Dazu fällt mir auch ein Zitat aus dem Buch Johannes, Kapitel 9:21 ein: „Wärt ihr tatsächlich blind, dann träfe euch keine Schuld. Aber ihr sagt ja: ‚Wir sehen.‘ Deshalb kann euch niemand eure Schuld abnehmen.“
„Aufstand in der Altenpflege“ – so lautete die Überschrift eines Artikels auf der Titelseite der „Freien Presse“ vor genau einer Woche. In diesem Artikel wird ein Problem beschrieben, das unsere Fraktion schon seit Jahren thema
tisiert: Der Fachkräftemangel, der Zeit- und Kostendruck sind so offensichtlich, dass man eigentlich erwarten dürfte, dass sie bei der Beantwortung einer Großen Anfrage angemessen berücksichtigt werden.
Nichtsdestotrotz hält die Staatsregierung an ihrer Einschätzung fest, dass die Situation in Sachsen ausgewogen sei. Ich drücke es einmal so aus: Es ist kein Grund zur Sorge.
Wenn man dann im Artikel der „Freien Presse“ liest, dass die Zahl der freien Stellen für ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger jährlich um 200 zunimmt und 2015 bei 1 663 lag, dann fragt man sich schon, wie eine solche Fehleinschätzung möglich ist.
Doch kommen wir nun zu den Zahlen, die man der Beantwortung der Großen Anfrage entnehmen kann: Im Jahr 2013 erhielten fast 150 000 Menschen in Sachsen Leistungen aus der Pflegeversicherung, von denen rund 135 000 – also 90 % – die höchste Pflegestufe hatten. Auch 2015 dürften sich diese Zahlen eher noch nach oben als nach unten entwickelt haben. In Sachsen wurden 866 stationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 51 741 Plätzen im Jahr 2013 gezählt. Davon wurden 501 in freigemeinnütziger, 325 in privater und nur 40 in kommunaler Trägerschaft betrieben. Von den 54 000 Menschen, die zu Hause gepflegt werden, werden 43 349 Menschen durch die 1 052 ambulanten Pflegedienste betreut, von denen sich 728 in privater, 312 in freigemeinnütziger und zwölf in öffentlicher Trägerschaft befinden. Etwas mehr als 10 000 Menschen in Sachsen wurden im Jahr 2013 demnach nur von den Angehörigen gepflegt.
Hinsichtlich der Zahl an Einrichtungen und des Personals liegt Sachsen im vorderen Drittel Deutschlands – was von der Staatsregierung zum Anlass genommen wird, die Situation in Sachsen zu loben. Wenn man aber bedenkt, dass dieser Aufwuchs der Kapazitäten mit dem steigenden Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung zusammenhängt, dann relativiert sich dieses Bild schnell.
Nicht zu vernachlässigen ist die massenhafte Abwanderung junger Menschen aus Sachsen, was auch die Möglichkeit der häuslichen Pflege durch Angehörige einschränkt – anders als in Westdeutschland. Von barrierearmem Wohnraum möchte ich heute gar nicht erst anfangen.
Trotz des Aufwuchses im Personalbereich blieben im vergangenen Jahr über 1 600 Stellen frei. Wenn sich die Zahlen weiter so entwickeln – wovon auszugehen ist –, dann werden es bald über 1 800 sein. Was also die Staatsregierung als „ausgewogen“ bezeichnet, ist bei näherer Betrachtung nicht nur der Anfang eines Pflegenotstandes. Unter diesen Voraussetzungen wird aber auch der Personalbedarf nicht zu decken sein, der durch den Betreuungsschlüssel von 1 : 20 im neuen Pflegestärkungsgesetz 1 ebenfalls erhöht wurde.
Aber vielleicht haben wir einfach nur unterschiedliche Auffassungen davon, was ausgewogen bedeutet. Meiner Meinung nach kann man allein aufgrund der Personalsituation nicht von ausgewogen sprechen. Wer dennoch die jetzige Situation in der Altenpflege in Sachsen so bezeichnet, der offenbart damit, dass er auch einen künftigen Pflegebedarf falsch einschätzt.
Da hilft das von der Staatsregierung bestellte Gutachten von Prof. Raffelhüschen aus dem Jahr 2011 wenig. Wir haben es damals schon heftig kritisiert, weil es sich lediglich um ein für Sachsen umgedeutetes Abfallprodukt einer Bundesprognose handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die damals schon angezweifelten Prognosedaten mittlerweile fünf Jahre alt und mithin alles andere als aktuell sind.
