Ebenfalls befürworten wir eine interdisziplinäre Zulassung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung von Heimbewohnern, wo dies im Hinblick auf die örtliche fachärztliche Versorgungssituation sinnvoll erscheint. Nachwuchsprobleme müssen vermieden werden. Auch hierfür muss ein Konzept her. Angesichts der demografischen Entwicklung muss das Fach Geriatrie innerhalb des Medizinstudiums weiter aufgewertet werden. An allen medizinischen Fakultäten im Freistaat sollten Lehrstühle für Geriatrie eingerichtet werden. Die Landesärztekammer soll das geriatrisch orientierte Fortbildungsangebot ausbauen und aufwerten. Auch darauf könnte das Staatsministerium einwirken. Die Einrichtung geriatrischer Fachabteilungen an Akutkrankenhäusern muss flächendeckend bedarfsgerecht fortgeführt werden.
Ich finde, ein insgesamt gutes Beispiel zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Heimen können wir mit der Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns finden. Sie nennt sich „Kassenärztliche Vereinigungsinitiative Pflegeheim“. Orientieren wir uns auch in Sachsen daran! Es könnte hier problemlos nachgeahmt werden. Orientieren Sie sich an der Sache! Schieben Sie notwendige Reformen nicht auf und nehmen Sie nicht Verbindlichkeiten aus dem Antrag, indem Sie nur prüfen und berichten. Es sind Aspekte, die schon lange bekannt sind. Wir können Sie nur bitten, unserem Antrag zuzustimmen, auch wenn es Ihnen schwerfällt. Rein inhaltlich würde weder dem, was Frau Neukirch sagte, noch dem, was Herr Schreiber vorhin sagte, etwas entgegenstehen. Im Gegenteil: Sie sagten, wir hätten den weitreichenderen Antrag eingereicht. Das stimmt, das ist so. Deshalb wäre eine Stimme für die Betroffenen angemessen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Antragsteller! Ich habe zunächst feststellen dürfen, dass das Einbringen beider Anträge einem militärisch-taktischen Gefecht ähnelt;
denn der Angriff der Linksfraktion, der mit einem Antrag vorgetragen worden ist, soll nun durch einen Gegenangriff seitens der Regierungskoalition vereitelt werden.
Ja, das taktische Verständnis hat insbesondere die CDU durchaus verinnerlicht und praktiziert – und dies nicht nur bei der heutigen Thematik,
sondern sie setzt es auch ein, um Anträge anderer Fraktionen erst einmal abzulehnen und sie nach einer gewissen Zeit selbst zu stellen oder ihre Inhalte zu übernehmen. Das haben wir selbst erleben dürfen, und dazu können wir der CDU gratulieren. Das machen Sie ganz gut; das beherrschen Sie auch entsprechend.
Aber kommen wir nun zum eigentlichen Thema. Ich möchte auf die einzelnen Anträge der CDU und der SPD sowie der Fraktion DIE LINKE eingehen. Grundsätzlich stehen wir beiden Anträgen positiv gegenüber,
Diese Thematik, der wir uns, auch aufgrund des demografischen Wandels, zukünftig annehmen müssen, sind wir den Menschen in Pflegeheimen und ihren Angehörigen schuldig. Jedoch – das bleibt festzuhalten – ist uns der Antrag der Linksfraktion nicht präzise genug.
Und ja, ich werde das jetzt ganz kurz erläutern. Gemäß § 19 b SGB V können stationäre Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge schließen, wenn diese zuvor von ihnen beantragt worden sind. Des Weiteren ist im Pflegeneuausrichtungsgesetz festgelegt worden, dass die kassenärztlichen und die kassenzahnärztlichen Vereinigungen zukünftig stärker Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und Ärzten vermitteln sollen.
Bezug nehmend auf die Anfrage der Linksfraktion in der Drucksache 5/12784 und die Stellungnahme zum heutigen Antrag seitens der Staatsregierung ist zu konstatieren, dass seitens der Pflegeeinrichtungen nur ein Antrag bzw. eine Anfrage an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen gestellt worden ist. Umgekehrt wurden zum Stichtag 31.12.2014 insgesamt 113 Kooperationsverträge auf Initiative der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen geschlossen. Das ist hier bereits angesprochen worden.
