Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

Ich komme sofort zum Schluss. – Die Staatsregierung war der Meinung, das müssten die Betreiber tun. Das werden sowohl Verkäufer als auch Käufer in einem potenziellen Vattenfall-Deal ganz anders sehen.

Wir bleiben an diesen Risiken dran, meine Damen und Herren.

Herr Dr. Lippold, bitte!

Lassen Sie uns am besten gemeinsam dranbleiben und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war Herr Dr. Lippold für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN, und nun die Fraktion DIE LINKE. Es spricht Frau Abg. Dr. Pinka. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verkaufsprozess der Braunkohlesparte von Vattenfall ist auf der Zielgeraden angekommen. Da der Freistaat aber weder Eigentümer der Braunkohlelagerstätten noch Betreiber der Kraftwerke ist, hat er, so meint man, keinen Einfluss auf die Verhandlungen und kann dem Treiben vermeintlich nur tatenlos zusehen. Dem ist aber nicht so.

Wir wissen seit gestern offiziell, dass zwei tschechische Energieunternehmen Interesse signalisiert haben, Vattenfall zu kaufen. Die EPH, die schon die MIBRAG in Sachsen-Anhalt besitzt, und das Unternehmen Czech Coal haben ein Angebot abgegeben. Bieterpreise sind nicht in die Öffentlichkeit gelangt. Aber letztens kursierten Zahlen zum Verkehrswert Vattenfalls – in die Diskussion gebracht durch tschechische Analysten. Das „Svenska Dagbladet“, eine bedeutende schwedische Tageszeitung, berichtete, dass die Lausitzer Sparte nur noch 200 bis 300 Millionen Euro wert sei. Ein Analyst erklärte dem Blatt sogar, dass vielleicht noch nicht einmal dieser Preis zu erzielen sei und dieser nahe null liegen könnte; denn die Regierung in Stockholm, die dem Konzern ein striktes Screening verordnet hatte, wollte das schmutzige Erbe im Osten Deutschlands einfach nur noch loswerden.

Nun kann man alles, was bis gestern bekannt wurde, als normalen Verkaufspoker abtun. Aber eines zeichnet sich ab: Vattenfall wird offenbar zum Spottpreis verschleudert.

Was hat das mit dem Antrag zu tun, und warum wollen wir, dass die Staatsregierung sächsische Interessen wahrt? Es gibt eine Reihe von Pflichten und Anforderungen, die im Rahmen einer Braunkohleplanung an das bergbautreibende Unternehmen Vattenfall gestellt wurden. Wie sieht es mit der Erfüllung aus? Ich habe zum Beispiel einmal nachgefragt, was denn aus den Vattenfall auferlegten Naturschutzmaßnahmen geworden ist. Die Erfahrung aus den laufenden Tagebauen zeigt, dass die naturschutzrechtlich gebotenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht funktionieren.

Zahlreiche Umsiedlungen schützenswerter Pflanzen

waren nicht erfolgreich. Ein Birkhuhn-Vorkommen in Nochten, eine in Deutschland streng geschützte Tierart, auf der Roten Liste als stark eingestuft, wurde komplett ausgerottet. Insbesondere die Ökowasserzuführung an naturschutzfachlich wertvolle Gebiete funktioniert bereits jetzt nicht. Die ehemaligen Sumpfgebiete leiden unter Wasserstress, deren Pflanzenartengesellschaften durch die Austrocknung bereits naturschutzfachlich entwertet sind. Im Tagebau Nochten werden aktuell Quellgebiete für naturschutzfachlich wertvolle Bereiche abgebaggert, und durch das neue Abbaugebiet Nochten 2 würden auch die letzten Quellgebiete von FFH-Gebieten komplett vernichtet.

Anhand der bislang ergriffenen Maßnahmen ist absehbar, dass sich diese künstliche Wasserzuführung kaum kompensieren lässt. Wir wissen auch seit Langem um die Probleme hoher Sulfatgehalte. Sulfidhaltige Sande werden durch die Sümpfung von Tagebauen, also das Freimachen von Grubenbauen von Wasser, belüftet. Dabei verwitterten diese Sulfide wie Pyrit und Markasit, und es entsteht eine Eisen(II)-haltige Sulfatlösung. Eisen(II)Sulfat ist gesundheitsschädlich. Es führt zu Hautreizungen und kann Magen, Darm, Leber und das Herz-KreislaufSystem akut schädigen.

