durch die sächsische Polizei erreichen – kurzfristige Personalentlastung durch eine entsprechende Institution –, deshalb die Wiedereinführung des sächsischen Wachpolizeidienstes mit einer dreimonatigen Ausbildung, einer sich daran anschließenden zweijährigen Verwendung und der Möglichkeit, nach dieser Verwendung bei fachlicher Eignung und Befähigung auch in die verkürzte Ausbildung der sächsischen Polizei übernommen zu werden.
Deshalb war es uns wichtig, im Kern auch die Einstellungsvoraussetzungen für Polizeibeamte des Freistaates Sachsen zur Grundlage zu nehmen, ohne daraus ein Ausschlusskriterium zu formulieren,
da wir im Grundsatz die Übernahme in den sächsischen Polizeidienst ermöglichen wollen. Das begründet aus unserer Sicht auch die Eingruppierung in die Stufe E 6 – aber eben befristet mit einer Übernahmeoption.
Bei der sächsischen Wachpolizei, die aus unserer Sicht nur insbesondere bei Personenbewachungs- und sonstigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit einem Polizeivollzugsbeamten tätig werden soll, bedarf es sehr kurzfristig auch der Erhöhung des Einstellungskorridors der Polizei im Jahre 2016, da die eine Maßnahme nicht losgelöst von der anderen zu sehen ist.
Insoweit haben wir heute über die Schaffung der sächsischen Wachpolizei mit 550 Stellen zu befinden. Wir
halten das für eine mögliche und in der jetzigen Situation auch sinnvolle Maßnahme, kurzfristig zur Entlastung in der personellen Belastung der sächsischen Polizei beizutragen, und laden Sie alle ein, diesen Gesetzentwurf heute gemeinsam mit uns zu beschließen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf zur befristeten Wiedereinführung einer Wachpolizei in Sachsen eingebracht. Heute haben wir die abschließende Debatte hier im Plenum und wollen beschließen. Wir werden im Laufe der Debatte sicher von der Opposition hören, warum dieses Instrument angeblich nicht notwendig oder auch schlecht ist. Ich möchte Ihnen hingegen begründen, warum die Einführung der Wachpolizei in der derzeitigen Situation eben doch notwendig ist. Dazu würde ich es gern in einen größeren Kontext einbetten.
Ob in den Polizeirevieren, den Fachdiensten der Schutzpolizei, bei der Kriminal- oder der Verkehrspolizei, in den Einheiten der Bereitschaftspolizei oder in den Verwaltungsbereichen und –stäben der Dienststellen: Die meisten Kolleginnen und Kollegen sind motiviert und wollen ihre Arbeit gut machen. Das war vor dem Jahr 2006 so, also bevor die Beschlüsse zum Stellenabbau getroffen wurden, das war bis zur Reform „Polizei 2020“ der Fall, mit der die weitergehenden Stellenabbaupläne der letzten Regierung ermöglicht werden sollten, und es ist zum Glück auch noch jetzt der Fall.
Dabei habe ich selbst in den letzten Jahren am eigenen Leib gespürt, wie sich der Stellenabbau schleichend bemerkbar machte. Insbesondere nach der Reform „Polizei 2020“ stieg die Belastung kontinuierlich an und die Motivation einiger Kolleginnen und Kollegen hat teilweise stark gelitten. Was war der Fehler?
Von Anfang an waren es finanzielle Gründe, die für den Stellenabbau herangezogen wurden, nie waren es polizeifachliche. Eine Aufgabenkritik oder eine Aufgabenorientierung bei der Personalplanung hat es damals nicht gegeben. Diesen Fehler hat die Regierungskoalition aus CDU und SPD vom Grunde her korrigiert, indem wir die Fachkommission Polizei mit der aufgabenorientierten Ermittlung des Stellenbedarfs beauftragt haben. Die Kommission hat am vergangenen Montag ihre Ergebnisse präsentiert und den Stellenmehrbedarf von 1 000 Stellen zum Stand von jetzt ermittelt.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Bericht ist der Stellenabbau bei der Polizei ein für allemal Geschichte.