Wir haben also gleich zwei Schwachstellen in der Prognose des künftigen Pflegebedarfs: ein schlechtes Gutachten und veraltete Daten. Unter diesen Voraussetzungen ist es unmöglich, den Pflegebedarf im Jahr 2013 halbwegs realistisch einzuschätzen. Warum man sich aber nicht um aktuellere Daten bemüht oder vielleicht einfach einmal einen Blick auf die Realität wirft, bleibt wie immer das Geheimnis der Staatsregierung.
Wie wenig sie von Kritik und Vorschlägen aus den Reihen der Opposition hält, wird auch in diesen Punkten deutlich. So hält die Staatsregierung auch 2015 an ihrer Position fest, kein komplexes Landespflegegesetz vorlegen zu wollen. Damit unterscheidet sie sich von der Mehrheit anderer Bundesländer. Ähnlich verhält es sich bei einer Landesbedarfsplanung. Diese wird von der Staatsregierung mit dem Scheinargument abgelehnt, dass sich die Situation zwischen den Kommunen unterscheide und man vor Ort viel besser reagieren könnte. Wer so argumentiert, gibt den Anspruch gleichwertiger Lebensbedingungen in Sachsen auf und verstärkt die Gefahr, dass Kommunen nach jeweiliger Kassenlage entscheiden, wenn es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt.
Obwohl die Antworten zur Situation des Pflegepersonals etwas aufschlussreicher als frühere Aussagen sind, ist die Staatsregierung weit davon entfernt, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte realistisch einzuschätzen. Immerhin kann sie Auskunft zur Zahl der Beschäftigten erteilen. So arbeiteten 2013 29 500 Pflegerinnen und 5 500 Pfleger in stationären Einrichtungen, von denen jedoch knapp 40 %, also 15 000, ausgebildete Fachkräfte für Pflege und Betreuung waren. Das heißt, schon hier ist der Fachkräftemangel im Pflegebereich erkennbar.
In den ambulanten Pflegediensten arbeiteten 2013 rund 20 000 Frauen und 2 500 Männer, von denen immerhin etwas über 12 000, also rund 53 %, Fachkräfte für Grundpflege waren. Unter den 57 500 Angestellten in der Pflege waren gerade einmal 8 000 Männer. Auch hierin zeigt sich das Problem der mangelhaften Attraktivität des Pflegeberufs. Obwohl er körperlich und psychisch anstrengend ist, wird ihm weder finanziell noch gesellschaftlich die nötige Anerkennung zuteil.
Zu wesentlichen Aspekten, wie zum Anteil der Leiharbeit oder der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, gibt es laut Staatsregierung keinerlei Daten. Doch nur mit ihnen ließe sich die hohe Fluktuation im Pflegebereich sowie die nach wie vor anhaltende und relativ hohe Abwanderung nach Westdeutschland erklären. Auch die Erhebung solcher Daten ließe sich über ein Landespflegegesetz regeln – falls Sie, liebe Koalition, immer noch grübeln, was man in ein solches Gesetz hineinschreiben könnte.
Fazit: Sie verleugnen den drohenden Notstand, auf den wir zusteuern, und können kein umfassendes Zukunftskonzept vorlegen. Allein die Bemerkung, dass Sachsen von einem Pflegenotstand weit entfernt sei, führt nicht weiter. Das ist der Hauptkritikpunkt. Sie handeln nach dem Motto: Weiter so! und sind in keiner Weise auf die gewaltige Herausforderung eingestellt. Ich hoffe, dass die Ergebnisse der Enquete-Kommission dazu beitragen, Ihnen die Augen zu öffnen und die Notwendigkeit einer Landesbedarfsplanung und eines Landespflegegesetzes aufzuzeigen. Vielleicht hören Sie in Zukunft ausnahmsweise auch einmal auf Kritik und Vorschläge aus den Reihen der Opposition.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Schaper, es ist schon spannend, zum einen zum gesamten Vorgang. Wir haben im Dezember die Enquete-Kommission beschlossen. Die Enquete-Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen, bisher organisatorisch. Es ist schon ein seltsamer Vorgang, wenn eine Große Anfrage, die ich Ihnen natürlich gönne sowie deren Beantwortung im Plenum, hier vorgestellt wird und daraus Schlüsse gezogen werden. Ganz spannend finde ich allerdings die Art und Weise des Schlüsseziehens.
