Die Erreichbarkeit des Gerichts ist dabei ein wichtiger Faktor. Leipzig als zentraler Standort in den neuen Bundesländern hat hierfür die perfekte Lage. Hierdurch hätten weite Teile Ostdeutschlands kurze Wege zum Gericht. Zum anderen wird auch der Kostenaufwand für die Durchführung von möglichen Patentstreitigkeiten für regionale Unternehmen deutlich begrenzt. Leipzig ist eine Stadt mit großer Tradition als Justizstandort, unter anderem als Sitz des Reichsgerichts und jetzt als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Strafsenats des Bundesgerichtshofs nebst Dienststelle des Bundesanwalts.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Wir halten diesen Prozess der Verteilung von Verwaltungsstrukturen, aber auch Gerichten innerhalb Deutschlands für noch nicht abgeschlossen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir viel Kraft hätten, aus dem Freistaat Sachsen gemeinsam mit den anderen deutschen Ländern für diesen Prozess, für Leipzig zu werben und eine Länderkammer in Leipzig einzurichten.
Hinsichtlich der Ansiedlung von Institutionen des Bundes oder der Europäischen Union besteht in den Ländern der friedlichen Revolution nach wie vor dieser Nachholbedarf. Da die Lokalkammer Bestandteil eines europäischen Gerichts ist, wäre deren Ansiedlung ein wichtiges Signal für die Stellung des Freistaates Sachsen in Europa. Daneben wäre die Einrichtung eines der vier deutschen Sitze der Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts in Leipzig auch ein Beitrag zur Schaffung der einheitlichen Lebensbedingungen in Deutschland. Es wäre ein bedeutender Beitrag nach der Wiedervereinigung, und das beginnend 25 Jahre nach der friedlichen Revolution.
Mit diesem Antrag soll deshalb unterstützend deutlich gemacht werden, dass auch der Sächsische Landtag hinter den Bemühungen der Staatsregierung – Herr Staatsminister Dr. Martens, Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich – steht, dass eine der in der Bundesrepublik einzurichtenden Lokalkammern des Europäischen Patentgerichtes ihren Sitz in Leipzig erhält.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Marko Schiemann hat hervorgehoben, welche Innovationskraft hier im Freistaat Sachsen vorhanden ist und wie viele Patente hier jedes Jahr angemeldet werden. Deshalb ist es eine gute Idee, im
Ich möchte das nur ergänzen: Wir haben im Freistaat Sachsen eine sehr hohe Wachstumsdynamik. Das macht sich auch daran fest, wenn man vergleicht, wie viele Patentanmeldungen hier im Vergleich zu anderen Bundesländern gemacht werden. Der Freistaat Sachen belegte beim Dynamikranking der Initiative „Neue Soziale Marktwirtschaft“ in der „Wirtschaftswoche“ den 1. Platz. Die anderen neuen Bundesländer haben dort auch eine erhebliche Spitzenposition erreicht, so zum Beispiel die Plätze drei, vier und fünf bzw. sechs. Das heißt, wir haben hier eine sehr hohe Innovationskraft, die es rechtfertigt, entsprechende verwaltungstechnische Voraussetzungen und Gerichte zu schaffen, um Patente vor Ort anmelden und gegebenenfalls auch rechtlich überprüfen lassen zu können.
Deshalb denke ich, dass es eine gute Idee ist, dass neben dem international tätigen Europäischen Patentamt in München hier weitere Strukturen geschaffen werden können. Wenn wir das Europäische Patentamt in München haben, kann mit einem einzigen Antrag in bis zu 40 europäischen Staaten ein Patentschutz erreicht werden. Dieses Amt verzeichnete 2012 bereits einen neuen Anmelderekord. Von insgesamt 244.000 Patenten gingen 14 % der Anträge aus Deutschland ein. Das allein würde es rechtfertigen, die Höchstzahl an Außenkammern des Patentamtes in Deutschland zu vergeben.
Mit der Verabschiedung des EU-Patentpaketes im Dezember 2012, das auch das Gerichtsabkommen umfasst, wurden die Voraussetzungen für eine noch engere Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschaffen. Lediglich Spanien und Italien haben sich noch nicht daran beteiligt. Aber ich bin zuversichtlich, dass das noch erfolgen wird.
