Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Wir haben eine ganze Reihe von tickenden Zeitbomben in Sachsen, wo noch von früher chemische Anlagen stehen und der Boden nach wie vor extrem belastet ist. Wir haben teilweise auch im Bereich der Flüsse noch Stellen, an denen Betonierungen, Versteinerungen oder andere Bauwerke die Natürlichkeit der Flüsse behindern. Das alles sind Punkte, bei denen ich denke, dass man darüber sprechen muss, wie räumlich definiert ein solcher Eingriff stattfinden muss.

Zu Ihren Vorschlägen, Sie sind auch selbst noch einmal darauf eingegangen: Die Minister Kupfer und Buttolo haben – nicht im September 2009, sondern viel früher – ein Handlungsprogramm zur effizienten Flächennutzung verabschiedet. Es ist wichtig, dass das ressortübergreifend passiert. Wir sind der Meinung, dass Ihre vorgesehenen Programme keinen Mehrwert schaffen, sondern es muss im operativen Vollzug passieren, dass dort ressortübergreifend gehandelt wird und Flächen effizient genutzt werden.

Wir haben auf der anderen Seite dieses schon viel besprochene 2-Hektar-Ziel, bei dem es auch darum geht, dass das nicht der Freistaat Sachsen allein machen kann, sondern wir müssen ganz eng mit den Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltung zusammenarbeiten, damit dieses Handlungsprogramm umgesetzt wird.

Den Landesentwicklungsplan möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal erwähnen. Dort ist schon als Leitbild ausgeführt, dass wir eine effiziente Flächennutzung haben wollen, aber auch auf den Seiten 18 und 19 gibt es entsprechende Passagen dazu. Unsere Handlungsschwerpunkte sind, dass wir zunächst erst einmal die Brachflächen in Sachsen erfassen. Sie wollen ja konkrete Maßnahmen wissen. Wir haben neun Förderprogramme, die man in Anspruch nehmen kann, und es gibt noch die Altlastenfreistellung als Instrument. Diese Programme werden dann eingesetzt, um für diese Brachflächen eben Entsiegelungsmaßnahmen durchführen zu können.

Den fundamentalen Unterschied unserer Auffassung im Hinblick auf das Ökokonto habe ich schon einmal deutlich gemacht. Von daher, glaube ich, ist auch deutlich geworden, dass wir Ihren Antrag, den ich hier auch wieder als Schaufensterantrag im Wahlkampf einordnen möchte, weil wir im Jahr 2011 zu diesem Thema schon ausführlich debattiert haben, als Koalition ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nächste Rednerin für die Fraktion DIE LINKE ist Frau Dr. Pinka.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es am Anfang einmal so sagen: Morgen fordern die Fraktionen von CDU und FDP die Staatsregierung auf, den Kirchbach-Bericht von 2013 dem Sächsischen Landtag zuzuleiten, –

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

damit die Legislative mit dem Denken beginnen darf. Möglicherweise war das ein Fehler von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, denn die Nachhaltigkeitsstrategie wurde dem Landtag leider nie zugeleitet. Die Koalitionäre haben diese Strategie nicht abgefordert, und damit darf das Denken auch im Plenum nicht beginnen. In diesem Haus läuft eben alles etwas anders, aber, sehr geehrte Koalitionäre, Hochmut kommt vor dem Fall.

Was hier gefordert wird, ist dringend auch von Ihnen zu überdenken, und ich habe eine paar kritische Worte bei Herrn Dr. Meyer herausgehört. Das 2-Hektar-Tagesziel sollte doch nicht mit Herrn Minister Kupfer im Nirwana landen. Bis 2020 soll also laut Nachhaltigkeitsstrategie die Flächenneuinanspruchnahme dahin gehend sinken. Das 2-Hektar-Ziel steht auch als Begründung zu einem Grundsatz, also eher erläuternd als verbindlich im Landesentwicklungsplan. Meine Fraktion hat hier eine verbindliche Fassung gefordert. Ich verweise auf unseren Änderungsantrag zum Landesentwicklungsplan vom vergangenen Mai.

