Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Die Veränderung der Forderungen aus diesem Bericht ist das Ergebnis der sehr intensiven Arbeit im Bereich des Hochwasserschutzes in den letzten Jahren. Der Landestalsperrenverwaltung ist es seit dem Jahr 2002 gelungen, in einem beachtlichen Kraftakt mehr als 8 000 Hochwasserschäden an den Gewässern I. und II. Ordnung zu beseitigen. Dahinter steckt nicht nur ein beeindruckender ingenieurtechnischer Fachverstand, dahinter stecken auch umfangreiche finanzielle Mittel. Etwa 900 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder wurden dafür aufgebracht.

Am 12. Juli 2012 fand in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages eine große Debatte zum Thema Hochwasserschutz statt. Unter der Überschrift „10 Jahre nach der Flut – Bilanz und Ziele des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen“ hielt Staatsminister Frank Kupfer eine Regierungserklärung, die er mit den folgenden Worten schloss: „Sie alle, meine Damen und Herren, wissen, dass das Schiff noch eine weite Fahrt vor sich hat. Hochwasserschutz ist und bleibt eine Generationenaufgabe. Das haben wir schon 2002 gesagt. Es ist daher ziemlich wahrscheinlich, dass ein großer Teil von uns das Schiff

von diesem Raum aus nicht mehr am Ziel ankommen sieht. Aber, meine Damen und Herren, wir, die wir hier sitzen, können dafür sorgen, dass das Tempo hält und dass wir auf Kurs bleiben. Lassen Sie uns unsere Zeit nutzen für dieses überaus komplexe, aber auch spannende, für dieses gigantische, aber auch kleinteilige, für dieses schwierige, aber auch durchaus lohnenswerte Thema.“

Ich persönlich finde diese Worte sehr treffend. Sie zeigen einerseits, dass Hochwasserschutz niemals umfassend sein kann, und andererseits, dass es sich bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen um eine Generationenaufgabe handelt. Insbesondere sagt es aber aus, dass trotz aller finanzieller und administrativer Anstrengungen im Bereich des Hochwasserschutzes Ereignisse, wie wir sie vor einem halben Jahr erneut erleben mussten, nicht ausgeschlossen und vor allem nicht verhindert werden können. Trotz der Tatsache, dass wir jährlich circa 100 Millionen Euro für den Hochwasserschutz bereitstellen, werden noch viele Jahre vergehen, bis alle Hochwasserschutzmaßnahmen im Freistaat Sachsen umgesetzt sind.

Wir als CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sind dazu bereit, unser Möglichstes zu tun, damit Döbeln, Oberlungwitz, Grimma oder auch die Städte an der Elbe optimal vor Hochwasser geschützt werden.

(Beifall bei der CDU)

Optimal bedeutet aber eben nicht zu 100 %. Einen vollständigen Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Wir als Politik müssen alles tun, damit auch beim Hochwasserschutz das Privileg des Gemeinwohls vor dem Individualinteresse steht, aber ohne dabei die rechtsstaatlichen Grundsätze zu verletzen. Zum Beispiel wird es eine Enteignung der Grundstückseigentümer nach Gutdünken der Verwaltung mit uns nicht geben. Auch muss sich die zuständige Verwaltung mit unrealistischen oder übermotivierten Ideen im Rahmen der Planungsverfahren auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung darf nicht mehr – wie zuletzt in einigen Fällen geschehen – zu einer jahrelangen Verzögerung der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen führen. Hier ging es nicht nur um Baumaßnahmen; auch die Schaffung von mehr natürlichen Rückhalteflächen – wie von der Opposition sehr oft gefordert – wurde dadurch verhindert. Beispiele dafür sind die Flächen an der Vereinigten Mulde bei Bennewitz.

Hierzu haben wir eine klare Position und hoffen sehr, dass die Planungsverfahren und damit die Hochwasserschutzmaßnahmen in Zukunft deutlich schneller laufen können. In diesem Zusammenhang muss ich auch darauf verweisen, dass nicht der Staat allein für den Hochwasserschutz und die Schadensvermeidung zuständig ist. Studien zeigen, dass private Vorsorgemaßnahmen das Ausmaß des Schadens erheblich reduzieren können. Das ist nachgewiesen. Deshalb stellt sich die Frage, ob in diesem Bereich genug getan wurde, um Schäden zu vermeiden. Ich glaube, dass wir als Politik hier noch einiges dazu beitragen können, die Schadensminimierung über den privaten Hochwasserschutz voranzutreiben. Gerade zum letzten

Punkt werden die neu geschaffenen Regelungen im Sächsischen Wassergesetz deutliche Verbesserungen im Sinne einer beschleunigten Durchführung der Verfahren bringen.

