Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

Ich möchte noch einen Satz sagen, dann gestatte ich Ihnen eine weitere Zwischenfrage. Wir erleben gerade eine neue Abfolge neuer Tiefststände. Im Jahr 2013 waren es 0,8 Tonnen, 2014 waren es nur noch 0,4 Tonnen. Wie viel es dieses Jahr nach den krassen Niedrigständen werden, werden wir noch sehen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Kollegin Springer, bitte.

Kollege Günther, wenn Sie so gut darüber informiert sind, müssten Sie eigentlich Folgendes wissen: Wissen Sie, dass unsere tschechischen Nachbarn im Wesentlichen leere Schiffe zum Endausbau nach Hamburg transportieren? Die leeren Schiffe brauchen keine Wassertiefe von 1,60 Meter. Unser Ausbauziel ist nicht, vorrangig eine Tiefe von 1,60 Meter zu erreichen. Die Elbe soll wieder so hergerichtet werden wie vor dem Hochwasser 2002.

Ich möchte Ihnen noch einmal Folgendes erklären: Kein Grüner fordert, dass kein Schifffahrtsverkehr mehr auf der Elbe stattfindet. Wir fordern nur, dass wir uns von dem Ziel 1,60 Meter Wassertiefe verabschieden. Das wird vorgetragen. Ich entnehme Ihren Worten, dass das offenbar weiterhin nicht Ihr Politikziel ist. Das wäre ein guter Grund, sich unserem Antrag anzuschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn die leeren tschechischen Schiffe eine Wassertiefe von 1,60 Meter nicht benötigen, dann wäre das perfekt. Somit kommen wir auch unseren internationalen Verpflichtungen seit dem Wiener Kongress hervorragend nach.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Noch einmal zurück zu den Qualitäten, was da überhaupt wirtschaftlich stattfindet. Es fährt im Prinzip jetzt schon keiner mehr auf der Elbe, und aus dem gesamten Elbekorridor, wenn man sich dies einmal anschaut, was dort transportiert wird, sind es auch nur 0,2 % des Güterverkehrs. Wenn man sich schon anstrengt und vielleicht die Tiefe erhöht und da ganz viel investiert und sagt, man würde das Frachtaufkommen verdoppeln, dann sind wir bei 0,4 %. Das ist irrelevant für verkehrspolitische Fragen, insbesondere auch, weil ja immer angeführt wird, dass wir die Elbe brauchen, um den Verkehr von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Das ist es dort einfach nicht, dort wird nichts stattfinden.

Denn im Gegensatz zu all den anderen großen Flüssen in Deutschland ist die Elbe nun einmal ein Niedrigwasserfluss. Der Rhein hat das Dreifache an Wassermenge, und selbst bei Niedrigwasser sind es immer noch 2 Meter. Die Wasserstände an der Elbe sind auch nicht richtig vorhersehbar und berechenbar. Da haben wir dann das Problem für die Logistiker. Wenn man nämlich einen Fluss wählt, dann für eine sichere Logistik. Wenn man diese nicht planen kann, ist das das K.-o.-Kriterium für jeden Logistiker. Das erklärt, warum dieser Gütertransport immer weiter zurückgeht.

Das Bundesverkehrsministerium sagt seit 2013, dass wir mehr als 1,20 Meter bis maximal 1,30 Meter an 345 Tagen im Jahr nicht gewährleisten können. Es wäre doch schön, wenn wir das auch gemeinsam in Sachsen einmal festlegen könnten. Denn es gibt schlichtweg dort keinen Bedarf für mehr Ausbau. Man muss sich vergegenwärtigen, dass die Nachfrage immer weiter zurückgeht. Wo kommen denn überhaupt diese Zahlen mit den 1,60 Meter her? Diese hat man sich nämlich einmal Anfang der Neunzigerjahre ausgedacht. Dafür hat man sich die Zeit der 1970er bis 1980er Jahre genau angesehen. Das waren aber Zeiten eines extremen Wasserhochstandes an der Elbe, und es war insbesondere die Zeit, als man aus den ganzen Tagebauen ringsherum massiv Grundwasser dorthin zugeführt hat. Das ist aber seit Anfang der Neunzigerjahre in dem Umfang nicht mehr der Fall, und die Wassermenge ist seitdem um circa 10 % zurückgegangen. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen, und das wird auch nie wieder mehr werden, wie auch der Bund schon lange eingesehen hat.

