Thomas Baum

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hätte ich gedacht, dass ein Antrag zum Thema Verkehrssicherheit von der Fraktion DIE LINKE gestellt wird; denn schließlich war es ja diese Fraktion, die vor einiger Zeit eine Große Anfrage zur Unfallverhütung im Freistaat Sachsen gestellt hat, zu der die Staatsregierung auch ausführlich Stellung bezogen hat.
Möglicherweise haben die GRÜNEN aber die Große Anfrage der LINKEN übersehen; denn die meisten der im Antrag unter Punkt eins formulierten Fragen finden sich eben in dieser Großen Anfrage bereits beantwortet. Man könnte es sich also leicht machen und den ersten Punkt des Antrages mit Hinweis auf die Große Anfrage der LINKEN zur Unfallverhütung im Straßenverkehr in Sachsen ablehnen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, so einfach will ich es mir dann eben doch nicht machen. Das würde weder dem Antrag der GRÜNEN noch dem in der Tat sehr wichtigen Thema Verkehrssicherheit gerecht werden.
Wenn wir uns die Entwicklung seit der Wende ansehen, so fällt auf, dass die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Personen signifikant zurückgegangen ist. Im Jahr 1991 kamen insgesamt 863 Menschen ums Leben. Zehn Jahre später hatte sich diese Zahl dann bereits halbiert. Im Jahr 2017 war dann der bisherige Tiefststand mit
147 Getöteten erreicht. Allerdings sind im letzten Jahr wieder mehr Menschen im Verkehr ums Leben gekommen. Genauer gesagt, starben 198 Menschen im Straßenverkehr. Damit sind wir dann wieder auf dem Stand von 2009, als die Zahl erstmals unter 200 Personen gefallen war.
Diese Entwicklung zeigt, dass wir noch nicht dort sind, wo wir eigentlich hinwollen, und das ist und bleibt die „Vision Zero“. Das heißt, wir wollen an den Punkt gelangen, dass kein Mensch mehr im Straßenverkehr tödlich verunglückt. In dieser Beziehung verfolgen wir die gleiche Zielstellung wie der Antrag der GRÜNEN; denn klar ist: Auch für uns hat die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit und damit verbunden die Reduktion der Zahl von Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr höchste Priorität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Hauptproblem, weshalb immer noch so viele Menschen im Straßenverkehr ihr Leben lassen, sieht man an einer anderen Statistik. Die Hauptgründe für Verkehrsunfälle bleiben weiterhin die nicht angepasste Geschwindigkeit – das heißt, die Autos fahren zu schnell – und natürlich leider auch das Nichtbeachten der Vorfahrt. Auch der ungenügende Sicherheitsabstand sowie diverse Abbiegefehler liegen als Unfallursache weit vorn.
Betroffen davon sind vor allem die schwächsten, weil eben nicht durch tonnenweise Blech abgeschirmten Verkehrsteilnehmer, nämlich diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. So hat sich die Zahl der getöteten Radfahrer im Vergleich der Jahre 2017 und 2018 um über 80 % erhöht. Im letzten Jahr, so die traurige Nachricht, kamen 35 Radfahrende auf sächsischen Straßen ums Leben. Bei den Fußgängerinnen und Fußgängern ist diese Entwicklung noch dramatischer. Hier hat sich die Zahl der Getöteten mehr als verdoppelt: von 15 getöteten Fußgängern im Jahr 2017 auf 35 Personen im vergangenen Jahr.
Genau hierauf müssen wir unser besonderes Augenmerk legen. Wir müssen sicherstellen, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer besonders geschützt werden. Das kann gelingen, indem wir die Kontrollen verschärfen und die geltenden Regeln noch besser durchsetzen.
Wer wie die GRÜNEN dabei aber gleich noch ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ausruft, löst damit nicht das Problem der Radfahrer und Fußgänger. Was wir stattdessen brauchen, ist mehr Miteinander im Verkehr statt Gegeneinander. Wir brauchen mehr Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme und nicht Hörner und Oboe, also Hupe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier müssen wir ansetzen. Wir müssen mehr in Mobilitäts- und Verkehrserziehung investieren, und genau das tun wir. In den letzten Jahren haben wir die entsprechenden Haushaltstitel immer weiter erhöht und stellen im laufenden Doppelhaushalt insgesamt knapp 1,5 Millionen Euro für Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung.
Auch in dem kürzlich vom Kabinett verabschiedeten Landesverkehrsplan spielt die Verbesserung der Verkehrssicherheit eine große Rolle. Grundlage bildet ein VierSäulen-Modell, anhand dessen langfristig die „Vision Zero“ Realität werden soll. In diesen Zusammenhang gehört auch die erst vor Kurzem von Bundesverkehrsminister Scheuer vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung. Diese greift viele Punkte der im Antrag der GRÜNEN genannten Forderungen auf, zum Beispiel die Festlegung eines Mindestüberholabstandes in Bezug auf Radfahrer von 1,5 Meter und die Vorschrift von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw. Wir als SPDFraktion unterstützen diese Vorschläge, und ich bin sicher, dass auch die Staatsregierung diese Vorschläge unterstützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir teilen also das Ziel, in Zukunft unseren Straßenverkehr so sicher zu machen, dass kein Mensch mehr zu Tode kommen muss. Viele Punkte des Antrages der GRÜNEN sind aber entweder bereits beantwortet, werden bearbeitet oder werden wie die erwähnte Novelle der Straßenverkehrsordnung in naher Zukunft auf Bundesebene umgesetzt. Deswegen werden wir den Antrag leider ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatsminister, welche Maßnahmen erachten Sie bei der Strukturentwicklung der Reviere als vordringlich? Können Sie dazu konkrete Maßnahmen nennen?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Herr
Baum, ich denke, dass wir als Staat gut beraten sind, wenn wir in Infrastruktur investieren. Ich glaube nicht, dass der Staat derjenige ist, der die Arbeitsplätze schaffen bzw. ersetzen kann, die durch den Ausstieg aus der Braunkohle verloren gehen.
Deshalb haben wir uns darauf konzentriert, Infrastrukturvorhaben, die die Region gut anbinden, zu definieren und zu verankern. Ich habe soeben den Ausbau einer Schnellbahnverbindung Berlin – Görlitz erwähnt. Das ist nicht nur Berlin – Görlitz, sondern auch eine europäische Aufgabe. Die Lausitz ist eine Grenzregion zu Polen und ich finde, wir müssen auch darauf achten, dass wir die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im infrastrukturellen Bereich miteinander verzahnen. Deshalb ist diese Achse mehr als eine Erschließung der Lausitz in Richtung Hauptstadt. Sie ist auch eine Anbindung der Lausitz an Europa, eine Anbindung Deutschlands an Mittel- und Osteuropa.
Zentrale Vorhaben sind die Elektrifizierung der Eisenbahnverbindung Dresden – Görlitz und der Ausbau der A 4. Wir sehen alle, wie befahren diese Straße mittlerweile ist. Als diese Straße vor 15 bzw. 20 Jahren eröffnet wurde, war sie teilweise eher menschenleer. Man hatte 5 Kilometer vor und hinter sich kein Auto. Heute kennen wir alle die Stausituation. Die Zunahme des Verkehrs ist ja auch ein Ausdruck der wirtschaftlichen Entwicklung beiderseits unserer Grenzen.
Es ist aber auch wichtig, dass wir beispielsweise die Region Hoyerswerda besser an die Region Dresden anbinden. Ich will erklären, warum: Es liegt auch eine große Chance für die Region beispielsweise darin, wenn es uns gelingt, aus der Technischen Universität Dresden, einer Exzellenz-Universität, vielleicht einen Ableger für bestimmte Forschungsfragen in der Region zu verankern. Das gelingt aber nur dann, wenn ich eine entsprechende verkehrliche Erschließung für diese Region habe, damit die Wissenschaftler und Mitarbeiter an einem Campus, an dem vielleicht Dinge des autonomen Fahrens, des autonomen Fliegens besser getestet werden können als in einem Ballungsraum wie Dresden, die Möglichkeit haben, zwischen diesen beiden Standorten hin- und herzupendeln. Ganz abgesehen davon kann es auch weitere Verflechtungen zwischen diesen beiden Regionen geben.
Ich will nicht alle Vorhaben aufzählen, vielleicht nur noch eines aus dem Infrastrukturbereich: Es betrifft die Frage, wie wir auch aus dem Mitteldeutschen Revier eine bessere Anbindung an die Lausitz hinbekommen über die sogenannte Milau-Straßenverbindung. Auch dies ist ein Vorhaben, das infrastrukturell extrem sinnvoll ist, um beide Regionen miteinander besser zu verzahnen und damit eine wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu befördern. Das sind die Dinge im Infrastrukturbereich.