Mit dem Bau von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem durchschnittlich aller 100 Jahre auftretenden Hochwasser schützen, hat sich der Freistaat ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt, das für viele überschwemmungsgefährdete Gebiete eine wesentliche Erleichterung bringen wird. Dennoch muss immer wieder betont werden, dass selbst diese Hochwasserschutzanlagen nicht zu 100 % vor einem Hochwasser der HQ-100-Marke schützen können. Eigenvorsorge und auch die Prüfung des Versicherungsschutzes sind und bleiben deshalb Aufgaben, die jeder Hausbesitzer und jeder Geschäftsmann unabhängig vom vorhandenen, geplanten oder im Bau befindlichen Hochwasserschutz wahrnehmen muss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die FDP Herr Abg. Hauschild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat muss sich weiter auf die Gefahren zukünftiger Hochwasserereignisse vorbereiten.

(Beifall bei der FDP)

Die Kirchbach-Kommission ist der Ausgangspunkt für die umfassende Analyse der Stärken und Schwächen unseres Hochwasserschutzsystems. Seit über einem Jahrzehnt verbessert der Freistaat seine Maßnahmen. Seit der Flutkatastrophe 2002 hat eine tief greifende Strukturveränderung im Hochwasserschutz stattgefunden. So war es im Vorfeld des Juni-Hochwassers letzten Jahres möglich, durch ein intelligentes Management der Talsperren mehr Staufläche für das Wasser zu schaffen. Auf die Gefahren des ansteigenden Wassers konnte regional mit unterschiedlichen und auch mit neuen Methoden reagiert werden. Mobile Elemente wie die Spundwände haben dabei ihre Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz verdeutlicht.

(Beifall bei der FDP)

Die Meldewege des Hochwassernachrichtendienstes

wurden gestrafft. Die Datenbasis der Wettervorhersage wurde verbessert, das Pegelnetz ertüchtigt. Der Kirchbach-Bericht zeichnet hierzu ein genaues Bild. Es wird helfen, für die zukünftige Weiterentwicklung der Hochwasserschutzmaßnahmen eine Grundlage zu schaffen. Sie werden Eingang in die Schlussfolgerungen der Staatsregierung finden. Private Vorsorge in Kombination mit staatlichem Schutz ist das beste Mittel, um sich für die Gefahren des Hochwassers zu wappnen. Mit der Verbesserung der Vorwarnzeiten kann der Hausrat auch eher gesichert werden.

Hochwasserangepasstes Bauen mindert die Schäden an den Häusern und hilft, mit wiederkehrenden Ereignissen besser umgehen zu können. Der Freistaat wird hier auch in Zukunft entsprechende Angebote machen, um die Menschen zu unterstützen. Zu den Schlussfolgerungen muss gehören, ausreichend Mittel bereitzustellen, um hochwasserangepasstes Bauen in den betroffenen Gebieten zu ermöglichen.

Uns allen ist klar, dass sich die Gefahr des Hochwassers nicht ausschalten lässt. Wir müssen auch weiterhin in eine intelligente Kombination von natürlichem und technischem Hochwasserschutz investieren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen uns der Pflicht stellen, dass wir die Regionen, die vom Hochwasser bedroht sind, erhalten wollen. Im letzten Jahr wurden vielfältige Vorschläge gemacht, die Gebiete schlicht leerzuziehen und umzusiedeln. Ich finde, das kann man nicht so einfach hinnehmen. Das ist vielleicht eine Option für Häuser, die mit schöner Aussicht in wenig besiedelten Regionen gebaut wurden, vielleicht sogar in Flussauen oder trotz besseren Wissens, dass man sich im Überschwemmungsgebiet niedergelassen hat.

Doch es gibt Innenstädte, alte und traditionsreiche Stadtkerne und Regionen, in denen seit Jahrhunderten am Wasser gesiedelt wird. Hier lässt sich nicht einfach die Forderung aufstellen, mal eben umzusiedeln. Wir müssen uns der Herausforderung Hochwasser stellen, und wir müssen uns den Konsequenzen stellen, dass wir in Sachsen in einem dicht besiedelten Raum nicht einfach vor dem Wasser weglaufen können.

Wenn wir in den Bericht schauen und die Empfehlungen prüfen, dann finden wir vieles, was in den letzten Monaten bereits erfolgt ist oder als Gesetzesvorhaben begonnen wurde. Die Beschleunigung der Verfahren des Hochwasserschutzes findet sich im Wiederaufbaubegleitgesetz und im Wassergesetz. Im Meldesystem gibt es hingegen ebenso Verbesserungsbedarf wie in der Struktur der oberen Katastrophenschutzbehörden.

Vor dem Hintergrund der umfassenden Mitwirkung vieler Menschen in den sozialen Netzwerken ist auch die Empfehlung der Kommission, die Netzwerke in die zentrale Krisenkommunikation des Freistaates einzubeziehen, gerechtfertigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen steht weder am Anfang, noch ist sie am Ende angelangt. Wir befinden uns in einem ständigen Prozess. Der Landtag wird die Anstrengungen der Staatsregierung dabei voll und ganz unterstützen.

