Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Ich denke, wir sind mit dieser Richtlinie auf einem guten Weg. Letzte Woche wurde sie veröffentlicht. Das hätten Sie inzwischen durchaus wissen können.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wo haben Sie es veröffentlicht? Wo steht das? Auf welcher Internetseite?)

Sie können das über die Seite des SMUL – –

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Da steht es eben gerade nicht! – Zurufe von den LINKEN)

Wie gesagt: Es gibt keinen Grund, diese Debatte um diese Zeit zu führen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass man

plötzlich im Dezember ein Grundstück kauft und völlig überrascht ist, dass man bei dem Haus eine Kleinkläranlage installieren muss, nachdem Sie selbst hier erläutert haben, wie oft schon über diese Dinge diskutiert wurde, wie viele Bürgerinitiativen es gab. Wir haben Möglichkeiten geschaffen, um es verträglich zu gestalten. Jetzt sollten wir den 31.12. als Termin so stehenlassen. Ich denke, für den Übergang ist für die nächsten Jahre Vorsorge getroffen worden. Bei dem Augenmaß der Behörden vor Ort habe ich kein Misstrauen. Ich vertraue unseren Behörden, die das im Interesse der Bürger vollziehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Herr Staatsminister Schmidt sprach gerade für die Staatsregierung. Aber es ist noch lange nicht Schluss. Frau Dr. Pinka, Sie wollen erneut das Wort ergreifen? – Bitte, für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin kurz abgebrochen, weil es einige Sonderlösungen gibt, die wir brauchen. Ich war bei meinem Gimmlitztal und bei den Wasserschutzgebieten. Sie und Ihr Abteilungsleiter, Herr Kraus, kennen dieses Problem ganz genau. Ich fasse es noch einmal kurz zusammen: Dort wollen Menschen eine wasserrechtliche Erlaubnis erlangen, die in einem Trinkwasserschutzgebiet sind. Davon gibt es sehr viele. Es gibt ungefähr tausend Menschen, die versuchen, eine wasserrechtliche Erlaubnis zu bekommen. Diese bekommen sie nicht, weil sie in einer Trinkwasserschutzzone liegen. Sie sollen sich eine abflusslose Grube bauen. Diese abflusslose Grube würde sehr große Mehrkosten hervorrufen, weil nicht alle Zweckverbände – wie zum Beispiel meiner – eine solidarische Abwassersatzung herbeiführen. Das führt – ich kann es nur wiederholen – zu 6 000 Euro pro Jahr für diese Familie.

Wenn wir in einem Schutzgebiet solche Lösungen herbeiführen müssen, brauchen wir etwas, das soldarisch ist. Diese Menschen können nichts dafür, dass sie dem Wassergesetz nicht entsprechen können. Die Nutznießerin ist in diesem Fall die Landestalsperrenverwaltung, aber auch wir alle, weil wir sauberes Trinkwasser haben. Deshalb müssen wir für diese Menschen eine Lösung finden, vielleicht mit einem Soli-Cent. Wir haben auch noch die gehorteten Abwasserabgabenbeiträge. In Summe sind es jetzt 55 Millionen Euro, die im Umwelthaushalt liegen. Damit könnte man vielleicht genau für diese Menschen eine Lösung herbeiführen, die unverschuldet das Wassergesetz nicht einhalten können.

Es gibt im Übrigen auch noch andere. Ich habe gedacht, Sie nennen außer den Totalverweigerern noch welche. Für diese spreche ich nicht. Aber es gibt zum Beispiel welche in ländlichen Gebieten mit Flurneuordnungen. Ich war bei Menschen, die einen Antrag stellen wollen und sich in einem Flurneuordnungsverfahren befinden. Sie besitzen

kein Grundstück, wo sie versickern können. Schwierig. Es gibt Bergbaugebiete, dort kann man nicht versickern. Schwierig. Die bekommen keine wasserrechtliche Erlaubnis. Es gibt sehr viele Probleme, die nicht nur die Totalverweigerer betreffen. Das geht in Summe auch in die Zehntausende. Diese müssen Sie sich noch einmal genau anschauen. Hier müssen wir sehen, dass die Behörden nicht unverhältnismäßig agieren und dass vielleicht nicht jeder selbst etwas entscheidet. Das ist im Ermessensspielraum jeder Behörde unterschiedlich.

(Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt)

Aber die Einzelfälle sieht die eine Behörde so und die andere so. Ich sage Ihnen: In meinem Bereich, Gimmlitztal, ist die Genehmigungsbehörde in einem anderen Landkreis als zum Beispiel die Trinkwasserschutzzonenbehörde. Das ist dann für die Menschen schwierig. Denen müssen Sie helfen! Es tut mir leid.

Wir sollten es uns auch insgesamt mit der Bilanz der Wasserrahmenrichtlinie nicht so einfach machen, wie Sie das hier getan haben. Die Klärung des Abwassers ist, wie gesagt, nicht unser eigentliches Problem. Hier müssen Sie noch einmal etwas an Schärfe zulegen. Das habe ich vorhin gesagt. Auf der Tagung „Gewässerschutz und Landwirtschaft“ war keine Schärfe gegenüber den Landwirten dabei. Genauso, wie Sie das jetzt sagen – 2001 haben Sie die Zielsetzung aufgelegt, dann haben Sie das Gesetz verschärft –, genauso müssen Sie, wenn Sie im Umweltbereich Fairness herbeiführen wollen, mit den Landwirten umgehen. Sie können erst einmal sagen, sie haben eine Frist. Dann werden wir das Wassergesetz für die Landwirte verschärfen usw. Genau dieselbe Vorgehensweise wünsche ich mir.

Ich wollte noch etwas zu bestimmten Dingen sagen, die Sie vorhin nannten. Wie gesagt, ich google schon seit Tagen vergeblich nach dieser Richtlinie. Ich glaube, sie ist immer noch nicht eingestellt.

(Staatsminister Thomas Schmidt: Ich schicke Ihnen den Link zu! Ich habe sie hier!)

Das ist schön, wenn Sie mir den schicken. Die Menschen dort draußen warten darauf. Auch die SAB wartet darauf.

Es gibt auch noch bestimmte andere Ungeklärtheiten. Zu einer meiner Kleinen Anfragen haben Sie mir einmal gesagt, dass Sie erst im August jedes Jahres wissen, wie viele Menschen überhaupt angeschlossen werden. Das wird auch in diesem Jahr so sein. Erst im März werden Sie die Zuarbeiten aus den unteren Wasserbehörden bekommen. Im August haben Sie eine Übersicht, wie viele Menschen noch nicht angeschlossen sind. Sie können nicht wirklich handeln.

Im Übrigen: Meine Kollegen in Thüringen haben zum Beispiel ihre Verordnung geschoben. Sie haben eine Ausnahmeregelung herbeigeführt. Sie haben ihren Anschlussgrad bis 2018 verschoben, weil sie es nicht im Wassergesetz verschärft haben. Sie gehen moderat damit

um. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – ich sagte es vorhin – –

Die Redezeit geht zu Ende, Frau Kollegin.

Bei dem Abwasser sind es nur noch Peanuts. Mein letzter Satz: Ich gehe mit Herrn Heinz Sekt trinken, weil bald Weihnachten ist. Wenn die Gemeinden im Braunkohlegebiet „Schleife“ wegen der Zurücknahme der wasserrechtlichen Erlaubnisse nicht mehr umgesiedelt werden, gehen wir zusammen Sekt trinken.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Frau Dr. Pinka für die Fraktion DIE LINKE. Sie hat die Redezeit wirklich bis zur letzten Sekunde ausgeschöpft.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt sehe ich eine Kurzintervention an Mikrofon 6.

