Sehr geehrter Herr Staatsminister! Eine Frage noch zu LEADER: Benachbarte Regionen müssen ja ohnehin zusammenarbeiten, weil sie ihr Programm aufeinander abstimmen müssen. Wird seitens der Staatsregierung zentral angeregt, dass es einen Erfahrungsaustausch zwischen allen Regionen gibt – was in der vergangenen Periode wie gelaufen ist, wie man jetzt Maßnahmen beantragt etc.? So muss man das Rad nicht überall neu erfinden.
Ja, ob das jetzt angeregt wird – – Aber ich finde, Herr Kollege Günther, das ist eine gute Idee. Ich werde sie gerne mitnehmen. Es ist sicherlich sinnvoll, in gewissen Abständen ein solches Forum einzuberufen. Wir haben das in der Vorbereitungsphase bereits mit verschiedensten Fachveranstaltungen getan, um erst einmal zu erklären, wie das überhaupt ablaufen soll. Auch die Möglichkeit einer Beratung untereinander ist damit gegeben. Das ist bei solchen Foren ja immer wichtig: dass man sich bei einer Tasse Kaffee dann noch einmal austauscht.
Ich denke, diese Anregung sollte ich mitnehmen, damit wir über das LfULG hierüber in Zukunft einen Erfahrungsaustausch organisieren und durchführen können. Ich meine, das ist ein guter Ansatz – vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Zur Thematik Kläranlagen: Ende dieses Jahres endet die Frist für die Umstellung auf vollbiologische Anlagen. Warum halten Sie oder Ihr Haus an diesem Termin so strikt fest?
Strikt ist relativ. Bereits 1990 wurde das erste Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, damals noch in der zu Ende gehenden DDR. Die Europäische Union hat ihre Wasserrahmenrichtlinie erlassen, in der bereits das Datum 31.12.2015 stand. Es folgten verschiedene Erlasse und Gesetzgebungsverfahren, die wir durchgeführt haben, um diesen Termin zu halten. Es mag sein, dass der eine oder andere dachte, das Jahr 2015 ist noch sehr weit entfernt, ich muss es nicht tun. Manchmal habe ich den Eindruck, dass, je sauberer unsere Flüsse werden, auch die Bereitschaft zur Umstellung abnimmt. Die Bereitschaft 1990 war bei den Kloaken, die durch unser Land flossen, mit Sicherheit deutlich größer.
Aber es ist für mich auch ein Gerechtigkeitsgrundsatz, nicht von dem Termin abzuweichen. Er ist lange bekannt. Wir haben umfangreiche Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt, um die Abwassereinleiter zu unterstützen. Wir haben die Abwasserbeseitigungskonzepte inzwischen flächendeckend in Sachsen bestätigt. Wir haben umfangreiche Beratungen geleistet. Wir werden auch jetzt in der Endphase die Aufgabenträger, also die Zweckverbände, die Kommunen, nicht allein lassen und ihnen weiterhin beratend zur Seite stehen. Aber am Termin 31.12.2015 zu rütteln – dafür stehe ich nicht.
Sehr geehrter Herr Minister Schmidt! Im Entschließungsantrag zum Gesetz Änderung wasserrechtlicher Vorschriften, Drucksache 5/12418, hat die CDU/FDP gefordert, ermessensleitende Hinweise zur Vermeidung besonderer Härten herauszugeben. Ich frage Sie: Wie viele Fälle sind bekannt, in denen ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Kleinkläranlage im Rahmen des SGB II geltend gemacht wurde, und wie wurde damit umgegangen?
Eine exakte Zahl kann ich Ihnen aus dem Hut nicht nennen, aber auch das kann ich Ihnen im Nachhinein zuarbeiten. Auf alle Fälle besteht die Möglichkeit, die Leute, die SGB II beziehen, in solchen Härtefällen zu unterstützen. Das wird meist durch die Finanzierung einer abflusslosen Grube geschehen. Selbst für Leute, die nicht unter das SGB II fallen und unter Härtefälle einzustufen sind, ist es möglich, über die Sächsische Aufbaubank zinsverbilligte Kredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren zur Verfügung gestellt zu bekommen – ohne irgendwelche Eintragungen von
Sicherheiten ins Grundbuch. Es wurde einmal errechnet, dass das etwa 55 Euro Belastung pro Monat wäre.