Sie sollten sich einmal die Große Anfrage, die Sie geschrieben haben, und die Antworten der Staatsregierung anschauen. Ich habe im letzten Teil Ihrer Rede ein wenig geblättert und gesucht, wo Sie die Aussagen aus der Großen Anfrage herausziehen, die Sie hier gebracht haben, Stichwort: Konzeptlosigkeit usw. usf.
Sie haben in Ihrer Großen Anfrage „Situation und Perspektive der Altenpflege im Freistaat Sachsen“ auf gut
Deutsch nackte Fakten abgefragt. Diese wurden Ihnen so gut wie möglich beantwortet. Es mag sicherlich ein Kritikpunkt sein, dass das eine oder andere nicht oder unzureichend erhoben ist. Die Bewertung der Fakten, die Sie vornehmen, kann man so sehen. Man kann sie aber auch anders sehen. Man kann Dinge so interpretieren, man kann Dinge anders interpretieren. Aber das, was Sie versucht haben, als Faktum darzustellen, kann ich zumindest aus der Beantwortung dieser Großen Anfrage nicht herauslesen.
Ich will, ehrlich gesagt, auch inhaltlich nicht weiter auf die Dinge eingehen, weil ich denke, wir haben jetzt eine Enquete-Kommission. All die Fragen, die Sie in den Raum gestellt haben, sind klarer Handlungsauftrag dieser Enquete-Kommission, für die Zukunft, für 2020, 2030. Es sind Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie wir uns die Pflege im Freistaat Sachsen, die Struktur, die Maßnahmen usw. vorstellen.
Ich möchte aber noch auf eines hinweisen: Vieles von dem, worüber auch in der Pflegelandschaft gesprochen wird, ist uns leider nicht möglich zu verändern, weil darüber der Bundesgesetzgeber steht. Auch das haben Sie angesprochen. Ich denke, auch da ist die EnqueteKommission gut beraten, sich mit Vertretern des Bundes an den Tisch zu setzen und gemeinsam darüber zu diskutieren, wie man das eine oder andere vielleicht noch besser machen kann als es jetzt ist. Zu nennen sind hier die Maßnahmen Pflegeneuausrichtungsgesetz, Pflegestärkungsgesetz und Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Einen letzten Aspekt möchte ich noch anführen, bei dem ich etwas verwundert war. Aus den nackten Fakten, den Zahlen, wie ich sagte, die Ihnen genannt wurden, schlussfolgern Sie – – Sie führten die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen aus dem Jahr 2013 an. Die letzte Zahl, die wir haben, ist aus dem Jahr 2013 mit 149 461 Pflegebedürftigen. Dann kritisieren Sie die Grundlage der anderen Zahlen. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht ganz. Die Prognose, das Gutachten stammt ursprünglich aus dem Jahr 2008; Sie sagten selbst, vom Bund veröffentlicht in der Bund-Länder-Veröffentlichung „Demografischer
Wandel“ in Deutschland. Interessant ist es schon, wenn die prognostizierte Zahl für das Jahr 2015 exakt die Zahl ist, die in den Jahren 2013/214 genannt wurde. Dann scheinen diese Zahlen doch nicht ganz so schief zu liegen, wenn die tatsächlichen Zahlen bei einem Bedarf an Pflege bis auf wenige festgestellt werden. Wenn die Zahlen von 2008 am Ende das ergeben, was 2013 Tatsache war, glaube ich, liegen wir nicht ganz so falsch, wenn wir uns auch ein Stück weit auf die Zahlen für die Zukunft verlassen.
Das wollte ich hier nur einmal angesprochen haben, weil ich es etwas seltsam finde, wenn Zahlen immer so gehandhabt und interpretiert werden, wie man es gerade braucht. Sie haben von vielen Herausforderungen gesprochen. Das ist richtig; denn gerade das Thema qualifiziertes Personal, genügend Personal ist eine sehr große
Baustelle. Auch hier macht die Staatsregierung nichts anderes, als Ihre Frage zu beantworten; nämlich die Frage danach, wie viele Männer und Frauen in Ausbildung sind oder ausgebildet wurden und wie viele freie Stellen es im Pflegebereich, auch bzw. aufgrund von Altersabgängen, gibt und wie viel Arbeitsvermögen gebraucht wird.