Bevor man jetzt, wie im Antrag der Linksfraktion gefordert, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen in die Pflicht nimmt, sollte man
klären, warum die Pflegeeinrichtungen in 2013 keinen Antrag auf Kooperation an die kassenärztliche Vereinigung Sachsen gestellt haben. Das ist hier nämlich gänzlich untergegangen. Des Weiteren wäre zu prüfen, warum 2013 und 2014 jeweils nur ein Antrag seitens der Pflegeeinrichtungen an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen gestellt worden ist. Dies könnte im Falle der Pflegeeinrichtungen auch bedeuten, dass einfach kein Bedarf besteht oder Hindernisse vorhanden sind, die nicht oder schlecht überwunden werden können. Hier muss Klarheit her, und dies wäre zu beantragen gewesen. Eine – –
Eine weitere Frage – ich hoffe Sie können mir noch folgen –, die sich für uns geradezu aufzwingt, wäre, in welchem Umfang seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen
abgeschlossen bzw. beantragt wurden. Das geht aus der Stellungnahme und der Kleinen Anfrage der Linksfraktion nicht hervor.
In Anbetracht der 113 initiierten Kooperationsverträge, die im kassenzahnärztlichen Bereich angesiedelt sind, fehlen uns belastbare Beweise für eine eventuell schlechte zahnärztliche Versorgung. Diese Beweise werden aber benötigt, um effizient ansetzen zu können. Deshalb ist die Forderung einfach zu pauschal und verlangt förmlich nach einer Festellung des Istzustandes, so wie es beispielsweise im Antrag der Regierungskoalition gefordert wird.
Eingehend auf Punkt 4 muss ich noch einmal betonen, dass nach § 119 b SGB V das Recht auf freie Arztwahl unberührt bleibt.
Dies waren ein paar Punkte, die in dem Antrag zu verbessern wären. Kurzum: Der Antrag der Linksfraktion ist gut gemeint, aber aufgrund der vielen offenen Fragen werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten.
Kommen wir nun zum Antrag der Regierungskoalition. Ich kann mich beim Antrag der CDU und der SPD nicht des Eindrucks erwehren, dass dieser nur auf Antragsinitiative der Linksfraktion hin zustande gekommen ist.
Ja, der 2. März ist recht kurzfristig. – Ich denke, man wollte sich einfach nicht das Wasser abgraben lassen, aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich fahre fort: Auf die Feststellung des Istzustandes bin ich bereits eingegangen. Vorab ist zu sagen, dass die Feststellung etwaiger Versorgungsprobleme in Pflegeeinrichtungen reichlich spät kommt, da es diese Einrichtungen bekanntermaßen schon viele Jahre gibt.
In diesem Antrag gehen Sie teilweise auf die von mir bereits oben genannten Fragen und Feststellungen ein.
Jedoch muss, wie bereits erwähnt, geprüft werden, warum die Pflegeeinrichtungen so gut wie keine Anträge stellen.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass ein Modellprojekt, wie es in beiden Anträgen gefordert wird, erst nach Feststellung des Istzustandes initiiert werden sollte, falls dies notwendig ist. Hier muss jedoch die Frage gestellt werden, ob das gemeinsame Landesgremium, dessen Konstituierung am 10. April 2013 stattfand und dessen Mitglieder aller zwei Jahre neu gewählt werden müssen, überhaupt fachlich und finanziell in der Lage ist, solch ein Projekt durchzuführen.
Um einen Schnellschuss zu vermeiden – und das ist er in der Tat –, sollte der Antrag bei Berücksichtigung unserer Kritikpunkte getrennt werden. Zuerst sollte, wie angesprochen, der Istzustand festgestellt werden, um dann mit einem Folgeantrag und mehreren direkten Ansätzen für eine Verbesserung bei der medizinischen Versorgung in Pflegeeinrichtungen zu sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, Ihr Antrag ist zwar schlüssig, und, ja, auch ich habe einen Bruder in stationärer Behandlung. Aber aufgrund der Mängel bei der Antragsgestaltung werden wir uns auch bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute zwei Anträge zum Thema „Medizinische Versorgung in Pflegeheimen“ behandeln.
Die Koalition hat nach Einreichung des LINKENAntrages einen eigenen Antrag zu diesem Thema eingebracht. Das zeigt, sie sind sich einig. Die Gefechtslage ist eigentlich klar. Es gibt Handlungsbedarf in der Sache.
Sachsen hat im Vergleich zu anderen Ländern einen besonders hohen Anteil an vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unser Anliegen muss es daher sein, die ärztliche Versorgung in den Heimen zu verbessern. Das heißt eine kontinuierliche ärztliche Betreuung in den Pflegeeinrichtungen auch in Notfallsituationen, weniger Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte und eine zwischen Hausarzt, Facharzt und Pflegeeinrichtung abgestimmte Arzneimitteltherapie.
Stationäre Pflegeeinrichtungen können ja nach § 119 b SGB V mit geeigneten Leistungserbringern freiwillige Kooperationsverträge abschließen. Die kassenärztliche und kassenzahnärztliche Vereinigung informiert die Pflegeeinrichtung dann über dieses Angebot.