Protokoll der Sitzung vom 08.07.2015

Jetzt, über zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, hat auch die Sächsische Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Diesem stimmen wir natürlich zu und erinnern dabei gleich noch an weitere ausstehende redaktionelle Änderungsbedarfe, wie bei der Trennungsgeldverordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen für eine weitere Runde? – Das sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist: Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes, Drucksache 6/1606, Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Austauschblatt. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksa

che 6/1984. Meine Damen und Herren, es liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich so mutig sein, Ihnen vorzuschlagen, dass ich die Bestandteile des Gesetzes einzeln aufrufe und dann en bloc abstimmen lasse? – Ich darf so mutig sein, vielen Dank.

Dann stimmen wir ab über die Überschriften: Artikel 1 – Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes, Artikel 2 – Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer hierzu seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist den Bestandteilen des Gesetzentwurfes einstimmig entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Ich komme nun zur Schlussabstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kirchensteuergesetzes in der Fassung der 2. Lesung. Wer hierzu seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über

den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Drucksache 6/1713, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/2007, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Die Aussprache zu dem Gesetzentwurf in der bekannten Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Für die CDU-Fraktion eröffnet die Aussprache Herr Abg. Löffler. Bitte sehr, Herr Löffler, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute in 2. Lesung vorliegenden Gesetzentwurf zum Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz erfolgt die Realisierung von EU-Recht, genauer gesagt der Richtlinie 2012 18-EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Diese wird hinsichtlich einer Notfallplanung umgesetzt.

In § 43 ist der Abs. 2 neu gefasst worden, der die Notwendigkeit bzw. die Gründe für die Aufstellung der Notfallpläne regelt. Notfallpläne sind aufzustellen, um erstens Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, sodass die Auswirkungen möglichst gering gehalten und Schäden an der menschlichen Gesundheit, der Umwelt und Sachwerten begrenzt werden können, zweitens, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Auswirkungen schwerer Unfälle einzuleiten, drittens notwendige Informationen an die Öffentlichkeit und betroffene Behörden oder Dienststellen in den betroffenen Gebieten weiterzugeben und viertens Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung nach einem schweren Unfall einzuleiten.

Weiterhin ist in § 44 Absätze 1 und 2 neu, dass die Verpflichtung aufgrund des Artikels 12 Abs. 5 der Richtlinie 2012 18-EU besteht, die Öffentlichkeit nicht nur bei der Planung, sondern auch bei Planänderungen zu beteiligen. Die Umsetzung der Richtlinie war bis zum 31. Mai 2015 zu realisieren. Wir sind also schon reichlich spät dran. Daher war es schwer, nebenher noch weitere Aspekte in dem Zusammenhang aufzugreifen.

Nicht unerwähnt soll aber bleiben, dass wir weiteren Änderungsbedarf am Gesetz sehen, den wir in einer getrennten Beratung näher vertiefen wollen. Ich denke dabei im Speziellen an eine Kostenregelung in § 69, die es den Kommunen ermöglicht, für ihre Aufgabenerfüllung, die nicht zu den gesetzlich verpflichtenden Leistungen gehört, bei der Kalkulation der Erstattungssätze die Kostenfaktoren, wie Vorhaltekosten für die Fahrzeugtechnik, zu berücksichtigen. Das wurde auch durch die kommunalen Spitzenverbände am Rande der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz angemahnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit für dieses Gesetz geworben. Ich möchte für meine Fraktion die Annahme empfehlen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Löffler. – Meine Damen und Herren! Nun für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Schultze. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind spät dran. Die EU hat uns hierzu eine Vorlage gegeben, die wir eigentlich schon hätten erfüllen müssen. Es ist aber okay, so schnell handelt auch die EU nicht. Wir werden also von Strafzahlungen nicht bedroht sein. Insofern ist es völlig in Ordnung, dass man dieses Gesetz jetzt angefasst hat.

Ich glaube, wenn man etwas länger erläutert, könnte man deutlich signalisieren, dass es hierbei um eine Verbesserung geht, dass die Planung über Landesgrenzen hinweg – das ist der sogenannte Dominoeffekt – letztlich zu mehr Sicherheit der Bevölkerung, zu mehr Planungssicherheit bei den Kommunen und zu mehr Planungssicherheit bei den Kameradinnen und Kameraden vor Ort führt.

Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen – ganz vorsichtig, das verstehe ich, da er regierungstragende Partei –, dass dieses Gesetz das zweite Mal binnen kürzester Zeit angefasst wurde, aber seine eigentlichen Probleme bisher nicht angefasst worden sind.

Wenn wir uns die Situation vor Ort ansehen, stellen wir fest, dass zwar ein wunderschöner Plan entsteht, wir aber ernsthafte Probleme haben, wenn die Pläne umgesetzt werden müssen. Ich denke dabei nur an das Vorhalten der Tageinsatzbereitschaft der Feuerwehr und daran, dass wir Schwierigkeiten bei der Abstimmung der einzelnen Personen haben, wenn es um den Digitalfunk geht, die integrierten Rettungsleitstellen und Ähnliches. Wir haben

zumindest verpasst, die Kosten für die Kommunen einzuplanen.

