Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Nach Entlassung aus dem stationären Bereich erfolgt meist eine Weiterversorgung im ambulanten palliativpflegerischen Bereich. Es gibt in Sachsen 70 Hospiz- und Palliativpflegedienste im gesamten Flächengebiet, aber wir müssen dafür sorgen, dass wir auch weiterhin flächendeckend in Gesamt-Sachsen diese Leistungen anbieten können. Die Herausforderung ist, flächendeckend mit kurzen Wegen die notwendigen Angebote aufzubauen und

erhalten zu können. Nur gemeinsam ist es Ärzten und Pflegefachkräften, Seelsorgern und Psychologen möglich, auch ehrenamtliche Helfer zu unterstützen und damit Teil des Pflegenetzwerkes Sachsen zu sein. Dort werden Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Informationen und Beratung angeboten. Im Zusammenwirken von Kommune, Pflegeanbieter, Pflegekassen, Medizinischem Dienst, Krankenkassen, der Ärzteschaft und den Organisationen von betroffenen Angehörigen erhalten Ratsuchende Hilfe und Unterstützung. Das zuletzt Genannte ist dabei ein wesentlicher Punkt. Der Betreuung und Begleitung der Angehörigen muss eine ebenso große Bedeutung beigemessen werden wie der eigentlichen Fürsorge und Pflege der Patienten.

Der vorliegende Antrag soll nicht allein die Arbeit aller Mitwirkenden der Palliativpflege würdigen und ihnen an dieser Stelle ausdrücklich unseren Dank und unsere Wertschätzung ausdrücken.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir sind dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen, die Ausbildungskomponenten und die Arbeitsgestaltung stimmen. Deshalb möchten wir in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Altenpflege auch auf eine verstärkte Befassung mit diesem Thema hinwirken. Demografischer Wandel und der Fortschritt der Medizintechnik lassen immer mehr Menschen mit vielfältigen, teils auch sehr schweren Erkrankungen in die Pflegebedürftigkeit geraten. In der bereits beschriebenen Anhörung durch meinen Kollegen wurden dazu schon weitere große Problemfelder aufgetan. Sachsen ist als Bundesland mit dem höchsten Altersdurchschnitt vom demografischen Wandel besonders betroffen. Wir wollen deshalb dem Thema in der Altenpflege den gleichen Stellenwert beimessen, wie es bereits durch die Änderung der Approbationsordnung im medizinisch-ärztlichen Bereich erfolgt ist.

Die medizinischen Fakultäten der Universität Leipzig und der TU Dresden sehen dafür entsprechende Lehrveranstaltungen vor. Mit ihren Palliativstationen in Kooperation von Fakultäten und Universitätskliniken kann das Lehrangebot weiter verbessert werden. Wir benötigen eben nicht nur Hausärzte, sondern zunehmend auch Hausärzte mit palliativmedizinischer Kompetenz. Das ist eine klare Forderung an unsere Ausbildungsstrukturen hier im Land. Weiterbildungen für Pflegekräfte sind im Sächsischen Weiterbildungsgesetz und in den Weiterbildungsordnungen geregelt. Bereits jetzt sind einzelne Themen Teil der Palliativ- und Hospizpflege, aber ich bin mir ganz sicher, dass es hier noch ein großes Entwicklungspotenzial gibt, das wir weiter ausbauen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Thema Palliativpflege und Palliativmedizin müssen wir verantwortungsvoll und respektvoll umgehen. Wir stehen damit aus meiner Sicht am Beginn einer begleitenden Entwicklung auf diesem Gebiet, und ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Für die Linksfraktion spricht Frau Abg. Lauterbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen verspricht im Titel eine umfassende Debatte zur Palliativpflege. Der Antrag hält jedoch nicht, was der Titel verspricht. Im Wesentlichen ist es ein Antrag zur Aus- und Weiterbildung in der Palliativpflege. Ihre Ausführungen stimmen mich jetzt ein wenig optimistischer.

Im Teil 1 steckt ein Berichtsantrag, der sicher eine gehaltvolle Kleine Anfrage geworden wäre. Aber Kleine Anfragen zur Aus- und Weiterbildung in der Palliativpflege gab es schon so viele, zum Beispiel von meinem Kollegen Horst Wehner oder von Elke Herrmann. Doch es gab auch dazu eine ausführliche und sehr spannende Anhörung, die viel breiter angelegt war als die Problematik heute. Nichtsdestotrotz ist das Thema der Verbesserung der Palliativpflege im Freistaat Sachsen insgesamt oder speziell für die Weiterbildung immer gut für eine spannende Debatte.