Wir haben es jetzt schwarz auf weiß, dass das damalige Herangehen durchaus als Fehler bezeichnet werden kann. Nun wird es darum gehen, diesen Fehler schnell zu beheben.
Ungeachtet der Tatsache, dass sich der Landtag noch intensiv mit den Empfehlungen der Fachkommission befassen muss, möchte ich meine Freude zum Ausdruck bringen, dass sich die CDU-Fraktion offensichtlich für erste Schritte noch im nächsten Jahr ausspricht; wir haben es eben von Christian Hartmann gehört.
Liebe Kollegen der CDU-Fraktion! Wir stehen eher gestern als erst heute an Ihrer Seite. Aber ich glaube, dass der Ball jetzt eher auf der Seite der Staatsregierung liegt, und appelliere deshalb an die Herren Innenminister und Finanzminister: Sorgen Sie bitte dafür, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht nur faktisch durch den Bericht der Fachkommission außer Kraft ist, sondern sorgen Sie bitte dafür, dass er auch tatsächlich außer Vollzug gesetzt werden kann. Machen Sie uns bitte schnell tragfähige Vorschläge, wie wir den Einstellungskorridor bereits im nächsten Jahr auf die 550 Stellen anheben können.
Zurück zur aktuellen Situation und zur Wachpolizei. Seit einem Jahr hat sich, bedingt durch die gesellschaftliche Entwicklung und das Flüchtlingsthema, die Arbeitsbelastung bei der Polizei geradezu potenziert. Das betrifft nicht nur die Bereitschaftspolizei, die wegen des wachsenden Versammlungsgeschehens im gesamten Freistaat und der gleichbleibenden Einsatzanlässe rund um Großveranstaltungen seit gefühlt einem Jahr nicht mehr aus den Stiefeln kommen. Nein, die akute Belastung betrifft alle Bereiche der Polizei. Radikalisierungstendenzen und mit ihr der Anstieg politisch motivierter Kriminalität sind genauso im gesamten Land verbreitet wie die Einsatzanlässe rund um Unterkünfte von Asylsuchenden – um es mal auf zwei Kernthemen „einzudampfen“.
Die Belastung ist so groß, dass wir jetzt handeln müssen. Selbst eine Erhöhung der Einstellungszahlen in 2016 auf 550 wird erst ab dem Jahr 2019 eine wirkliche Entlastung bringen können, weil die Ausbildung im mittleren Dienst nun einmal zweieinhalb Jahre und im gehobenen Dienst drei Jahre dauert. Wir brauchen also praktikable Möglichkeiten, die Polizei im Augenblick wirksam zu entlasten.
Wir als SPD-Fraktion, aber auch innerhalb der Koalition, haben verschiedene Alternativen geprüft und uns damit eine Weile beschäftigt, wie etwa die Herausschiebung des Pensionseintritts um zwei Jahre. Das haben die Koalitionsfraktionen bereits im Haushalt gemacht. Allerdings müssen wir jetzt durchaus ernüchtert feststellen, dass wir dadurch allenfalls eine Anzahl von Beamten im zweistelligen Bereich als zusätzliche Arbeitskräfte halten können.
Auch die Verkürzung der regulären Ausbildung ist im Gespräch. Das hat meiner Ansicht nach den Nachteil, dass wir Abstriche bei der Qualität machen müssen, die im Rahmen der regulären Ausbildung für den Polizeidienst durchaus gravierendere Folgen haben könnten. Es war im Gespräch, ob man nicht sozusagen aus dem Stand irgendwo Polizeibeamte anwerben könnte, die man quasi
fertig ausgebildet im Freistaat Sachsen anstellen oder verbeamten kann. Dabei ist es allerding so, dass es zum einen ein Abkommen zwischen den Ländern und dem Bund gibt, dass man sich nicht gegenseitig Polizeibeamte abwirbt, und man muss auch nüchtern feststellen: Die Problematik, vor der wir in Sachsen stehen, ist doch ein bundesweites Problem mit dem großen Stellenbedarf und auch der Schaffung neuer Stellen im Bereich der Polizei. Es gibt einfach nicht den Markt an arbeitssuchenden Polizeibeamten, bei dem man sich einfach mal so bedienen kann.