Wenn man sich erstens das reine Faktum einmal anschaut, dann muss man eben feststellen – das ist nun einmal so –, dass der Freistaat Sachsen aus unterschiedlichsten Gründen deutschlandweit am meisten ausbildet. Zweitens muss man konstatieren, dass die momentan ausgebildeten Abgänger sowie Absolventen – zumindest aus heutiger Sicht – noch ausreichen dürften, um den aktuellen Bedarf zu befriedigen. Natürlich wird das nicht so bleiben. Das ist ganz klar.
Ich möchte hier auch Folgendes deutlich sagen: Wenn es um eine Generalisierung der Pflegeausbildung geht, dann muss man sich auch diese Frage beantworten: ob man immer mehr junge Menschen, an denen aus allen Bereichen herumgezerrt wird, für eine Ausbildung in der Pflege begeistern kann. Das ist eine wichtige Frage, wenn man auch die Alternative hat, im Krankenhaus arbeiten zu können. Das werden wir diskutieren. Das müssen wir diskutieren. Dazu gehört ebenfalls das Thema Entlohnung.
Ich denke – das möchte ich abschließend sagen –, dass die Staatsregierung Ihre 111 Fragen in einer sehr soliden Art und Weise beantwortet hat. Die Antworten, Zahlen und Fakten, die uns geliefert wurden, sind eine gute Arbeitsgrundlage, um in der Enquete-Kommission Pflege damit umzugehen. Es befreit die Staatsregierung natürlich nicht davon, in der Enquete-Kommission Pflege mitzuarbeiten. Ich bin mir sicher, dass das auch so sein wird. Wenn der Umweltminister ein großes Interesse hat, an der Enquete-Kommission mitzuarbeiten, dann ist er als ständiger Gast herzlich gern gesehen.
Wir lassen uns überraschen. – Wir kommen zur SPD-Fraktion, Frau Abg. Neukirch. Sie haben das Wort, Frau Neukirch. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es muss sich jemand um die Pflege kümmern. Können wir etwas tun?“ Mit diesen Worten stand vor sechs Jahren Johannes Hermann in meinem Büro. Er war entgeistert und aufgebracht. Johannes Hermann ist Altenpfleger. Er hatte recht. Dass die Pflege in Sachsen damals weder wertgeschätzt noch wahrgenommen wurde, konnte man nicht von der Hand weisen – in Sachsen genauso wenig wie bundespolitisch. Dabei hatte und hat Sachsen als „ältestes“ Bundesland ganz besonders mit dem demografischen Wandel mit all den Folgen zu kämpfen, die sich dadurch für eine zunehmend ältere Bevölkerung für die Pflege ergeben.
Mit Johannes Hermann habe ich daraufhin den Runden Tisch Pflege als Plattform für alle betroffenen Akteure und Institutionen der Pflege hier in Sachsen ins Leben gerufen. Bis heute ist dieser Runde Tisch eine Institution. Er gibt die Möglichkeit, über die großen Themen in der Pflege – wie zum Beispiel den Fachkräftemangel, die Demenz und die Unterstützung für Angehörige – zu reden. Er gibt die Möglichkeit, über vermeintlich kleine, aber wichtige Themen wie interkulturelle Pflege zu sprechen. Er gibt die Möglichkeit, bestimmte Schnittstellen in Betracht zu ziehen – die Schnittstellen zum Gesundheitsbereich, wenn ich an die geriatrische Versorgung in Sachsen denke. Gemeinsam mit Johannes Hermann sitze ich seit dem 20. Januar in der Enquete-Kommission zum Thema Pflege hier im Sächsischen Landtag. Es hat sich also einiges in der Pflege getan. Dennoch bleibt das Thema aktuell und kann eben nicht mit ein oder zwei kleinen Maßnahmen abgetan werden.
In der Pflege steckt aber nicht nur mein Herzblut. Deshalb bin ich froh, dass wir nicht nur die Enquete-Kommission ins Leben gerufen haben und uns gemeinsam im Landtag damit beschäftigen, sondern dass wir auch bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags mit einigen vielleicht kleineren Maßnahmen vorangekommen sind. Spätestens ab dem 1. März dieses Jahres wird es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegekoordinatoren geben, um dort besser vernetzen und vor allen Dingen beraten zu können. Damit ist ein sehr gutes Element für die kommunale Daseinsvorsorge im Bereich der Pflege geschaffen worden.
