Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die einreichende Fraktion. Ich erteile Herrn Abg. Barth das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Tillich gab am 18. Januar 2016 in einem Interview für „DIE WELT“ zum Besten, dass die AfD in der parlamen
Vielleicht sollte unser Ministerpräsident die Plenarsitzungen in diesem Hohen Haus etwas aufmerksamer verfolgen, dann wäre ihm die bisherige Arbeit meiner Fraktion nicht entgangen.
Auch heute hat er wiederum die Möglichkeit, von unserer parlamentarischen Arbeit Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Herr Gebhardt, Original aus unserer Fraktion, keine Kopie –
über die Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsfonds Sachsen“ möchte meine Fraktion einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft im Freistaat Sachsen leisten.
Schon ein kurzer Blick in die Vergangenheit zeigt: Ganz gleich, ob Öl-, Asien- oder Finanzkrise – der nächste Abschwung kommt so sicher wie der Kopfschmerz nach einer durchzechten Nacht.
Der Konjunkturausgleichsfonds soll im Wesentlichen als Anti-Schmerz- und Revitalisierungsmittel gegen die Folgen eines wirtschaftlichen Abschwungs wirken und durch Vorsorge und Disziplin im Haushalt ein Wirtschaftswachstum, gerade in konjunkturell schlechten und schmerzhaften Zeiten, ermöglichen.
Eine Grundvoraussetzung für ein kontinuierliches Wachstum ist hierbei, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um einer Rezession wirksam entgegenzuwirken. Daher ist im Gesetzentwurf ein Kapitalmindestbetrag von 2 Milliarden Euro vorgesehen, der in konjunkturell guten Zeiten sowohl durch Zuführung von Steuermehreinnahmen als auch durch Einzahlung anderer Mittel erreicht werden kann. Die Mittelhöhe richtet sich hierbei im Ansatz nach dem Kapitalaufwand in Sachsen zur Behebung der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman-Brothers ins Rollen kam.
Ohne die zeitliche Abfolge eines Konjunkturzyklus bemühen zu müssen, zeigt ein Blick in die Zukunft, dass sich die Einnahmenseite – und damit auch die Haushaltslage des Freistaats Sachsen – durch das Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 deutlich verschlechtern wird. Zudem tritt im Jahr 2020 die Schuldenbremse in Kraft; eine strukturelle Neuverschuldung wird daher ausgeschlossen.
Positive Impulse im Falle eines konjunkturellen Abschwungs zu setzen dürfte unter diesen Rahmenbedingungen ohne vernünftige Vorsorge nahezu unmöglich sein. Auch der Sächsische Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2014 fest, dass die Gefahr von Konjunktureinbrüchen und deren gravierende Auswirkungen auf den sächsischen Haushalt aufgrund der andauernd guten
Haushaltslage verdrängt wird. Er fordert daher in seinen Jahresberichten regelmäßig, bei einer guten Haushaltssituation – wie wir sie derzeit haben – ausreichend Vorsorge für weniger gute Wirtschaftsjahre zu treffen. Von diesen Erkenntnissen ausgehend, soll der Konjunkturfonds dazu beitragen, in konjunkturell guten Zeiten verpflichtend eine Vorsorgekasse aufzubauen.
Die Einbeziehung des Spargebots in die Betrachtung der Gesamtwirtschaftslage ist dabei von herausragender Bedeutung. Schließlich erfüllt Sparsamkeit keinen Selbstzweck, sondern orientiert sich an den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Auch deshalb soll erst bei einer Steuermehreinnahme von über 1 % die Zuführung verpflichtend werden.
Spiegelbildlich, meine Damen und Herren, richten sich die Voraussetzungen der Entnahme nach einer messbaren Negativveränderung der Steuereinnahmen von 1 % und mehr. Hierdurch soll verhindert werden, dass für marginale Schwankungen, die keinen konjunkturellen Abschwung bedeuten, Mittel aus dem Konjunkturausgleichsfonds abgeschöpft werden.
Das Gesetz knüpft aus diesem Grunde an die Veränderung der Staatseinnahmen, einem klassisch konjunkturellen Spätindikator, an. Da dieser Indikator aber lediglich eine Ex-tunc-Betrachtung zulässt, gewährt das Gesetz darüber hinaus für den Fall starker Einnahmenrückgänge eine Halbjahresbetrachtung. Diese ist dann Grundlage für wachstumsfördernde Maßnahmen mit Mitteln aus dem Konjunkturausgleichsfonds. Die Maßnahmen selbst sind, obgleich einer konkreten Zweckbindung unterliegend, vielfältig. Dies ist auch notwendig, um eine Wirtschaftsstärkung möglichst effektiv zu erreichen.
Die Schaffung des Konjunkturausgleichsfonds dient zusätzlich dem in Artikel 95 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung normierten Gebot des Haushaltsausgleichs. Durch die in guten Haushaltsjahren zugeführten Mittel wird die Möglichkeit geschaffen, in schlechten Zeiten wirtschaftsfördernde Maßnahmen ohne neue Kreditaufnahmen zu ergreifen.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle lässt sich vortrefflich über das Instrument, also die Errichtung des Sondervermögens, zur Erreichung des Zieles streiten. Dies möchte ich gern an dieser Stelle tun. Grundsätzlich sind alle Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan zu veranschlagen. Bei Sondervermögen brauchen jedoch nur Zuführung und Ablieferung eingestellt werden. Dies ergibt sich aus Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung. Nach Auffassung des Rechnungshofes ist die Bildung von Sondervermögen eine verfassungsgemäße, zugelassene Ausnahme vom Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplanes. Es bedarf daher in jedem Fall einer stichhaltigen Rechtfertigung, wenn ein Sondervermögen getrennt vom Staatshaushalt abgewickelt werden soll.
Der Konjunkturausgleichsfonds findet seine sachlichen Gründe zum einen in der ständigen Überprüfbarkeit der Mittelverwendung, zum anderen in der politisch neutralen Ausrichtung, da einzig objektiv bestimmbare Kriterien und keine politisch motivierten Absichten zur Entnahme berechtigen.
Andere Fonds lassen eine derartige Rechtfertigung vermissen. Sowohl bei der Bildung des Fonds „Brücken in die Zukunft“ als auch beim Asyl- und Flüchtlingshilfefonds hätte die Staatsregierung die Mittel in die folgenden Haushaltsjahre übertragen und auf den schon in den Vorjahren gebildeten Haushaltsstellen ausgeben können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns der Gewissheit ins Auge sehen: Ein Konjunktureinbruch wird kommen. Die einzige Frage ist: Wann? Der Sächsische Rechnungshof hat uns schon lange gewarnt. Niemand kann dann vor die Öffentlichkeit treten und sagen, dass wir das alles nicht vorhersehen konnten. Dies entspricht nämlich nicht der Wahrheit. Wenn Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, tun Sie dies auf eigene Gefahr.
Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich hoffe, auch Sie haben diesmal –
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens „Konjunkturausgleichsfonds Sachsen“ an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. –
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Müssen wir ja wohl! – André Barth, AfD: Wir stimmen Eurem Gesetz dann auch zu!)
Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung an den genannten Ausschuss beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.