Am Ende sind wir zu der Feststellung gelangt, dass es im Augenblick zur Einführung der Wachpolizei keine geeignete Alternative gibt. Kurzum: Die Wachpolizei ist fachlich sicherlich kein perfektes Instrument. Sie ist aber notwendig, um die Belastungen für die Polizeibeschäftigten zu reduzieren. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, weiteren Polizeinachwuchs neben den normalen Einstellungen zu erschließen. Das erreichen wir, indem geeignete Wachpolizisten nach mindestens einem Jahr Dienst in eine verkürzte Ausbildung für den regulären Polizeidienst wechseln können.
Aus allen diesen Gründen werbe auch ich erneut um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Helfen Sie bitte mit, unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten effektiv zu entlasten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs der Debatte, auch wenn Sie sagen mögen, es nütze nichts, über Vergangenes zu klagen, dennoch darauf aufmerksam machen – und Sie haben es im Grunde schon eingestanden –, dass der personelle Notstand bei der Polizei durchaus hausgemacht ist und nicht erst mit dem deutlich angewachsenen Demonstrationsgeschehen, Fußballspielen und Ähnlichen zu tun hat.
Es gab schon lange Zeit vorher mahnende und stark insistierende Worte, die die heutige Istsituation in prophetischer Weise vorhergesagt hatten. So sagte Hagen Husgen, Chef der GdP Sachsen, im Jahr 2010 – Sie gestatten mir, das aus dem „Neuen Deutschland online“ zu zitieren, weil ich es dort gefunden habe; das ist nicht jedermanns Lektüre, das weiß ich, aber durchaus ratsam: „Folge der Unterbesetzung ist eine ständige Überbelastung, die krank macht. Jeden Tag fehlten in Sachsens Polizeiapparat 1 500 Beamte wegen Krankheit, sagte Hagen Husgen und merkt salopp an: ‚Burn-out lässt grüßen!‘ Solle sich diese Situation sich nicht noch verschärfen, müsse das Konzept zum Polizeiumbau überarbeitet werden.“ – Wie gesagt, das Zitat ist von 2010.
Damals hatten wir – über den Daumen gepeilt – noch circa 1 500 Polizeibedienstete mehr im Freistaat Sachsen.
Im Ergebnis des Polizeiumbaus und des personellen Stellenabbaus ist die sächsische Polizei komplett überbelastet und hetzt buchstäblich – Kollege Pallas, darin gebe ich Ihnen absolut recht – von einem Einsatz zum nächsten.
Täglich bleiben dabei wichtige Aufgaben liegen. Das alles verdeutlicht sich am Anstieg der offenen Vorgänge, die innerhalb nicht mal eines Jahres um 38 % angewachsen sind oder bei den Mehrarbeitsstunden, die nicht mehr abgebaut werden können und sich mittlerweile auf rund 114 000 auftürmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einmal zur Verdeutlichung: Die Zunahme von Demonstrationen, Auseinandersetzungen bei Fußballspielen und die Einsätze rund um Asylunterkünfte sind nicht die Ursache für den Polizeinotstand; sie lassen diesen allerdings deutlicher und eher zutage treten, als es sonst passiert wäre. Auch ohne diese spezielle Situation wären wir mit der vollständigen Umsetzung des geplanten Personalabbaus von knapp 2 500, 2 600 Beschäftigen in dasselbe Dilemma gekommen.
