Natürlich gab es neben den genannten positiven Inhalten auch Kritik an der bundesgesetzlichen Grundlage für die Krebsregister. Ich denke dabei zum Beispiel an die Finanzierung und die verzögerte bundesweite Angleichung der verschiedenen bisher noch sehr homogen aufgestellten Krebsregister. Hier sind die neuen Bundesländer schon ein Stück voraus, indem sie sich eben für ein gemeinsames Krebsregister entschieden haben. Dennoch bleibt das Ziel, dass wir nicht mehr allzu lange auf bundesweite gleiche Standards warten müssen.
Zum Antrag ist zu sagen: Wir wünschen uns ähnliche Aktivitäten bei anderen Vorhaben in der Gesundheitspolitik. Ich denke da vor allem an eine einheitliche Gesundheitsberichterstattung für Sachsen, die bisher vonseiten der Staatsregierung und der Regierungsfraktionen abgelehnt wird. Wir hoffen, dass der hier vorliegende Ansatz des Antrages sich vielleicht fort- und durchsetzt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine ganze Menge gesagt worden und ich möchte es vielleicht noch einmal auf den Kernbereich reduzieren. Letztendlich handelt es sich bei diesem Antrag um die Erfüllung einer Aufgabe, die uns das Bundesgesetz gestellt hat. Es ist nicht nur so, dass wir die Empfehlungen des internationalen Krebsplanes umsetzen, sondern dass es darum geht, Bundesgesetz in Landesgesetz auszuführen. Wir Grünen
waren die Einzigen im Bundestag, die eine differenzierte Meinung zu dem Bundesgesetz hatten und einen Entschließungsantrag dazu eingebracht haben. Unsere Kritik richtete sich damals auch dahin, dass wir gesagt haben, wir müssen kritisch die Ausweitung der Krebsfrüherkennungsmaßnahmen unter die Lupe nehmen. Nicht jede Ausweitung ist unbedingt nötig und nicht unbedingt immer zum Nutzen der Patienten.
Wir begrüßen natürlich die Weiterentwicklung des klinischen Krebsregisters, was die Behandlung von Krebs durchaus verbessern wird. Wir haben in Sachsen gute Voraussetzungen, da es ja in Ostdeutschland über viele Jahre ein beispielhaftes Krebsregister gab.
Trotzdem möchte ich noch ein paar kritische Anmerkungen machen. Punkt eins ist die Finanzierung. Der Investitionsbedarf zum Aufbau des klinischen Krebsregisters wird von den Ländern auf bundesweit 8 Millionen Euro geschätzt. Davon wird etwas über 7 Millionen die Deutsche Krebshilfe übernehmen, wozu sie sich bereit erklärt hat. 10 % sollen die Länder übernehmen. Wir sind der Meinung, dass alle Nutzer dieses Krebsregisters mit zur Kasse gebeten werden. Da ist eben nicht nur die GKV dabei, sondern auch die private Krankenversicherung, die wir nicht außen vor lassen können.
Als zweiten Punkt sagen wir, dass diese Krebsregister dahin gehend überprüft werden sollen, inwiefern die erfassten Daten auch zur Verbesserung der onkologischen Versorgung führen, und dass man auch nachsteuern kann, was die Datenerhebung angeht.
Der dritte Punkt, den Sie sicherlich von uns auch erwarten, betrifft die Datenschutzprobleme. In dem 2013 beschlossenen Gesetz heißt es: Die Bundesländer sollen auch für diese Register gesetzliche Datenschutzregelungen erarbeiten. Uns ist es wichtig, dass es keine unberechtigten Zugriffe auf diese Daten gibt. Wir haben besonders im Gesundheitswesen solche Skandale erlebt, dass Daten weitergegeben worden sind. Wir müssen sehr aufpassen, denn man kann zum Teil sehr viel Geld damit verdienen. Das würden wir auch der Staatsregierung ans Herz legen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man als sechster Redner bei einem solchen Thema, das möglicherweise dieses Haus einstimmig passieren wird, ans Rednerpult tritt, ist das Meiste eigentlich schon gesagt.
Qualitätssicherung und -verbesserung der Betreuung bei Krebserkrankungen können Leben retten oder zumindest bei vernünftiger Lebensqualität verlängern. Deshalb werden auch wir als NPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Das Ziel des Krebserkennungs- und Krebsregistergesetzes einer bundesweiten Vergleichbarkeit von Behandlungserfolgen, Therapieansätzen und möglichen Schwerpunktgebieten ist für die onkologische Vorsorge von unschätzbarem Wert. Dennoch hätte uns als NPD-Fraktion auch interessiert, wie sich die Koalition und die von ihr getragene Staatsregierung die zukünftige Finanzierung des Krebsregisters vorstellt. Welche Kosten kommen zum Beispiel auf den Freistaat zu, inwieweit wurden in Sachsen Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen über die laufenden Kosten geführt und wurden bzw. sollen auch die privaten Krankenkassen in die Gespräche zur Finanzierung einbezogen werden?