Wer von der Staatsregierung überbringt der Lausitz die Nachricht, ab jetzt Kinder von Bächen fernzuhalten – Gesundheitsgefahr? Obwohl überall Grubenwasserreinigungsanlagen diese Sümpfungswässer aufbereiten, haben wir ein Sulfatproblem im Grundwasser, im Oberflächenwasser und sogar in Trinkwasserschutzzonen. Die letzten Trinkwasserfassungen in den Nordräumen der Landkreise Görlitz und Bautzen sind kurz vor der Außerbetriebnahme. Zum Sulfatproblem kommt die Verockerung der Spree, die sich bis zur Talsperre Spremberg zieht, wo unser Nachbarland Brandenburg mit den Folgen kämpft.

Warum ist das alles so gekommen? Der Freistaat ist in den letzten Jahren seiner Kontrollaufgabe nicht ausreichend nachgekommen. Die praktizierte Überwachung, ob die wasseremissionsschutz- oder naturschutzrechtlichen Vorgaben, Auflagen und Forderungen eingehalten und Folgeschäden reduziert werden, hat nicht ausgereicht. Es beginnt schon mit der Datenhoheit. Der Freistaat verlässt sich lieber zum Großteil auf Daten von Vattenfall oder der LMBV, anstatt selbst gründlich zu messen. Wir wissen, dass das Bund-Länder-Unternehmer LMBV für die Sanierung der Braunkohlebergbaufolgen bisher 10 Milliarden Euro investiert hat, um diese Folgeschäden auch in der Lausitz zu beseitigen. Wir wissen, dass nach Auslaufen der Braunkohleverstromung und infolge des anschließenden Grundwasseranstiegs vielleicht wieder großräumige Sperrungen von Tagebaukippen, die Versauerung des Grundwassers, die Verockerung der Spree drohen.

Nun denkt man, der Freistaat sichert sich für diese Zeiten ab, sonst fällt dem Steuerzahler die Last zu. Aber der Freistaat profitiert weder von einer Feldes- noch einer Förderabgabe. Er verzichtet auf eine Wasserentnahmeabgabe in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr, und er hat von Vattenfall nicht einen Cent an Sicherungsleistungen eingefordert. Genau das habe ich kürzlich abgefragt – gern nachzulesen in der Drucksache 6/3492. Die Frage war: Inwieweit wurden bislang gegenüber den Braunkohlebergbauunternehmen Vattenfall und MIBRAG in verbindlicher Weise Sicherheitsleistungen für den Fall einer möglichen Insolvenz gemäß § 56 Abs. 2 Bundesbergbaugesetz festgelegt?

Die Antwort: Bislang wurden gegenüber den Braunkohlebergbauunternehmen Vattenfall und MIBRAG gemäß § 56 Abs. 2 Bundesberggesetz keine Sicherheitsleistungen für den Fall einer möglichen Insolvenz festgelegt.

Mein Fazit: Vattenfall zieht sich zurück. Das Unternehmen hat Auflagen des Braunkohleplanes nicht erfüllt. Es zeichnet sich ein Ramschverkauf ab, und Sicherheitsleistungen gibt es nicht. Wie gehabt: Gewinne aus dem Raubbau an Natur und Umwelt werden privatisiert, Schäden und Folgekosten auf die Allgemeinheit, den Steuerzahler, abgewälzt. Damit muss endlich einmal Schluss sein!

(Beifall bei den LINKEN)

Daher unsere Forderungen: Erstens. Es muss zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, also möglicherweise in den nächsten Wochen, eine Status-quo-Schadensbilanz der Tätigkeit Vattenfalls und der Folgeschäden für Natur, Umwelt, Landschaft und Klima her. Nun werden hier einige sicher in den Saal rufen, Vattenfall würde sicherlich alle Rechte und Pflichten an den neuen Eigner übertragen. Dann antworte ich Ihnen: Was gibt Ihnen die Sicherheit für solche Vermutungen?

Zweitens. Umgehend sind monetäre Rückstellungen für eine künftige Sanierung der Braunkohlegebiete von Vattenfall als Sicherungsleistungen einzufordern. Wenn der Freistaat seine Forderungen nicht auf den Käufer der Vattenfall Mining AG übertragen kann, müsste eine zukünftige Sanierung der Schutzgüter aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Im Übrigen sollte die Staatsregierung mittlerweile wissen, was auf sie zukommen kann, wenn sie nicht fordernd eingreift.