Im Forschungsbereich reden wir über ein deutschpolnisches Forschungsvorhaben in der Region Görlitz. Wir reden über Testfelder für den 5G-Bereich, um genau die Dinge, die ich gerade beschrieben habe, zu erreichen. Mit einem attraktiven Testfeld können wir wirtschaftliche
Dynamik in einer Region bekommen, die sie heute nicht in dem Maße hat. Wir sind verantwortlich, dort eine neue Dynamik hinzubekommen. Wenn es uns gelingt, dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen, dann kommen wir ein gutes Stück weiter, um diese Region attraktiv zu machen, auch für weiteres privatwirtschaftliches Engagement.
Herr Staatsminister! Wie beurteilen Sie bezüglich des Themas Kohleausstieg und Strukturwandel die Zusammenarbeit mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt einerseits und auf der anderen Seite das Verständnis der westdeutschen Bundesländer, insbesondere von Bayern, für die Notwendigkeit dieses Strukturstärkungsgesetzes und die geplanten 40 Milliarden Euro für den Kohleausstieg?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das ist eine spannende Frage, denn wir haben den Fall, dass vier Länder eine, wie ich finde, nicht ausreichend gewürdigte Hauptlast erbringen. Denn bei uns sind die Arbeitsplätze. Bei uns sind die fehlenden Investitionen in der Zukunft. Bei uns ist eine Wirtschaft, ein Industriezweig, der heute funktioniert und der gerade bei uns viel Wertschöpfung bringt. Wir erbringen eine große Last und einen großen Beitrag zum Klimaschutz aus Sachsen heraus für die gesamte Bundesrepublik und Europa. Dafür bekommen wir Unterstützung. Das, finde ich, ist Teil des Kompromisses. Ich möchte gern, dass dieser Kompromiss auch eins zu eins umgesetzt wird.
Unser Hauptverbündeter in dieser Frage – das gehört sicherlich zu den positiven Erfahrungen der letzten Wochen und Monate – war eine enge, vertrauensvolle Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Da war die Zusammenarbeit rundherum gut. Wir haben gleiche Ziele verfolgt, selbst mit Nordrhein-Westfalen, die in einer anderen wirtschaftlichen Situation sind und die teilweise auch andere Zielstellungen bei den Finanztransfers haben. Denn wir als finanzschwache Länder sind da noch einmal in einer besonderen Situation, weswegen wir auch eine andere Diskussion mit der Bundesregierung geführt haben. Selbst da war Nordrhein-Westfalen immer so an unserer Seite, dass sie das befördert und nicht behindert haben. Insofern hoffe ich, dass wir von dieser guten Zusammenarbeit partizipieren und das erfolgreich fortsetzen können, wenn es an die konkrete Gesetzesarbeit geht.
Das Interesse der anderen Länder ist selbstverständlich auch vorhanden. Da sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Selbstverständlich gibt es in diesen Ländern Kraftwerkstandorte und Betroffenheit aus dem Rückbau der Steinkohle. Die sind dann teilweise auch mit erwähnt. Ausdrücklich erwähnt ist beispielsweise auch das Helm
stedter Revier in Niedersachsen, die bereits mit dem Kraftwerk Buschhaus 2016 in die Reserve gegangen sind, also vor drei Jahren.
Sie haben auch Bayern angesprochen: Bayern ist ein Land, das uns innerhalb der Kohlekommission immer dahin gehend unterstützt hat, dass sie sehr stark den Aspekt der Versorgungssicherheit betont haben. Ich habe gelernt, dass circa 15 % der deutschen Energieversorgung aus der Lausitz kommt. Gerade Bayern ist, insbesondere wenn dann die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden, auf eine stabile Energieversorgung für seine Industrie angewiesen. Deshalb waren sie sehr interessiert daran. Bayern hat auf der Zielgeraden dieser Eckpunkte selbst noch einmal die Frage aufgeworfen, wie wir möglicherweise in Deutschland Gaskraftwerke unterstützen. Es hat diesen Punkt noch einmal mit in diesen Eckpunkten verankert. Denn aus der Sicht der bayerischen Kolleginnen und Kollegen gehört es dazu, wie eine zukünftige Energieversorgung in Deutschland insgesamt organisiert werden kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wenn es doch immer so einfach wäre, wie DIE LINKE sich das vorstellt. Dann würde ich heute auch alle meine Wünsche in einen Antrag schreiben, dazu noch die Wörter „unverzüglich“, „flächendeckend“ und „vollständig“ und dann hoffen, dass irgendetwas passiert.
Wenn ich nicht genau wüsste, was ich alles sofort und unverzüglich haben will, würde ich einfach mein Wahlprogramm kopieren und dafür sorgen, dass es im Landtag eine Drucksachennummer erhält. Dann würde ich alles genau so beschließen lassen und alles wäre schön und gut.
Aber so einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, ist es nicht. Auch wenn Sie immer wieder versuchen, uns genau das mit Ihrem Antrag weiszumachen. So ein Vorgehen finde ich einfach nur unglaub
würdig. Sie täuschen damit den Menschen in Sachsen vor, dass wir im Landtag durch das einfache Herbeiführen von Beschlüssen den sächsischen ÖPNV von jetzt auf gleich komplett umkrempeln könnten.
Nein, ein solches Vorgehen ist nicht nur unglaubwürdig, es ist in meinen Augen
absolut unredlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Blick auf den Antrag könnte man den Eindruck gewinnen, DIE LINKE, Herr Kollege Böhme, hätte nie auch nur eine einzige Sitzung der ÖPNV-Strategiekommission besucht.
Sie waren ja dabei. Ich weiß nicht, was Sie dort gemacht haben.
Dann wüssten Sie nämlich, dass das Thema ÖPNV viel komplexer ist, als es Ihr schlichter Antragstext vorgibt.
Lassen Sie mich dazu ein Beispiel anführen. Stichwort: Barrierefreiheit.
Natürlich.
Das wird die Staatsregierung schon machen.
Wir haben den Bericht der Strategiekommission.
Wir setzen Schritt für Schritt diese Dinge um. – Ich fahre fort. Stichwort: Barrierefreiheit. DIE LINKE fordert in
ihrem Antrag unter I.5, dass die Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 flächendeckend hergestellt wird.
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt das richtigerweise vor, ja, lässt aber – und das ist der entscheidende Punkt – Spielräume offen. Die brauchen wir auch. Momentan ist von den sächsischen SPNV-Zugangsstellen, also von den Bahnhöfen, nur ein Viertel barrierefrei. Von den Bushaltestellen in den Städten sind es 30 bis 40 %, im ländlichen Raum sogar nur 5 %. Bei den Nahverkehrszügen haben wir einen Anteil von 50 % barrierefreier Fahrzeuge. In der Tat liegen hier noch gewaltige Aufgaben vor uns.
Die Strategiekommission hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen, das ich hier gern zitieren möchte: „Eine vollständige Umrüstung aller Haltestellen im Freistaat Sachsen ist sowohl aus finanziellen als auch aus technischen Erwägungen kaum zu leisten und entspricht in der Absolutheit auch nicht den Forderungen der Betroffenen.“ – Seite 124 Abschlussbericht.
Vor allem dieser zweite Halbsatz ist entscheidend. Wir müssen also eine Priorisierung vornehmen und schrittweise vorgehen. Beginnen müssen wir an zentralen Umsteigeknoten und wichtigen Fahrzielen, zum Beispiel Wohngebieten, Ärztehäusern oder Einkaufsmöglichkeiten. Ziel muss es sein, einen Ausbaugrad herzustellen, der eine möglichst flächendeckende barrierefreie Erreichbarkeit sichert. Im Konsens mit den Betroffenen wurde also in der Strategiekommission vereinbart, dies bis zum Jahr 2030 anzustreben. Dazu müssen bis dahin allein circa 90 Straßenbahnhaltestellen und 13 500 Bushaltestellen
umgebaut werden. Das bedeutet einen Finanzierungsbedarf von jährlich 29 Millionen Euro bis zum Jahr 2030.
Wenn DIE LINKE also denkt, dass allein die Maßnahmen, die ich eben geschildert habe, in nicht einmal zweieinhalb Jahren umgesetzt werden könnten, frage ich mich ernsthaft, in welchen Sphären Sie unterwegs sind. Mit der Realität hat das wie so oft bei Ihnen nichts zu tun.
Ich könnte Ihnen noch eine Reihe weiterer Beispiele nennen, die zeigen, wie realitätsfern der Antrag der LINKEN ist. Trotzdem gibt es den einen oder anderen Punkt, über den wir sicher diskutieren können,
zum Beispiel die Forderung nach einer Landesnahverkehrsgesellschaft. DIE LINKE nennt es „Sachsenweiter Tarifverbund“. Hier sind wir, glaube ich, nicht so weit auseinander. Nur ist unser Ansatz, dies zusammen und in Kooperation mit den kommunalen Aufgabenträgern zu
erreichen. Mit einer Änderung des ÖPNV-Gesetzes ist es nicht getan, oder wie es Minister Martin Dulig in der Debatte im März gesagt hat – Zitat –: „Es nützt nichts, nur mit gesetzlichen Möglichkeiten zu drohen, sondern wir brauchen eine Umsetzung mit den Zweckverbänden und der kommunalen Ebene.“
Oder die Forderung nach einer Anbindungsgarantie für alle Kommunen. Genau das machen wir gerade. Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Strategiekommission und der Einführung von PlusBus- und TaktBus-System werden wir bis 2025 rund 80 % aller Menschen in Sachsen an das ÖPNV-Grundnetz anbinden. Darauf hat Kollege Nowak schon hingewiesen. Dazu wird es mindestens einen Zwei-Stunden-Takt geben. Das bedeutet eine Steigerung um fast 30 % zum derzeitigen Status quo. Damit werden mehr als eine Million Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen zum ersten Mal von einem verlässlichen und vertakteten Angebot profitieren können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind seit Beginn der Legislaturperiode dabei, den ÖPNV in Sachsen zukunftssicher zu machen. Wir haben bereits mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 die Mittel für den ÖPNV deutlich aufgestockt und damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Wir haben dem ÖPNV in Sachsen Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre verschafft, und jetzt, da wir die finanzielle Grundlage geschaffen haben, machen wir uns daran, die Empfehlungen der Strategiekommission step by step, Schritt für Schritt, umzusetzen. Wir sind aber auch so ehrlich zu sagen, dass wir das nicht von heute auf morgen erreichen werden.
Was wir allerdings nicht brauchen, ist Wahlkampfgetöse der LINKEN. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatsminister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben von einer deutlichen Nachfrage seit Februar 2019 gesprochen. Können Sie bereits Auskunft darüber geben, aus welchen Branchen und Landkreisen die Nachfrage am größten ist?
Herr Staatsminister, die Förderrichtlinie Regionales Wachstum soll ja Unternehmen bei der Anpassung an die zunehmenden Anforderungen der Digitalisierung unterstützen. Können Sie etwas dazu sagen, welche Anpassungen hier denkbar sind?
Noch einmal zur Förderrichtlinie. Die KMU kritisieren ja die übermäßige Bürokratie im Fördermittelverfahren. Gibt es da Vereinfachungen für die KMU?
Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meier, nach Ihrer teils dramatischen Rede könnte man denken, wir stehen im Güterverkehr in Sachsen kurz vor dem Zusammenbruch. Aber das ist mitnichten der Fall.
Im Entwurf des Landesverkehrsplans 2030, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet, steht auf Seite 57 der Satz – ich zitiere –: „Für die Wirtschaftsentwicklung und die Einhaltung der Klimaziele ist ein leistungsfähiger und zugleich umweltschonender Güterverkehr von zentraler Bedeutung.“ Ich denke, in diesem Satz finden sich nicht nur die Abgeordneten der Regierungskoalition wieder, sondern auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben nur einen anderen Namen dafür. Sie sagen: „Die ökologische Verkehrswende im Güterverkehr einleiten...“ – so der Titel Ihres Antrags.
Einig sind wir uns, denke ich, auch darin, dass beim Thema Güterverkehr in der Tat Handlungsbedarf besteht, denn er hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Laut den im Landesverkehrsplan erhobenen Daten betrug
das Aufkommen am Güterverkehr in Sachsen im Jahr 2015 insgesamt 326 Millionen Tonnen. Mehr als 90 % davon wurden und werden über die Straße abgewickelt. Nur circa 8 % des Güterverkehrs laufen auf der Schiene. Damit sind wir keine Ausnahme, sondern bestätigen den bundesweiten Trend: Der Güterverkehr nimmt zu, vor allem auf der Straße.
Die Zunahme des Güterverkehrs zeigt aber deutlich, dass es unserer Wirtschaft gut geht – was ja wichtig ist – und Europa immer enger zusammenwächst; denn Sachsen ist beim Güterverkehr vor allem eines: ein Transitland. Deshalb nehmen gerade auch die Verkehre zwischen Ost und West und umgekehrt immer weiter zu. Das sehen wir nicht auf dem Papier, sondern ganz real jeden Tag. Insbesondere auf der A 4 können wir die dramatische Zunahme des Güterverkehrs beobachten. Am Autobahndreieck Dresden-Nord beispielsweise wurden im Jahr 2017 täglich mehr als 15 500 Kraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen gezählt. Im Vergleich zu 2005 bedeutet das eine Zunahme um mehr als 60 %. In anderen Abschnitten haben die Zählungen Steigerungsraten von 120 bis 280 % ergeben. – So lauten einige Zahlen aus dem Landesverkehrsplan 2030, Seite 26.
Die Folgen sind nicht nur steigende Umweltbelastungen, sondern auch eine höhere Stau- und Unfallgefahr. Das zeigt: Alle Autobahnen und Rastplätze in Sachsen kommen langsam, aber sicher an ihre Kapazitätsgrenzen oder haben sie zum Teil sogar schon überschritten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können also feststellen, dass wir uns im Ziel einig sind: Wir brauchen mehr Güterverkehr auf der Schiene. Wie der Weg dorthin aussehen soll, darüber gibt es eben unterschiedliche Vorstellungen. Wir denken zum Beispiel auch, dass eine Ursachenanalyse, warum es uns noch nicht ausreichend gelungen ist, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen, helfen kann. Wir glauben allerdings nicht, dass ein mit heißer Nadel gestricktes Papier dafür der richtige Weg ist; denn innerhalb weniger Wochen – die GRÜNEN setzen ja eine Frist bis zum 30. Juni 2019 – kann ein solches Gutachten bzw. Konzept überhaupt nicht erstellt werden. Die Realität sieht anders aus.
Das Grundproblem des Antrages ist aber ein anderes: Der Antrag springt einfach zu kurz. Wir in Sachsen machen unsere Hausaufgaben ja längst. Das allein reicht aber nicht, schon gar nicht beim Thema Güterverkehr. Hier ist insbesondere der Bund in der Verantwortung. Als Transitland helfen uns keine sächsischen Insellösungen, sondern nur ein gemeinsames Vorgehen mit Berlin und vor allem mit Brüssel, denn der Güterverkehr ist auch ein europäisches Thema.
Sie geben mir vielleicht recht, wenn ich sage, dass eine signifikante Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene wirtschaftlich eben nur bei einer elektrifizierten Strecke möglich ist. Wir müssen uns zuallererst dafür einsetzen, dass die Schieneninfrastruktur in einen entsprechenden Zustand gebracht wird. Um die Autobahn A 4 nach
haltig zu entlasten, brauchen wir zuallererst die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz – Landesgrenze.
Für den steigenden Güterverkehr in Süd- und Nordrichtung brauchen wir die Neubaustrecke Dresden – Prag. Das ist ein ganz wichtiger Streckenabschnitt.
An beiden Projekten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir als Sachsen dran. Wir schieben diese Projekte an und gehen mit Landesmitteln in Vorleistungen, damit die Arbeiten möglichst rasch vorankommen. Gleichzeitig stärken wir die internationale Zusammenarbeit und stehen darüber hinaus natürlich in engem Kontakt mit Polen und mit Tschechien.
Danke schön. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, das fehlt komplett in Ihrem Antrag: die Stärkung der europäischen Kooperation und die Notwendigkeit für eine schnelle Modernisierung der Schienenwege. Das sind die zentralen Voraussetzungen für mehr Güterverkehr auf der Schiene.
Was wir brauchen, ist eine starke und vor allem gemeinsame Stimme in Berlin und in Brüssel und keine Maut auf sächsischen Landstraßen.
Zusammengefasst ist zu sagen: Der Antrag der GRÜNEN springt zu kurz, weil er nicht über die ausreichende Flughöhe verfügt. Wir können dem Antrag deshalb nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte gedacht, dass wir hier fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung und während der Laufzeit der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bund eine Debatte über Entwicklungschancen für Stadt und Land führen, nachdem wieder eines der steuerfinanzierten Wirtschaftsforschungsinstitute vorgeschlagen hat, den ländlichen Raum quasi aufzugeben und sich bei Investitionen ganz auf die Städte und Wachstumskerne zu konzentrieren?
