Protokoll der Sitzung vom 11.06.2015

Zum Schluss darf ich Sie alle am 20. Juni nach Oelsnitz zu unserem Sächsischen Familientag einladen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Frau Staatsministerin Klepsch sprach für die Staatsregierung. Nun hat die einbringende Fraktion AfD die Möglichkeit eines dreiminütigen Schlusswortes. Bitte, Herr Wendt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten drei Minuten möchte ich nutzen. Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Worte. Ich muss noch einmal wiederholen: Wir geben Geld aus und das Geld bewirkt nichts. Also sind die

Instrumente falsch gesetzt – Punkt. Das ist meine persönliche Überzeugung.

Das sind falsche Instrumente, die nichts bewirken – egal, was es ist. Selbst das Ehegattensplitting kommt der Familie überhaupt nicht zugute. Das sei gesagt, um das Ganze etwas abgekürzt darzustellen.

Die 5 000 Euro – klar, damit kann ich natürlich einen Kinderwagen finanzieren. Damit kann ich Kleidung finanzieren. Damit kann ich aber auch eine gemeinsame Wohnung finanzieren. Junge Familien wollen eine gemeinsame Wohnung. Sie brauchen vielleicht ein Kinderzimmer. Sie brauchen Möbel, besonders für die Erstausstattung. Das sollte man bedenken, wenn man hier über die 5 000 Euro negativ urteilt.

Es dürfte klar sein, dass der Freistaat Sachsen logischerweise gegensteuern muss. Es ist nun einmal wichtig. Dieses Begrüßungsgeld ist nur ein Baustein eines ganzen Konstruktes, welches sich aus mehreren verschiedenen Leistungen zusammensetzen muss. Diese müssen aber auch effektiv angesetzt werden, damit wir hier im Freistaat respektive in Deutschland endlich einmal vorankommen; denn seit Jahren, seit Jahrzehnten stagnieren wir bei 1,4 Kindern pro Frau. Das kann so nicht weitergehen!

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Mir ist auch klar, dass Geld nicht primär die Ursache für eine Erhöhung der Geburtenrate sein kann. Das bleibt hoffentlich der Liebe überlassen. Das ist ganz wichtig: Der Liebe muss das Ganze überlassen bleiben.

(Heiterkeit im Saal)

Aber Familienpolitik kann mit ihren Instrumenten Zeit, Geld, Betreuung, Infrastruktur und Anerkennung zu mehr Gerechtigkeit beitragen. Mit diesen Instrumenten können wir den Familien ein planbares und sicheres Zuhause bieten. Ein Zuhause, in dem man mehr als nur überlebt. Und viele leben nun mal am Existenzminimum und haben entsprechend zu knabbern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Damen und Herren der Staatsregierung! Mein Appell geht auch an das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Wir benötigen eine Toleranz- und Willkommensoffensive für Kinder. Das ist aus meiner Sicht in all den Jahren gänzlich verloren gegangen. Da muss ich auch mal an die Medien herangehen. Da muss ich auch mal vorangehen und mich vor diejenigen stellen, die es betrifft.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Die lügen doch?!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nehmen Sie sich bitte dieser Aufgabe an und setzen Sie mit Ihrer heutigen Abstimmung ein Zeichen: ein Zeichen für die Familien, ein Zeichen für die Zukunft unseres Freistaates Sachsen. Schauen Sie auf Australien und stimmen Sie unserem Antrag zu. Australien hat es vorgemacht. Es funktioniert. Sie müssen einfach nur den Mut und das Geld aufbringen. Ich denke, das wäre es wert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion, vorgetragen von Herrn Kollegen Wendt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/1779 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke.

(Uwe Wurlitzer, AfD: War wieder ganz knapp!)

Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/1779 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Mietpreisbremse bei Neuvermietungen in von

Wohnungsverknappung und kontinuierlich steigenden Mieten

besonders betroffenen sächsischen Kommunen umsetzen

Drucksache 6/1761, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge lautet: zunächst die einbringende Fraktion GRÜNE, danach folgen CDU, LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Die Einbringung erfolgt durch Herrn Kollegen Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mieten steigen in bestimmten Regionen in Sachsen und nicht nur hier. Das Thema Mietpreisbegrenzung ist deutschlandweit ein Thema gewesen.

Auf Bundesebene, durch die Koalition von CDU und SPD, wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz auf den Weg gebracht, das uns ermächtigt – auch hier in Sachsen –, bis zum 31. Dezember 2020 für höchstens fünf Jahre bestimmte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen dann eine Mietpreisbegrenzung für Neuvermietungen gilt. Es geht nicht um Bestandsmieten. Dort darf dann die Miete bei Neuvermietungen nur noch maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das ist der Hintergrund, worum es geht.

Dazu besteht die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen. Auf der Basis eines Indikatorensystems kann man es festlegen und muss es dann auch begründen. Das Ganze wird mit den Gemeinden, die es betrifft, gemeinsam abgestimmt. Es ist alles kein Zauberwerk, sondern es soll genau nur dort passieren, wo tatsächlich ein Bedarf vorhanden ist.