Drittens. Der Freistaat muss unverzüglich seine Forderungen an den neuen Eigentümer kommunizieren, zum Beispiel bezüglich einer Wasserentnahmeabgabe auf Sümpfungswässer, und der Freistaat muss endlich damit beginnen, sein eigenes Messnetz im Grundwasser bzw. Oberflächenwasser zu verbessern. Im Übrigen, was die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes von ihrem Rohstoffminister, also Ihnen, Herr Dulig, erwarten können, ist, nicht zu zögern, sich in diesen Verkaufsprozess aktiver einzumischen, alles dafür zu tun, die Interessen der Sächsinnen und Sachsen, der Lausitzerinnen und Lausitzer und insbesondere der Sorbinnen und Sorben auch für die nächsten Generationen gegenüber Vattenfall und künftigen Erwerbern zu wahren.

Ich würde im Sinne der Lausitzer Bevölkerung offen mit dem sozialen Strukturproblem umgehen. Dazu gehört, das Braunkohleverstromungsgeschäft ordentlich abzuwickeln, für ökologische Auswirkungen Verantwortlichkeiten und zukünftige Sanierungskosten einzufordern, die Kommunen vor Ort zu unterstützen, denen auch eine große Bürde auferlegt wird, zum Beispiel bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen der Gemeinden für die Umsiedlung von Menschen.

Spätestens dann, wenn Sie beobachten und sehen, dass etwas dermaßen schiefläuft wie dieser Verkaufsprozess, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um den Verkauf und die damit verbundenen vielschichtigen schädlichen Folgen für Natur, Umwelt, Landschaft, Klima und damit auch für die dort lebenden Menschen

abzuwenden – im Notfall auch durch Versagung der geplanten Veräußerung des Bergwerkseigentums von Staats wegen, um dann mit dem Altunternehmen Vattenfall vielleicht gemeinsam einen Weg zu finden, aus der Braunkohleverstromung bis 2040 auszusteigen.

Hierzu hat der Freistaat Mittel und Möglichkeiten. Auf der Grundlage des § 23 Bundesberggesetz kann er die Genehmigung des Verkaufs versagen, wenn der Veräußerung Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen. Dass dafür massive Gemeinwohlgründe schon jetzt vorliegen, habe ich eingangs umfassend genannt, und das ist, Herr Staatsminister Dulig, im Übrigen wirkliche Interessensvertretung für die betroffen Menschen in Sachsen, wie meine Fraktion und ich sie verstehen.

Ich persönlich habe auch schon mehrfach gesagt, dass Sächsinnen und Sachsen von den hiesigen Bodenschätzen noch einen Vorteil haben sollen. Das geht nur, wenn wir wieder selbst über unseren Grund und Boden bestimmen und selbstbestimmt unsere Zukunft gestalten, und da bei uns der Rohstoffminister auch für Innovationen und die Wirtschaft zuständig ist, würde ich an seiner Stelle auch endlich beginnen, Lösungen für eine Strukturentwicklung in der Lausitz zu diskutieren und hierfür Geld zur Verfügung zu stellen.

Weil uns in Sachsen eigentlich Innovation so wichtig ist, frage ich Sie, Herr Dulig, warum wir uns nicht an der gerade gegründeten Brandenburger Innovationsregion Lausitz GmbH beteiligen, und zwar nicht nur über ein Gastmandat im Beirat der GmbH, das über die IHK Dresden von einer Beigeordneten aus dem Landkreis Görlitz wahrgenommen wird. Das ist eindeutig zu wenig.

Warum denken Sie nicht über eine aktive Ansiedlung von Forschungseinrichtungen – sagen wir einmal im Ländergrenzbereich Schwarze Pumpe – nach, wenn Sachsen dort schon 2,3 Millionen Euro in die wirtschaftsnahe Infrastruktur bis zum Ende des Jahres investieren will?

Beispielhaft könnten wir auch jetzt noch Vattenfall motivieren, den Verkaufsprozess einzustellen und das Unternehmen dabei zu unterstützen, in eine Neuausrichtung der Energieregion Lausitz im erneuerbaren Bereich zu investieren, indem es in den Ausbau und die Integration der erneuerbaren Energien nebst Speichern in Sachsen einsteigt.

Zum Abschluss möchte ich noch ein paar Worte zu dem von Ihnen, meistens von Herrn Krauß getroffenen Aussagen machen: DIE LINKE will gut bezahlte Arbeitsplätze vernichten, wenn wir einen mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung fordern. Ich sage Ihnen, Herr Krauß, wenn Sie und auch die Damen und Herren der CDU wie bisher weitermachen nach dem Motto „Augen zu und durch“, dann haben Sie und Ihre CDU die Lausitzer Arbeitsplätze auf dem Gewissen.

