Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf weist, wie ich bereits ausführte, in einigen Teilen in die richtige Richtung, aber es bleiben Fragen offen, und es sind wichtige Instrumente nicht aufgegriffen worden. Meine Fraktion wird sich daher zu dem Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Herr Hauschild für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Freistaat letztes Jahr von dem Hochwasser schwer getroffen wurde, gab es für Staatsregierung und Landtag nie einen Zweifel, dass für die Zukunft weitere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Unmittelbar nach der Katastrophe hatte die Staatsregierung zügig Förderprogramme aufgelegt und die Menschen mit Soforthilfe unterstützt. Nach wenigen Wochen wurden an die betroffenen Wohneigentümer bereits 6,5 Millionen Euro Soforthilfe gezahlt.

Die Richtlinie Hochwasserschäden vom 12. Juli 2013 und die Mittel des Bundes erlauben nun den langfristigen Wiederaufbau. Wir haben darüber im Rahmen des Aufbauhilfefonds im Dezemberplenum gesprochen. Kein anderes Thema hat die Politik des Freistaates so bestimmt wie die Anstrengungen zum Wiederaufbau und die Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 19. Juni 2013 wurde der Kirchbach-Bericht erstellt. Der Landtag hat in seiner letzten Plenarsitzung die Staatsregierung aufgefordert, ihre Schlussfolgerungen zum Bericht der Kirchbach-Kommission vorzulegen. Das war übrigens die Intention des Antrages hier im Plenum im Januar und nicht allein die Vorstellung des Berichtes selbst. Manchmal muss man die Regierung halt an so etwas erinnern.

Das neue Wassergesetz eröffnet die Möglichkeit zur schnelleren Umsetzung der komplexen Hochwasserschutzmaßnahmen. Es hat sich in der Auswertung der katastrophalen Hochwasserereignisse des letzten Sommers gezeigt, dass die Langwierigkeit der Verfahren zum Hindernis werden kann. Als Beispiele gelten hier Roßwein, die Hochwasserschutzmaßnahmen in WilkauHaßlau und die verzögerten Vorkehrungen in Grimma. In Dresden gab es in Cossebaude Probleme mit mobilen Hochwasserschutzelementen. Das neue Wassergesetz reagiert auf die Erkenntnisse, die aus der Analyse gewonnen wurden.

Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz schließen wir die letzten offenen Flanken, die bei unseren zukünftigen Anstrengungen um den Hochwasserschutz noch auftreten könnten.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wiederaufbauprogramm sieht vor, dass 80 % der Hochwasserschäden ersetzt werden. Dabei ist es nicht notwendig, erneut an der Schadensstelle zu bauen. Es steht den Betroffenen auch frei, einen anderen Wohnort zu suchen. Um diese Regelung umzusetzen, passen wir mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz die Gemeindeordnung an. Es wird jetzt ermöglicht, bei einem besonderen öffentlichen Interesse Grundstücke auch unter Wert zu veräußern. Diese Regelung dient der Realisierung von Umsiedelungen, sodass dem Wohnungs- und Grundstückseigentümer vergünstigte Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wird für die Raumordnung das Ziel des Hochwasserschutzes festgeschrieben.

Um die Landesplanung um die Belange des Hochwasserschutzes zu ergänzen, brauchen wir die Regelungen des Wiederaufbaubegleitgesetzes. Hier geht es im Konkreten um die entsprechende Gewichtung des Hochwasserschutzes bei der Aufstellung der zukünftigen Raumordnungspläne. Schließlich nimmt das Wiederaufbaubegleitgesetz Veränderungen am Wassergesetz vor.

Wir haben über die Neuregelungen in den letzten Monaten wiederholt gesprochen. Das neue Wassergesetz ermöglicht zahlreiche Straffungen und Verfahrensbeschleunigungen. Abschließend soll nun die Durchführung neuer Planfeststellungsverfahren vermieden werden,

indem deren Geltungsdauer verlängert werden kann.

Mit dem Wiederaufbaubegleitgesetz messen wir, misst die Politik dem Hochwasserschutz die Bedeutung zu, die ihm gebührt. Die Vorrangstellung der Belange des Hochwasserschutzes gegenüber anderen gesetzlichen Zielen wird nun festgeschrieben. Das Gesetz bietet neben den vorhandenen gesetzlichen Regelungen und neben dem Wiederaufbaufonds eine solide Grundlage für den zukünftigen Umgang mit dem Hochwasser in Sachsen. Das sind wir dem Engagement und den Anstrengungen der Menschen schuldig.

Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

Frau Kallenbach für die GRÜNEN.

Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch meine Fraktion ist überzeugt: Auf Hochwasserereignisse muss schnell und umfassend reagiert werden, steht doch hinter jedem Schadensfall ein persönliches Schicksal. Ein noch größeres Augenmerk verdienen jedoch Vorsorgemaßnahmen, die derartige Ereignisse verhindern oder minimieren. Dieses Ziel suchen wir allerdings in den vorgelegten verschiedenen Gesetzesänderungen vergeblich. Frau

Windisch, ich bitte um Beachtung.

Keine geeigneten Instrumente zur beschleunigten Schaffung von Retentionsflächen als Vorsorge trotz zweifacher Anmahnung durch die Kirchbach-Kommission! Dass Sie, werte Koalition, nicht auf Vorschläge der Opposition eingehen, wissen wir ja. Aber dass Sie auch die Kirchbach-Berichte weniger ernst nehmen, darf schon verwundern. Keine Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes, keine zwingende strategische Umweltprüfung bei der Überarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte, keine rechtzeitige FFH-Verträglichkeitsprüfung mit der Pflicht zur frühzeitigen Verbändebeteiligung, kaum Variantenuntersuchungen – dabei sind all das die geeigneten Instrumentarien, mit denen man Hochwasserereignisse zumindest minimieren könnte. Dann muss man auch nicht beschleunigt wiederaufbauen, werte Kolleginnen und Kollegen.

Im Zusammenhang mit den auch 2013 wiederum entstandenen Schäden wurde öffentlich beklagt – allerdings nicht nachgewiesen –, dass Verbände und Bürger(innen) das Entstehen von Schutzanlagen ver- oder behindert hätten. Kollege Hauschild, über Ihre Beispiele können wir uns gern im Detail unterhalten. Ich habe leider nicht so viel Redezeit.

Mit einem Strategiewechsel hin zu den genannten Verträglichkeitsprüfungen würden nachträgliche Verzögerungen ausgeschlossen und damit das Gesamtverfahren beschleunigt. Planerische Konflikte, zum Beispiel mit Naturschutzrecht, entstehen, weil Hochwasserschutzmaßnahmen fast ausschließlich hydrologische Zielstellungen verfolgen. Damit werden die Schutzgüter in den Flussauen nicht frühzeitig beachtet und Verzögerungen sind vorprogrammiert.

Unsere Vorschläge erhöhen die Rechtssicherheit und reduzieren Planungskonflikte. Diese Chance wurde vergeben. Bei der kommunalen Verwaltung anzusetzen wäre richtig. Die besonders kompetenten staatlichen Umweltfachämter in den ehemaligen Regierungspräsidien wurden in der von uns stark kritisierten Verwaltungsreform leider aufgelöst, was in der Folge Planungsunsicherheiten nahezu provoziert.

Aus einem weiteren Grund wird meine Fraktion das vorliegende Artikelgesetz ablehnen: Das betrifft die Änderung des Denkmalschutzgesetzes; es ist schon mehrfach angesprochen worden. Wir befürchten, dass durch die Hintertür eine Kategorisierung von Kulturdenkmälern eingeführt wird: in solche, die für das kulturelle Erbe von Bedeutung sind, und andere. Ich habe schon zur Anhörung gefragt: Wer wägt ab, und unter welchen Kriterien? Entweder hat ein Objekt den Status eines Kulturdenkmales und ist daher von kultureller Bedeutung für das kulturelle Erbe, oder es hat es nicht; dann ist es auch kein Kulturdenkmal. Alle zur Verfügung stehenden fachlichen Instrumente und Begriffe können nicht herhalten, um diese Irritation zu beseitigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Natürlich wird bisher und in Zukunft abgewogen werden müssen, wenn es bei Hochwasser um den Schutz von Leben und die Erhaltung eines Denkmals geht – aber warum plötzlich in zwei verschiedenen Kategorien? Diese Frage konnte niemand beantworten. Ich habe eher den Eindruck: Entweder soll zusätzlich Verwirrung gestiftet oder der Abwägungsprozess ausgehebelt werden. Das können wir nicht mittragen und lehnen daher den vorgelegten Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Abschließender Redner in der ersten Runde ist Herr Delle für die NPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sich häufenden Jahrhunderthochwasser verlangen nach angemessenen Reaktionen, um Schäden zu beseitigen und künftige Zerstörungen möglichst zu verhindern. Dabei ist es naheliegend, auch die bestehenden Gesetze einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu verändern.