Wenn wir diesem Ratschlag folgen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann könnten wir aufhören, Politik zu machen; denn es hat dann nichts mehr mit Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensverhältnissen zu tun. Dafür bin ich und sind Sie wahrscheinlich alle nicht in die Politik gegangen.
Im Grunde genommen würden wir dann den Auftrag des Grundgesetzes ignorieren und den Menschen im Freistaat
und anderswo ein völlig falsches Signal senden. Dieses Signal hieße dann, wir kümmern uns nur noch um die großen und starken Leuchttürme. Der Rest muss zusehen, wo er bleibt, oder geht eben in die Städte. Den Denkzettel, den wir dafür erhalten würden, können wir uns sicherlich alle gut vorstellen.
Nun ist es müßig, hier eine Debatte über die vermeintlich fehlende Produktivität ostdeutscher Unternehmen zu führen; denn sie bringt uns in keiner Weise weiter. Wir suggerierten den Menschen damit nur, dass die Betriebe hier schlechter wirtschafteten und die Arbeitsleistung der Ostdeutschen weniger wert wäre, was mitnichten der Fall ist.
Der Sturm der Entrüstung, wie es die „Sächsische Zeitung“ schrieb, den sich das IWH Halle für seine Ratschläge eingehandelt hat, zeigt deutlich, dass das Institut über das Ziel hinausgeschossen ist, indem es suggeriert, der ländliche, vor allem ostdeutsche Raum sei nun einmal abgehängt und könne sich selbst überlassen werden. Er, der ländliche Raum hier bei uns im Osten, profitiere ja von einem – ich sage einmal – im neoliberalen Denken auch „Trickle-down-Effekt“ genannten Wachstum der Städte und einer davon ausgehenden Ausstrahlung auf den Rest.
Den gleichen Sturm der Entrüstung hatte sich bereits Prof. Ragnitz vom Dresdner ifo Institut eingehandelt, als er im letzten Jahr in doch ziemlich polemischer Weise vorschlug, manche Dörfer zu schließen und den Leuten quasi Abwanderungsprämien zu bezahlen. Der liebe Herr Prof. Ragnitz – den Seitenhieb will ich mir jetzt einmal nicht verkneifen – stellt sich nun auch hin und kritisiert seine Kollegen vom IWH Halle, weil doch im Zuge der Konzentration auf regionale Wachstumszentren weite Teile Ostdeutschlands ausbluten würden. Was also solche Ratschläge von diesen Experten wert sind, das hat Herr Ragnitz damit selbst beantwortet.
Im Klartext: Würden wir dem Vorschlag des IWH folgen, würde dies zweifelsfrei bedeuten, Einkommens- und Kaufkraftunterschiede weiter zu zementieren, Investitionen in ohnehin überdurchschnittlich entwickelte Ballungsräume zu verschieben und so die falsche Leuchtturmpolitik noch zu verstärken, welche erst zur Entvölkerung der ländlichen Räume geführt hat.
Für die Metropolregionen und großen Städte hieße das ansteigenden Pendler- und Individualverkehr, Verknappung und somit zwangsläufig Verteuerung des Wohnraumes sowie eine Überlastung der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Für meine Fraktion möchte ich deshalb feststellen: Es ist der komplett falsche Ansatz, den das IWH, also das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle, bzw. sein Präsident Herr Gropp in der letzten Woche verbreitet hat. Wir werden genau das nicht tun, was Herr Gropp fordert. Wir werden als SPD und mit dieser Koalition eben nicht den ländlichen Raum aufgeben.
Wir stehen zum ländlichen Raum. Wir stehen zur Daseinsvorsorge. Wir lassen uns auf dem Weg zur Stärkung der ländlichen Räume auch von solchen Experten nicht abbringen. – So weit in der ersten Runde.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich vorhin am Ende der ersten Rednerrunde bereits festgestellt habe – ich wiederholen es –: Wir geben den ländlichen Raum nicht auf.
Stattdessen muss es doch heißen – deshalb haben wir diese Debatte so betitelt: „Gleiche Entwicklungschancen für Stadt und Land“. Als SPD haben wir in Regierungs
verantwortung mit dafür Sorge getragen, dass sich regionale Unterschiede in Sachsen nicht weiter verstärken und dass nicht sogar neue entstehen, sondern dass im Gegenteil flächendeckend leistungsfähige Rahmen- und Entwicklungsbedingungen vorliegen; denn diese sind entscheidend für die Zukunft Sachsens.
Neben den berechtigten Investitionen in die Wachstumskerne muss also angestrebt werden, auch die ländlichen Regionen zu stärken: durch weitere Ansiedlungsprogramme, durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, durch Ausbau der Mobilitätsinfrastruktur, vor allem des ÖPNV, und indem wir bezahlbaren Wohnraum auf dem Lande entsprechend fördern.
Die Grundvoraussetzungen im Land müssen stimmen: Kitas, Schulen, Nahversorgung, Ärzte, Internet, gute Bus- und Bahnverbindung, ordentliche Straßen und natürlich – ganz wichtig – Arbeitsplätze.
Einen wichtigen Schritt dazu haben wir mit dem aktuellen Doppelhaushalt getan, zum Beispiel durch die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ oder das Programm „Vitale Dorfkerne“, durch den Breitbandausbau, die Wohnraumförderung und über die Bereitstellung von zusätzlich 75 Millionen Euro für den ÖPNV.
Wir werden mit der Richtlinie „Regionales Wachstum“ Investitionsanreize für kleine Unternehmen in den Landkreisen setzen, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, zum Beispiel neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren bzw. ihren Umsatz auszuweiten. Gleichzeitig leistet das Förderprogramm einen Beitrag zur Digitalisierung, etwa bei der Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Förderpolitik mit Augenmaß, die dazu dient, Standortnachteile auszugleichen und die wirtschaftliche Entwicklung in den Landkreisen zu verbessern.
Auch in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung haben wir als Politiker uns jüngst dafür eingesetzt, wesentliche Verbesserungen zur Überwindung ungleicher Voraussetzungen in strukturschwachen Regionen wie der Lausitz einzuleiten. Denn die vorgeschlagenen strukturpolitischen Instrumente dienen vor allem der Angleichung an strukturstarke Regionen. Sie sollen einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten.
Als verkehrspolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich neben den wirtschaftlichen Maßnahmen exemplarisch vor allem Verkehrsinfrastrukturprojekte, zum Beispiel die Elektrifizierung und den Ausbau der Bahnstrecke Cottbus – Görlitz oder den Ausbau des mitteldeutschen S-BahnNetzes, hervorheben. Das sind Maßnahmen, die einer ganzen Region, die dem gesamten Freistaat nutzen. Sie dienen sowohl der Daseinsvorsorge als auch einer Angleichung der Lebensverhältnisse und können damit zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Darum geht es an
dieser Stelle doch: Versöhnen statt spalten, lebensweltliche und emotionale Entfernungen überbrücken.
Nicht zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es jedoch um drei wesentliche Faktoren, damit Menschen im ländlichen Raum zufrieden leben können: Es geht um soziale Einbettung, um berufliche Perspektiven und vor allem um die Angebote der Daseinsvorsorge.
Abschließend möchte ich Bernward Küpper zitieren, den Oberbürgermeister von Naumburg: „Gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen betrifft sowohl den Bereich der städtischen Regionen als auch die ländlichen Räume. Wir müssen die Unterstützung nach Bedarf und nicht nach Himmelsrichtung organisieren. Klar ist: Die Aufgaben lassen sich nur gemeinsam mit Stadt und Land lösen.“
Dies umzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens und der Demokratie in diesem Land.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, das uns seit Beginn der Legislaturperiode bewegt und bei dem wir, die Koalition – das kann ich ohne Zweifel sagen –, in den letzten Jahren sehr viel bewegt haben. Um es klarzumachen, wo wir eigentlich herkommen, möchte ich Sie auf eine kleine Reise mitnehmen.
Als wir von der SPD Ende 2014 in die Koalition mit der CDU eingetreten sind, war der sächsische ÖPNV, vor allem seine Finanzierung, in einem sehr schlechten Zustand. Grund dafür war insbesondere die von der FDP zuvor angefachte Sparwut im öffentlichen Bereich, die auch im Nahverkehr massive Kürzungen zur Folge hatte. Ende 2014, also zum Zeitpunkt, an dem wir eingestiegen sind – um im Bild dieser Reise zu bleiben –, waren wir an einem Punkt angelangt, an dem niemand in Sachsen darüber nachdachte, wie man in Zukunft Nahverkehr ausbauen könnte. Die Menschen in Sachsen machten sich stattdessen Sorgen, ob ihr Zug auch morgen noch fährt.
In den Koalitionsverhandlungen haben wir dann mit der CDU ein massives Umsteuern für den sächsischen Nahverkehr vereinbart. Wir waren uns darüber einig, dass es nicht allein damit getan sein würde, die finanziellen Kürzungen wieder zurückzunehmen und dann quasi alles so weiterlaufen zu lassen wie bisher. Wir haben deshalb auf Initiative der SPD die Gründung einer ÖPNVStrategiekommission vereinbart, die – ich zitiere – „eine Gesamtstrategie für einen weiteren leistungsfähigen öffentlichen Verkehr im Freistaat entwickeln soll“.
Nun, die Arbeit der Strategiekommission war von vornherein langfristig angelegt. Während die Kommission mit ihrer Arbeit begann, haben wir unsere Hausaufgaben gemacht und dafür gesorgt, dass die finanziellen Mittel
bereitstehen, um auch wirklich wieder von einem leistungsfähigen ÖPNV sprechen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es nicht genug betonen: Ohne die finanzielle Absicherung und die damit verbundene Möglichkeit, wieder mehr Geld in den ÖPNV zu stecken, wäre die Arbeit der Strategiekommission von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Wir als SPD bzw. als Koalition hatten und haben klare Überzeugungen, wie wir uns den Nahverkehr der Zukunft vorstellen, nämlich umweltfreundlich und effizient, komfortabel und bezahlbar, genauso, wie wahrscheinlich die meisten hier im Hohen Haus am liebsten unterwegs sind: gut, schnell und günstig.
Ich erwähne unsere Schwerpunkte an dieser Stelle gern noch einmal: Uns geht es um eine Verbesserung des gesamten Systems. Wir wollen möglichst vielen Menschen ein sehr gutes Angebot im Nahverkehr zur Verfügung stellen. Dazu gehören die verbesserte Erreichbarkeit von ländlichen Regionen ebenso wie der weitere Ausbau des Nahverkehrs in unseren wachsenden Städten. Das heißt konkret: mehr Bahn- und Busverkehr im festen Taktsystem, ein einfaches und leicht verständliches Tarifsystem, bezahlbare Fahrpreise und attraktive Angebote für junge Menschen, ein Bildungs- und Azubi-Ticket, das seinen Namen verdient.
Gerade in der heutigen Zeit, in der vor allem im ländlichen Raum die Fachkräfte immer mehr zur Mangelware werden, brauchen wir gute Angebote im Nahverkehr, vor allem für junge Menschen, die Ausbildungsstätten, Betriebe und Berufsschulen erreichen müssen. Heutzutage nehmen viele Menschen weite Wege auf sich, um ihren Beruf auszuüben. Diese Wege können und sollen keine Rücksicht auf die Grenzen von Verkehrsverbünden nehmen. Deshalb muss zum Beispiel auch ein AzubiTicket sachsenweit gültig sein. Auch deswegen brauchen wir schnellstmöglich einen einheitlichen Sachsentarif.
Wir sind auf einem guten Weg, gerade wenn man sich in Erinnerung ruft, von wo aus wir Ende 2014 gestartet sind. Aber wie so oft geraten Dinge auch manchmal ins Stocken. Trotzdem bleibe ich zuversichtlich. Denn wir haben in der Koalition bei diesem Thema sehr hart gearbeitet, um dorthin zu kommen, wo wir heute sind. Unsere Reise ist da auch noch nicht zu Ende. Wie sie weitergeht, dazu in der zweiten Runde mehr.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition hatte ja wie erwartet inzwischen reichlich Gelegenheit, sich darüber auszulassen, was wir noch nicht geschafft haben, wo wir Fehler gemacht hätten und was man in den vergangenen Jahren bei diesem Thema alles hätte besser machen können. Nun, das ist ihr gutes Recht, und auch ich muss zugeben: Ich wäre heute ebenfalls gerne weiter, als wir es derzeit beim Thema Nahverkehr sind.
Vor 15 Monaten legte die Strategiekommission ihren Abschlussbericht vor. Darin ist nicht nur eine grundlegende Analyse des sächsischen Nahverkehrs enthalten, sondern auch eine ganze Reihe konkreter Handlungsempfehlungen und vor allen Dingen deren Kosten. Wir waren uns einig, dass wir eine Angebotsoffensive brauchen, verbunden mit einem einfachen Tarifsystem. Wir waren uns ebenfalls einig, dass der ÖPNV auch in den großen Städten weiter massiv ausgebaut und der Investitionsstau abgebaut werden muss, und wir waren uns einig, dass wir zügig einen Sachsentarif und das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler sowie Azubis auf den Weg bringen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar war natürlich auch, dass all diese Ideen und Maßnahmen nicht zum Nulltarif zu haben sind. Deshalb stellten wir als Gesetzgeber für die vereinbarten prioritären Maßnahmen sehr viel Geld zusätzlich im aktuellen Doppelhaushalt bereit. Wir wissen, dass ein attraktiver Nahverkehr eben auch Geld kostet, und wir sind bereit, dieses Geld zu investieren, weil es dort gut angelegt ist.
Doch leider sind dann im vergangenen Jahr einige Vertreter der kommunalen Ebene auf die Bremse getreten. Plötzlich wurden die von der Strategiekommission – im Übrigen ohne Gegenstimme – beschlossenen Maßnahmen zum Teil wieder infrage gestellt. Fakt ist, dass wir dadurch fast ein ganzes Jahr verloren haben. Wir könnten also heute in der Tat schon weiter sein. Ich gebe auch zu: Damit bin ich nicht zufrieden, vor allem deshalb, weil ich eher in Lösungen als in Problemen denke. Doch ich möchte nun lieber nach vorn schauen als zurück. Deswegen sage ich auch an dieser Stelle: Wir müssen damit leben, wenn es Rückschläge gibt; aber wir dürfen deshalb nicht aufgeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der jetzt gefundene Kompromiss zwischen der kommunalen Ebene und dem Verkehrsministerium ist positiv und ein guter Schritt in die richtige Richtung. Aber die Einigung von Mitte Februar bleibt genau das, was darauf steht: ein Kompromiss. Nicht, dass wir uns da falsch verstehen. Ich halte es für gut, dass die Vorsitzenden der Verkehrsverbünde sich endlich dazu bereit erklärt haben, ein PlusBus- und ein TaktBus-System für ganz Sachsen aufzubauen, das untereinander und mit dem Schienenverkehr vertaktet ist.
Wenn wir uns zum Beispiel – Kollege Nowak sprach es an – die Schweiz anschauen, dann können wir sehen, wohin die Reise am besten auch bei uns gehen soll. Dort gibt es vertaktete Angebote bis ins letzte Tal. Als genauso gut – das will ich an dieser Stelle auch sagen – empfinde ich das Bekenntnis der hiesigen Gesprächspartner zur Einführung eines Sachsentarifs.
Als ehemaliger Sprecher der Arbeitsgruppe Tarif und Vertrieb der Strategiekommission weiß ich, dass dort die Fallstricke im Detail liegen. Klar ist aber auch, dass die Einigung zum Azubi- und Bildungsticket für meine Fraktion und für mich nur ein Zwischenschritt sein kann. Unser Ziel bleibt ein sachsenweit gültiges, einheitliches und kostengünstiges Bildungsticket für alle Schülerinnen und Schüler.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klar ist für meine Fraktion, wir müssen den ÖPNV und seine Struktur in Sachsen weiter modernisieren. Deshalb stehen wir weiterhin hinter der Gründung einer sächsischen Mobilitätsgesellschaft. Diese soll in Zukunft nicht nur zuständig sein für die Bestellung des gesamten SPNV, sondern auch für die landesbedeutenden Buslinien der PlusBus- und TaktBus-Verkehre.
Weiterhin soll die Mobilitätsgesellschaft die Verantwortung für Tariffragen, vor allem für die Umsetzung des Sachsentarifs, übernehmen. Schließlich sollen dort auch die Verantwortlichkeiten für das Bildungsticket gebündelt werden. Der regionale Busverkehr wird dann zukünftig vor Ort zu regeln sein. Ich bin davon überzeugt, dass in bestimmten Fällen nur eine übergeordnete landesweite Instanz über den eigenen Tellerrand blicken kann, um das große Ganze im Blick zu halten.
