Protokoll der Sitzung vom 10.06.2015

Sein Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, und außerdem dient das Europäische Semester der Abstimmung der Haushalts-, Wirtschafts- und Reformpolitik in den EU-Staaten – also alles Punkte, von denen auch Sachsen profitieren kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir zwei Dinge erreichen: Erstens möchten wir deutlich machen, dass dieses sogenannte Europäische Semester unsere Unterstützung genießt. Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene, die gegen Krisen, gegen zukünftige Probleme und damit für eine europäische Integration wirken soll, ist grundsätzlich richtig, aber – damit bin ich bei der zweiten Absicht unseres Antrages – wir müssen – zweitens – auch aufpassen, dass solche gut gemeinten Koordinierungsbemühungen nicht kontraproduktiv wirken.

(Beifall der Abg. Dagmar Neukirch, SPD, und Marko Schiemann, CDU)

Wir wollen, dass die anerkannt hohe Qualität der freien Berufe in Deutschland und des europäischen Verbraucherschutzes im europäischen Binnenmarkt grundsätzlich erhalten bleiben; denn diese freien Berufe sind ein wichtiger sächsischer Wirtschaftsfaktor. Ärzte, Physiotherapeuten, Notare, Architekten und Ingenieure, Biologen und Informatiker, Lektoren, Regisseure und noch sehr viele mehr – sie alle sind Freiberufler und wichtige Mitglieder des Gemeinwesens, die unsere Bevölkerung mit diversen Dienstleistungen in hoher, um nicht zu sagen höchster Qualität versorgen. Deshalb wollen wir auch gegenüber der EU deutlich machen, dass die bestehenden Regelungen zu den freien Berufen notwendig sind, um zum Beispiel das Ausbildungs- und Dienstleistungsniveau sowie den Verbraucherschutz zu sichern. In Sachsen vorherrschende Standards sollen nicht gefährdet werden.

Übrigens: Im Düsseldorfer Landtag wurde bereits im März ein ähnlich lautender Antrag beschlossen. Dort – das ist eine Besonderheit, die ich mir auch in unserem

Hohen Haus wünschen würde – wurde der Antrag fraktionsübergreifend eingebracht. Die Sicherung der freien Berufe wurde von CDU und FDP als Oppositionsparteien ebenso unterstützt wie von der dortigen Regierungskoalition aus SPD und GRÜNEN. In diesem Sinne werbe ich auch besonders bei den GRÜNEN und den LINKEN um Zustimmung zu unserem Antrag – für ein starkes Europa und für starke freie Berufe –

(Valentin Lippmann, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Baum...

– in Deutschland und Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Die Fraktion

DIE LINKE, Herr Abg. Brünler; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu der von Ihnen gerade ausgesprochenen Einladung, den Antrag gegebenenfalls vielleicht sogar zusammen einzubringen, so wie das in NRW gewesen ist: Das hätten Sie gern haben können. Sie hätten nur im Vorfeld auf uns zuzukommen brauchen; denn es ist in der Tat so: Die freien Berufe spielen in der Wirtschaft Sachsens eine wichtige Rolle. Sie umfassen neben den bereits aufgezählten Tätigkeiten Journalisten, Künstler oder freie Pädagogen.

Nach dem traditionellen Selbstverständnis der freien Berufe geschieht ihre Tätigkeit mehr am Gemeinwohl orientiert, und man kann sicherlich ruhigen Gewissens unterstellen, dass dies bei der übergroßen Mehrheit der Freiberufler auch in der Praxis der Fall ist. Aus dieser Tatsache heraus erfolgt derzeit in vielen Bereichen der freien Berufe eine bewusste Unterbindung des Preiswettbewerbs durch Honorarordnungen. Das, meine Damen und Herren, ist in der Tat ein anderer Ansatz, als ihn offenkundig die Europäische Kommission im Rahmen des 4. Europäischen Semesters verfolgt.

Zunächst ist ja gegen eine angestrebte bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik der einzelnen EU-Staaten nichts einzuwenden. Auch eine Homogenisierung von Berufszugangsvoraussetzungen innerhalb der EU ist in diesem Zusammenhang sinnvoll. Allerdings stellt sich die Frage nach dem „Wie?“ der Harmonisierung und ob EUweite Mindeststandards im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips durch höhere nationale Standards ausgestaltet und ergänzt werden können.