Zeitgleich stellt Herr Minister Kupfer aber fest, nachweisen wird er die Zielerreichung wohl nie können. Dann folgen in seinen Erläuterungen der Staatsregierung Aussagen und Zahlen, die das Gesamtbild eher verunklaren als aufklären. Die Diskussion hatten wir gerade im FrageAntwort-Spiel, beispielsweise so etwas wie, ich zitiere: „Weil die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme voranschreiten wird, brauchen wir auch gar kein Programm dafür.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungshandeln braucht konkrete Vorgaben und durchführbare Regeln sowie messbare Ziele. Ansonsten finden die gewünschten Dinge einfach nicht statt. Eine Statistik der Versiegelung existiert nach den Ausführungen von Herrn Minister Kupfer nicht. Das stimmt, aber beispielsweise kann die Fernerkundung hier weiterhelfen. Das Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden macht so etwas mit seinem IÖR-Monitor; die Daten stehen zur Verfügung und können mit gezielter Nacharbeit eine gute Grundlage für solch eine Statistik bieten.

Was Sie mit der Nachhaltigkeitsstrategie doch sicher verfolgt haben, ist, die stetig steigende Bodenversiegelung zu verringern. Dies war unter anderem auch schon Thema bei der Raumordnungsministerkonferenz im Jahr 2010. Es gab das sogenannte REFINA-Projekt, und wir hatten dazu auch schon eine Anhörung im Landtag. Die CDU wollte, und da gebe ich Ihnen recht, Herr Dr. Meyer, Brachflä

chen beseitigen, aber auch die Anpassung der Eingriffsregelung mit dem Flächenverbrauch verringern. Was ist denn aber seitdem passiert hier im Sächsischen Landtag? Eher doch wenig.

Sinnvolles Flächenmanagement gliedert sich in drei miteinander kommunizierende Handlungsfelder: erstens Flächenrecycling oder Brachflächenrevitalisierungen,

zweitens Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und drittens Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Dazu gibt es eine Reihe gesetzlicher und landesplanerischer Vorgaben sowie Fördermöglichkeiten. Hilfreich wären ergänzend auch die von der CDU abgeschafften Vorkaufsrechte, auf die ich noch einmal eingehen möchte. Hier wird seit Jahren immer nur sektoral diskutiert und gedacht.

Ich bin auch immer wieder froh, dass es in der sächsischen Verwaltung unterhalb der Ministerien Menschen gibt, die besser mitdenken als die Ministerialen selbst. In meiner schönen Heimatstadt Freiberg beschäftigt sich zum Beispiel das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie seit Längerem mit Fragen der Flächeninanspruchnahme und der Bodenversiegelung. Die Kolleginnen und Kollegen vom Landesamt begleiteten vor ein paar Jahren ein Forschungsprojekt und erstellten am Beispiel Freiberg ein Informations- und Bewertungstool, also eine Datenbank, um kommunales Flächenmanagement zu ermöglichen. Die Erfahrungen damit bieten eine gute Grundlage für kommunales Handeln, denn ich erlebe es als Stadträtin immer wieder: Versiegelungen zum Beispiel bei kleineren Baumaßnahmen unterliegen keiner Kompensationsverpflichtung.

Es gibt noch andere gute Beispiele in diesem Land, zum Beispiel in Dresden. Dort wurde aus eigenem Antrieb gehandelt. Der Ausgleich für Flächenneuversiegelung hat über Jahre hinweg gut funktioniert. Aus verschiedenen Gründen wird es derzeit schwieriger. Unter anderem macht sich hier wieder das von der CDU/FDP abgeschaffte Vorkaufsrecht bemerkbar. Das Ökokonto und derartige Maßnahmen kommen dabei nicht zur Anwendung, funktionieren eben für diese Belange nicht.