Stellen Sie sich vor – anders, als Kollege Pallas es uns jetzt sagen möchte und es auch gesagt hat –; nein, dieser Stellenabbau ist eben noch nicht gestoppt. Er ist nicht gestoppt und schon gar nicht mit dem am Montag übergebenen Bericht. Die Fachkommission stoppt nämlich keinen Personalabbau, und die Fachkommission stoppt auch keinen Stellenabbau. Das können Sie gemeinsam mit uns hier in diesem Haus so, wie Sie es morgen vorhaben, 350 Stellen für die Wachpolizei mit dem Haushalts- und Finanzausschuss in den Haushalt einzustellen. Genauso hätten Sie es vermocht, den Stellenabbau tatsächlich zu stoppen.
Herr Staatsminister, das ist unehrliche Politik, die hier getrieben wird: Gegenüber der Kamera zu äußern, wir haben gestoppt und wir machen nicht weiter, aber die haushalterische Umsetzung, die haushalterische Grundlage wird nicht gelegt – das ist unsauber und unfair gegenüber der Öffentlichkeit.
Meine Damen und Herren, in der Konsequenz und zwei Tage nach der Übergabe des Evaluierungsberichts der Polizeifachkommission liegt eben heute kein Gesetz vor, das die kw-Stellen aufheben würde und eine Ausweitung des Einstellungskorridors auf den Tisch legt.
Die Koalitionsfraktionen versuchen, die Notlage mit der Einführung einer sogenannten Wachpolizei auszusitzen. Bei der Wachpolizei handelt es sich um deutlich schlechter bezahlte und befristet angestellte Personen, die circa E 6, Stufe 1, 1 450 Euro im Monat netto, bekommen; die gerade einmal zwölf Wochen ausgebildet werden und die „nur“ Fesseln und Reizstoffe sowie als Waffen „nur“ Schlagstock und Pistole gemäß § 4 Sächsisches Wachdienstgesetz, das Sie heute beschließen wollen, zur Verfügung haben. Dies sind alles Umstände, die nicht geeignet erscheinen, zukünftige Wachpolizisten im hochsensiblen Bereich der Sicherung von Asylunterkünften beispielsweise einzusetzen.
Darüber hinaus scheint die Zahl der geplanten 550 Wachpolizisten auch noch nicht einmal ausreichend zu sein, um die vorgesehenen 23 Erstaufnahmeeinrichtungen abzusichern. Wie Erik Berger, Vorsitzender des Polizeihauptpersonalrates beim Sächsischen Staatsministerium des Innern, bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetz darlegte, benötigte man hierfür mindestens 642 Wachpolizisten. Jetzt will ich nicht unbedingt dem Instrumentarium das Wort reden, aber nach den Auskünften aus der Anhörung scheint es inkonsistent zu sein. Also wird noch massiv dazu gespart.
Dazu passt auch der Umstand, dass es noch nicht einmal genügend Uniformen und Pistolen für die Wachpolizisten gibt. So müssen diese mit den ausgemusterten Altbeständen der regulären Polizei vorliebnehmen.
Auch verfassungsrechtlich ist das Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst hochgradig bedenklich. Ich erinnere an die Stellungnahme von Thomas Giesen, Anhörungsprotokoll im Anhang nachlesbar. Ich darf zitieren: „Die Verfassung des Freistaates Sachsen bindet die Gesetzgebung und die Verwaltung an ihre Grundsätze als unmittelbar geltendes Recht, Artikel 36: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch besondere Organe der vollziehenden Gewalt ausgeübt. Artikel 3 Abs. 1: Die staatliche Exekutive hat folglich das Gewaltmonopol. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Artikel 91: Das ist das Beamtenprivileg.“
Mit dem Wachpolizeidienstgesetz werden nicht verbeamteteten Personen die Befugnisse gegeben, unter Einsatz von Waffen in das Recht der körperlichen Unversehrtheit einzugreifen. Aufgrund der Eingriffstiefe in die Grundrechte sollte dies nur verbeamteten Personen zustehen und nicht befristet Angestellten nach zwölfwöchiger Ausbildung.