Wenn man sich nun anschaut, in welchem Zusammenhang in den Empfehlungen der Europäischen Kommission für Deutschland die freien Berufe erwähnt werden, so ist die Richtung allerdings eine andere und in unseren Augen bedenkliche. Der Grundtenor der Empfehlungen der Kommission ist die Beseitigung sämtlicher sogenannter Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung

von Dienstleistungen im Wege stünden. Kritisiert werden von der Kommission bestehende Vorgaben an die notwendige berufliche Qualifikation der Zulassungsvoraussetzungen, hier insbesondere für Anwälte, Architekten und freie Ingenieure, aber eben auch die bereits erwähnte Tatsache, dass ein reiner Preiswettbewerb in einigen freien Berufen aufgrund der Existenz verbindlicher Gebührenordnungen nicht zustande kommt.

Im Fokus der Europäischen Kommission steht auch das in Deutschland geltende Fremdkapitalverbot für Freiberufler. Das jedoch besteht durchaus aus gutem Grund: Der Ausschluss rein kommerziell motivierter Beteiligung am Geschäftsbetrieb eines Freiberuflers sichert letztlich die Freiheit der Berufsausübung von wirtschaftlichen Interessen Dritter, nicht zuletzt auch zum Schutz von Mandanten oder Patienten. Wenn, wie in diesem Fall, Homogenisierung nur das Schleifen bewährter Standards oder die immer weitergehende Liberalisierung oder Privatisierung bedeuten soll, wenn Homogenisierung nur ein anderes Wort für Dumping im Bereich von Einkommen, Arbeitsbedingungen oder Berufszugängen meint, dann ist dies klar der falsche Weg. Nebenbei bemerkt wird uns dieses Problem der freien Berufe mit Sicherheit auch im Hinblick auf die TTIP-Verhandlungen weiterhin verfolgen.

Meine Damen und Herren, es geht uns als LINKE beim Thema freie Berufe aber nicht um die Sicherung von Standesprivilegien. Sicherlich sind auch Veränderungen im bundesdeutschen System denkbar. Allerdings dürfen darunter weder Qualitätsstandards noch Arbeitsbedingungen und Verbraucherschutz leiden. So glauben wir aber zum Beispiel durchaus, dass es überfällig ist, auch Freiberufler entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen. Wenn sie einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung nachgehen und dies offenkundig mit dem Hintergrund betreiben, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann ist dies eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber selbstständigen Gewerbetreibenden und überdies geeignet, die Städte und Gemeinden finanziell zu stützen, um letztlich die Gewerbesteuerhebesätze zu stabilisieren. Einen entsprechenden Antrag hatten wir als LINKE bereits im Bundestag vorgelegt. Das mag uns sicherlich von der Mehrheit hier im Hause unterscheiden.

Aber dennoch zurück zu Ihrem Antrag. Sie haben uns durchaus auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, die institutionalisierte Freiberuflichkeit zu sichern und zu stärken. Die Hauptgefahr, die der aktuellen europäischen Politik für diese gute und bewährte Tradition innewohnt, ist der bornierte Glaube, dass Deregulierung und Preiswettbewerb auf Biegen und Brechen den Weg in die goldene Zukunft bilden. In diesem Sinne ist das Europäische Semester in der Tat kritisch zu begleiten. Wir werden Ihrem Antrag in der vorliegenden Form daher zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD)

Nun die Fraktion AfD, Herr Abg. Beger; Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erwerbstätigen der freien Berufe in Deutschland stellen einen überaus wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Um weiterhin die hohe Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, dass auch in Zukunft keine berufsspezifischen Deregulierungen die Funktionalität der bestehenden Systeme beeinträchtigen. Ganz besonders auch bei den Anforderungen an die Qualifikationen bei der Aus- und Weiterbildung darf es keine Abstriche geben.

Das System der Selbstverwaltung hat sich bewährt. Die Kosten- und Honorarordnungen der freien Berufe und das Fremdkapitalverbot dürfen nicht infrage gestellt werden. Der Verbraucherschutz muss weiterhin gewährleistet sein. Das hehre Ziel der EU-Kommission, bürokratische und rechtliche Hindernisse abbauen zu wollen, darf nicht zulasten der hohen Qualität des Leistungsspektrums der freien Berufe erfolgen.