(Beifall bei der FDP)

Nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Pinka, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hippold! Ich bin schon begeistert, dass Sie heute hier sprechen und zumindest das Schiff der Fraktion noch segeln sehen. Ihren Arbeitskreisleiter Umwelt bzw. die Sprecherin, die sonst immer den Hochwasserschutz hier begleitet hat, sehe ich jetzt gerade nicht. Herr Meyer ist zwar dabei, aber eigentlich nicht wirklich. Ich bin schon begeistert, welche Bedeutung Sie Ihrem eigenen Antrag hier mit Ihrer Anwesenheit heute geben.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Ich kann auch nicht verstehen, dass Sie, liebe Koalitionäre, sich erst dem neuen Bericht der KirchbachKommission zuwenden, wenn er förmlich dem Landtag vorgelegt wird und eine Drucksachennummer besitzt. Ich allerdings kann für mich behaupten, dass ich diesen Bericht wenige Stunden nach dessen Veröffentlichung nicht nur vom Server der Landesregierung heruntergeladen habe, sondern ihn auch gelesen und wenige Stunden später bereits meinen ersten Kommentar hierzu öffentlich gemacht habe. Ich wünschte mir, Sie würden sich, und nicht nur sich, sondern auch uns, der Opposition, immer mal wieder von der Regierung wichtige Dokumente zuleiten lassen, um die wir sonst in den Ausschüssen und mit Kleinen Anfragen ringen müssen.

Ich erinnere mich hier daran, dass ich exakt heute vor einem Jahr Minister Kupfer aufgefordert hatte, dem Landtag offiziell die Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat Sachsen zuzuleiten. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Strategie ist heute noch so schlecht wie vor einem Jahr. Ich habe sie gestern erst wieder gelesen, aber dennoch wird sie eben dem Landtag nicht offiziell übergeben. Gern hätten wir beispielsweise den Bericht zur aktuellen Situation der FFH-Gebiete und nicht nur eine Pressemitteilung gelesen bzw. dürre Worte des Ministers im Umweltausschuss gehört. Deshalb habe ich jetzt hierzu eine Kleine Anfrage geschrieben. Für mich bedeutet das im Klartext: Dem Landtag zugeleitet werden die Berichte, die der Regierung inhaltlich passen. Wenn sie nicht zugeleitet werden, war das doch wohl eher Mist. Dokumente, die nicht einmal im Internet auftauchen, sind offenbar gefährlich für diese Regierung.

Eigentlich könnte ich jetzt meine Rede beenden;

(Beifall bei der FDP)

denn zu weiteren Äußerungen taugt der Antrag nicht. Er taugt eigentlich nichts. Man merkt schon sehr deutlich, dass es in Sachsen dringend neuer strategischer Köpfe bedarf und CDU und FDP keine Vordenker in diesem Freistaat mehr sind.

Eine andere ebenso mögliche wie sachlich richtige Deutung wäre, dass dieser geradezu inhaltsleere Antrag noch den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen den Koalitionären darstellt und die bis zur Wahl verbleibenden Plenarsitzungen eben noch mit irgendetwas gefüllt werden müssen. Ich werde trotzdem, liebe Koalitionäre, noch etwas Inhaltliches zum Thema sagen, weil ich, wie

gesagt, auch ohne Aufforderung lese und Schlussfolgerungen für politisches Handeln zu ziehen in der Lage bin.

Also zur Sache: Zunächst möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, wie unterschiedlich die Kommissionen unter Leitung von Herrn Kirchbach 2002 und 2013 zusammengesetzt waren und dass es offensichtlich unterschiedliche Aufträge in der Auswertung beider Hochwasser an Herrn Kirchbach und seines jeweiligen Teams gab. Begleiteten ihn im Jahr 2002 noch Vertreter des Justizministeriums und des Statistischen Landesamtes, so waren es 2013 Finanz- und Sozialministeriale. Das mag nicht schlimm sein, ich wollte es nur vermerkt wissen. Inhaltliche Unterschiede sind da schon bedeutender.

Standen zum Beispiel 2002 die Auswertung meteorologischer Daten, die zur Entstehung des Hochwassers führten, am Anfang der Analyse, so fehlen diese im jetzigen Bericht völlig. Man verlässt sich auf die Angaben des Staatsbetriebes Landeshochwasserzentrum und schlussfolgert aus 2002: „Die Verbreiterung und Verdichtung der Datenbasis haben sich bei den jüngsten Hochwasserereignissen außerordentlich bewährt.“ Wir wissen aber, dass die Entstehung beider Hochwasser sehr unterschiedlich war. Wir wissen, dass 2002 die Niederschläge aus dem Erzgebirge außerordentlich hoch waren und das Hochwasser bedeutete, und 2013 war wiederum die Sättigung des Bodens so hoch, dass jeder Niederschlag sofort oberflächlich abfloss und der Rückhalt im Boden kaum gegeben war. Was ist aber, wenn beide Sonderfälle, also exorbitante Niederschläge und absolute Sättigung des Bodens, als schlimmster anzunehmender Fall zugleich eintreten würden.