Positiv aus NPD-Sicht ist, dass bestehende sächsische Strukturen erhalten bleiben sollen. Hier hätte allerdings schon die Koalition detailreich erläutern können, welche Probleme und Möglichkeiten die bereits existierenden Strukturen bieten und welche Veränderungen auf diese möglicherweise zukommen könnten. Auch der Gesprächsstand mit der Deutschen Krebshilfe hätte in einen solchen Antrag einbezogen werden können. Wir wären als NPD-Fraktion daran interessiert, dass die Koalition oder die Staatsregierung in ihren Debatten noch einmal auf den aktuellen Stand eingehen.
Die rund 200 000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland den Kampf gegen den Krebs verlieren, mahnen die Politik, alles zu unternehmen, um den Betroffenen eine bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Wenn ein bundesweites Krebsregister dazu beitragen kann – und davon sind wir überzeugt –, werden wir es auch in Zukunft unterstützen und die Umsetzung des KFRG in Sachsen inhaltlich begleiten.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Frau Ministerin, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Diagnose Krebs ändert ein Leben von Grund auf. Umso wichtiger ist die Früherkennung und sind auch die Krebsregister, damit die Medizin adäquat auf Entwicklungen reagieren kann. Ein Schwerpunkt der Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetze sind deshalb die Regelungen zu einem flächendeckenden Aufbau und Ausbau klinischer Krebsregister. Damit werden die wichtigsten Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf onkologischer Erkrankungen in der ambulanten und auch der stationären Versorgung erfasst. Damit wurde für die klinischen Krebsregister eine adäquate rechtliche Grundlage nach dem Vorbild der epidemiologischen Krebsregister geschaffen und auch eine dauerhafte Finanzierung durch die Krankenkassen und Länder gesichert. Außerdem schreibt das Gesetz eine Verzahnung von epidemiologischen und klinischen
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ist die Situation in Sachsen? Sachsen zählt zu den Bundesländern, in denen die klinische Krebsregistrierung bereits etabliert ist. Kollege Wehner hatte sie aufgeführt an den Tumorzentren Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Diese Tumorzentren mit ihren klinischen Krebsregistern sind im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen verankert. Die finanziellen Mittel für die klinischen Krebsregister werden bisher den Krankenhäusern in Form einer Einwohnerpauschale zur Verfügung gestellt. Für Länder mit bestehender Finanzierung klinischer Krebsregister durch die gesetzliche Krankenversicherung – also auch für Sachsen – ist im Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz eine Übergangsfrist bis Ende 2016 vorgesehen. Zwischen den fünf klinischen Krebsregistern erfolgt eine enge Kooperation; eine landesweite Auswertung der Daten findet bisher aber nicht statt.
Die klinischen Krebsregister sind schon jetzt wichtige Dienstleister für die Organkrebszentren, die sie unter anderem bei der Zertifizierung auch unterstützen. In Sachsen besteht bereits eine enge Kooperation zwischen epidemiologischen und klinischen Krebsregistern. Die meldepflichtigen epidemiologischen Daten werden über die klinischen Krebsregister der Tumorzentren an das gemeinsame Krebsregister weitergeleitet. Dieser Meldeweg ist auch im Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz vorgesehen.
Es stellt sich die Frage: Was ist noch zu tun? Die Nutzung vorhandener regionaler Strukturen ist notwendig, um die Annahme, Verarbeitung und auch die Prüfung der Meldungen sowie die Rückmeldungen an die Leistungserbringer sicherzustellen. Deshalb sollen in Sachsen regionale Strukturen der Tumorzentren mit den klinischen Krebsregistern bestehen bleiben, unabhängig von der avisierten Struktur einer gemeinsamen Nutzung von Strukturen des gemeinsamen Krebsregisters. Geplant ist, die bestehenden fünf klinischen Krebsregister in drei Einheiten zusammenzuführen. Den Bundesländern bleibt derzeit die Aufgabe überlassen, die Zusammenarbeit zwischen epidemiologischen und klinischen Krebsregistern zu gestalten und dabei Effizienzreserven im Sinne von fachlichen und finanziellen Synergieeffekten möglichst zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund prüfen momentan die Länder, die am Gemeinsamen Krebsregister beteiligt sind, ob vorhandene Strukturen für die Aufgabenerfüllung laut Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetz genutzt werden können.