Seit diesem Schuljahr können sich Altenpflegeschülerinnen und -schüler ihr Schulgeld erstatten lassen. Es ist zugegebenermaßen nicht die ideale Lösung, die wir sie uns alle gewünscht hätten. Immerhin liegen bisher über 1 600 Anträge vor. Ich bin mir sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kosten erstattet bekommen. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Dass es mit diesen kleineren Verbesserungen nicht getan ist, zeigt, dass die Pflege ein komplexes und umfassendes Thema ist. Sie wirkt in die Familien. Sie wirkt in die Arbeitswelt. Sie wirkt bis in die Kommune. Genau deshalb ist es richtig, dass wir uns alle gemeinsam mit diesen Themen in den nächsten zwei Jahren in der Enquete-Kommission befassen werden. Wir werden Analysen vorantreiben, Datengrundlagen aktualisieren, Probleme benennen und gemeinsam Strategien entwickeln, die Probleme zu lösen. Vor uns liegt also eine Menge Arbeit.
Baden-Württemberg hat gerade eine Enquete-Kommission zu diesem Thema beendet. Das Ergebnis war ein Bericht mit 400 Seiten und 600 Handlungsempfehlungen. Ich hoffe, dass auch wir in Sachsen zu vielen guten Empfehlungen kommen. Wir haben uns explizit dafür entschieden, dass die Enquete-Kommission nur bis zum Ende 2017 arbeiten soll, damit wir in dieser Legislatur nicht nur die Möglichkeit haben, diese Empfehlungen zu lesen und zur Kenntnis zu geben, sondern diese Empfehlungen auch gemeinsam umzusetzen.
Die Große Anfrage der LINKEN mag noch nicht alle Fragen beantwortet haben. Vielleicht können wir diese Anfrage als Ausgangspunkt für die gemeinsame Arbeit mit in die Enquete-Kommission nehmen. Das Gleiche gilt auch für den Entschließungsantrag. Ich halte es, ehrlich gesagt, für nicht förderlich, zwei Wochen nach der Einsetzung einer Enquete-Kommission mit einem umfassenden Untersuchungsauftrag einen Antrag zu verabschieden, in dem wir Feststellungen treffen und Empfehlungen geben, die die Arbeit der Enquete-Kommission an diesen Stellen vorwegnimmt oder schon vorgibt, was bei der Enquete-Kommission herauskommen soll. Ich würde es begrüßen, wenn DIE LINKE diesen Entschließungsantrag, die Inhalte der Großen Anfrage und des Antrags mit in die Arbeit der Enquete-Kommission einfließen lässt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Antworten der Staatsregierung auf die Große Anfrage zu Gemüte führt, könnte man meinen, dass die Altenpflege im Freistaat Sachsen auf soliden Füßen steht. Alle Antworten, die wir der Großen Anfrage entnehmen können, konstatieren, dass der Freistaat Sachsen in vielen Bereichen gerade einmal Mittelmaß ist. Deshalb ist mit Sicherheit nicht ohne Grund eine Enquete-Kommission initiiert worden. Lassen Sie mich exemplarisch auf einige wenige Beispiele eingehen, die mein zuvor Geäußertes unterstreichen sollen.
Ich beginne mit den Gehältern, die den Altenpflegekräften hierzulande gezahlt werden. Ich beziehe mich dabei auf eine IAB-Studie, die im Jahr 2014 vom BMG in Auftrag gegeben wurde. Wenn man sich dieser Studie widmet, wird man erkennen, dass es weiterhin sehr große Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt. Diese Unterschiede können bis zu 1 000 Euro monatlich betragen. Darauf möchte ich mich aber im Detail nicht beziehen.
Ich beziehe mich nur auf die Gehälter in den neuen Bundesländern. Macht man dies, so kommt man zu dem Schluss, dass sich unser Freistaat Sachsen gerade einmal vor Sachsen-Anhalt, das übrigens auch schwarz-rot regiert wird, einrangiert und damit den vorletzten Platz belegt. Dass dies ein Armutszeugnis ist, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Dass dies auch von der CDU zu verantworten ist, dürfte jedem einleuchten.
Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsregierung! Es ist gut zu wissen, dass Sie sich und das SMS mit den Pflegekassen, dem KSV und den Leistungserbringern an einen Tisch gesetzt haben, um nach realistischen Vergütungen für die Aufwendungen und die entsprechende Entlohnung für die Beschäftigten zu schauen. Wichtig ist,
dass Sie dranbleiben und nicht nachlassen, damit die Defizite, die in den letzten Jahren entstanden sind, beseitigt werden.