Ich denke, mit diesen Maßnahmen können wir auch Härtefällen gut begegnen. Wir reden heute über Kleinkläranlagen. Das ist nur ein Teil der Umstellung. Es gibt auch – das ist zumindest kurzfristig erst einmal eine preiswerte Lösung – die abflusslose Grube. Ich denke, mit diesen Maßnahmen können wir den 31.12.2015 mit den danach noch abzuarbeitenden Härtefällen, die wir genehmigt haben, gewährleisten.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Aus meiner eigenen Erfahrung heraus weiß ich, dass es auch Leute gibt, die diese Frist ignorieren und die noch keine Aktivitäten entwickelt haben. Wer setzt in der Endkonsequenz diese Frist durch, und welche Maßnahmen zur Durchsetzung sind evtl. möglich?
Zuständig dafür ist nicht der Freistaat, sondern es sind die unteren Wasserbehörden. Verpflichtet für die Umsetzung sind die Kommunen. Für den Vollzug und die Einleitung von Sanktionen sind die unteren Wasserbehörden verantwortlich. Dort, denke ich, muss man einen Verhältnismäßigkeitsansatz wählen. Ich hoffe, dass das dann auch so ist. Aber wenn sich jemand einfach nur hartnäckig weigert, diese Umstellung zu vollziehen, wird es sicherlich am Ende zu Zwangsmaßnahmen kommen müssen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich würde mich freuen, wenn Sie uns die Zahlen zu den Härtefällen ebenfalls zuarbeiten würden, weil das auch eine unserer Fragen war.
Ich schlage vor, ich stelle es dem Ausschuss zur Verfügung; dann haben es alle Fraktionen. Das können wir so machen.
Meine letzte Frage: Unseres Wissens bestehen beim Abwasserzweckverband Leisnig Erfahrungen zur Errichtung von Gruppenkläranlagen und Kleinkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft. In wie vielen Abwasserzweckverbänden werden Gruppenkläranlagen und Kleinkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft errichtet, und in welcher Höhe planten Sie für die zusätzlichen Maßnahmen Fördermittel ein?
Natürlich sind auch diese Gruppenkläranlagen förderfähig, aber nach den gleichen Prinzipien wie alle anderen auch. Wir haben keine besonderen Fördermittel für Gruppenkläranlagen eingestellt. Es gibt kein direktes Förderprogramm für Gruppenkläranlagen.
Ich weiß, dass es in verschiedenen Zweckverbänden solche Lösungen gibt. Ich denke, dass man erst einmal eine Kostenkalkulation für die Erstellung der Abwasserbeseitigungskonzepte zugrunde gelegt hat, um die richtige Entscheidung zu finden. Das kann in bestimmten Fällen durchaus auch die Gruppenlösung sein. Gerade in letzter Zeit wurde viel darüber diskutiert. Leisnig haben Sie genannt. Ich kenne noch den Versorgungsverband Grimma-Geithain, den Abwasserzweckverband ZwickauWerdau, den Abwasserzweckverband Klosterwasser. Ich kenne nicht alle. Ich kann Ihnen nicht alle aufzählen, die solche Gruppenlösungen vollzogen haben. Aber für mich ist es durchaus ein sinnvoller Ansatz.
Darf ich noch einmal präzisieren? Mir ging es nicht um die Unterscheidung Gruppenkläranlagen oder Kleinkläranlagen an Einzelstandorten, sondern darum, dass diese vom öffentlichen Träger bedient werden, dass nicht der Privatbesitzer der Kläranlage dafür zuständig ist, sondern dass der Abwasserzweckverband auf dem privaten Grundstück eine solche Kläranlage betreibt.
Das ist möglich. Ich persönlich bin der Meinung, dass man von den Zweckverbänden her diese Möglichkeit vielleicht noch viel öfter angewandt hat. Am Ende sind die Zweckverbände in ihren Entscheidungen frei. Sie mussten uns ein nachvollziehbares Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend unseren Hinweisen
vorlegen. Wie sie das umsetzen, ist ihnen überlassen, ob sie sagen: Wir wählen einen Großteil zentrale Entsorgung, wir wählen aufgrund der territorialen Struktur viele Kleinkläranlagenlösungen, oder wir gehen in die Mitte hinein, wir werden als Zweckverband Träger einer Gruppenlösung oder auch Private finden sich zu Gruppenlösungen zusammen. Das gibt es auch. Diese Entscheidung wurde vor Ort getroffen. Sie wurde nicht vom Freistaat Sachsen vorgeschrieben. In den Zweckverbänden können die Vertreter der Kommunen, die eigentlich für die Abwasserbeseitigungspflicht zuständig sind, diese Entscheidung selbst fällen.