Man muss auch einsehen, dass es für die Elbe als Wasserstraße in dem ganzen Umfeld überhaupt keinen wirtschaftlichen Bedarf mehr gibt, denn klassischer Flusstransport ist Massegüterverkehr. Das hat man am Rhein,

an der Donau, am Neckar, überall, aber nicht an der Elbe. Da gibt es nicht die Unternehmen, die diesen Flusstransport brauchen.

Man kann auch sehen, was dort logistisch passiert. Der Freistaat Sachsen ist ja stolzer Eigentümer der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH, die jährlich regelmäßig einen circa sechsstelligen Verlust erwirtschaftet. An diesen sächsischen Häfen, die eigentlich Logistikzentren sind, gab es im letzten Jahr aktuell nur noch 8 % Umladungen auf das Schiff. Das ist ein Witz. Nur 8 % unserer Häfen beschäftigen sich überhaupt mit Schifffahrt. Der Rest sind Lkw und Schiene, Tendenz fallend, denn etwa 2007 waren es immerhin noch 17 %.

Bitte zum Ende kommen.

Ich habe ja noch eine zweite Runde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Hippold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Günther, ich glaube, dass Sie sich nicht richtig informiert haben. Die Elbe ist schon im 19. Jahrhundert bewirtschaftet und erhalten worden. Bismarck hat selbst an der Elbe als Deichgraf gearbeitet. Das zeigt, dass diese Veränderung, die in den letzten Jahrhunderten an der Elbe stattgefunden hat, wenn ich auf Ihren Antrag eingehe, nicht so ist, wie Sie sagen, weil die naturschutzfachliche Bedeutung der Elbe, die derzeit besteht und die Sie gerade in Ihrem Redebeitrag angeführt haben, trotz der Unterhaltung entstand. Damit kann ich schon die meisten Argumente, die Sie gebracht haben, widerlegen. Ich habe mir Ihren Antrag einmal angesehen.

(Wolfram Günther, GRÜNE: Das ist schön!)

Man kann Ihnen nicht fehlende Hartnäckigkeit vorwerfen. Ich hatte eigentlich gedacht, dass es trotz besseren Wissens ist. Aber Sie haben mich mit Ihrem Redebeitrag eigentlich vom Gegenteil überzeugt. Das bessere Wissen ist wahrscheinlich wirklich nicht vorhanden.

Sehen Sie sich einmal die 4. und 5. Legislaturperiode an. In der 4. Legislaturperiode gab es einen Antrag von CDU und damals noch SPD, wie es ja heute auch wieder ist, mit dem klaren Bekenntnis, keine Staustufen zu unterstützen. Insgesamt im Landtag sind dazu trotzdem zwölf Kleine Anfragen zu genau diesem Thema gestellt worden, davon neun von Ihnen, von den GRÜNEN.

In der 5. Legislaturperiode ist ein Antrag, natürlich in dem Fall von CDU und FDP gemeinsam, eingereicht worden, wiederum mit dem klaren Bekenntnis, gegen Staustufen an der Elbe zu sein. Sie haben vier Kleine Anfragen zu genau demselben Thema gestellt. Darüber hinaus haben wir in den vergangenen Legislaturperioden in unterschiedlichen Debatten zu Anträgen, selbstverständlich

auch in aktuellen Debatten und Regierungserklärungen, meist das Thema Hochwasser betreffend, wie Sie sicherlich wissen, die Bekenntnisse gegen den Ausbau der Elbe und den Bau von Staustufen erneuert und betont, dass Ausbau – das ist meines Erachtens der entscheidende Punkt – nicht gleich Unterhaltung ist, dies aber notwendig ist, um die Schiffbarkeit der Elbe zu gewährleisten. Aber das hält Sie offensichtlich nicht von solchen Anträgen, wie hier vorliegend, ab.

Ich möchte einmal zu dem Antrag an sich kommen. Grundsätzlich muss man sagen, dass man, wenn man Realpolitiker ist, solche Anträge eigentlich nicht ernst nehmen kann. Der vorgelegte Antrag ist einfach aus meiner Sicht nur peinlich, und er ist es nicht wert, darüber zu sprechen. Aber um der Sache willen möchte ich doch einige Sätze dazu sagen. Einerseits, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, muss sich die Koalition nicht von der Opposition auf die Umsetzung von Inhalten unseres eigenen Koalitionsvertrages hinweisen lassen. Dieser Koalitionsvertrag ist Grundlage unseres Handelns und im Grundsatz nicht verhandelbar. Deshalb müssen wir von niemandem in diesem Hohen Haus darauf aufmerksam gemacht werden, was im Vertrag steht – das wissen wir nämlich selbst –, geschweige denn aufgefordert werden, uns dazu zu bekennen.