Der vorliegende Antrag soll Ihrer Meinung nach zur Darstellung der Ist-Situation beitragen. Das sind ziemlich kleine Brötchen, die Sie da backen.

(Beifall der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Ich erwarte einfach mehr von regierungstragenden Fraktionen. Forschung und Entwicklung sind schnelllebig, das heißt, Ihr Antrag sollte über den Ist-Zustand hinausgehen und in die Zukunft blicken. Wie stellen Sie sich Palliativpflege in fünf oder zehn Jahren vor? Wie muss die Ausbildung in diesem Bereich entwickelt werden? Was brauchen wir dazu? Ja, wir brauchen gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte im ambulanten und stationären Bereich, die nicht nur gut ausgebildet sind, sondern auch Zeit haben und gut verdienen, Krankenkassen an der Seite der Patienten und deren Angehörigen. Ja, das alles kostet Geld, um das Netz der Angebote enger zu knüpfen oder um Brückenschwestern in ausreichender Anzahl zu bezahlen.

Sie leisten eine hochsensible, psychisch sehr belastende Arbeit. Nicht zuletzt geht es darum, die vielen Ehrenamtlichen in diesem Bereich zu würdigen und auch gut auszubilden. Die ehrenamtlich Tätigen kommen aus allen Berufsgruppen und müssen eine spezielle palliativmedizinische Ausbildung von 100 Stunden durchlaufen.

Werte Abgeordnete, das Thema einer speziellen Ausbildung für die Kinderhospiz- und Kinderpalliativversorgung fehlt in Ihrem Antrag ganz. Haben Sie dazu keine Fragen? Findet das in Ihrem Denken keinen Platz? Der schwierigste Teil der Palliativversorgung, die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, findet bei

Ihnen nicht statt. Das gehört aber explizit in eine Weiterbildung und einen solchen Antrag.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Erhalt einer bestmöglichen Lebensqualität für das schwerkranke oder sterbende Kind und dessen Familie. Es reicht nicht, wenn im Teil 2 Ihres Antrags gefordert wird, zu prüfen, ob Gesetze oder Verordnungen zu ändern sind. Sicherlich ist das wichtig für uns, das interessiert aber die Eltern nicht. Hier gehört einfach mehr Herz dazu.

Ich habe viele Einrichtungen gesehen, manche privat, manche als MdL. Ich habe nie schlechte Erfahrungen gemacht. Die Versorgung, die Aufopferung, die sensible Begleitung sind gut. In der Palliativmedizin orientieren sich die pflegerischen Maßnahmen nicht am medizinisch Möglichen, sondern an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen, zum Beispiel an der Versorgung schwerstkranker Kinder zu Hause. Mein Dank und der meiner Fraktion geht heute an diejenigen, die tagtäglich diese schwere Arbeit leisten. Diese Menschen, ob angestellt oder im Ehrenamt, kümmern sich aufopfernd darum, dass die Würde des Menschen bis zum Ende unantastbar bleibt.

(Beifall bei den LINKEN)

Eine letzte Bemerkung: Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist auf Seite 84 ausdrücklich im Koalitionsvertrag beschrieben. Ich möchte Ihnen das nicht vorlesen, sondern Sie können das selbst lesen. Aber hier geht eben der Koalitionsvertrag wesentlich weiter als Ihr Antrag.

Werte Frau Ministerin, es hat sich den letzten Jahren viel getan in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das erkennen wir an. Die Aus- und Weiterbildung ist auch ein wichtiger Punkt. Wir werden den Weg weiterhin kritisch begleiten. Deshalb stimmen wir trotz der Kritik diesem Antrag zu, obwohl er sehr halbherzig formuliert ist.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die FDPFraktion spricht Frau Abg. Neukirch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten greift der vorliegende Antrag ein wichtiges Thema auf, allerdings – auch das ist schon genannt worden – beschreiben Überschrift und Begründung des Antrags dann doch etwas anderes als der Zwischentext, auf den es aber leider bei Anträgen hier im Hohen Hause ankommt. Deshalb ist es aus meiner Sicht äußerst ärgerlich, dass dieses wichtige Thema auf dieses klägliche Niveau des Berichtsanliegens und der Dankesbezeugungen gesenkt wird.