Ich kann Ihnen garantieren: Wenn wir dort weitestgehend eingegriffen hätten, hätten wir die Kritik geerntet, dass es uns nichts angeht. Sie können das umsetzen. Wenn sie die biologische Reinigungsstufe herstellen, ist es ihre Sache, wie sie das machen. Ich weiß, dass es unterschiedliche Qualitäten der Umsetzung gibt. Aber das liegt nicht am Freistaat. Das muss die kommunale Selbstverwaltung ein Stück weit selbst verantworten. Wie gesagt: Dass dies eine gute Möglichkeit ist, diese Auffassung teile ich.
Die GRÜNEN, bitte. – Kein Bedarf mehr. Gibt es noch weitere Fragen? – Frau Dr. Pinka, bitte. – Die CDU möchte auch sprechen. Der Gerechtigkeit halber ist sie zuerst an der Reihe. Herr Wähner, bitte.
Herr Staatsminister, Sie hatten bei der Beantwortung der Frage von Kollegen Winkler schon darauf Bezug genommen: Was sind denn die rechtlichen Folgen, die nach Ablauf der Frist Ende dieses Jahres eintreten?
Wenn die Frist abgelaufen ist, gibt es keine Einleitungsbefugnis mehr. Wir haben noch einige Fälle aus unverschuldeten Gründen – wenn man beispielsweise sein Projekt schon hat, wenn man seine Kleinkläranlage bestellt hat und nachvollziehbar nachweisen kann, dass eine Lieferung in diesem Jahr nicht mehr erfolgen kann –, bei denen es durchaus sein kann, dass wir dem nachgeben und selbst noch eine Förderung im nächsten Jahr gewähren. Solche Dinge gibt es natürlich auch.
Wer all das aber nicht nachweisen kann und einfach seiner Pflicht als Grundstückseigentümer, als Hausbesitzer in dieser Form nicht nachkommt, bei dem wird es Sanktionen geben. Das kann Zwangsgeld sein, kann aber auch darüber hinausgehen. Das müssen dann die Juristen entscheiden.
Ich kann gleich anschließen. Es gibt einen Sonderfall, den ich schon mehrfach nachgefragt habe. Deshalb meine Frage: Welche Maßnahmen werden für Grundstücke in Trinkwasserschutzzonen vom Freistaat geprüft und wie soll damit künftig umgegangen werden? Ich nenne hier das Stichwort „Ausgleich von Mehrbelastungen“.
Über einen speziellen Fall können wir im Nachhinein gern diskutieren. Aber ich gehe auch dort davon aus, obwohl ich den Einzelfall jetzt nicht kenne, dass es sicherlich nicht erst seit dem Januar 2015 bekannt ist. Das ist sicher schon sehr lange bekannt. Wenn es dort im Einzelfall noch Probleme gibt, die vielleicht in die Kategorien fallen, bei denen man Ermessensspielraum
hat, dann muss man über den Einzelfall sprechen. Eine allgemeine Antwort gibt es sicherlich dazu nicht.
Möchte die SPD noch nachfragen? – Kein Bedarf. AfD? – Hat auch keinen. Dann frage ich einfach noch einmal in die Runde. – Noch einmal Frau Dr. Pinka, wenn kein anderer will.
Wir kamen vorhin schon einmal auf die Abwasserbeseitigungskonzepte zu sprechen. Meine Frage war: In wie vielen Fällen wurden Abwasserbeseitigungskonzepte beanstandet und wie soll damit umgegangen werden?
Sie können sich wahrscheinlich meine Antwort jetzt schon denken: dass ich diese Zahl natürlich nicht aus dem Hut weiß. Diese Zahl werden Sie von mir gern im Nachhinein bekommen. Wir arbeiten Ihnen das zu. – Selbst Herr Kraus nickt da. Er hat das jetzt schon registriert. Die Antwort werden Sie wahrscheinlich relativ kurzfristig bekommen können.
Wir haben noch das Problem der Teilortkanäle. Können Sie vielleicht noch ein paar Aussagen machen, wie wir damit weiter umgehen? Damit haben wir wirklich noch Probleme.
Da könnte ich restriktiv zu Ihnen sagen: Das betrifft nicht das aufgerufene Thema Kleinkläranlagen. Aber ich will einmal nicht so sein. Wir beschäftigen uns natürlich auch mit diesem Thema. Wir werden uns in
der neuen Förderrichtlinie diesem Thema stellen und verschiedene Möglichkeiten prüfen, wie wir dort weiter unterstützend tätig werden.