Andererseits versuchen Sie in Ihrem Antrag, den Anschein zu erwecken, dass unsere tschechischen Nachbarn das EU-Recht, in dem Fall ganz konkret die Wasserrahmenrichtlinie und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, nicht einhalten. Tschechien ist ein Rechtsstaat. Wir gehen daher uneingeschränkt davon aus, dass sowohl europäisches wie auch nationales Recht eingehalten werden.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Die Bundesrepublik Deutschland ist auch ein Rechtsstaat, auch wenn europarechtswidrig die Maut kommt!)

Die Pkw-Maut hat aber damit nichts zu tun, Herr Lippmann.

Dazu bedarf es keiner Initiative oder Belehrung Sachsens. Ich würde das sogar als Affront gegenüber unserem Nachbarland bezeichnen und möchte die GRÜNEN aus diesem Grunde davor warnen, andere Staaten über ihre Rechtsstaatlichkeit bzw. ihre Gesetzestreue zu belehren. Nichts anderes ist nämlich diese unsägliche Forderung, die man in Punkt 2 Ihres Antrages nachlesen kann.

Schließlich ist und bleibt die Elbe auch in Zukunft ein wichtiger Verkehrsträger. Daran können auch Ihre gebetsmühlenartig vorgetragenen Widersprüche nichts

ändern. Das heißt, die Wasserstraße Elbe wird für den Transport von Gütern und im Übrigen auch im Interesse der Ökologie, der Lärmreduzierung und der Effizienz von Transporten benötigt. Das heißt aber auch – das ist das, was ich gerade gemeint habe –, dass wasserbauliche Maßnahmen zur Unterhaltung vorgenommen werden müssen. Damit soll der ursprüngliche Gewässerzustand von vor 2002 wiederhergestellt werden. Grundlage dafür

ist das Bund-Länder-Konzept zur Wiederherstellung der Elbe von 2005, das im Mai 2013 – Sie haben ja selbst darauf abgestellt – noch einmal bestätigt wurde.

Grundsatz muss es sein, die Elbe an möglichst vielen Tagen im Jahr – natürlich nicht an allen, weil es eben witterungsabhängig ist – für den Transport von Gütern zu nutzen. Derzeit entsprechen aber die vorhandenen Fahrrinnentiefenverhältnisse nicht diesem angestrebten Ziel, welches nicht nur im Landesverkehrswegeplan verankert ist. Dabei gilt es zu betonen, dass die erforderlichen wasserbaulichen Maßnahmen die Elbe weder in Richtung eines Kanals verändern werden, wie Sie gerade versucht haben herüberzubringen, noch werden diese Maßnahmen negative Auswirkungen auf die geschützten Auwälder und Auwaldreste haben. Hinzu kommt, dass gerade in Sachsen aufgrund der natürlichen Gegebenheiten, die Sie gerade schön in Ihrem Redebeitrag beschrieben haben, kaum größere Unterhaltungsmaßnahmen nötig sind.

Auf der Grundlage des vorliegenden Fachkonzeptes aus dem Jahr 2005 wurden klare Prämissen gesetzt und Maßnahmen festgeschrieben, die unter Erhaltung der einzigartigen Flusslandschaft die Schiffbarkeit der Elbe sicherstellen und auch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen beitragen.

Allein die Tatsache, dass sich vor 2002 – die nun wieder angestrebten Wassertiefen waren nämlich damals schon vorhanden – diese geschützten Gebiete entwickeln konnten, zeigt, dass das Horrorszenario, das Sie hier an die Wand gemalt haben, aus der Welt der Fantasie stammt. Hier gilt es noch einmal zu betonen, dass die Bundesregierung sich das Ziel gesetzt hat, das Verkehrssystem Schifffahrt bzw. die Wasserstraße zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere zur Entlastung der Straße weiter zu stärken. Um die Umweltfreundlichkeit der Binnenschifffahrt weiter zu erhöhen, wird eine Modernisierung der Binnenschifffahrtsflotte zur Emissionsminimierung angestrebt.