Mein Fazit: Die flächengleiche Entsiegelung für neue Bauvorhaben kann funktionieren, wenn die Gemeinden das wollen und das nötige Geld dafür haben. Die Staatsregierung hat hieran jedoch trotz aller Ankündigungen kaum einen Anteil. Ich würde gern in Sachsen das Förderprogramm zur Brachflächenrevitalisierung weiterentwickeln. Daran ist jedoch derzeit mit CDU und FDP nicht zu denken. Die neuen EU-Strukturprogrammfördermittel bieten Raum für so etwas. In vielen Kommunen geht man also in den Außenbereich des Hoheitsgebietes und pflanzt ein paar Bäume. Das hat jedoch nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der effektiven Eingriffskompensation zu tun. Die Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen, die mit wenigen Ausnahmen gilt, ist insofern anpassungsbedürftig.

Für die Grundwasserneubildung ist die ungezügelte Versiegelung fatal. Das führt hier aber wahrscheinlich zu weit, wir können diese Auswirkungen auf Hochwasser gerne einmal gemeinsam mit einem Landeshydrologen diskutieren. Da gibt es im Landesamt, in der Landestalsperrenverwaltung oder im Hochwasserzentrum etliche Sachverständige.

Apropos Auswirkungen des Regierungshandelns auf das Vermeiden zukünftiger Hochwasser: Herr Minister Kupfer brüstet sich regelrecht in der Antwort auf den Antrag mit der Einzigartigkeit der Regelung für Hochwasserentstehungsgebiete im Sächsischen Wassergesetz. So richtig voran kommen wir leider auch nicht. Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 5/3572 vom September 2010, antwortete mir Minister Kupfer, dass das Potenzial für eine fachliche Gebietskulisse für Hochwasserentstehungsgebiete nach § 100 b in Sachsen bei 1 550 km² liegt. Das entspräche circa 8,4 % der Landesfläche.

Auf die Große Anfrage unserer Fraktion, Hochwasservorsorge in Sachsen, Ereignisanalyse, Auswertung und Schadensbewältigung des Juni-Hochwassers 2013,

gelangt man aber auch zu der Erkenntnis, dass mit der Ausweisung von drei Hochwasserentstehungsgebieten lediglich 144 km² festgesetzt sind. Ich stelle fest: Das sind nicht einmal 10 % des sächsischen Potenzials. Das größte Problem hierbei ist aber, dass die Staatsregierung selbst nichts über die Wirksamkeit ihrer Vorgaben aussagen kann oder aus Mangel an Erfolg aussagen will.

Summa summarum: Unsere Fraktion stimmt diesem Antrag der GRÜNEN zu, auch wenn wir ihn sicherlich etwas anders formuliert hätten. Ein konzentriertes Vorgehen ist aber dringend erforderlich.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die Fraktion DIE LINKE war das Frau Dr. Pinka. Für die Fraktion der SPD ergreift jetzt Frau Dr. Deicke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fakt ist, dass der Flächenverbrauch in Sachsen um einiges zu hoch ist und dass wir von dem 2-Hektar-Tagesziel doch weit entfernt sind. Da muss man sich auch gar nicht um die genauen Zahlen streiten. Fairerweise muss man sagen, dass dieser Fakt auch vom Umweltminister und von den Koalitionsfraktionen nicht geleugnet wird und dass hier schon ein gewisses Umweltproblembewusstsein da ist. Allerdings muss man auch feststellen, dass in den vergangenen Jahren zu wenige Anstrengungen unternommen wurden.

Wenn man merkt, dass man mit einem Handlungsprogramm nicht weiterkommt, dann muss man handeln. So verstehe ich auch den vorliegenden Antrag der GRÜNEN. Es geht um die Umsetzung und vor allem um die Weiterentwicklung des Handlungsprogramms.

Die aktive Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen ist eine Querschnittsaufgabe. Querschnittsaufgabe bedeutet sowohl

eine fachübergreifende Aufgabe als auch eine Aufgabe, die sich vertikal in den Planungsebenen bis hinunter zu den Kommunen erstreckt.