Nein, ich würde gern noch einen kurzen Redebeitrag leisten wollen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Bitte nach vorn!)

Sie haben noch Redezeit für die Fraktion.

Ich kann gern nach vorn gehen, aber ich kann es auch von hier aus machen. Es geht relativ schnell.

Sie können das auch von Mikrofon 6 aus machen. – Sie haben noch fast 20 Minuten.

So viel werde ich nicht brauchen. – Vielen Dank, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Frau Dr. Pinka, da Sie versucht haben, den Eindruck zu erwecken, dass die Richtlinie nicht im Internet steht. Hätten Sie bei Google „Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft“, abgekürzt RLSWW 2016, eingegeben, hätten Sie sofort den entsprechenden Link gefunden, der auf eine Seite des SMUL Sachsen verweist.

(Zurufe von den LINKEN)

Also zukünftig vielleicht die Bitte, Google zu verwenden. – Vielen Dank.

Das war Herr Kollege Hippold, CDU-Fraktion.

(Zurufe von den LINKEN – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Ich habe auf Ihre Homepage geschaut, Herr Minister!)

Wir sind hier in der Landtagssitzung. Das sollte man über die entsprechenden Mechanismen der Geschäftsordnung ausdiskutieren oder zwischen Kolleginnen und Kollegen.

Ich sehe jetzt in dieser 2. Aktuellen Debatte keinen Redebedarf mehr. Die 2. Aktuelle Debatte ist abgeschlos

sen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 2

Ich kehre zurück zum Tagesordnungspunkt 2, Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat. Ich darf Ihnen ein Wahlergebnis bekannt geben. Es ging um die Wahl von Herrn Marco Böhme. Abgegeben wurden 120 Stimmscheine. 42 lauteten auf Ja, 73 auf Nein. Es gab fünf Enthaltungen. Damit ist Herr Marco Böhme als Mitglied im Naturschutzbeirat nicht gewählt.

Gemäß § 104 der Geschäftsordnung ist eine Wiederholung der Wahl mit dem eben geplanten Wahlvorschlag zulässig. Findet der Wahlvorschlag – ich erinnere daran – auch dann nicht die erforderliche Mehrheit, ist eine weitere Wiederholung nur zulässig, wenn vor der zweiten Abstimmung ein hinreichendes Verständigungsverfahren stattgefunden hat. Jetzt sehe ich an Mikrofon 1 eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Scheel, Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Wie sagt man so schön: Nach der Wahl ist vor der Wahl. In diesem Fall beantrage ich für meine Fraktion eine Überlegenspause von 20 Minuten.

Gut. Ich unterbreche die Sitzung für 20 Minuten. Wir finden uns um 12:40 Uhr wieder hier zusammen.

(Unterbrechung von 12:19 bis 12:45 Uhr)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unsere Sitzungsunterbrechung ist vorüber. Ich eröffne die Sitzung wieder. Wir sind nach wie vor im Tagesordnungspunkt 2. – Jetzt sehe ich an Mikrofon 1 eine Wortmeldung. Kollege Scheel, bitte.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht meiner Fraktion darf ich feststellen, dass wir wenig Verständnis dafür haben, dass unser Wahlvorschlag hier keine hinreichende Mehrheit gefunden hat. Aus unserer Sicht spricht alles für unseren Wahlvorschlag und eigentlich nichts dagegen. Da unterschwellig keine hinreichende Verständigung möglich war, möchte ich für meine Fraktion eine Sondersitzung des Präsidiums beantragen. Es liegt natürlich in Ihrem Ermessen, wann diese am heutigen Tag stattfindet, damit wir über die Frage eines weiteren Wahlganges am heutigen Tag entscheiden können.

Ich würde die Sondersitzung des Präsidiums des Sächsischen Landtages sofort einberufen und alle Mitglieder des Präsidiums in den dafür vorgesehenen Saal 2 bitten.

(Unterbrechung von 12:46 bis 13:45 Uhr)