Das vorliegende Wiederaufbaubegleitgesetz wird diesem Vorhaben weitestgehend gerecht. Einige Anmerkungen sind aus meiner Sicht dennoch notwendig. Im Bereich des Wassergesetzes soll die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen für öffentliche Hochwasserschutzanlagen auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden können, wenn aufgrund von Kapazitäts- oder Mittelengpässen die Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses innerhalb der derzeitigen Geltungsdauer von fünf Jahren nicht möglich ist. So soll ein neues Planfeststellungsverfahren vermieden werden. So weit, so gut.

Es besteht aber aus meiner Sicht die Gefahr, dass der Zeitdruck verringert wird und Projekte weit in die Zukunft verschoben werden können. Dazu darf es aber nicht kommen. Einen Mechanismus, der dies verhindern könnte, finde ich im Gesetz selbst leider nicht. Die Bürger und nicht zuletzt wir als Parlamentarier werden ein Auge auf diese Problematik werfen müssen. Im Zweifelsfall müssen derartige Verlängerungsanträge eben zurückgewiesen werden.

Des Weiteren werden endlich renitente Grundstückseigentümer aufs Korn genommen, die sich aus den verschiedensten Gründen Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes verweigern. Das finde ich, ehrlich gesagt, gut. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass im Bunde mit gewieften Anwälten fast immer ein Weg gefunden wird, um berechtigte oder auch unberechtigte Eigeninteressen geltend zu machen. Vergessen wir an dieser Stelle auch nicht die umtriebigen Organisationen, die mit dem Etikett „Umweltschutz“ hausieren und oft an die Grenzen des gesunden Menschenverstandes gehen und diese manchmal auch überschreiten. Man denke an den immer noch nicht beendeten Streit um die Waldschlößchenbrücke.

Aber auch in Sachen Wiederaufbaubegleitgesetz sitzen diese Gruppierungen bereits in den Startlöchern. Ein Beispiel hierfür: Holger Seidemann, Vorstandsmitglied des Ökolöwe-Umweltbundes Leipzig e. V., analysierte den vorgelegten Entwurf der Staatsregierung wie folgt – Zitat –: „Zukünftig soll nach dem Willen der Staatsregierung bei Deichbaumaßnahmen der Naturschutz keine Rolle mehr spielen. Baumlose und zubetonierte Flussauen werden damit in Sachsen die Regel sein. Selbst Ausgleichsmaßnahmen müssen durch die Landestalsperrenverwaltungen nur noch eingeschränkt erbracht werden.“ – „Gut gebrüllt, Ökolöwe!“, sage ich da nur. Derartige Übertreibungen bringen Hochwasser wie Umweltschutz genauso wenig voran wie jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Zeit und Geld könnten sinnvoller verwendet werden, am besten direkt für die Ziele, die im Etikett geführt werden und wirklich im Bürgersinne sind.

Aber der gleiche Herr Seidemann war auch als Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum vorliegenden Gesetzentwurf geladen, wo er für das Büro für Umwelt und Planung Leipzig sprach. Hier waren nicht pauschale Vorwürfe, sondern recht interessante Anregungen zu vernehmen, so zum Beispiel zu Konflikten bei der Flächenerlangung für Hochwasserschutzprojekte. Als mögliche Lösungsansätze nannte er die Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes der Planungsträger und die Errichtung eines wahrhaft bestehenden Fonds mit hinreichender und langfristiger Finanzierungssicherheit für die Flächenbesitzer oder -nutzer. Das hörte sich dann schon viel vernünftiger an. Chancen auf eine Verwirklichung dieser Ideen sehe ich im Hinblick auf die momentane Zusammensetzung des Landtages jedoch nicht.