Sie verweisen in der Begründung Ihres Antrags auf die Anhörung des Sozialausschusses. Der Anhörung zugrunde lag ein äußerst substanzieller und zielführender Antrag der Fraktion der GRÜNEN. Er beinhaltete auch einen Berichtsanteil zu diesen Dingen. Diesen Antrag haben Sie

abgelehnt. Abgelehnt haben Sie auch einen Antrag meiner Fraktion zum Thema Schmerztherapie, der uns bei diesem Thema auch inhaltlich weitergebracht hätte.

Also, viel Grund zum Ärgern bei diesem Antrag. Allerdings stand in meinem heutigen Horoskop, dass ich Ruhe bewahren soll, und ich will das in der Folge auch versuchen. Nehmen wir also kurz die Überschrift und die Begründung des Antrags ernst. Wenn Sie das Ergebnis der Anhörung, die wir im Sozialausschuss durchgeführt haben, ernst genommen hätten, dann hätten Sie in diesen Antrag schreiben müssen, dass eine Fortschreibung der Sächsischen Hospiz- und Palliativkonzeption erforderlich ist, und zwar hinsichtlich mehrerer Punkte:

Erstens geht es um die Überprüfung der Bedarfe und des Ausbaus der Palliativmedizin, also um die Abbildung des Standes der Versorgungskapazitäten im Freistaat. Zweitens geht es um die Absicherung und den bedarfsgerechten Ausbau der verschiedenen Angebote und um die Vernetzung der Strukturen in diesem Bereich, drittens um die Stärkung der Brückenfunktion und der Schnittstellen zwischen spezieller palliativmedizinischer Versorgung und den Angeboten der ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeversorgung in Sachsen, viertens um eine Analyse und den Ausbau von Bildungsangeboten. Im Antrag fragen Sie jetzt danach, allerdings gäbe es auch da viele Möglichkeiten, sich zu informieren und nicht einen so zielungenauen Antrag zu stellen.

Fünftens ist die Stärkung der Palliativpflege in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Angebote in der Altenpflege sehr wichtig. Dort nämlich werden die bestehenden Angebote der Palliativversorgung sehr wertgeschätzt und sind nicht mehr wegzudenken. Sie sind dort eine wertvolle Unterstützung, und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir diese noch stärker in den Alltag dieser Einrichtungen integrieren können.

Ich will den Antrag auch nutzen, um auf einen gewissen Widerspruch einzugehen. Der Antrag stellt sehr auf Ausbildung, Fort- und Weiterbildung ab. Das ist auch richtig. Damit steht der Antrag aber im Widerspruch zu den sonstigen Debatten hier im Landtag zum Thema Pflege, in denen immer wieder der Schwerpunkt auf den Ausbau ehrenamtlicher Strukturen gelegt wird. Das ist ein Widerspruch. Klar ist, dass wir beides im Blick behalten müssen. Aber wenn wir uns schon mit Fort- und Weiterbildung beschäftigen, müssen wir Folgendes zur Kenntnis nehmen: 30 % der Menschen sterben in Einrichtungen der Altenpflege. Mehr als 30 % der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Altenpflege haben chronische Schmerzen. 60 % benötigen eine spezialisierte Inkontinenzversorgung, und mehr als zwei Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner haben Demenzerkrankungen. Das stellt höchste Anforderungen an die spezialisierte Profession der Altenpflege, die in den Debatten, die wir hier führen, immer ein wenig untergehen.

Diesbezüglich besteht auch ein großer Unterschied zwischen den Anforderungen, die formuliert werden, und dem Alltag der Pflege in den Einrichtrungen. Ich nenne

nur die Stichworte Personalausstattung und Pflegesätze. Das gibt auch einen Hinweis darauf, wohin wir, wenn wir es mit der Stärkung der Palliativversorgung ernst nehmen, stärker denken müssen. Das sind vor allem die personellen Ressourcen dort, wo im Alltag diese Ansprüche umgesetzt werden müssen. Darauf verweist übrigens auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, die gerade die Herausforderungen des zukünftigen Fachkräftemangels als größtes Problem für die Umsetzung von mehr Palliativ- und Hospizversorgung benennt.

