Besonders gravierend – darauf haben Vorredner schon hingewiesen – ist die zahnmedizinische Unterversorgung
bei den Pflegeheimbewohnern. Im Report 2014 weist die BARMER zum Beispiel darauf hin, dass Pflegebedürftige im Vergleich zu Nichtpflegebedürftigen gleichen Alters, gleichen Geschlechts und gleicher Morbidität weniger häufig zahnmedizinisch behandelt werden. Insofern ist eine bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung dringend notwendig und zielführend.
Ein einheitliches Abrechnungsverfahren soll den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen für Zahnärzte attraktiver machen. Neu ist auch die gesetzliche Berichtspflicht der Pflegeheime gegenüber den Kassen, welche Regelung zur Zahngesundheit sie getroffen haben. Die Entwicklung in diesem Bereich muss jetzt auch Sachsen verfolgen.
Dazu müssen wir zunächst einen Überblick gewinnen, welche Kooperationsverträge es in Sachsen gibt und wie sie funktionieren. Insofern ist ein Berichtsantrag, wie von CDU und SPD vorgeschlagen, durchaus sinnvoll. Wir müssen die Vermittlungshindernisse erkennen und analysieren. Das können ein Mangel an Informationen in Pflegeeinrichtungen oder Schwierigkeiten zwischen den Verhandlungspartnern, den Kassen und den Leistungserbringern, sein, sich zum Beispiel auf einen Vertrag zu einigen.
Das Sozialministerium, Frau Klepsch, kann die Vereinbarung von Verträgen anregen und darauf hinwirken, dass die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen die Pflegeeinrichtungen noch besser über Kooperationsmöglichkeiten informieren und dass auch der KSV als Heimaufsichtsbehörde die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner kritisch prüft, ebenso wie die Information an die Heimbewohner und die Angehörigen über die fachärztlichen Angebote im Haus.
Richtig und wichtig ist auch, als Land Modellprojekte zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu initiieren und zu unterstützen. Ziel muss es sein, noch mehr Strukturverträge gemäß § 73 a SGB V zu schaffen. Diese Verträge wurden bisher insbesondere von der AOK mit den kassenärztlichen Vereinigungen getroffen. Seit 2013 gibt es solch einen Vertrag auch in Sachsen für die Region Leipzig. Dieser derzeit einzige bestehende Strukturvertrag sollte jetzt gründlich evaluiert und verstetigt werden.
In Ihrem Antrag haben Sie auf das Modellprojekt in Westfalen-Lippe aufmerksam gemacht, das aus unserer Sicht sogar ein Stück weit besser funktioniert. Denn dieser Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ist mit mehreren Kassen geschlossen. Hier werden sehr umfassende ärztliche Leistungen in Pflegeheimen geregelt.
Kurzum: Die Anträge der LINKEN und der Koalition haben gemeinsame Ziele: mehr Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen, Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den Pflegeheimen und neue Modellprojekte zur ärztlichen Versorgung. Wir können diese große Einigkeit zwischen Linksfraktion und Koali
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Bei der Fraktion DIE LINKE besteht auch kein Redebedarf mehr. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte; Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel stellt uns vor große Herausforderungen. Unsere Gesellschaft verändert sich. Wir werden älter, bleiben länger gesund, es werden weniger Kinder geboren und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Es ist unsere Aufgabe, Pflegebedürftige zu unterstützen, sie zu betreuen und ihnen damit ein würdevolles Altern zu ermöglichen.
Dazu gehört auch die optimale ärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in unseren Pflegeeinrichtungen. Eine gute Zusammenarbeit von Pflege und Medizin ist für mich eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Dazu gehören natürlich auch die Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Pflegeheimen. Dass wir uns hier einig sind, das zeigen Ihre Anträge und die eben gehörten Beiträge zu den Anträgen.
