag abschließend besprochen, sodass sich eine weitere Behandlung an dieser Stelle erübrigt, ohne die Mitglieder des KSV selbst aus der Verantwortung zu nehmen sowie unsere Verantwortung, wie ich sie dargestellt habe, wahrzunehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜNE Frau Jähnigen, bitte.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bündnisgrünen teilen die dringende Forderung nach einer Evaluierung der Arbeit des KSV. Die derzeitige Arbeit des KSV – bei allem Respekt vor dem Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ist durch fehlende Transparenz und die Unüberschaubarkeit seiner Aufgaben gekennzeichnet.

Es ist ein strukturelles Problem. Zum einen ist dieser landesweit größte kommunale Zweckverband mit den Mängeln des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ausgestattet: Verwaltungsorientiertheit der Kommunikation, eine nur geringe Machtstellung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und keine Pflicht zur Behandlung der Fragen in den Kreistagen und Stadträten. Die Entscheidungen werden de facto auf Verwaltungsebene getroffen.

Zum anderen kommt beim KSV die auch für Fachleute schwer zu überschauende Vielzahl seiner Aufgaben hinzu. Aus Redezeitgründen kann ich diese jetzt nicht alle aufzählen, aber ich möchte das Grundproblem schildern, nämlich dass der KSV die Verhandlungen über Leistungserbringung und Kostensätze mit den Leistungserbringern führt und gleichzeitig die Kontrolle ihrer fachlichen Arbeit ausübt. Er ist also Kontrollbehörde und Vergabebehörde in einem. Das ist ein Problem für die Kontrolle, denn de facto kontrolliert der KSV sich selbst.

Nehmen wir das Beispiel der Heimaufsicht. Wir haben diese Konstruktion immer kritisiert und bereits im 4. Landtag einen Antrag dazu gestellt. Schon 2007 hat sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen eine Verlagerung der Heimaufsicht in den KSV ausgesprochen. Grund war genau diese Situation: Der KSV als kommunaler Zweckverband ist natürlich haushaltspolitisch orientiert. Er muss auf die finanziellen Schranken seiner Mitglieder Rücksicht nehmen und eine Erhöhung der Umlagebeiträge vermeiden, die sich bei Landkreisen und kreisfreien Städten niederschlagen würden.

Bereits in der Begründung des Referentenentwurfes zur Verlagerung der heimaufsichtlichen Aufgaben wurde eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen. Diesen Bedenken trägt sogar der Sächsische Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2011 Rechnung und empfiehlt, die organisatorische Trennung zwischen Heimaufsicht und KSV beizubehalten. Keinem dieser Bedenken wurde bei der sogenannten Verwaltungsreform 2008 Rechnung getragen. Seit dem 01.01. dieses Jahres ist es nun so, dass der KSV die Heimaufsicht übernommen hat.

Ziel der Evaluation muss aus unserer Sicht eine ergebnisoffene Prüfung sein, welche Aufgaben des KSV in einem landesweiten kommunalen Verband wahrgenommen

werden, welche Aufgaben nach unten kommunalisiert werden und welche Aufgaben im besonderen Fall wieder in die landesweiten Behörden hochgezont werden. Eine solche Hochzonung in Landesdirektion und Sächsisches Sozialministerium als oberste Behörde ist für die Aufgabe der Heimaufsicht dringend zu überlegen. Denn gerade in der 2009 von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention wird gefordert, dass Behindertenleistungen von einer unabhängigen Behörde kontrolliert werden. Das ist der KSV nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE, und Beifall bei den LINKEN)

Für jede weitere Kommunalisierung fordern wir, dass Kreise und Städte solche Aufgaben nicht nur als reine Verwaltungs- und Behördenaufgaben übertragen bekommen, sondern dass die Kreistage und Stadträte als Hauptorgane der Kommunen das Recht und die Pflicht bekommen, sozialpolitische Rahmenentscheidungen durch

öffentliche Beschlüsse zu treffen, gegebenenfalls in beschließenden Ausschüssen ähnlich denen in den örtlichen Ausschüssen für Jugendhilfe. Wir möchten nicht, dass die Landräte und Oberbürgermeister weitere Behördenaufgaben bekommen und keine Gestaltungsspielräume mit öffentlichen Debatten für die Hauptorgane der Kommunen, die Kreistage und die Stadträte entstehen. Von unten wird das wohl kaum evaluierbar sein.

Deshalb meine Aufforderung: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition und der Regierung, verstecken Sie sich nicht immer hinter den Kommunen, sondern machen Sie selbst Sozialpolitik!

(Beifall der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE, und Beifall bei den LINKEN – Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Sehr gut!)