Es gibt also eine ganze Menge Dinge, die wir bei diesem Gesetz beachten oder überarbeiten müssen. Ich hätte mich schon gefreut, wenn – nachdem man den Spitzenverbänden in der Haushaltsdebatte an diesem Punkt zwar nicht zuhören wollte oder konnte und das immer gut mit der Haushaltsdebatte begründet hat, spätestens als man durch die EU gezwungen worden ist, eine Frist zu wahren, mit der man dann tatsächlich Strafzahlungen vermeiden wollte – wenigstens die grundlegenden Dinge, zum Beispiel die Regelung über die Kosten, aufgenommen worden wären.

Okay, nun kann ich als Oppositionsfraktion so schnelles Handeln vielleicht begründen, aber eine Staatsregierung, die sich doch gern mal hinstellt und die Augen zumacht und das Problem gerade beim Katastrophenschutz und Rettungsdienst oder bei den Feuerwehren nicht sieht und tatsächlich glaubt, dass alle Statistiken stimmen und die Feuerwehr rund um die Uhr einsatzbereit ist?

Dabei muss man eigentlich sagen, dass die Kameradinnen und Kameraden rund um die Uhr einsatzbereit sind. Leider ist es so, dass die Flexibilität und die Wirklichkeit vor Ort eine andere Sprache sprechen. Mittwoch um 12 Uhr möchte es in so manchem Dorf in Sachsen nicht brennen. Da es der Fall ist, dass es dort nicht brennen darf, weil tatsächlich die Tageinsatzbereitschaft gefährdet ist, das Vorhalten von Geräten, das Vorhalten von Alarmierungssystemen und Ähnliches nicht optimal funktionieren, bin ich sehr gespannt auf die Debatte und hoffe, dass wir dann die Wahrheit und die Klarheit auf dem Tisch liegen haben und nicht wieder nach dem Motto verfahren: Es gibt keine Probleme, solange die Staatsregierung diese Probleme nicht sieht.

Die Probleme sind da. Lösen wir sie. Gehen wir jetzt sofort in die Debatte um ein neues, überarbeitetes Gesetz. Ich freue mich auf die Diskussion. Ich empfehle allerdings, den klugen Regelungen der Europäischen Union zuzustimmen, und auch meine Fraktion wird diesem Antrag deshalb ihr Ja geben.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat keinen Redebedarf. Die AfD-Fraktion auch nicht. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort, Herr Lippmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns ja über die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in das sächsische Landesrecht einig. Es wurde ja schon angesprochen; im Ausschuss ist es einstimmig durchgegangen. Deshalb nutze ich jetzt ein paar Minuten, um etwas zur

Gesetzgebungspraxis der Koalition in diesem Bereich zu sagen, die mich persönlich etwas verwundert.

Im Haushaltsbegleitgesetz wurde im Eilverfahren per Änderungsantrag zum Zwecke der schnellstmöglichen Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes dieses Gesetz ad hoc geändert. Damals war aufgrund der zwingenden Eilbedürftigkeit eine umfassende Beratung in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren nicht möglich.

Koalitionsseitig übersah man aber leider vollkommen, dass diese Richtlinie bis zum 31. Mai 2015 umzusetzen gewesen wäre. Ansonsten droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Warum, wenn man das eine als eilbedürftig ansieht, dann das andere übersehen wird, verwundert schon, zumal klar war, dass im Mai in diesem Haus kein Plenum stattfindet.

Diese mangelnde Weitsicht der Koalition führt nun zur nächsten Änderung des BRKG. Anstatt in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren das vom SSG erneut dargelegte Problem der fehlenden Pauschalierungsmöglichkeit – Kollege Schultze hat es gerade angesprochen – für den Kostenersatz der Feuerwehr zu regeln, wird jetzt die Hoffnung geweckt, dass man im nächsten Jahr in einer neuen großen Novelle – also beim dritten Anpacken des Gesetzes – entsprechend agieren könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, das schafft ein weiteres Jahr Rechtsunsicherheit für die Kommunen, deren umfassende Kalkulationen für die Kostensätze teils auf sehr wackligen Füßen stehen. Eine Novellierung des § 69 wäre dringend notwendig und angemessen gewesen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die kommunalen Spitzenverbände im Haushaltsverfahren beim Haushaltsbegleitgesetz noch als Kronzeuge umfassender und teils vollkommen haushaltsfremder Regelungen herhalten mussten. Jetzt sind Ihnen deren Anmerkungen offensichtlich verdammt egal.

Liebe Koalition, das ist keine ordentliche Gesetzgebung, sondern Flickschusterei, die gerade bei einem solchen Gesetz mehr als fatal ist. Ich kann nur hoffen, dass die von Ihnen heute angekündigte große Novelle möglichst schnell dieses Haus erreicht und dass es uns nicht so geht

wie dem Innenministerium mit der Bauordnung, die auch schon seit Jahren angekündigt wurde und jetzt irgendwann einmal kommen soll.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN – Jan Löffler, CDU: Zuhören, Herr Lippmann! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Ich höre zu!)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Möchte noch jemand sprechen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Auch hier gibt es keinen Redebedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Drucksache 6/1713,

Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 6/2007. Es liegen keine Änderungsanträge vor, sodass ich auch hier die blockweise Abstimmung über die Bestandteile des Gesetzentwurfes vorschlage. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Aufgerufen sind die Überschrift, Artikel 1, Artikel 1 a – Bekanntmachungserlaubnis – und Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit stelle ich Einstimmigkeit fest.

Ich rufe auf zur Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der Fassung der 2. Lesung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung. Meine Damen und Herren, damit ist das genannte Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu