Protokoll der Sitzung vom 08.10.2015

(Zuruf der Abg. Dr. Frauke Petry, AfD)

Sie haben es nur angesprochen! Ich will Ihre Vorschläge dazu hören!

(Zuruf von der AfD)

Ferner denke ich dabei an die familiären und die technischen Voraussetzungen oder an die Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie haben das nur angetippt.

(Zuruf der Abg. Dr. Frauke Petry, AfD)

Warum wollen wir hier darüber debattieren, wenn Sie keine Vorschläge bringen?

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Ich will nur darauf hinweisen, dass sich die AfD-Fraktion in der schriftlichen Begründung fast ausschließlich davon leiten lässt, dass mit Telearbeit enorme Kosteneinsparungen erreicht werden.

(Dr. Frauke Petry, AfD: Sie müssen richtig lesen und richtig zuhören!)

Wenn die Antragsteller wenigstens in Auswertung des Pilotprojektes herausgefunden hätten, dass Telearbeit nicht dazu führt, dass Arbeitsplätze in der Behörde ersatzlos wegfallen, sondern auch die Beschäftigten zu Präsenz

zeiten in der Dienststelle anwesend sein müssen. Das ist genau Bestandteil dieser Dienstvereinbarung.

Diese Dienstvereinbarung wird im Übrigen zurzeit in der Überarbeitungsphase zwischen dem Ministerium und dem Hauptpersonalrat aktualisiert.

Einer der Hauptgründe für die Pilotierung im Jahr 2012 war die Klärung der Frage – nur darum ging es –, ob bei der Einführung von Telearbeit in den sächsischen Finanzämtern das Steuergeheimnis sichergestellt sei. Im Abschlussbericht des Finanzministeriums gibt es dazu eine klare Aussage: „Ja, wenn es in den von mir genannten Bereichen auch vernünftige Regelungen dazu gibt, um das abzusichern.“ – Das ist die Aussage dazu.

Das ist aber eine schwierige Materie, die man nicht einfach so per Landtagsbeschluss forcieren kann. Wenn ich – nur um ein Beispiel zu nennen – an das Thema ITSicherheit und den Datenschutz denke, dann möchte ich dazu auf den 6. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten verweisen.

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Dieser hat auch in der bundesweiten Debatte dazu beigetragen und die Frage gestellt, ob denn solche sensiblen Daten wie Personal-, Steuer- oder Patientendaten überhaupt für Telearbeit geeignet seien. Das streift sozusagen diese Materie.

Frau Dr. Petry – wir sind beide Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss –, ich will gern darauf hinweisen, dass die Einführung von Telearbeit den Ministerien nicht Geld spart, sondern zuerst einmal Geld kostet. Ich würde der AfD-Fraktion noch einmal empfehlen, in den aktuellen Haushaltsplan zu schauen. Dort finden Sie die finanzielle Untersetzung dieses Projektes, welches Sie beantragt haben, im Bereich des Finanzministeriums für das Jahr 2015 mit 5 % ausgewiesener Telearbeit und für das Jahr 2016 mit 3 % ausgewiesener Telearbeit, die hinzukommen soll, wenn es gelingt.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass diese Mittel bisher nicht ausgeschöpft wurden. Einige Gründe dafür habe ich angesprochen.

Übrigens ist Telearbeit entgegen der Vermutung in der Antragsbegründung in vielen öffentlichen Verwaltungen bereits heute in der Umsetzung. Auch in der Wirtschaft braucht es nicht die Empfehlung des Landtags dafür. Das wäre auch wegen der konkreten Unterschiedlichkeit der Aufgaben – ich habe ausgeführt, wofür das Projekt war – nicht zielführend.

Zur Einführung von Telearbeit bedarf es einer entsprechenden Dienstvereinbarung – das hat mein Kollege auch schon angesprochen – zwischen Arbeitgeber und den zuständigen Mitbestimmungsgremien der Beschäftigten. Das ist die Voraussetzung für Telearbeit. Alternativ kann das auch in einem Tarifvertrag geregelt werden. Auch das gibt es schon. Ich will nur beispielhaft auf den Tarifvertrag zwischen der Telekom und ver.di zur Einrichtung von

Telearbeitsplätzen verweisen. Auch das gibt es schon als zweite Alternative.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Mit dem vorgelegten Antrag „Mehr Telearbeitsplätze in der Sächsischen Verwaltung“ will sich die AfDFraktion zum Vorreiter der Modernisierung des öffentlichen Dienstes aufschwingen.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Was?)

Zu beweisen, dass dem nicht so ist, hätte es dieses Antrages nicht bedurft. Wenn sich aber die AfD-Fraktion gern selbst entzaubern wollte, dann ist ihr das mit diesem Antrag hervorragend gelungen.

(Beifall der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Von meiner Seite kann ich Ihnen dazu nur herzlichen Glückwunsch sagen!

(Zuruf von der AfD: Danke schön!)

Ich sage Ihnen auch: Meine Fraktion lehnt solche Anträge auf derartigem Niveau jederzeit ab.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Nun die SPD-Fraktion, Herr Abg. Pallas. Bitte sehr, Herr Pallas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am Ende der Begründung zu diesem Antrag heißt es, dass damit der Wille angestoßen werden soll, Telearbeit in der sächsischen Verwaltung in verstärkter Form zum Einsatz zu bringen. Das suggeriert, es gebe diesen Willen nicht. Dass dem nicht so ist, hat Frau Petry schon mit ihren einbringenden Worten dokumentiert, indem Sie tatsächlich richtig aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zitiert hat.

(Uwe Wurlitzer, AfD: Wunderbar!)

Natürlich befürworten die Koalitionsfraktionen die Weiterentwicklung von Telearbeit, denn sie kann eine von unterschiedlichen Maßnahmen sein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber als eigentlich größeres Ziel eine gute Balance zwischen Arbeit und Leben in all den betroffenen Lebenslagen zu ermöglichen. Daher war es uns wichtig, dies neben anderen Möglichkeiten, wie Modellen von Arbeitszeitkonten, Zeitansparmodellen und anderem, im Koalitionsvertrag zu verankern.

Aber kommen wir zu Ihren konkreten Vorschlägen. Das Problem an dem Antrag ist nicht dessen generelle Zielsetzung, die wir unterstützen, sondern es geht um den vorgeschlagenen Weg der AfD-Fraktion. Sie wollen eine Vielzahl von Pilotprojekten parallel durchführen, und zwar in allen Ressorts der Sächsischen Staatsregierung, vom federführenden Innenministerium angefangen über einzelne Ministerien. Anschließend sollen dann all die Pilotprojekte, die einzeln gelaufen sind, getrennt evaluiert

werden, um dann doch gemeinsame Kriterien zu schaffen. Das funktioniert schon in sich irgendwie nicht.

(Dr. Frauke Petry, AfD: Das kommentieren wir nicht!)

Um es kurz zu machen: Ich halte diesen Weg nicht für sinnvoll und möchte es aber noch kurz begründen, warum das so ist. Gelinde gesagt, halte ich es in Anbetracht dessen, in welchem Grad unsere Verwaltung derzeit mit vielen wichtigen Aufgaben ausgelastet ist, für schwierig, eine solche Pilotprojektlawine loszutreten. Oder um es im Bild auszudrücken: Viele Piloten machen noch keinen guten Flug und bringen uns auch nicht zwingend ans gewünschte Ziel. Dafür braucht man auch das richtige Flugzeug. Ob das Ihr Antrag ist, das will ich anzweifeln.

Um das Bild noch klarer zu machen: Wir sind uns im Ziel einig, aber es wird nicht in allen Bereichen der sächsischen Verwaltung gleich oft infrage kommen, da die konkreten Tätigkeiten der Bediensteten einfach zu unterschiedlich sind.

Herr Kollege Hartmann hat darauf schon richtigerweise hingewiesen. Deshalb wird es auch von vornherein schwierig sein, ressortübergreifende Kriterien festzulegen – sondern das kann nur im jeweiligen Ressort mit den jeweiligen Bedingungen und dem jeweiligen Personal festgelegt werden.

Zum einen kann bereits von dem von Ihnen erwähnten Pilotprojekt des Finanzministeriums einiges mitgenommen werden. Dazu ist bereits ausgeführt worden. Zum anderen wäre es sinnvoll, bevor man eine solche Lawine lostritt, geeignete Ressorts mit gleich gelagerten Situationen von Synergieeffekten bei der Ausgestaltung der Telearbeit profitieren zu lassen. Solche Erwägungen sollten den einzelnen Ressorts unter Einbeziehung des Innenministeriums offenstehen. – So weit, so gut.

Wichtig ist eine tatkräftige Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen, mithin den potenziellen Nutzern von Telearbeit.

Es gibt ein weiteres Problem: Wenn man alle Piloten parallel startet, dann hat es den zusätzlichen Nachteil, dass kein Ressort einen Nutzen daraus ziehen kann, welche Erfahrungen in den jeweils anderen Ressorts mit dem Pilotprojekt gemacht wurden. Jenseits der anderen inhaltlichen Erwägung ist es einfach ein praktisches Problem, das mit Ihrem Antrag zusätzlich aufgeworfen wird und uns nicht zum Ziel führt.

Das erwähnte Pilotprojekt im Finanzministerium zeigt, dass sich etwas tut. Ich bin mir sicher, dass der Herr Staatsminister Ulbig zum aktuellen Stand und den realen Bemühungen für eine bessere Balance zwischen Arbeit und Leben in der Staatsverwaltung noch näher ausführen wird.

Unterm Strich muss ich sagen, dass die Überschrift des Antrages und damit das Ziel noch zustimmungsfähig ist, der Rest leider nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und des Abg. Lothar Bienst, CDU)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Lippmann. Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte AfD, nach Russland-Embargo, Linksextremismus und der üblichen Stimmungsmache gegen Asylbewerber

(Gelächter bei der AfD)

nun also Telearbeitsplätze in der sächsischen Verwaltung. Herzlichen Glückwunsch!