Für die NPDFraktion Frau Abg. Schüßler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden den Antrag der LINKEN aus verschiedenen Gründen unterstützen. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass die Arbeit des KSV einer regelmäßigen Überprüfung und Bewertung des Landtages bedarf. Wir müssen ständig hinterfragen, ob der KSV in seiner jetzigen Struktur die an ihn gestellten Aufgaben effizient erledigen kann oder ob wir an verschiedenen Stellen nachbessern können.

Gerade die Finanzierung durch die Mitgliedskommunen und die fehlende Unterstützung des Freistaates sehen wir sehr kritisch. Ein Schwerpunkt der Betrachtung sollte sein, die Kommunen finanziell zu entlasten und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Auch die in die Evaluierung einfließende mögliche Übertragung von Aufgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte müssten nach einer erfolgten Berichterstattung diskutiert werden. Sollten die an den KSV gestellten Aufgaben keine solchen Einsparpotenziale ermöglichen und der Evaluationsbericht sogar einen finanziellen Mehrbedarf ermitteln, dann müssten im Ergebnis klare Forderungen an die Landespolitik festgehalten werden.

Sie wissen vielleicht, dass wir die Arbeit des KSV seit Jahren begleiten. Das eine Mal weisen wir kritisch auf Fehlentwicklungen hin, ein anderes Mal unterstützen wir neue Projekte. Ich verweise auf die Drucksachennummern 5/4870, 5/4895 und 5/4898.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um ein Projekt des KSV positiv hervorzuheben, das es leider nicht in den Antrag der LINKEN geschafft hat. Es handelt sich um die Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen zum Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis

1990, der versucht, einen Teil unserer Geschichte aufzuarbeiten, den viele der heute politisch Verantwortlichen ausblenden. Auch bei diesem Projekt stehen die Betroffenen im Mittelpunkt und sollten möglichst unkompliziert Hilfe erfahren.

Um diese und ähnliche Projekte auch in Zukunft sicherzustellen, benötigen wir Fakten, Zahlen und als Parlament einen direkten Einblick. Sollte der Antrag heute keine Mehrheit finden, wäre es eine Geste der Transparenz gegenüber dem Parlament, wenn der KSV auf die gestellten Fragen dennoch einginge und das eigene Handeln selbstkritisch hinterfragte.

Besten Dank.

(Beifall bei der NPD)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Frau Ministerin Clauß, das Wort zu nehmen; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole es noch einmal: Erst 2008 wurden die Aufgaben des KSV in Vorbereitung der Verwaltungs- und Funktionalreform ausführlich untersucht. Dabei erfolgte auch eine detaillierte Prüfung der Aufgabenzuordnung.

Danach wurden auch Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel – wie wir es gehört haben – wurden die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zum 1. August 2008 von den Landkreisen und kreisfreien Städten an den KSV Sachsen übertragen. Die Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten einerseits und dem KSV andererseits wurde darüber hinaus erneut im Jahr 2012 überprüft. Dazu wurde vom SMF ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die mit der Funktionalreform eingeführte Aufgabenverteilung sinnvoll und richtig ist und vorerst beibehalten werden soll.

Auch das Grundprinzip „Bürgerkontakt vor Ort, zentrale Aufgaben beim KSV Sachsen“ hat sich bewährt. Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, fordern, die finanziellen Lastentragungen neu zu betrachten. Es ist sehr wohl so, dass Zusammenschlüsse zu höheren Kommunalverbänden bundesweit üblich sind. Sie sind auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaften des öffentlichen Rechts und sie nehmen Aufgaben wahr, die über das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehen. Die Grundidee besteht darin, sowohl einen finanziellen als auch einen fachlichen Ausgleich sicherzustellen, und es wird ein bedarfsgerechtes und landeseinheitliches Leistungsangebot ermöglicht. Die sozialpolitische Verantwortung des KSV besteht zum einen darin, die Finanzierbarkeit der Leistungen durch die Kommunen zu gewährleisten, und zum anderen darin, den Bestand der Leistungsanbieter zu gewähren – übrigens: keine leichte Aufgabe:

Fazit: Die örtlichen Träger der Sozialhilfe und der KSV Sachsen arbeiten nicht nur wirtschaftlich und steuern effektiv, nein, sie stellen bei ihrer Arbeit auch die Menschen in den Mittelpunkt. Natürlich wird es auch in Zukunft wichtig sein, was Leistungen kosten. Aber auch hier gilt: Die Würde des Menschen in unantastbar. Das ist die Grundlage unseres Handelns. Das ist unsere ethische Verantwortung. Das ist die Aufgabe, an der wir arbeiten, nicht jedoch an einer erneuten Prüfung einer neuen Aufgabenverteilung. Diesen Antrag lehnen wir ab.