Insgesamt sind die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und konkurrenzfähige Schifffahrt bei gleichzeitiger Erfüllung der Anforderungen aus der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu gewährleisten und die positiven Umwelteffekte des Verkehrssystems zu stärken.

Meine Fraktion, meine Damen und Herren – und ich denke, das kann ich auch für unseren Koalitionspartner sagen –, betrachtet im Gegensatz zu Ihnen von den GRÜNEN immer beide Seiten einer Medaille. Deshalb ist aus unserer Sicht die gleichrangige Betrachtung der erforderlichen Maßnahmen entscheidend, auf der einen Seite die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der verkehrlichen Nutzung und auf der anderen Seite die notwendigen Anforderungen an die Gewässer, den Auen- und Naturschutz und nicht zuletzt auch den Bodenschutz.

Der Verkehrsweg soll mit möglichst geringem Aufwand unter Ausschluss des Baus von Staustufen in der Elbe stabile und zuverlässige Bedingungen für die Schifffahrt gewährleisten. Ein Ausbau zur Verbesserung der Ver

kehrsverhältnisse findet auch zukünftig nicht statt. Flussbauliche Maßnahmen jedoch müssen und werden akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele – vor allen Dingen sinnvollerweise – verbinden.

Genau das, Herr Günther, ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie verstehen den Unterschied zwischen Ausbau und Unterhaltung nicht. Das zeigt sich auch an den Pressemitteilungen, die Sie herausgeben. Dort werden die beiden Begriffe regelmäßig – aus meiner Sicht zielgerichtet – verwechselt oder aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt. Ich denke, Sie sollten einmal tief greifend recherchieren und vor allen Dingen daraus lernen. Das fehlt Ihnen im Moment noch. Dann können wir gern darüber weiter diskutieren. Wir werden Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Eine Kurzintervention? – Bitte, Herr Günther.

Gut. Ich möchte dazu anmerken, dass es der Fraktion der GRÜNEN genau darum geht, verschiedene Seiten einer Medaille zu betrachten, nämlich die Wirtschaftlichkeit. Welchen Zweck hat die Elbe als Schifffahrtsstraße? Welcher Aufwand ist damit verbunden? Welche Schäden und welchen Nutzen hat sie? Zahlen zeigen, dass dort faktisch kein Transport stattfindet, der irgendeine Relevanz hat. Gleichzeitig werden aber Jahr für Jahr Millionen dort hineingesteckt. In die Elbe werden jährlich etwa 40 Millionen Euro investiert, allein dafür, dass man die Fahrrinne hat, 5 bis 10 Millionen. Auch in die sächsischen Binnenhäfen wurden in den letzten Jahren über 30 Millionen Euro investiert.

Wir haben – das liegt noch nicht so lange zurück – einen Haushaltstitel in Höhe von 20 Millionen Euro für umweltfreundliche Verkehrsträger geschaffen. Davon soll ein Großteil wohl wieder in die Binnenschifffahrt gehen. Auf der anderen Seite muss ich feststellen, dass das Verkehrsaufkommen dort seit Jahren enorm bis in einen Bereich zurückgeht, der für den Gesamtverkehr statistisch überhaupt nicht mehr relevant ist. Selbst bei den Binnenhäfen haben nur noch 8 % von dem, was sie tun, mit Schifffahrt zu tun. Das sind jetzt nicht die Hauptlogistikzentren. Man braucht die nicht.

Zur Verdeutlichung einige Zahlen: Wo kann man es hinverlagern? Natürlich auf die Schiene. Täglich fahren zwischen Hamburg und Sachsen zehn Containerzüge. Die Menge, die auf dem Schiff transportiert wird – wenn überhaupt was transportiert wird – ist maximal ein Zug mehr. Das sind die Relationen. Dann kann man gut dort investieren und vielleicht einmal etwas für den Lärmschutz für die Trassenanlieger machen. Man kann es sich aber bei der Elbe sparen, dort Geld hineinzupumpen.

Das heißt nicht, dass man jemandem verbietet, dort mit einem Schiff zu fahren. Aber wir können es uns nicht leisten, ohne einen nennenswerten volkswirtschaftlichen Vorteil dort einen Haufen Steuergeld zu versenken. Das ist alles, worum es uns geht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Hippold, wollen Sie darauf reagieren? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich jetzt die Fraktion DIE LINKE auf. Frau Dr. Pinka, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich am Anfang, Herr Günther, dass wir – und wenn es ein rein symbolischer Akt ist – Ihrem Antrag zustimmen werden.