Für uns ist die Mobilitätsgesellschaft Mittel zum Zweck, und dieser Zweck ist, einen modernen, komfortablen und für die Kunden preiswerten öffentlichen Nahverkehr in Sachsen zu haben. Unsere Reise ist deshalb noch lange nicht zu Ende. Wir haben noch viel vor.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen jede und jeden. Dieser Satz beschreibt sehr gut die Notwendigkeit von Jugendberufsagenturen. Bei aller positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bleibt es unser Ziel, die Chancen von Jugendlichen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu verbessern.
Nicht allen jungen Frauen und Männern gelingt der Übergang von der Schule in den Beruf. Wer es beim ersten Mal nicht schafft, dem möchten wir eine zweite oder auch eine dritte Chance organisieren. In unserem Land ist jede und jeder Einzelne wichtig – unabhängig von der Leistung in der Schule oder von der Herkunft.
Die Jugendberufsagentur ist eine Anlaufstelle für alle. In Sachsen heißt es mittlerweile nicht mehr wie folgt: Wer ist zuständig? In Sachsen heißt es nun: Wir sind gemeinsam verantwortlich, und wir kümmern uns. Wir brauchen gute Auszubildende, die in Sachsen bleiben, denn diese jungen Frauen und Männer sind unsere Fachkräfte von morgen.
Wenn im Jahresdurchschnitt 2017 rund 10 300 Personen in der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahren arbeitslos sind, was einer Arbeitslosenquote von 7,1 % entspricht, dann sind das deutlich zu viele. Wenngleich die Zahl der Schulabgänger in Sachsen ohne Abschluss sinkt, lag der Anteil im Jahr 2015 immer noch bei 7,6 %. Das sind deutlich zu viele.
Wenn im Jahr 2016 mehr als jeder vierte Jugendliche in Sachsen seine Lehre abgebrochen hat, dann ist das eindeutig zu viel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Laut Bundesagentur für Arbeit betrug die Abbrecherquote 28,3 %. Damit liegt Sachsen etwas über dem Bundesdurchschnitt mit 25,8 %. Insgesamt gab es 5 700 Abbrecher. Das waren 450 mehr als noch im Jahr 2015.
Viele Vertragsauflösungen finden noch in der Probezeit statt. Man kann sich darauf berufen, dass Sachsen unter
den ostdeutschen Bundesländern das einzige Land mit einer Abbrecherquote unter 30 % sei, aber zufriedenstellend ist das sicherlich nicht. Die Fachkräfteentwicklung zeigt Folgendes: Wir brauchen jede und jeden und das so schnell wie möglich. Jeder Neuanlauf bei einer Lehre verzögert nun einmal den Eintritt ins Berufsleben.
Die Gründe für den Abbruch von Ausbildungen sind natürlich sehr unterschiedlich. Es ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen notwendig, bei der die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die Politik an einem Strang ziehen müssen. Das reicht von einer höheren Vergütung über die Verbesserung der Ausbildungsqualität bis hin zur Stärkung unserer Jugendberufsagenturen. Wir brauchen schnellstens einen bundesweit einheitlichen AzubiMindestlohn. Hierbei steht die große Koalition in Berlin in der Pflicht, ihre Pläne für eine Mindestausbildungsvergütung zügig umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auszubildende haben ein Recht auf eine angemessene Bezahlung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dies würde gerade in den Bereichen mit der höchsten Abbrecherquote die Attraktivität steigern. Die Wirtschaft und die Kammern müssen auch ihren Beitrag leisten, denn nicht in allen Unternehmen stimmt die Ausbildungsqualität. Hierfür müssen schleunigst vernünftige Strategien entwickelt werden.
Zudem werden wir unsere Berufsagenturen auch weiterentwickeln. Durch eine gute Zusammenarbeit von Jobcenter, Arbeitsagentur, Schulen und Kommunen soll jeder Jugendliche in Sachsen den ihm entsprechenden Weg ins Berufsleben finden.
Damit kommen wir zum Kern des heutigen Antrages der Koalition, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in Sachsen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einbeziehung der Schulen. Eine bessere Berufsorientierung kann dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler sich für die richtige Ausbildung entscheiden und somit die Abbrecherquoten gesenkt werden. Wir schaffen eine Servicestelle, die den Auf- und Ausbau der Jugendberufsagenturen unterstützt und hilft, die Qualität überall auf ein bestmögliches Niveau zu heben, sowie Best-PracticeBeispiele aus einzelnen Landkreisen zu erkennen und für die anderen nutzbar zu machen. Eine gemeinsam abgestimmte Öffentlichkeitskampagne unter der Dachmarke „Jugendberufsagentur Sachsen“ schafft die Möglichkeit, dass landesweit Aufmerksamkeit erzielt wird.
Damit wir nicht nur in Sachsen, sondern auch in anderen Bundesländern vorankommen, muss der Bund aktiv werden. Die bisherigen Regelungen zum Datenaustausch der Akteure reichen dazu nicht aus. Im sogenannten Übergangsbereich brauchen wir klare Regelungen, die auf der einen Seite die abgestimmte Fallarbeit ermöglichen und Bildungsverläufe der Zielgruppen und Personen erfassen und analysieren. Auf der anderen Seite muss das unter Beachtung des Datenschutzes geschehen. Derzeit stützen sich die Jugendberufsagenturen vor Ort auf die sogenannte Arbeitshilfe zum Sozialdatenschutz in Ju
gendberufsagenturen des Bundes vom Juli 2016. Diese hat lediglich empfehlenden Charakter. Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung würde hierbei zu mehr Handlungssicherheit bei den beteiligten Akteuren führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fazit lautet wie folgt: Jugendberufsagenturen sind ein gelungenes Beispiel für behördenübergreifende Zusammenarbeit. Durch eine noch bessere Einbindung von Schulen und Schulverwaltungen können wir aber noch besser werden; besser, um mehr Jugendliche und junge Menschen in Ausbildungen und in den Job zu bringen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Baum. Es folgt die Fraktion DIE LINKE. Herr Brünler, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim ursprünglichen Titel dieser Aktuellen Debatte dachte ich, dass Sie, Frau Dr. Pinka von den LINKEN, in den letzten Wochen irgendwo auf einer einsamen Insel waren und überhaupt keine Informationen mitbekommen haben. Im Gegensatz zu Ihnen hat die Staatsregierung, haben vor allen Dingen Martin Dulig und Michael Kretschmer für eine sinnvolle Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Kohlerevieren gekämpft – von „Irrwegen“, wie Sie es ursprünglich in Ihrer Überschrift genannt haben, kann überhaupt keine Rede sein.
Das haben Sie auch selbst erkannt und den Titel Ihrer Debatte verändert. Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kommission hat nach langem Ringen einen Kompromiss vorgeschlagen, mit dem auch unsere Kohlereviere nun leben müssen, der uns aber auch nicht euphorisch werden lässt. Trotzdem – das ist für mich entscheidend – bin ich willens, das
Positive darin zu sehen. Zunächst bleibe ich bei meiner Dankbarkeit gegenüber den Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen für ihren Einsatz, dass sie koordiniert und im engen Schulterschluss gegenüber Berlin und der Kommission verhandelt haben und das auch weiterhin tun.
Das Gute ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es keinen überhasteten Ausstieg geben wird. Die Reviere bekommen einen Einstieg in eine nachhaltige Strukturentwicklung, die für alle Reviere finanziell verlässlich abgesichert sein soll. Die Strukturbrüche der Neunzigerjahre werden sich damit nicht wiederholen. Ich hätte mir für das Lausitzer Revier auf der Basis der genehmigten Betriebskonzepte eine längere Laufzeit gewünscht,
aber das lässt sich vielleicht im Detail noch mit dem Bund verhandeln; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen im Revier wollen nicht nur sozial verträglich abgesichert sein, sondern sie wollen vor allen Dingen gute Arbeit.
Wichtig ist aber, dass die LEAG und die MIBRAG ihre Betriebskonzepte anpassen bzw. umstellen können. Klar ist: Beide Unternehmen brauchen dann aber auch, und zwar gesetzlich festgelegt, die Sicherheit, dass die dann endgültig festgelegten Laufzeiten nicht von anderen politischen Kräften infrage gestellt werden können. Denn beide Unternehmen stehen – diesbezüglich wiederhole ich mich – für gute Arbeit und für faire Tariflöhne. Sie müssen jetzt politisch gestärkt werden und sind die wichtigsten Energiepartner für die Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir von der Kommission ein klares Votum gewünscht, denn wir brauchen in der Tat Klarheit für die Menschen in den Revieren und insbesondere in der strukturschwächsten Region, der Lausitz. Wir haben nunmehr auch mehr Klarheit zur Finanzierung der weiteren Strukturentwicklung. 40 Milliarden Euro für die Reviere insgesamt zuzüglich der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur: Das klingt zunächst nach viel Geld. Ob davon die avisierten circa 18 Millionen Euro – über 20 Jahre in Summe – für die Lausitz ausreichen, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass das alles im Einvernehmen der Kohleländer mit dem Bund geklärt und natürlich gesetzlich fixiert werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch zwei spezielle Lausitz-Probleme in diesem Hohen Haus ansprechen. Zum einen geht es – Frau Dr. Pinka hat es selbst angesprochen – um Mühlrose, einen Ortsteil der Gemeinde Trebendorf, der in jedem Fall umgesiedelt werden muss.