Mit der Schaffung eines europäischen Patentgerichtes voraussichtlich im Jahr 2015 können beim Europäischen Patentamt in München einheitliche EU-Patente für diese 25 EU-Staaten beantragt werden. Das ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsvorteil in einer globalisierenden Welt mit einem zunehmenden Wettbewerbsdruck. Bei diesen Patenten werden im Gegensatz zu den bisherigen Patenten keine Übersetzungen mehr benötigt, sondern es gibt drei Amtssprachen, nämlich Deutsch, Englisch und Französisch. Entsprechend werden dann auch die Veröffentlichungen sein.
Das neue Europäische Patentgericht soll eine dezentrale Struktur bekommen. Neben der Zentralkammer soll jeder Mitgliedsstaat bis zu vier Lokalkammern einrichten können. Ich denke, es wäre eine gute Entscheidung, wenn eine von den Lokalkammern in den neuen Bundesländern ist und sich Deutschland dazu entschließt, diese vier Kammern auch wirklich auszunutzen.
Wenn man sich anschaut, wie andere Länder dastehen: Frankreich belegt mit 5 % der Anmeldungen lediglich
einen hinteren Platz. Auch die Schweiz, die vermeintlich einen hohen Technologiestandard aufweist, hat nur 3 % der Anmeldungen. Ich glaube, man kann hier einmal ganz deutlich sagen, dass Deutschland ein Land ist, das sehr weit voraus ist und sich seine Innovationskraft auch rechtlich schützen lässt.
Marko Schiemann hat auf die lange juristische Tradition des Standortes in Leipzig hingewiesen. Die Stadt, in der 1879 das Deutsche Reichsgericht als Vorläufer des heutigen Bundesgerichtshofes gegründet wurde, ist meines Erachtens geradezu prädestiniert, diesen Standort für die Region und für die neuen Bundesländer zu erwägen.
Leipzig hat auch eine gute Tradition in der Ausbildung von Juristen. Bereits 1446 gab es an der Universität eine Ausbildung.
Herr Lichdi, wenn Sie juristische Ausbildung hören, meine ich die fachliche Ausbildung, aber auch die Ausbildung im Benehmen. Die scheint in Ihrer juristischen Ausbildung zumindest nicht stattgefunden zu haben.
Ich habe den Eindruck, dass in Leipzig auch Juristen ausgebildet werden, damit sie soziale Kompetenzen haben und sich auch in Gruppen bewegen können, dass eine Lokalkammer dort gut aufgehoben ist und das wir es auch rechtfertigen können, dorthin eine Kammer zu geben.
Auch die lange Tradition des Wirtschaftsstandortes Leipzig rechtfertigt es meines Erachtens, diese Kammer dort einzurichten. In Leipzig wurde bereits 1825 der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gegründet. Das ist auch eine lange Tradition, die dort vorhanden ist. Leipzig genießt weltweit einen guten Ruf als Messestandort und ist insofern auch in der Welt bekannt, sodass man mit gutem Grund sagen kann: Hier soll die Kammer gegründet werden.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa bereits im Mai 2013 um den Sitz der Lokalkammer beworben hat. Ich glaube, wir sollten als Sächsischer Landtag dieser Bewerbung Nachdruck verleihen. Durch einen möglichst einmütigen Beschluss für eine solche Außenkammer, denke ich, können wir unsere Stimme für diesen Standort deutlicher erheben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unseren Antrag.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir nennen es dieses Mal wirklich „parlamentarische Weitsicht“. Ich nehme vor
weg, dass wir dem Antrag zustimmen werden. Die Koalition will mit ihrem Antrag erreichen, dass eine der sogenannten Lokalkammern des Europäischen Patentgerichts, das seinerseits aus einem Gericht erster Instanz, aus einem Berufungsgericht und aus einer Kanzlei besteht, in Leipzig eingerichtet werden soll. Es geht um eine Lokalkammer für Patentstreitigkeiten. Die Kollegen Schiemann und Biesok haben das bereits dargelegt.