Selbstverständlich können erleichternde Vereinbarungen innerhalb der EU sinnvoll sein, wie zum Beispiel die zum 10. Januar 2015 in Kraft getretene Verordnung Nr. 1215 von 2012 zur Vollstreckbarkeitserklärung, mit der Anwälte arbeiten müssen. Hierbei geht es um die Abschaffung des Exequaturverfahrens, das sehr zeit- und damit auch kostenintensiv ist und bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung kam. Das bedeutet, dass eine in einem Mitgliedsstaat ergangene Entscheidung in allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Eines besonderen Verfahrensweges bedarf es nun nicht mehr. Aber dies hat eben keine Auswirkungen auf die Qualität der Leistungen des Berufs eines Rechtsanwalts, auf die berufliche Aus- und Weiterbildung oder auf die Honorar- bzw. Gebührenordnung; im vorgenannten Fall eher auf den Preis bzw. die Kosten der Rechtsstaatlichkeit. Es sollte doch vielmehr so sein, dass die besten Qualitätsstandards, die bewährten und über Jahre gewachsenen und gut funktionierenden Strukturen als Zielvorgabe in der EU dienen müssten.

Ich möchte noch einmal an das Bekenntnis zum Meisterbrief erinnern, über den wir ja bereits debattiert haben. Selbstverständlich müssen Reglementierungen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind. Aber die Annahme der EU-Kommission, dass qualifizierte Fachkräfte durch die Reglementierungen an der Ausübung ihres Berufes gehindert, die Schaffung neuer Arbeitsplätze dadurch sehr erschwert und zudem noch ein hohes Preisniveau geschaffen würde, ist eine plakative Behauptung, um das hohe Leistungs- und Qualitätsniveau in Deutschland an niedrigere Niveaus anzugleichen.

Es ist nachweisbar, dass Umsatz und Beschäftigung bei den freiberuflichen und technischen Dienstleistungen in Deutschland immer weiter gestiegen sind. Beratungsleistungen, Bildungsleistungen, medizinische Vorsorgeleistungen und die weiteren Dienstleistungen, auch im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich, sind eine extrem wichtige Säule der Wirtschaft. Sie garantieren

die umfassende Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau.

Bei den Ausbildungsanforderungen, der Fortbildung, den Haftungsgrundlagen und den Schlichtungsmöglichkeiten durch die Kammern usw. dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Selbst wenn der Verbraucher in die Lage versetzt würde, die Qualität von Versorgungsleistungen durch einheitliche Vorgaben zu vergleichen, ist es fraglich, welche Qualität er tatsächlich bekäme und inwieweit er sein Recht bei Pflichtverletzungen durchsetzen könnte – bei medizinischen Leistungen im schlimmsten Fall gar nicht mehr.

Auch wenn bei der Bewertung der nationalen Reglementierungen von 2013 darauf hingewiesen wird, dass mehrere Studien keinen Zusammenhang zwischen Reglementierung und der Qualität von Dienstleistungen nachweisen konnten, heißt das nicht, dass es diesen Zusammenhang nicht gibt. Schließlich sind alle Studien zu diesem Schluss gekommen; die drei benannten Studien stammen aus den Jahren 1980 und 1981.

Wenn die Kommission aber auf der Grundlage der geforderten Aktionspläne der Mitgliedsstaaten nicht nur Abhilfemaßnahmen vorschlagen will, sondern ganz klar mit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bei Aufrechterhaltung diskriminierender oder unverhältnismäßiger nationaler Anforderungen droht, bleibt festzustellen, dass sich die EU einmal mehr unverhältnismäßig in nationale Belange einmischt. Diskriminierend und unverhältnismäßig sind schließlich dehnbare Begriffe, die sich nach eigenem Gusto auslegen lassen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass die Politik hier einmal mehr gefordert ist, sich für die Menschen im eigenen Land und die nationale Wirtschaft starkzumachen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Dr. Lippold, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Freiberufler erwirtschaften etwa jeden zehnten Euro der Bruttowertschöpfung, und die wirtschaftliche Bedeutung ist mit der des Handwerks vergleichbar. Damit stellt der Berufsstand ein erhebliches Beschäftigungspotenzial dar.

Hochwertige Ausbildung, starker Gemeinwohlbezug und besondere Vertrauensverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind kennzeichnend für diese Berufe sowie deren Bindung an besondere berufsrechtliche und berufsethische Regelungen, und das muss auch so bleiben. Die Freiberuflichkeit ist insbesondere in Deutschland mit dem Konzept der beruflichen Selbstverwaltung als Organisationsprinzip verbunden. Honorarordnungen

sichern bei uns qualitativ hochwertige Leistungserbringung auf transparenter Basis.