Die dort lebenden circa 200 Menschen haben ein Recht darauf, Frau Dr. Pinka, dass ihrem gemeinsamen Willen, zur Umsiedlung auch Taten folgen.
Der Umsiedlungsvertrag ist im Jahr 2018 von den Gemeinden Schleife und Trebendorf unterschrieben worden. Was noch fehlt, ist die Unterschrift der LEAG. Die Sorge der LEAG, die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bei einem zu frühem Ausstieg, als im Betriebsplan definiert, nicht erwirtschaften zu können, ist für mich absolut nachvollziehbar.
Deshalb bitte ich auch die Staatsregierung, in den bevorstehenden Gesprächen mit dem Bund und der LEAG dies zu klären.
Die LEAG braucht Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die Menschen in Mühlrose brauchen Klarheit zur Umsiedlung und ein klares Ja.
Ein zweiter Punkt: Weißwasser, Boxberg, Schleife und weitere Kommunen in der Lausitz sind beständig mit Steuernachforderungen zur Gewerbesteuerrückzahlung aus der Vattenfall-Zeit konfrontiert, worauf auch noch üppige Zinsen fällig sind. Darüber hinaus wird Boxberg neuerdings wieder zur sogenannten Reichensteuer veranlagt. Der Unmut darüber ist vor Ort sehr groß. Hierzu bitte ich unser sächsisches Finanzministerium und insbesondere Herrn Staatsminister Haß, sich dieses Themas anzunehmen.
Deshalb wiederhole ich mich abschließend: Die Menschen in den Revieren brauchen Klarheit, sie brauchen Sicherheit und sie brauchen auch Vertrauen und Transparenz, wenn die weitere Strukturentwicklung gelingen soll.
Herzlichen Dank und Glück auf!
Herr Kollege Kosel, ich weiß nicht, was bei Ihnen „viele“ sind, aber fünf, sechs oder vielleicht acht von 200 sind nun wirklich nicht viele. Es gibt eine Petition an den Sächsischen Landtag, die kürzlich eingegangen ist, die fast alle Einwohner von Mühlrose unterschrieben haben. Die gesamte Gemeinde will umsiedeln.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns hier mit einem Antrag der AfD-Fraktion vom Oktober 2017, welcher sich auf eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO, der EU vom Mai 2017 bezieht.
Mit der Änderungsverordnung wurden die Verfahren für öffentliche Investitionen in Häfen, Flughäfen, Kultur, multifunktionale Sportanlagen und Gebiete in äußerster Randlage der EU vereinfacht. Wie das Hohe Haus sicherlich bereits vernommen hat, bietet die Verordnung ihren Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, geringfügige Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der EUKommission durchzuführen.
Insofern sind nur noch solche Beihilfeverfahren mit dem größten Potenzial, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verfälschen, nach wie vor bei der Europäischen Kommission anzumelden.
Es liegt dazu nunmehr eine ausführliche Stellungnahme des Sächsischen Wirtschaftsministeriums vom November 2017 vor, die alle Fragen weitestgehend beantwortet hat.
In der Antwort wird klargestellt, dass uns die AGVO im Freistaat Sachsen nicht über ein Normalmaß hinaus tangiert; zumal auch die EU-Kommission jüngst angekündigt hat, beihilferechtliche Vorschriften, darunter auch die AGVO, bis zum Jahr 2022 einer erneuten Revision zu unterziehen.
Das Thema an sich beinhaltet keinerlei politische Aufregung größeren Ausmaßes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Warum die AfD-Fraktion nun diesen Antrag noch ins Plenum eingebracht hat, ist für uns nicht nachvollziehbar. Vermutlich gehen Ihnen von der AfD die Themen aus, und sie nutzen dies für ein weiteres EU-Bashing im Hinblick auf den Europawahlkampf.
Die AfD-Fraktion hat sich zunächst eine Reform sowie eine Entbürokratisierung der EU und ihres Verwaltungsapparates auf die Fahnen geschrieben. Nach unserer Einschätzung verkämpfen Sie sich aber hierbei an der falschen Stelle.
Die letzten Beihilferechtsmodernisierungen der EU waren durchaus weitreichend, auch was die AGVO betrifft. So sind nach diesen Vorschriften derzeit rund 95 % der staatlichen Beihilfen in den EU-Staaten von einer Vorabgenehmigung freigestellt. Sie haben es in der Begründung Ihres Antrages quasi selbst festgehalten, dass – ich zitiere – „... die AGVO grundsätzlich ein sinnvolles Instrument ist, um Rechtssicherheit zu schaffen und bürokratischen Aufwand zu senken.“
Natürlich gibt es weiteren Reformbedarf des europäischen Beihilferechtes, auch was die AGVO betrifft. Auch darauf wurde eine Antwort sowohl vom SMWA als auch von der Bundesregierung bereits gegeben, die sich für weitere Freistellungstatbestände der Verordnung einsetzt, die natürlich auch im sächsischen Interesse liegen. Zu nennen sind hierbei unter anderem Tourismuseinrichtungen, lokale Dienstleistungen und Gemeinschaftseinrichtungen, Initiativen für die Erhaltung des natürlichen Erbes und sogar Ladeinfrastruktur für Strom und Wasser.
Die Sächsische Staatsregierung setzt sich außerdem für eine Vereinfachung und Entlastung kleiner Kommunen im EU-Beihilferecht ein. Die Staatsregierung wird darauf sicherlich noch eingehen.
Sie sehen, dass wir bei dem Thema keineswegs untätig sind. Auch die EU hat einen weiteren Reformbedarf des EU-Beihilferegimes erkannt und wird dementsprechend handeln. Der Antrag der AfD-Fraktion ist deshalb aus unserer Sicht überflüssig. Wir lehnen den Antrag inklusive des Änderungsantrages ab, da er uns in der Sache nicht weiterbringt.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Ich bitte nun um die Stellungnahme von Herrn Dr. Lippold für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also ich muss schon sagen, Frau Dr. Pinka, ich sage hier noch einmal für das Protokoll, dass das, was Sie gerade von sich gegeben haben, wirklich eine bodenlose Frechheit ist. Es ist an Arroganz nicht zu überbieten.
Es tut mir wirklich leid, das sagen zu müssen. Das ist diesem Hohen Haus nicht angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem es auf Antrag der Koalition bereits in der 80. Sitzung Ende September eine Aktuelle Debatte zur Zukunft der sächsischen Braunkohlereviere in diesem Hohen Haus gab, reden wir jetzt auf Antrag der GRÜNEN über eine vermeintliche Sabotage der Arbeit der Kommission. Was also könnte blockiert werden und vor allem: Wer soll denn dieser Saboteur sein? Diese Frage stellte sich mir beim erstmaligen Lesen des Debattentitels. Die Antwort darauf hat gerade Frau Dr. Pinka gegeben bzw. wurde sie auch gestern von den GRÜNEN bereits gegeben, wie in der „LVZ“ zu lesen war. Es sind natürlich die bösen Kohleländer und vor allem die Sächsische Staatsregierung,
denen Klimaschutz und die Festlegung auf ein frühes Datum zum Kohleausstieg unwichtig seien. Die Kommission heißt, das ist heute bereits mehrfach gesagt worden,
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, und nicht „Kohleausstieg“. Der Name der Kommission ist für uns Programm. Für die GRÜNEN und einige selbsternannte Klimaschutzexperten – dazu zähle ich Sie, Frau Dr. Pinka – zählt leider nur und ausschließlich der schnellstmögliche Ausstieg. Dabei vergessen und ignorieren Sie, worum es insbesondere auch meiner Partei bei der Einsetzung der Kohlekommission ging und immer noch geht:
um die Sicherstellung einer langfristigen und nachhaltigen Strukturentwicklung in den Kohleregionen, eben primär um die Themen Wachstum und Beschäftigung, um den Erhalt von guter Arbeit, um die Schaffung von neuer und vor allem guter Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! MIBRAG und LEAG sind Unternehmen eines tschechischen Investors, aber sie sind in ihren Revieren die Garanten für gute Arbeit, jetzt und hoffentlich auch in der Zukunft.