Wie ist der aktuelle Sachstand? Die Etablierung einer klinischen Krebsregistrierung kann Veränderungen der bestehenden Strukturen bzw. auch eine Anpassung erfor
dern, um den Vorgaben des Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetzes und den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festzulegenden Förderkriterien zu entsprechen. Eine Entscheidung auf Landesebene zur zukünftigen Organisation der klinischen Krebsregister auf Landesebene ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Laut Förderkriterien des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen dürfen die klinischen Krebsregister keiner Institution verbunden sein, die die Unabhängigkeit infrage stellt. Hier muss geprüft werden, welche Trägerschaften in Sachen geeignet bzw. zulässig sind. Um in allen Ländern die landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes kompatibel voranzubringen, arbeiten die Länder in einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zusammen. Ein erster Arbeitsentwurf der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festzulegenden Fördervoraussetzungen sowie das Rechtsgutachten zur datenschutzrechtlichen Begutachtung zur Umsetzung des Früherkennungs- und Krebsregistriergesetzes liegen vor.
Um die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes zügig voranzubringen, arbeitet die Staatsregierung eng mit den Krankenkassen und den klinischen Registern zusammen. Somit schafft die Staatsregierung die Voraussetzungen, dass bis Ende 2016 eine Lösung erarbeitet ist, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Frau Präsidentin, ich möchte es ganz kurz machen. An dieser Stelle sage ich der Opposition auch einen Dank. Wenn es zu danken gibt, dann sollte man das auch tun.
Gerade bei so einem ernsten Thema haben wir die sächsische Verantwortung ernst genommen. Wir – so wie auch Sie es zumindest angekündigt haben – werden dem Antrag zustimmen. Ich glaube, dass wir den richtigen Weg gehen. Ich bedanke mich schon im Voraus für die Zustimmung. Ich denke, dass es für die Patienten auch der beste Weg ist.
Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wir stimmen über die Drucksache 5/12005 ab. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich konnte Einstimmigkeit erkennen. Damit ist der Antrag beschlossen.
Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Danach folgen die CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Wehner das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wehner, vielleicht ist das jetzt die Chance, sich zu revanchieren, indem Sie unserem Antrag zustimmen.
Vielleicht sind Sie auch der Ansicht, dass es notwendig ist, die Arbeit des Kommunalen Sozialverbandes gründlich zu analysieren, zu bewerten und vielleicht neue Wege abzustecken.
Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich ein paar Eckdaten zur Geschichte des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Freistaat Sachsen nennen. Sie wissen, dass im Jahr 1993 als überörtlicher Sozialhilfeträger im Freistaat Sachsen der Landeswohlfahrtsverband Sachsen gegründet wurde. Bis zum Jahr 1996 erfolgte die Finanzierung in erster Linie durch direkte Zuweisungen des Freistaates Sachsen, ergänzt durch eine Umlage der Mitgliedskommunen. Im Jahr 1997 wurden die direkten Zuweisungen des Freistaates eingestellt. Sie waren vollständig an die Mitgliedskommunen übergegangen.
Im Jahr 2004 nun ließen das Sozial- und das Finanzministerium eine Studie zum damaligen Landeswohlfahrtsverband anfertigen. Der Titel lautet „Empirisches Gutachten zur Bewertung des Steuerungssystems, der Standards und der Finanzierung der überörtlichen Sozialhilfe sowie zu Alternativen zur gegenwärtigen Verteilung von Aufgaben und Kostenträgerschaft für Sozialhilfeleistungen im Freistaat Sachsen“. Die wesentliche Fragestellung war damals, ob und inwiefern die fehlende Übereinstimmung von Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bzw. Finanzierung zu neuen Kommunalisierungskonzepten führen und welche weiteren, in unmittelbarer Verantwortung der Staatsregierung liegenden Aufgaben kommunalisiert werden können. Die verpflichtende Zusammenführung der Durchführungs- und Finanzierungskompetenz auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte bei gleichzeitiger Beibehaltung zentraler Aufgaben beim überörtlichen Sozialhilfeträger betrachteten die Gutachter als mögliche und gangbare Alternative. Ein dazu passendes Optionsmodell sollte sich vorzugsweise in Stufen umsetzen lassen. Am 1. August 2005 erfolgte die Umbenennung in den Kommunalen Sozialverband. Im Zuge der Struktur- und Verwaltungsreform wurden dem