Das entsprechende Übereinkommen – auch darüber wurde gesprochen –, wonach die Anzahl der Lokalkammern in jedem Mitgliedsstaat von der Anzahl der dort geführten Patentverfahren abhängig ist, aber vier pro Mitgliedsstaat nicht übersteigen darf, ist in gewisser Weise noch Zukunftsmusik. Von 25 EU-Mitgliedsstaaten müssen noch 13 Staaten das Übereinkommen unterzeichnen, also von wenigstens 13 Staaten fehlt noch die Ratifizierung. Das wird in der Begründung des Antrags auch ausgeführt. Wegen der fehlenden Ratifizierung kann der Antrag frühestens, so wird es prognostiziert, im Jahr 2015 wirksam werden. Mit einer schnelleren Einrichtung der Lokalkammern ist nicht zu rechnen.
Ich will aber einräumen, dass es nicht schaden kann, auch für Leipzig rechtzeitig einen Anspruch anzumelden, wenn das große Rennen um einen der auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden vier Standorte beginnt. Wir können dem ohne Weiteres beitreten.
Der von den Rednern der Koalitionsfraktionen vorgetragenen Argumentation zur Begründung des Antrages und der Begründung des Antrags selbst gibt es aus unserer Sicht nichts Wesentliches hinzuzufügen.
Tatsächlich verfügt Ostdeutschland als Wissenschaftsstandort über ein wachsendes wissenschaftliches und wirtschaftliches Potenzial. Tatsächlich werden in Ostdeutschland Patente in beträchtlicher Zahl angemeldet. Auch die Anmahnung einer ausgewogenen Verteilung von Bundesbehörden und von Einrichtungen von bundesweiter Bedeutung zwischen den deutschen Ländern ist als Argument für den Standort Leipzig nachvollziehbar. Das gilt ebenso für die zentrale und verkehrstechnisch günstige Lage dieser sächsischen Vorzeigestadt – in Anführungsstrichen – als Anspruchsgrund.
Bei anderer Gelegenheit, als es um die Einrichtung auch anderer Gerichte in Leipzig ging, haben wir auch auf unrühmliche Zeiten Leipzigs als Gerichtsstandort hingewiesen. Der Volksgerichtshof etc. pp. hatten während des Dritten Reiches seinen Sitz in Leipzig. Das soll in diesem Kontext für uns aber keine vorrangige Erwägung sein.
Summa summarum: Her mit der Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts – so rasch wie möglich! In diesem Falle gehen wir Hand in Hand mit der Koalition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen! Worüber reden wir eigentlich? – Sie fordern die Staatsregierung in einem sage und schreibe dreizeiligen Antrag auf, sich für die Einrichtung einer Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig einzusetzen.
Um es gleich zu sagen: Das Ziel des Antrags wird von der SPD-Landtagsfraktion geteilt. Im Übrigen wurde das schon im Sommer von unseren Leipziger Bundestagsabgeordneten Wolfgang Tiefensee und Daniela Kolbe gefordert
ja –, die Sprecher des Forums Ost der Sozialdemokratie bzw. der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten sind. Außerdem – jetzt wird es wirklich interessant –: Bereits im späten Frühjahr haben sich die Ministerpräsidenten der fünf neuen Länder und Berlin auf diese Position geeinigt. Wie Sie wissen, sind darunter auch drei Sozialdemokraten.
Die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten haben sich hierzu gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesrat artikuliert. Ich kann also sagen: Die ostdeutsche Sozialdemokratie steht hinter diesem Standortvorschlag.
Uns scheint es so, als brauche die derzeitige sächsische Staatsregierung keine weitere Aufforderung. Vielleicht wissen Sie von CDU und FDP anderes zu berichten.
Nehmen wir aber positiv an, dass der Antrag nicht nur dazu dient, eine weithin geteilte Position ins Schaufenster zu stellen, sondern dazu, hier zu beraten, wie wir uns für dieses Anliegen gemeinsam starkmachen und das nach außen kommunizieren können.
Anlass hierfür bietet die Würdigung der im Mai dieses Jahres erfolgten Debatte im Bundesrat und in der Sache der Streit über die Frage, ob nur einer der vier möglichen Standorte in Mannheim oder in Leipzig eingerichtet werden sollte.