Der renommierte Potsdamer Soziologe und Klimafolgenforscher Prof. Dr. Fritz Reusswig wurde letzte Woche in der „Lausitzer Rundschau“ zitiert, dass die LEAG ein Vorbild sei. Von ihr lernen hieße siegen lernen, weil sie sich die Energiewende ins Zukunftskonzept schreibe und eben nicht den Kampf dagegen. Ich teile diese Auffassung voll und uneingeschränkt.
Gemeinsam mit diesem Unternehmen, mit den Gewerkschaften, mit verantwortungsvollen Politikern und den jeweiligen Landesregierungen – übrigens quer über alle Koalitionsparteien – stehen die Länder Sachsen, SachsenAnhalt und Brandenburg sehr geschlossen als Garanten für Vernunft und für einen Kohleausstieg mit Augenmaß beieinander
und für eine wirtschaftliche Zukunft der Reviere hin zu klimaneutralen Industrien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Kommission hatte ambitionierte Ziele und ein straffes Programm. Aber es geht eben bei der Arbeit der Kommission nicht um Schnelligkeit, sondern um Inhalte. Es ging auch nie darum, übereilt ein zu frühes Ausstiegsdatum festzulegen. Es geht darum, konkrete Maßnahmen zu benennen, Vorschläge zu unterbreiten, unter welchem langfristigen Finanzierungsrahmen in den Revieren, zum Beispiel als europäische Modellregion, unter anderem Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sicherung und Schaffung guter Arbeit usw., verbessert und unterstützt werden können, und selbstverständlich auch um die Ansiedlung von Landes- und Bundeseinrichtungen. Um all dies voranzubringen, müssen die Regionen auch ein realistisches
Zeitfenster haben. Selbstverständlich bestehen in den Revieren unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn der Ausstieg nicht zeitgleich, sondern nacheinander abläuft. An dieser Stelle sind die genehmigten Betriebspläne eine gute Grundlage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte kürzlich ein Telefonat mit der Bürgermeisterin von Spremberg, Frau Christine Herntier, parteilos, die mir noch einmal bestätigt hat, dass die Kommission gut zusammenarbeitet, und die im Übrigen auch die Zusammenarbeit der Bundesländer – unseres Ministerpräsidenten mit Dietmar Woidke – als hervorragend empfindet.
Auf dieser Basis werden wir fortsetzen. Eine Sabotage der Kommissionsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht zu erkennen.
Herzlichen Dank. Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns sicher darin einig, dass die Herstellung von Barrierefreiheit eine wesentliche und gemeinsame öffentliche Aufgabe ist, die gerade im ÖPNV und SPNV, über den wir heute reden, eine wichtige Rolle spielt, um den Bedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Menschen nachzukommen und ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Daran ist nichts zu rütteln. Daran arbeiten wir schon seit geraumer Zeit. Insoweit ist der Antrag der GRÜNEN erst einmal nicht verkehrt.
Zugegeben: Anspruch und Wirklichkeit bei der Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Haltepunkten im Regionalverkehr fallen noch etwas auseinander. Selbstverständlich müssen wir an diesem Problem dranbleiben, im Dialog mit den Eisenbahnunternehmen, insbesondere mit der Deutschen Bahn, den Landkreisen und den Zweckverbänden den Ausbau voranbringen und uns beim Bund und der DB Station&Service AG dafür einsetzen.
Eine mögliche Umsetzung wurde bereits im Abschlussbericht der ÖPNV-Strategiekommission skizziert, in dem in
Abstimmung mit den Interessenvertretern der Behindertenverbände empfohlen wird, dass das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 zwar grundsätzlich anzustreben ist, eine schrittweise Umrüstung aufgrund planerischer, baulicher und finanzieller Aspekte bis 2030 aber auch noch im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes wäre. Des Weiteren ist auf einen Ausbaugrad zu setzen, der eine möglichst flächendeckende barrierefreie Erreichbarkeit sichert.
Insoweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der zeitliche Fahrplan des Antrags der GRÜNEN doch ziemlich ambitioniert, insbesondere wenn ich mir die Zielhorizonte 2022 und 2025 anschaue. Die Idee, sich zunächst auf die nachfragestarken Bahnhöfe und Haltepunkte zu konzentrieren, wie im Antrag vorgeschlagen, ist generell richtig. Da gilt es, die Fehlanreize aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und der DB AG zu korrigieren. Allerdings – und das ist für uns ein wichtiger Punkt – gilt im Falle des SPNV, also dem schienengebundenen öffentlichen Verkehr, vielmehr die Eisenbahnbau- und -betriebsordnung. Verantwortlich für die Umrüstung von Stationen sind grundsätzlich die Eisenbahnunternehmen, in den meisten Fällen die DB AG beziehungsweise DB Station&Service AG. Im Freistaat Sachsen sind die Stationen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen alle zumindest stufenfrei erreichbar. Bei den Stationen der DB AG sind es Stand letztes Jahr nur 76 %, wie im Abschlussbericht der Strategiekommission nachzulesen ist.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass in der EBO, also der genannten Eisenbahnbau- und -betriebsordnung eine möglichst weitreichende, jedoch nicht die vollständige Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr festgeschrieben ist. Das ist ein nicht ganz unwesentlicher Unterschied zum Personenbeförderungsgesetz und dem öffentlichen Schienenpersonenverkehr ÖSPV.
Der Zug für eine Unterfütterung des Landesprogrammes aus dem kommenden Doppelhaushalt ist bereits im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren. Da sind Sie etwas spät dran mit Ihrem Antrag. Aber der Freistaat Sachsen und die SPNV-Aufgabenträger unterstützen den Ausbau von Verkehrsstationen bereits punktuell mit Mitteln aus dem Landesinvestitionsprogramm sowie mit Regionalisierungsmitteln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Fortführung des Zukunftsinvestitionsprogramms Barrierefreiheit seitens des Bundes bzw. der Bahn steht nach wie vor in Aussicht. Darüber werden wir im Freistaat dann hoffentlich mehrere der bereits bei der Auflage des Programms gemeldeten 45 Bahnhöfe modernisieren können, also nicht nur die zwei von Kollegin Meier genannten.
Über eine Kofinanzierung aus Landesmitteln wird sicherlich nachgedacht. Hier muss und sollte der Bund aufgrund des Bearbeitungsstaus beim Eisenbahnbundesamt, den Kostensteigerungen in der Bauwirtschaft und der aktuellen Marktsituation die Programmbedingungen möglichst zugunsten der Länder anpassen.
Was die Bahnsteighöhe angeht, setzt sich meines Wissens unser Verkehrsminister regelmäßig in den Verkehrsministerkonferenzen für eine Beibehaltung und damit mögliche ausnahmebedingte Abweichungen zu den von der Bahn angestrebten 76 Zentimeter Bahnsteighöhe ein. Da müssen wir dranbleiben. Andernfalls kämen nicht absehbare finanzielle Risiken auf den Freistaat zu. Das haben die GRÜNEN richtig erkannt. Das Ministerium hat in seiner Antwort bereits bekannt gegeben, dass dazu demnächst mit dem Bundesverkehrsministerium ein Gespräch geführt werden soll.
Liebe GRÜNE-Fraktion! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, wir sind als Freistaat hier nicht untätig. Bei dem Thema gibt es eine komplexe Gemengelage, die wir als Bundesland nicht völlig allein in der Hand haben. Das müssen wir berücksichtigen.
Natürlich könnte es beim Ausbau der Barrierefreiheit schneller gehen. Ja, das Thema sollte uns allen sehr wichtig sein. Das habe ich eingangs bereits betont. Die Kommunen und Verkehrsverbünde leisten da schon gute Arbeit, die wir als Land unterstützen.
Als Koalition treten wir für eine barrierefreie Verkehrsplanung ein und werden natürlich weiterhin daran festhalten. Das werden wir auch so bewerkstelligen. Allerdings setzen wir dabei auf die bereits bestehenden Instrumente.
Von daher lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fraktion DIE LINKE, ich weiß nicht, ob Ihre Strategie, den Wirtschaftsstandort Sachsen in – vorsichtig ausgedrückt – weniger gutes Licht zu rücken, so aufgegangen ist. Dass Sie in der Begründung der Großen Anfrage die Situation des Wirtschaftsstandortes bereits selbst eher pessimistisch einschätzen und hoffen, dass die abgefragten Daten Ihre Einschätzung bestätigen, ist ein Zirkelschluss, wie er im
Buche steht. Das ist fachlich nicht gerade als seriös einzuschätzen.