Bund und Länder haben bereits einiges dazu auf den Weg gebracht. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es hier noch Optimierungsbedarf gibt. § 119 b des SGB V – er wurde schon zitiert – gibt den Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit Ärzten zu schließen. Das hat einen großen Vorteil: Die Pflegeeinrichtungen kennen den konkreten Bedarf ihrer Bewohner. Weitere Vorteile sind: Die Mitarbeiter haben einen ärztlichen Ansprechpartner, Bewohner können häufig direkt im Heim versorgt werden, Krankentransporte und unnötige Krankenaufenthalte werden vermieden. Die Versorgungsqualität wird besser, die Solidargemeinschaft spart Geld und die Patienten und ihre Angehörigen sind zufrieden. Natürlich bleibt davon unberührt das Recht auf freie Arztwahl, so kann man sich zum Beispiel weiterhin vom eigenen Hausarzt behandeln lassen.
Aber – auch das wurde heute schon angeführt – es gibt aus meiner Sicht auch einen Nachteil, und den möchte ich nicht verschweigen. Die Bedingungen, die bei Abschluss solcher Kooperationsverträge erfüllt werden müssen, sind leider sehr umfangreich. Das könnte wohl einer der Gründe dafür sein, warum diese Kooperationsverträge bisher eher selten geschlossen wurden.
Ein weiterer Nachteil ist sicher auch der erhöhte Ärztebedarf. Um solche Kooperationsverträge zu schließen,
braucht man letztlich die Bereitschaft der Ärzte, und man braucht dafür genügend Ärzte. Nun möchte ich an dieser Stelle nicht auf das Thema Ärztemangel eingehen oder darauf, was wir ergreifen, um dem Ärztemangel zu begegnen. Jedoch wird auch bei diesem Thema – medizinischer Bedarf in den Pflegeeinrichtungen – noch einmal deutlich, wie hoch der Ärztebedarf im Freistaat Sachsen ist.
Meine Damen und Herren, die Kassenärztliche Vereinigung und Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen sowie die Krankenkassen sind sich ihrer Verantwortung für die ärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen bewusst. Die KV sucht auch gemeinsam mit meinem Haus nach immer neuen Wegen. So hat die KV mit der Knappschaft und der AOK PLUS Strukturverträge abgeschlossen. Diese Strukturverträge sollen einen Versorgungsverbund regeln, in dem sich mehrere Professionen um die Versorgung der Heimbewohner kümmern. Der Vertrag mit der AOK PLUS wird derzeit in drei ausgewählten Pflegeeinrichtungen in Leipzig modellhaft erprobt und eine Weiterentwicklung des Modells wird zeitnah angestrebt. Meine Damen und Herren, die KVS und die KVZS werben für diese Möglichkeit und bieten letztlich auch dafür finanzielle Unterstützung.
Das Thema medizinische Versorgung und Pflegeeinrichtungen ist ohne Frage sehr wichtig, und ich denke, das berührt einen jeden, der heute hier zugegen ist. Das Sozialministerium arbeitet jeden Tag daran, die medizinische Versorgung zu sichern, auch in unseren Pflegeheimen. Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass die Gesetze weiterentwickelt und verbessert werden, und wir sind gern Partner, um weitere Kooperationsmodelle und weitere Versorgungsmodelle zu erproben, sie weiter zu begleiten, um für die medizinische Versorgung in unseren Pflegeheimen noch eine bessere Situation zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu den Schlussworten; diese haben die Fraktionen CDU, SPD und DIE LINKE. Ich möchte darauf hinweisen, dass nach der Geschäftsordnung hierfür insgesamt eine Redezeit von 5 Minuten vorgesehen ist. Vielleicht können Sie sich kollegial darauf einlassen. – Herr Schreiber beginnt für die Koalitionsfraktionen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich für die wirklich sehr qualitätsvolle Debatte bedanken. Man sieht, dass man sich bezüglich des Ziels im Großen und Ganzen einig ist und dass der Weg zum Ziel auch unterschiedlich sein kann.
möchte ich nur Folgendes sagen: Herr Kollege Wendt, lassen Sie sich von einem Offizier der Reserve sagen: Zunächst einmal muss man die Ziele des taktischen Manövers bzw. die Ziele der Schlacht festlegen,
und wenn man dann sogar noch als Verbund in der Armee kämpft, dann wird der Befehl zum Angriff eben etwas später unterschrieben. Das hat aber rein gar nichts mit der Idee oder mit dem eigentlichen Ziel zu tun.
(Zuruf von der AfD: Kollege Wendt hat in Afghanistan gedient! Da können Sie sich eine Scheibe abschneiden!)