Daher ist das ein rhetorischer Antrag, den man nicht ablehnen kann, dessen Inhalt aber dem selbstgesetzten Ziel nicht gerecht wird.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)

Für die Fraktion GRÜNE spricht Frau Herrmann. Bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ließ mich der Text, also nicht die Überschrift des Antrags schon Schlimmes vermuten, dann hat der Beitrag des Kollegen aus der CDU das noch gesteigert. Wenn dieser Kollege hier davon spricht, einen ersten Anlauf zu machen und einen Stein ins Rollen zu bringen, so hat die Kollegin darauf verwiesen, dass Sie in dieser Legislaturperiode mehrfach dazu die Möglichkeit hatten und diese nicht genutzt haben. Stattdessen legen Sie uns heute einen Antrag zur Berichterstattung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und zu einer Prüfung vor, ob das Altenpflegegesetz eine verstärkte Befassung mit dem Thema Palliativpflege braucht und ob Sie sich eventuell auf Bundesebene dafür engagieren wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in dieser Legislaturperiode inhaltlich mit diesem Thema befasst, und zwar zu einem Antrag der GRÜNEN und zu einem Antrag der SPD.Wenn Sie unseren Anträgen schon nicht zustimmen können, sollten Sie wenigstens dort anschließen. Die Anhörung hat im Juni 2012 stattgefunden. Sie hat gezeigt, wo in Sachsen wirklich Handlungsbedarf besteht. Wenn es Ihnen um dieses Anliegen geht und nicht um den politischen Schein, hätten Sie sich die Anhörung noch einmal angeschaut, bevor Sie hier einen solchen Antrag stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Den ersten Punkt, den Sie in Ihrem Antrag prüfen lassen wollen, hat die Staatsregierung, die Frau Ministerin unserer Fraktion bereits in einer Kleinen Anfrage im April letzten Jahres sehr ausführlich beantwortet. Das ist die Drucksache 5/11581. Ich kann sie Ihnen auch gern ausgedruckt zur Verfügung stellen, falls Ihnen das zu schwierig ist.

In dieser Antwort ist aufgelistet, in welcher Form die Palliativpflege in der Ausbildung zum Altenpfleger verankert ist, übrigens auch zur Altenpflegerin. Die Begleitung Sterbender ist auch in der Ausbildungs- und

Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers unter Punkt 6 des bundesweiten Ausbildungsplanes zu finden, und damit ist sie auch in Sachsen Bestandteil der Ausbildungspläne.

Bei Punkt 2 Ihres Antrages ist die Inanspruchnahme der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit zur Fachkraft für Palliativpflege sicher interessant, aber nur dann, wenn Sie daraus auch Schlussfolgerungen ziehen wollen. Bis heute gibt es nämlich keine verpflichtende Weiterbildung, und der Arbeitgeber regelt das ganz individuell.

In meiner Rede zum Antrag vom Juli letzten Jahres „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland – jetzt unterzeichnen“ habe ich darauf hingewiesen, dass die Palliativversorgung in den Pflegeberufen aufgewertet werden muss und entsprechende Angebote zur Weiterbildung in diesem Bereich stärker in Angriff genommen werden müssen.

Diese Charta, deren Unterzeichnung Sie hier im Plenum abgelehnt haben, weist in einer der fünf Forderungen explizit darauf hin, „…dass der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen thematisch differenziert und spezifiziert in die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Beteiligten in den verschiedenen Bereichen integriert werden soll“. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen der Palliativmedizin liegen eben nicht nur in der Aus-, Weiter- und Fortbildung, sondern ganz konkret in der Praxis, nämlich in der flächendeckenden Versorgung.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2007 den Weg zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwerstkranker Menschen freigemacht. Damit haben spätestens seit diesem Zeitpunkt formal alle Bürger einen Anspruch auf eine fachkompetente Betreuung im heimischen Umfeld. In Sachsen geht man von ungefähr 5 000 Patienten aus, die pro Jahr versorgt werden müssen. In diesem Bereich ist eine Flächendeckung von 70 % erreicht. Die Stagnation weist auf Nachholbedarf hin. Das wäre einmal ein Thema für die Debatte, doch darauf sind Sie nicht eingegangen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen in Sachsen eine Vernetzung der Palliativmedizin, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ambulanter und stationärer Hospize und der palliativen Geriatrie. Wir müssen gemeinsam mit den dort Tätigen und der Zivilgesellschaft sicherlich neue Konzepte medizinischer und pflegerischer Versorgung finden. Dazu brauchen aber diese Professionen Zeit. Die Kollegin hat darauf hingewiesen, wie es damit bestellt ist.

Wir beschäftigen uns heute aufgrund Ihres Antrages mit der Qualifizierung im Bereich der Palliativpflege. Ich frage mich, warum Sie Angebote zur Befähigung und Unterstützung von Angehörigen überhaupt nicht erwähnen. Solche Angebote hält in Sachsen zum Beispiel die Palliativ-Akademie in Dresden vor. Die Unterstützung dieser Angebote durch die Staatsregierung ist allerdings nicht erwähnenswert. Die Begleitung von pflegenden