Das Thema Flächenverbrauch ist kein reines Umwelt- oder Landwirtschaftsthema, sondern auch ein raumordnungs- und planungsrechtliches Thema. Diese zwei Seiten sind in ihrer praktischen Anwendung eng miteinander verknüpft. Insofern ist es folgerichtig, dass der Landesentwicklungsplan als Ziel und als Aufgabenstellung in allen regionalplanerischen Aspekten die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme definiert. Darauf müssen aber auch die landeseigenen Förderinstrumente und Unterstützungsmöglichkeiten weiter abgestimmt werden. Es geht hier um die Frage der Entsiegelung von Flächen, der Nutzung von Brachflächen und Baulücken, kurz, um ein Flächenmanagement und um die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen.

Da bin ich bei einem sehr wichtigen Punkt. Wir müssen die kommunale Ebene mit ins Boot holen, und zwar so, dass beide Ziele, nämlich die Verringerung des Flächenverbrauchs und die kommunale Entwicklung, in Einklang zu bringen sind. Die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden muss Vorrang vor der Außenentwicklung haben. In den Neunzigerjahren wurden zum Beispiel mit dem Bau auf der grünen Wiese bzw. mit dem Vorrang von Neubau vor Ausbau gravierende Fehler gemacht. Mittlerweile hat ein deutliches Umdenken auf allen politischen Ebenen stattgefunden. Aber, wie gesagt, hier müssen Instrumente miteinander verknüpft und weiterentwickelt werden.

Das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren, werden wir nicht erreichen, wenn der Freistaat in Förderinstrumenten wie zum Beispiel EFRE dem Straßenneubau die höchste Priorität einräumt, anstatt in umweltfreundliche Verkehrsträger zu investieren.

Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN fordern mit ihrem Antrag, dass mithilfe des Ökokontos Neuversiegelungen vorrangig durch Entsiegelung ausgeglichen werden. Herr Kupfer, Sie bügeln diesen Vorschlag mit dem Verweis ab, dass dies an der Rechtsnatur des Ökokontos vorbeigeht und man dem Maßnahmenträger nicht vorschreiben kann, dass er zu entsiegeln habe. Diese Begründung mag ja rechtstechnisch richtig sein, aber zielführend ist sie nicht; denn der Ansatz, den die GRÜNEN beschreiben, ist richtig. Wir müssen dahin kommen, dass Flächen entsiegelt werden und dass vorrangig bebaute Flächen für Siegelungsmaßnahmen genutzt werden. Flächenrecycling oder Flächenkreislaufwirtschaft sind da die entscheidenden Stichpunkte, wie es zum Beispiel im Rahmen des EU-Projektes UseCirc erprobt wurde, an dem sich der Freistaat Sachsen beteiligt hat.

Ich war auch deshalb über die Antwort der Staatsregierung irritiert, weil wir vor zwei Jahren eine ähnliche Debatte geführt haben. Wir haben in Sachsen ein gutes Programm zur Brachflächenrevitalisierung, auch wenn die Finanzierungsausstattung besser sein könnte. Damals wurde von Herrn Kupfer berichtet – ich zitiere aus der

Drucksache 5/7508 –: „Es ist Ziel der Staatsregierung, das Landesprogramm Brachflächenrevitalisierung mit dem System der Ökokonten im Sinne der Optimierung der Synergieeffekte zwischen Förderung und Eingriffskompensation zu verknüpfen.“ Was ist denn daraus geworden? Was sind die Ergebnisse? Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung daraus gezogen, dass immer noch zu viele Flächen verbraucht werden? Wie wurde das Handlungsprogramm weiterentwickelt? Wie sind neue Forschungsergebnisse und gute Praxisbeispiele eingeflossen?