Da 2013 durch General Kirchbach keine umfassende Bewertung, Würdigung oder Kontrolle der meteorologischen Daten stattfand, konnten natürlich auch kein Vergleich zu 2002 erfolgen und damit keine Aussagen für den Worst Case getroffen werden. Das Papier ist überwiegend eine rückblickende Auswertung, die Handlungsempfehlungen sind wirklich zahm und greifen mögliche Entwicklungen ungenügend auf. Auch erstaunt mich die Aussage, dass wir seit 2002 ein tolles Pegelsystem entwickelt haben. Das Bestehende sollen wir „konsequent fortführen“, heißt es im Bericht.

Ich erinnere mich an die Debatte zum aktuellen Doppelhaushalt. Da kamen wir doch zu völlig anderen Schlussfolgerungen. Mit den circa 1,1 Millionen Euro für 2013/ 2014 können wir vielleicht drei bis vier Messstationen installieren. Herr Jeschke hatte uns 2010 noch weitere 40 empfohlen. Wir sind also beim gegenwärtigen Tempo etwa 20 Jahre von einem soliden Pegelzustand in Sachsen entfernt.

Drittes Beispiel, bei dem ich annehme, dass die Kommission doch nicht ganz so unabhängig gearbeitet hat: „Das Vorgehen des Freistaates, die Verantwortung für alle Hochwasserschutzanlagen von überregionaler Bedeutung auf die Landestalsperrenverwaltung zu übertragen, hat sich bewährt. Alle anderen Anlagen in kommunaler

Zuständigkeit zu belassen, hierfür kommunale Zweckverbände zu bilden und kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen zu fördern, erscheint zweckmäßig.“ Im Bericht zu 2002 hieß es noch: „Die Kommission schlägt vor, die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege in einer Hand zu bündeln.“

Das ist etwas völlig anderes. Von dieser notwendigen Bündelung ist keine Rede mehr, was natürlich der Regierung unheimlich schmeichelt, denn hier hatte und hat sie nichts unternommen. Genau hier liegen jedoch die Probleme in unserem Land.

Der Bericht zeigt anhand einer einzigen Karte deutlich, dass Hochwasserschutzkonzepte und Risikomanagementpläne für die Gewässer I. Ordnung in der Obhut der Landestalsperrenverwaltung liegen, aber bei den sogenannten Gewässern II. Ordnung, die von den Gemeinden verwaltet werden, bis heute kein zusammenhängend belastbares Planungsmaterial existiert. Auf absehbare Zeit wird sich daran nichts ändern; dazu hatten wir auf unsere Initiative hin im Landtag schon mehrfach Diskussionen und Sachverständigenanhörungen.

Gerade einmal für knapp 3,5 % der Fließgewässer, der Gewässer II. Ordnung über 500 m Länge, wurde ein Hochwasserschutzkonzept erstellt und ist ein solches in Arbeit. 47 Hochwasserschutzkonzepten an Gewässern I. Ordnung stehen 37 Hochwasserschutzkonzepte an

Gewässern II. Ordnung gegenüber. Damit ist eine flussgebietsübergreifend ausgerichtete Abstimmung und

Zusammenarbeit der Träger der Unterhaltungslast bislang weder möglich noch in Sicht. Auch die beschworene Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden ist unter anderem durch mangelhafte Förderung praktisch nicht absehbar. Aber darüber sprach ich erst vor Kurzem im Landtag anhand des Beispiels Münzbach, der in BrandErbisdorf entspringt, durch Berthelsdorf und Freiberg fließt und dann in die Freiberger Mulde mündet. Bisher geführte Gespräche mit den Oberliegern von Freiberg endeten ohne Ergebnis. Das ist nicht ein Einzelfall, sondern das ist ein struktureller Fehler des sächsischen Systems.

Noch deutlicher wird die Lage beispielsweise an der Weißen Elster. Das Einzugsgebiet durchquert Thüringen und Sachsen-Anhalt, für den gesamten Oberlauf liegen keine Hochwasserschutzkonzepte oder Risikomanagementpläne vor, es gibt keine Übersicht über oder Berücksichtigung von thüringischen und anhaltinischen Daten und Konzepten. Die Kommission springt also in ihren Schlussfolgerungen aus meiner Sicht zu kurz oder lässt sich Sand in die Augen streuen.