Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch in diesem Jahr wird der neu gewählte Landtag eine neue Geschäftsordnung beraten können.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Bläsner?

Herr Jennerjahn, bitte.

Vielen Dank. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, Herr Kollege, dass sich Ihre Ablehnung darauf gründet, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt und nicht den Anspruch erhoben haben, die Geschäftsordnung zu verändern?

(Zuruf von der FDP: Aber der Gesetzentwurf ist unnötig!)

Erstens das und zweitens – ich bin noch nicht am Ende meiner Rede – wird die Begründung noch deutlicher ausfallen, als jetzt vielleicht der Eindruck erweckt wurde. Hören Sie zu, und dann können wir darüber sprechen, ob Ihnen das ausreicht.

(Anja Jonas, FDP: Der Kollege ist ungeduldig!)

Eben. Geduld ist eine gute Eigenschaft, die man besonders im Petitionsausschuss braucht, weil manchmal steter Tropfen den Stein gerade bei den Verwaltungen höhlt und dadurch einige Angelegenheiten gelöst werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch in diesem Jahr wird der neu gewählte Landtag eine neue Geschäftsordnung beraten können. Zunächst sollte dieser Landtag die Gelegenheit haben, die Möglichkeiten der Geschäftsordnung auszuschöpfen und dann gegebenenfalls über ein neues Petitionsgesetz beraten. Das setzt der alte Landtag für den neuen Landtag voraus. Eine Thematik, in der es besonders um das Recht des Landtages geht und welche neue Vorgaben macht, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für überflüssig.

Zudem gibt es neue Entwicklungen, die im jetzigen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht berücksichtigt sind, Stichwort Online-Petitionen. Den elektronischen Zugang von Petitionen soll und muss es geben, das haben wir in Sachsen ja auch. Wenn wir auf die Homepage des Sächsischen Landtages gehen, können wir ein entsprechendes Formular ausfüllen. Doch was derzeit mit der sogenannten Markus-Lanz-Petition geschieht, ist ein Warnruf an alle Befürworter einer OnlinePetition nach Vorbild des Deutschen Bundestages. Statt ernsthafter Petitionen bestimmen dann vielleicht Mausklicks, die man schnell einmal vergibt, die Bedeutung von Anliegen. Im Zusammenhang mit dem Anhörungsrecht wäre das fatal. Wir müssen abwägen zwischen OnlinePetition und Anhörungsrecht, ob nun medienhaltige Themen oder andere Themen. Wenn Markus Lanz im Bundestag oder hier debattiert würde, weiß ich nicht, ob das der Sache gerecht wird. Wir müssen daher genau

aufpassen, dass man mit einer Modernisierung des Petitionsrechts nicht dem Grundanliegen und den Interessen vieler Einzelfälle schadet, die wir hier im Sächsischen Landtag jederzeit beraten.

Außerdem müssen wir aufpassen, dass aus dem Petitionsrecht keine ineffiziente Form der Volksgesetzgebung wird. Auch das muss man bei den Beratungen beachten. Das ist eine Aufgabe der neuen Legislaturperiode, die gerade in den Zeiten der neuen Medien und der sich immer schneller wandelnden Mediengesellschaft angegangen werden muss. Deswegen ist es eine Aufgabe des neuen Landtages. Der jetzige Gesetzentwurf beinhaltet nur ein einziges Thema, und das springt viel zu kurz.

(Beifall bei der FDP)

Eine Kurzintervention. Bitte, Herr Jennerjahn.

Vielen Dank. Das fordert ja geradezu heraus. Ich bin immer wieder beeindruckt von diesen argumentativen Zirkelschlüssen, die hier vollzogen werden. Wenn wir vor zwei Jahren den Gesetzentwurf eingebracht hätten, dann hätte es geheißen: Die interfraktionelle Arbeitsgruppe tagte, greifen Sie dieser bitte nicht vor.

Jetzt haben wir gewartet und viel Geduld bewiesen und reichen den Gesetzentwurf ein. Da heißt es nun, die Legislaturperiode ist leider, leider fast zu Ende, da kann man das gar nicht mehr machen, denn das macht der nächste Sächsische Landtag. Sagen Sie doch gleich, dass Sie die nächsten fünf Monate nicht mehr vorhaben, hier im Sächsischen Landtag zu arbeiten. Das wäre ehrlich.

Solange der 5. Sächsische Landtag gewählt ist, ist es seine Pflicht, sich Gedanken darüber zu machen, wie das Miteinander in Sachsen besser gestaltet werden kann. Das haben wir getan, und das werde ich mir auch nicht nehmen lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Abg. Schüßler, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ungefähr zur Mitte dieser Legislaturperiode wurde bekannt, dass sich im Petitionsausschuss eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gegründet hat, leider unter Ausschluss der NPD, warum auch immer, mit dem Ziel, das Petitionsgesetz zu überarbeiten.