Damit bin ich bei meinem letzten Punkt. Die Staatsregierung hat eine Berichtspflicht über ihr Handeln oder Unterlassen gegenüber den Abgeordneten. Insofern ist die Aussage der Staatsregierung, dass diese eingeforderte Berichtspflicht mit dem Verweis abgebügelt wird, die Abgeordneten mögen sich über Zahlen im Internet informieren, eine bodenlose Unverschämtheit.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden das Ziel, eine Flächenreduzierung bis 2020 auf 2 Hektar täglich, nicht erreichen, wenn wir nicht verstärkte Anstrengungen unternehmen. Das bedeutet, Handlungsprogramme umzusetzen, weiterzuentwickeln und die Reduzierung des Flächenverbrauchs als Querschnittsaufgabe zu sehen. Daher stimmen wir dem Antrag der GRÜNEN zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Das war Frau Dr. Deicke für die SPD-Fraktion. Jetzt kommt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Hauschild.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag zeigt, wie die GRÜNEN wieder einmal der aktuellen Entwicklung hinterherlaufen und Dinge fordern, die längst auf der politischen Agenda stehen. Ich möchte zuerst auf den Landesentwicklungsplan verweisen, in dem genau diese Reduktion der Flächenneuversiegelung von zwei Hektar pro Tag unter den Grundsätzen für das Siedlungswesen aufgeführt ist.

Das oberste Ziel der Siedlungsentwicklung ist es, die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in allen Teilräumen Sachsens zu vermindern. Mit dem Verweis des Landesentwicklungsplanes auf die Kompensationsmaßnahmen ist der Weg zum neuen Naturschutzgesetz gewiesen. Dort ist geregelt, dass staatliche und kommunale Vorhabenträger vorrangig gebuchte Ökokontomaßnahmen oder durch die sächsische Ökoflächenagentur durchgeführte Kompensationsmaßnahmen nutzen sollen. Die Vorhabenträger wählen diese Maßnahmen dann bereits in der Planungsphase aus. Damit gewährleistet das neue Naturschutzrecht die viel gezieltere Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen als bisher. Es plant damit vorrangig, die Voraussetzung für die Flächensparstrategie und die Entsiegelung zu schaf

fen, denn darum geht es bei der Flächensparstrategie. Dabei geht es weniger darum, neue Instrumente oder Pläne zu entwickeln oder zusätzliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen, sondern vorhandene sollen besser aufeinander abgestimmt und effektiver eingesetzt werden.

Gleichwohl ist das Ökokonto der falsche Adressat für das Vorhaben der Flächenentsiegelung. Das Ökokonto stellt von Maßnahmenträgern freiwillig realisierte Maßnahmen bereit, mit denen die Natur und Landschaft eine Aufwertung erfahren. Eine Entsiegelung kann diese Aufwertung bieten. Es gibt aber noch andere weitere Maßnahmen, und es kann den Trägern keine Pflicht auferlegt werden. Von der naturschutzfachlichen Seite her müssen wir diesen Antrag daher ablehnen.

Es gibt aber einen weiteren Grund, warum wir Ihrem Ansinnen nicht folgen können. Das ist das ideologische Fundament, mit dem Sie es begründen. Alles in allem ist Ihr Antrag überhaupt nicht stimmig. Entlarvend ist, dass Sie in Ihrer Begründung die Ursache für die Versiegelung beim Straßenneubau suchen. Die sächsische Wirtschaft braucht den Straßenausbau. Eine gute Infrastruktur ist eine wesentliche Standortentscheidung für Unternehmen. Das scheint für Sie kein Thema zu sein, aber Sie machen sowieso keine Vorschläge, wie man Wohlstand erwirtschaften und Arbeitsplätze sichern kann. Doch auch Ihre Staatssekretäre fahren gern Auto. Wie man hört, bevorzugen sie ganz groß diese mit Massagesitzen. Das passt doch nicht zusammen. Sie sollten nicht anderen das verwehren, was Sie selbst in Anspruch nehmen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Naturschutzgesetz, dem Landesentwicklungsplan und dem Handlungsprogramm zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme hat der Freistaat alle Instrumente zur Hand. Den Antrag brauchen wir nicht.

(Beifall bei der FDP und der CDU)