Wir hielten es auch für bedenklich, wenn gesetzlich vorgeschriebene Kapitalbeteiligungsbeschränkungen verwässert würden. So ist etwa für Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien heute vorgeschrieben, dass Gesellschafter Berufsträger sein müssen. Eine Kapitalbeteiligung durch Personen, die nicht zu den sozietätsfähigen Berufen gehören, ist nicht möglich und für die Wahrung der Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung von den Interessen der Finanzinvestoren und sonstiger Anteilseigner ist das unbedingt erforderlich.

Deshalb unterstützen wir natürlich auch politische Initiativen, die zur Qualitätssicherung bei Leistungen freier Berufe in dieser Tätigkeit führen. Dazu herrscht folglich inhaltlich Konsens mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der Koalition, und deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.

Das kommt auch nicht überraschend; denn es handelt sich hier um einen Antrag, der in großen Teilen bis hin zur Begründung eine deckungsgleiche Abschrift des Antrages „Europäische Semester kritisch begleiten – freie Berufe in Nordrhein-Westfalen unterstützen“ vom 10.03.2015 ist, den die dortige grüne Regierungsfraktion mit eingebracht hat – Herr Kollege Baum nannte das ähnlich –; natürlich hier bei uns unter Austausch des Bundeslandes. Das ist für uns auch kein Problem, denn wenn es sich um einen guten Antrag zu wichtigen Themen handelt, die hier in gleicher Weise zur Diskussion stehen, dann kann man das gern übernehmen.

Die Genese der Anträge kann jedoch verschiedener nicht sein. Im rot-grünen NRW ging es nämlich darum, gemeinsam ein starkes Signal zur Unterstützung freier Berufe aus dem Landtag zu senden. Deshalb entstand dort ein überparteilicher Antrag der Regierungsparteien gemeinsam mit der oppositionellen CDU und der FDP, bei dem ganz bewusst die Opposition einbezogen wurde, denn inhaltlich bestand ja Einigkeit.

Bei uns im schwarz-rot regierten Sachsen läuft es ganz anders. Hier verliert sich die Koalition wieder einmal in einer zwanghaften Separierung von Regierung und Opposition – selbst wenn es inhaltlich überhaupt keine Differenzen gibt. Damit, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der CDU, tun Sie sich und auch diesem Parlament keinen Gefallen; denn zu offensichtlich ist, dass es Ihnen weniger um die Sache als vielmehr darum geht, sich selbst ins rechte Licht zu rücken. Diese Selbstbespiegelung ist es auch, weshalb sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden und diese dann als Kasperletheater abtun.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Staatsministers Martin Dulig)

Warum können wir konsensfähige Anträge in Sachsen nicht über Koalitionsgrenzen hinweg gemeinsam auf den Weg bringen? Warum ist es nicht möglich, auch hier ein starkes gemeinsames Signal für Sachsens freie Berufe zu senden? Das würde an uns nicht scheitern.

(Beifall bei den GRÜNEN und ganz vereinzelt bei den LINKEN – Staatsminister Martin Dulig: Jetzt nicht so weinerlich!)

Bliebe noch zu sagen, dass es natürlich nicht bei warmen Worten der Unterstützung für Freiberufler und andere Selbstständige bleiben darf. Diese erwarten von der Politik zu Recht auch Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Sachsen voranbringen. Dabei liegt gerade für diese Gruppe bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vieles im Argen: Eine adäquate Familienförderung in dieser Beschäftigtengruppe, die aus den Förderkonzepten, die für abhängig Beschäftigte konzipiert worden sind, regelmäßig herausfällt, tut not. Wir hätten dazu Ideen, auch für gemeinsame Anträge, um in der Gesellschaft Zeichen zu setzen. Doch vorher müsste in Sachsen erst einmal so etwas wie eine demokratische Kultur einziehen. Allerdings ist es wahrscheinlicher, dass ein Kamel durchs Nadelöhr geht. Das Demokratieverständnis der sächsischen CDU ist sicherlich auch ein wesentlicher Grund für die 10 % von Frau Festerling und die 15 % von Herrn Minister Ulbig.

(Christian Piwarz, CDU: Wollen Sie noch mit uns gemeinsam arbeiten oder...?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie kommen auch nicht besser weg. Vor der letzten Landtagswahl sind Sie nicht müde geworden, eine andere politische Kultur zu fordern – und nicht einmal ein Jahr danach ist davon kaum noch etwas zu spüren. Inzwischen haben Sie sich als Anhang der CDU deren demokratisches Unverständnis leider zu eigen gemacht.

(Christian Piwarz, CDU: Nein, so was …!)