(Proteste von der CDU)

Das Ende der Braunkohle ist nicht nur in Sicht, sondern es beschleunigt sich schneller, als Ihnen lieb sein kann. Es wird in der Lausitz spätestens in 25 Jahren nur noch

Braunkohlesanierungsbergbau geben. Die Braunkohle wird dann als Bodenschatz weder verstromt noch anderweitig genutzt werden. Bis dahin haben wir verdammt wenig Zeit. Alle gemeinsam hier im Hohen Hause haben die besondere Pflicht, die Lausitz auch bei Industriearbeitsplätzen neu aufzustellen, wenn uns diese Region am Herzen liegt, und das nicht nur mit warmen Worten.

Auch wenn Sie es nicht mehr hören können oder wollen: Die Energiewirtschaft in Sachsen braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen, um den Prozess des Braunkohleausstiegs sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Beschäftigten planbar und die begleitende Entwicklung gestaltbar zu machen. Diese Rahmenbedingungen können nur durch uns als Gesetzgeber und die Staatsregierung als vollziehende Gewalt vorgegeben, garantiert und vor allem auch finanziell abgesichert werden.

Stellen wir uns alle gemeinsam dieser Verantwortung und nehmen Sie unseren Antrag als einen ersten Schritt, um der Lausitz eine Zukunftsperspektive zu bieten.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge im Weiteren: CDU-, SPD-, AfDFraktion. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Rohwer. Herr Rohwer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen zwei Anträge vor, die im Prinzip auf tatsächlich wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Energietransformation abstellen: auf Umweltschutz, auf die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Struktur in der Lausitz und im Raum Leipzig sowie auf die Finanzierung all dieser wichtigen Komponenten des Strukturwandels in diesen Regionen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber?)

Doch blickt man genauer hin, treten hinter diese ohne Zweifel bedeutenden Regelungsbereichen zwei Grundprobleme der links-grünen Energiepolitik offensichtlich zutage, die ich gern vor Augen führen möchte.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das erwarten wir, Herr Rohwer!)

Das ist zum einen Ihre aggressiv vorgetragene Interventionspolitik, andauernd in die Firmenstrategie wirtschaftlich agierender Unternehmen eingreifen zu wollen. Natürlich wird der Abbau der Braunkohle eine Landschaft hinterlassen, die einer umfassenden Renaturierung bedarf, und natürlich werden diese langfristigen Folgen nicht zum Nulltarif behoben werden können, sondern sie sollen durch verfügbare Rückstellungen abgefedert werden. Aber allein der Fakt des Verkaufs der Braunkohlensparte von Vattenfall rechtfertigt nicht gleich, jedem Unternehmen zu misstrauen.

Es gibt bereits viele naturschutzsichernde Regeln, wie mit den „Ewigkeitslasten“ des Braunkohlenabbaus und der damit verbundenen Renaturierung zu verfahren ist.

Warum sollten diese Regeln, bitte schön, durch einen Verkaufsakt eines Unternehmens nun auf einmal außer Kraft gesetzt werden? Glauben Sie wirklich, dass sich nicht jeder ernst zu nehmende Interessent an den Kraftwerken und Tagebauen im Klaren darüber ist, dass er mit dem Kauf der bestehenden Anlagen auch die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen des Vorbesitzers übernimmt?

(Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Werden diese Verpflichtungen nicht wahrgenommen, so steht immer noch der Rechtsweg offen, um das unternehmerische Handeln transparent zu überprüfen. Verlassen Sie sich doch bitte auf unseren Rechtsstaat.

Zum Weiteren wird – das wurde schon angesprochen von Frau Kollegin Dr. Pinka – die Zustimmung für die notwendige Übertragung der Bergbauberechtigungen notwendig sein. Hier steht die Prüfung der Zuverlässigkeit des neuen Betreibers und Eigentümers im Vordergrund. Ich denke, dass das eine gute Gelegenheit ist, um die Sicherheitsrisiken zu prüfen und natürlich auch entsprechende Vorkehrungen einzubauen und einzufordern. Das wissen nach meiner Auffassung aber auch die Bewerber.

Derzeitig besteht aus unserer Sicht kein Anlass, an den vorhandenen Kontrollmechanismen zu rütteln. Warum sollen die Überwachungsmechanismen von heute auf morgen falsch und unbrauchbar sein? Vattenfall war uns ein verlässlicher Partner. Der Konzern hielt sich an seine Zusage zu einer verantwortungsvollen Renaturierung der Tagebaulöcher und brachte sich in das gesellschaftliche Leben einer Region ein. Das Unternehmen baute ein umfangreiches Umweltmanagementsystem auf, welches sowohl das interne Personal als auch externe Partner und Lieferanten zur Umsetzung der Systemvorgaben anhält. Auch Rückstellungen von über einer Milliarde Euro wurden für die Schadensregulierung der Bergbaufolgeschäden gebildet.