Das ist die nächste Frage: Haben wir solch einen Bedarf hier in Sachsen? Ja, wir haben zwar einerseits landesweit immer noch erhebliche Leerstände, vor allem in Kleinstädten und im ländlichen Raum, aber selbst dort nicht mehr überall. Wir haben auch Ballungsräume – insbesondere Dresden und auch Leipzig –, wo die Mieten erheblich nach oben gehen. In Dresden liegt der durchschnittliche Mietpreisanstieg gegenüber dem Vornutzer mittlerweile bei 20 %. Das sind Größenordnungen. Laut Immobilienscout 24 ist die durchschnittliche Kaltmiete in

Dresden bei Neuvermietungen mittlerweile auf 6,90 Euro angestiegen. In Leipzig, zumindest im Zentrum, beträgt sie 6,70 Euro und in angrenzenden Gebieten 6,20 Euro.

Das führt vor allem bei den Familien zu Problemen, die über kein sehr großes Budget verfügen. Familien, die circa 900 Euro zur Verfügung haben, geben jetzt schon 45 % ihres Einkommens für die Miete aus. Das ist für viele strangulierend und führt nicht nur dazu, dass viele keine Wohnung finden, sondern auch dazu, dass sich Stadtteile verändern. Denken wir an das Thema Gendrifizierung. Wir haben jahrelang versucht, über die Stadtentwicklungspolitik für ausreichende Durchmischung in den Stadtvierteln zu sorgen. Segregation – das sind alles Phänomene, die niemand wollen kann.

Die Wohnungen werden knapp. In Dresden liegt die Leerstandsquote mittlerweile bei 2 %. Man sagt kritisch, dass bei 3,3 % eigentlich kein Leerstand besteht. Jetzt sind wir in Dresden bei 2 %. Das ist deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und ist vergleichbar mit Bremen, Wiesbaden oder Hannover. Hier sind wir wirklich beim westdeutschen Schnitt angekommen.

Jetzt kommen immer Gegenargumente: Mit der Mietpreisbremse würden Neubau und überhaupt Bauvorhaben verhindert, es würde nicht saniert werden – das ist natürlich Quatsch. Es geht ja nur um die Neuvermietung bestehender Wohnungen, und es betrifft genau nicht den Neubau. Es betrifft noch nicht einmal Wohnungen, die grundlegend saniert worden sind, sondern einfach nur bestehende Wohnungen, die neu vermietet werden sollen.

Ich erinnere daran – ich hatte es schon gesagt –: Das Gesetz kommt ja von CDU/SPD auf Bundesebene. Wir hatten im Januar beantragt, dass bei Bestandsmieten eine Kappungsgrenze eingeführt wird. Das wurde noch abgelehnt, Herr Staatsminister. Es hat nur bis Mai gebraucht, dass Sie jetzt so etwas im Kabinett für Dresden erarbeiten. Vielleicht bekommt man es in diesem Fall mal hin, dass

man dem nicht mit ein paar Monaten Verzug hinterrennen muss, sondern man könnte dem jetzt schon zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte auch die SPD noch mal daran erinnern. Kollege Pallas hat es erst vor Kurzem, im März, gefordert. Herr Panter, es steht auch noch auf der Internetpräsenz, dass wir so etwas brauchen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, dem einfach zuzustimmen und den Leuten in Dresden und Leipzig, die Wohnungen suchen, das zu ermöglichen und für eine gesunde Stadtentwicklung zu sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die CDUFraktion; Herr Abg. Fritzsche, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir uns am 29. Januar 2015 bereits mit einem Baustein einer möglichen Mietpreisbegrenzung beschäftigt haben, folgt nun der Geschichte zweiter Teil.

Im Januar haben wir uns mit der möglichen Anwendung des am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetzes – vollständiger Titel: Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln – und den Möglichkeiten der Einführung regionaler Kappungsgrenzen befasst. Herr Günther hat darauf hingewiesen.

Die Grundlage unserer heutigen Diskussion bildet das am 1. Juni 2015 – das ist also immerhin schon zehn Tage her – in Kraft getretene Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs an angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Kurz wird auch vom Mietrechtsnovellierungsgesetz gesprochen – oder landläufig und in den Medien wird es auch einfach als „Mietpreisbremse“ bezeichnet.

Die getroffenen gesetzlichen Regelungen dieses Bundesgesetzes haben Sie, Herr Günther, und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Ihrem Antrag in der Begründung recht umfänglich dargestellt und dabei auch auf die Ausnahmen für den Neubau bzw. die Erstvermietung nach umfassender Sanierung hingewiesen, wo die Mietpreisbegrenzung nicht greifen wird.

Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Länder nunmehr die Möglichkeit zum Erlass einer entsprechenden Rechtsvorschrift haben. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und dort finden Sie die Passage –: Sobald auf Bundesebene das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten erlassen worden ist, werden wir es in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen und von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen.

Daran hat sich auch nichts geändert, aber ich denke, es ist dennoch richtig, innezuhalten und festzustellen, dass die

Mietpreisbremse natürlich einen schwerwiegenden