Hier zeigt sich eine deutliche Parallele zum Schulausschuss, in dem etwa zur gleichen Zeit eine Arbeitsgruppe ein Papier zur Inklusion erarbeitete. Während aber diese Arbeitsgruppe mit der Drucksache 5/6861 ein Ergebnis vorweisen konnte, das auch im Plenum diskutiert wurde, dümpelte die Petitions-AG müde vor sich hin. Sie können mir gern glauben, dass ich mehrmals nach dem Stand der

Dinge gefragt habe, also nach den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe. Bestenfalls kam dann die Antwort: Wir sind auf einem guten Weg.

Kein Wunder, dass schon die LINKEN die Nerven verloren und im Gesetzentwurf 5/3704 das eingebracht haben, was ihnen besonders am Herzen liegt: die Einführung öffentlicher Petitionen per Internet. Abgelehnt wurde es im Plenum unter anderem mit der Begründung, dass diese geheimnisvolle Arbeitsgruppe einen viel größeren Wurf plant.

Nun haben wir also einen weiteren Gesetzentwurf vorliegen, dieses Mal von den GRÜNEN, denen es in erster Linie um die Anhörung der Bürger bei Massenpetitionen geht. Auch diese sinnvolle Anpassung wird wohl abgelehnt werden. Der Ausschuss hat dies bereits empfohlen, immer mit dem Hinweis auf diese ominöse interfraktionelle Arbeitsgruppe des Petitionsausschusses, die vermutlich in letzter Minute noch einen Rundumschlag starten wird oder auch nicht.

Zum Antrag selbst. Es geht, wie bereits von meinen Vorrednern ausgeführt, um die rechtlich verbindliche Anhörung bei Sammel- und Massenpetitionen. Dabei erscheint uns auch das Quorum von 2 500 Unterstützern als angemessen. Es beruht, wie in der Antragsbegründung ausgeführt, auf einer Vorgabe des Bundespetitionsrechtes, wobei dieser prozentuale Anteil von 0,00061 % auf die Einwohnerzahl Sachsens heruntergebrochen wurde.

Wir haben jedes Jahr mehrere wirklich große Petitionen, bei denen eine Anhörung im Ausschuss sinnvoll gewesen wäre, ob es nun um die Frage Wolf im Jagdrecht oder Naturschutz, um die Schulschließungen oder GEZRundfunkgebühren ging, um nur einige zu nennen. Das waren alles Petitionen, die Tausende Sachsen bewegt haben und zu denen man durchaus Anhörungen hätte machen können.

Bislang steht im § 7 des Sächsischen Petitionsgesetzes: „Der Petitionsausschuss ist berechtigt, Petenten, Auskunftspersonen und Sachverständige anzuhören.“ Im Punkt 2 steht aber: „Einen Rechtsanspruch des Petenten auf Anhörung besteht nicht.“ Die GRÜNEN wollen hier also eine Rechtsverbindlichkeit schaffen.

Mit einer Zweidrittelmehrheit im Petitionsausschuss könnte von der Anhörung aber auch abgesehen werden. Dieses Türchen wurde offengelassen. Das mit dem „offensichtlich zweifelhaften Inhalt“, wie in der Begründung formuliert, wirft allerdings bei mir jetzt wieder Fragen auf.

Wer definiert denn dann, was zweifelhaft ist? Wir haben zum Beispiel derzeit schon einige Petitionen, die sich mit der Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen befassen, und es ist absehbar, dass es hier mehr werden. Wären das dann zum Beispiel Ihre „zweifelhaften Inhalte“, zu denen es keine Anhörungen geben sollte?

Meine Damen und Herren, natürlich gehen wir davon aus, dass sich diese Forderung nach öffentlicher Anhörung bei Sammel- oder Massenpetitionen auch im Gesetzentwurf

der interfraktionellen Arbeitsgruppe wiederfinden wird. Bis es aber so weit ist, nehmen wir lieber den Spatz in der Hand und stimmen dem Gesetzentwurf der GRÜNENFraktion zu.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es von den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sieht nicht so aus. Möchte die Staatsregierung etwas dazu sagen? – Herr Minister Martens; bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte zur Klarstellung für die Staatsregierung an diesem Punkt, zu diesem Tagesordnungspunkt nur festhalten, dass Gegenstand des Gesetzentwurfs der GRÜNEN das Petitionsrecht, also eine ureigene parlamentarische Angelegenheit, ist und die Staatsregierung sich verständlicherweise insofern jeglicher Stellungnahme hierzu enthält.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger im Petitionsverfahren. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE ab.

Es liegt ein Änderungsantrag von der Fraktion

DIE GRÜNEN in Drucksache 5/13642 vor. Wird Einbringung gewünscht?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ist schon eingebracht!)

Er ist eingebracht. Damit frage ich noch einmal die Fraktionen, ob es zu dem Änderungsantrag Diskussionsbedarf gibt. – Das ist nicht gewünscht. Damit können wir über den Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Dafür-Stimmen ist dieser Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur artikelweisen Abstimmung. Wir beginnen mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine ganze Reihe von Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, aber Stimmen dafür; dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 wurde mit einer ganzen Reihe von Stimmen dafür abgelehnt.

Ich rufe Artikel 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde auch Artikel 3 mit Mehrheit abgelehnt und es erübrigt sich somit eine Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 5