Er konnte es aber auch nicht lassen, ganz kurz die Karte zu zeigen, die gern in juristischen Auseinandersetzungen gespielt wird – Zitat –: „Bei Nichtbeachtung der europäischen Gesetzgebung droht auf der letzten Planungsebene – Einzelprojektplanung – die Rechtswidrigkeit des Verfahrens.“ Dieses Spiel ist uns nur zu gut bekannt und einer der vielen Gründe dafür, warum wir als NPD die EU in der derzeitigen Form ablehnen.

Auf die weiteren Veränderungen in den Bereichen Naturschutz, Straßen, Denkmalschutz, Landesplanung und Gemeindeordnung möchte ich aus Zeitgründen nicht eingehen. Stattdessen möchte ich zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass endlich für alle von der Flut bedrohten Bürger ein Versicherungsschutz auf den Weg gebracht werden muss, wie wir das in unserem Antrag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, Drucksache 5/12130, gefordert haben, und dass bereitstehende Mittel endlich schnellstmöglich und unbürokratisch ausgezahlt werden.

Noch eine letzte Anmerkung: Der beste technische Hochwasserschutz und die großzügigsten Überflutungsflächen oder Polder werden das Wasser nicht im Zaum halten können, wenn die Menschen fehlen, die die Technik bedienen und zum Einsatz auf den Dämmen bereit sind. Ein Hochwasser, angenommen im Jahre 2035, wird nach den Vorstellungen unseres Ausländerbeauftragten Gillo dann auf eine Bevölkerung treffen, die zu mehr als 50 % aus Nichtdeutschen besteht. Werden diese dann bereit und in der Lage sein, all die Aufgaben zu übernehmen?

(Widerspruch bei den LINKEN)

Mir bleiben daran Zweifel, wenn ich an die Bilder von den Einsätzen an den Deichen denke; und auch ein Blick in die Mitgliederlisten von Feuerwehren und Wasserwehren lässt ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Bereitschaft zur Einwanderung auf der einen und dem Engagement auf der anderen Seite erkennen. In Anerkennung des ernsthaften und nützlichen Grundanliegens des Gesetzentwurfes wird die NPD-Fraktion aber zustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir liegt keine Wortmeldung für eine zweite Runde vor. Ich frage trotzdem. – Frau Windisch, Sie haben selbstverständlich das Recht zu reden. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es nicht lassen und muss noch das eine oder andere richtigstellen. Den Debattenbeitrag der Linksfraktion kann ich überschreiben mit „Von den Linken nichts Neues“. Mehrfach wiedergekäute Argumente, die wiederholt in Anhörungen und anderen Runden ausgeräumt worden sind, werden immer wieder krampfhaft vorgetragen, um Kritikpunkte zu suchen und Einzelfälle zu pauschalisieren.

(Zurufe von den LINKEN)

Sie sagten vorhin, den Bürgern wird angst. Nein, Sie machen den Bürgern Angst.

(Unruhe bei den LINKEN)

Sie haben ebenso wie Frau Kallenbach angesprochen: Die Bürger würden angeblich von Beteiligungsverfahren abgeschnitten. Das muss ich richtigstellen, denn das darf so nicht stehen bleiben. Bei der vorzeitigen Besitzeinweisung gibt es zwei Kriterien. Das eine ist die Dringlichkeit und das öffentliche Interesse. Das zweite Kriterium ist, dass der Plan bereits festgestellt worden ist, dass also alle Beteiligungsrunden bereits gelaufen sind. Wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt, wird es als neues Verfahren wieder aufgerollt. – So viel dazu.

Der andere Aspekt ist zum Landesplanungsgesetz angesprochen worden: Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, kann im Regelfall von der Erörterung abgesehen werden, heißt es dort. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass bei Planänderungen bereits ein Auslegungsverfahren und eine Erörterung erfolgt sind. Der Rücklauf von den Betroffenen ist also schon eingearbeitet worden. Planänderungen setzen auch hier voraus, dass diese im Rahmen des ausgelegten Konzeptes bleiben. Dazu hat ein Sachverständiger gesagt: Das Hochwasser wartet nicht auf das Ende langwieriger Verwaltungsverfahren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Pinka, Sie haben den Denkmalschutz angesprochen

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Genau!)