Ich will es einmal plastisch machen, weshalb ich persönlich nicht nur große Bauchschmerzen bei dieser Frage habe. Nach einer Kurzzeitausbildung von zwölf Wochen wollen Sie, erstens, Wachpolizisten für Personenbewachung, also auch bei Gewahrsamnahme, einsetzen im Beisein von Vollzugsbeamten. Auch das wurde bei der Anhörung zum Gesetz deutlich in Zweifel gezogen. Zweitens aber wollen Sie Wachpolizisten zur Objektbewachung einsetzen – nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich nicht im Beisein eines Vollzugsbeamten, also auch allein.
Jetzt verdeutlichen wir uns, was alles Objektschutz sein kann und in welcher Zeit wir leben; das haben Sie vorhin, Kollege Pallas und Kollege Hartmann, sehr wohl verdeutlicht. Wachpolizisten, die notdürftig ausgebildet wurden, können kaum als gefestigt gelten hinsichtlich eines Deeskalationstrainings oder ähnlicher Ausbildungsbestandteile. Sie stehen in vielleicht bedrohlicher und eskalierender Situation zwischen einem rasenden Mob vorn und einer Erstaufnahmeeinrichtung mit mehreren
Hundert mittlerweile aufgebrachten Flüchtlingen und Asylsuchenden in ihrem Rücken. Der rasende Mob drängt auf die Unterbringungseinrichtung, Böller werden geworfen. Was werden in ihrer hohen Not diese Bediensteten der Wachpolizei mit 1 450 Euro netto wohl tun? Sie werden sich ob der fehlenden Ausbildung nicht erinnern können, wie sie sich in solchen Situationen deeskalierend verhalten sollen. Sie werden wegen der fehlenden Ausbildung kaum bis keine interkulturelle Kompetenz aufgebaut haben können, um mit der angesichts der Bedrohung außerhalb der Unterkunft aufgebrachten Stimmung in ihrem Rücken, also in der Erstaufnahmeeinrichtung, umgehen zu können. Und der rasende Mob rückt näher heran. Was werden diese Wachpolizisten in ihrer hohen Not tun? Das frage ich Sie.
Wenn die ersten Schüsse aus einer Dienstwaffe eines Wachpolizisten abgefeuert wurden und nicht nur dieser Wachpolizist in erhebliche juristische Probleme gerät, dann werden Sie merken, welchen Wahnsinn Sie angesichts der aktuellen und sich weiter verschärfenden Situation in diesem Land heute beschlossen haben.
Die Lage ist anders als 2001. Ging es damals um den Schutz von besonders bedrohten Gebäuden vor einer abstrakten Terrorgefahr nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York, so muss doch jedem auffallen, dass die Gefahr beim Schutz und der Sicherung von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften heute eine andere ist. War damals, 2002 fortfolgende, die Gefahr, dass irgendjemand mit Sprengstoffgürtel, großem Koffer oder Flugzeug das Bundesverwaltungsgericht Leipzig oder das World Trade Center Dresden anzugreifen suchte, so ist die Lage heute etwas anders. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte werden von Menschen aus dem direkten Umfeld angegriffen, um eine Unterbringung von Geflüchteten zu verhindern. Mittlerweile werden auch Leib und Leben dieser Menschen in Not aufs Spiel gesetzt, um die fremdenfeindlichen Ziele zu erreichen. Diese Gefährdung ist nicht mehr abstrakt, sondern tägliche Realität.
Und da hinein wollen Sie nach zwölfwöchiger Schnellbesohlung Wachpolizisten stellen, die Sie mit 1 450 Euro monatlich motivieren wollen?! Sie müssen, offen gestanden, nach meiner Einschätzung nicht mehr wirklich bei Trost sein.
Zudem bleibt fraglich, ob Sie die 550 Wachpolizisten überhaupt bekommen. Geplant ist, diese aus dem Bewerberpool zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst Laufbahngruppe 1 zu nehmen, die bei der diesjährigen Einstellung nicht berücksichtigt wurden oder die die Einstellungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Und Sie glauben allen Ernstes, dass bei der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt diese Bewerber jetzt arbeitslos sind und nur auf einen Brief von der sächsischen Polizei warten?