Die eigentliche Intention unseres Vorhabens können Sie bereits im Koalitionsvertrag, der im Oktober letzten Jahres entstanden ist, nachlesen. Wie ich gerade sagte: Wenn man als Partner miteinander bestimmte Dinge in der Ausführung berät, ist es durchaus normal, dass es Zeit braucht, bis man sich in der konkreten Umsetzung einig ist.
Zu Frau Schaper will ich sagen: Sicher kann man das alles machen, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, jedoch – da unterscheiden wir uns – würden wir ganz einfach noch einmal für uns die komplette – ich nenne es einmal so – Datengrundlage klären, weil uns die Berichte, die aus unterschiedlichsten Teilen vorhanden sind – wir erhalten regelmäßig Informationen von den Krankenkassen – noch nicht ausreichen.
Und – Frau Staatsministerin Klepsch hat es angesprochen: Es gibt natürlich auch Dinge, die wir vielleicht heute so noch nicht sehen, die bestimmten Forderungen oder Wünschen, die wir haben, in der Praxis im Wege stehen. Genau das ist der Punkt, den man dann gemeinsam analysieren muss. Es gibt dieses gemeinsame Landesgremium. Dieses gemeinsame Landesgremium ist aus unserer Sicht dafür da, sich damit zu beschäftigen; meine Kollegin, Frau Neukirch, hat es angesprochen. Es ist natürlich für uns ein Muss, dass dann auch davon Gebrauch gemacht wird, dass dann auch Vertreter aus dem Pflegebereich dabei sind und dort beraten.
Aber warten wir diese Beratung erst einmal ab. Wir sind auf die Ergebnisse – zumindest, was die Berichtspflichten der Staatsregierung laut dieses Antrags angeht – sehr gespannt, um letzten Endes gemeinsam als Politik – aber auch mit den Betroffenen – den richtigen Weg zu finden und unserem Ziel, Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund ihrer Krankheit in vollstationärer Betreuung leben, ihr Recht auf medizinische Versorgung zu erfüllen – wie es für uns, für jedes Kind, für jeden Haushalt eine völlige Selbstverständlichkeit ist –, gerecht zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie gestatten mir, dass ich dieses militärische Gequatsche jetzt nicht fortsetze,
ich kann es leider auch nicht – was heißt „leider“, ich hätte so oder so nicht gedient. Das gemeinsame Ziel ist erkannt. Sicher wird hier der Antrag von CDU und SPD angenommen werden und unserer abgelehnt.
Ich will nur kurz sagen, wir werden uns bei CDU und SPD enthalten. Wir brauchen keine Modellprojekte mehr. Der Bundesgesetzgeber hat schon lange die Voraussetzung dafür geschaffen; die Modelle laufen schon über viele Jahre. Wir müssen hier nicht feststellen, dass Bundesgesetze auch in Sachsen gelten.
Wir brauchen die praktische Umsetzung, und zwar flächendeckend. Selbstverständlich sollen Pflegeheime
darauf hinwirken, dass verbindliche Kooperationsverträge mit Ärzten zustande kommen. Im Prinzip kann die Anstrengung nicht schaden, das durch eine Ermahnung zu verstärken. Besser wäre es, die Ursachen zu benennen, also zum Beispiel auch über Vergütung und Honorar zu reden.
Deshalb haben wir Ihren Antrag zwar erfreut zur Kenntnis genommen, der selbstverständlich genauso wie diese
aktuelle Fragestunde zum Impfen bezüglich unseres Antrages überhaupt nicht dazu dient, hier Erster, höher, weiter und schneller sein zu wollen. Wir werden unserem Antrag zustimmen und uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten, weil unser Antrag schlichtweg zielführender ist und es nicht mehr so viel Gerede drumherum braucht. Beim Impfen können wir es dann ja auch abkürzen; das haben wir ja heute Mittag schon erledigt.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über Drucksache 6/1070, Antrag der Fraktionen CDU und SPD. Wer der genannten Drucksache seine Zustimmung geben möchte, der hebe jetzt bitte die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dem Antrag entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die zweite Drucksache 6/527, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer hier zustimmen möchte, der zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat dieser Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.