ist und bleibt das höchste Gut für alle sächsischen Winzer. Die Winzer – ob klein, groß oder mittelgroß, ob in Diesbar-Seußlitz, Weinböhla oder Pirna, ob biologisch oder konventionell wirtschaftend – sind hart arbeitende und freundliche Menschen. Die Weinhändler, die Gastronomen, wir alle arbeiten für unser großes Ziel, den sächsischen Wein weiter voranzubringen.
wir als Freistaat Sachsen tun momentan alles, um Ihr Vertrauen in das wunderbare kulinarische Aushängeschild sächsischer Wein zurückzugewinnen und zu rechtfertigen.
(Beifall bei der CDU – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Sie müssen sich mal selber ernst nehmen!)
sondern es ist ein interessantes Zukunftsthema. Ich schließe daher mit einem Ausspruch von Bacchus, den ein jeder, der sich mit diesem Thema befasst, vor Augen haben sollte: „Wein vergoldet jeden Tag, scheucht hinweg des Daseins Plag, macht die Menschen froh und heiter, ihren Geist sehr viel gescheiter,“
„die Gedanken Gutes meinen, lässt uns all‘ zu Freunden werden, friedlich wird es dann auf Erden. Wer den Wein so klug genießt, Freude aus den Sternen liest, merkt an seines Herzens Schlag: Wein vergoldet jeden Tag.“
denn sonst hätten wir diesen Genuss soeben nicht miterleben können. In der Aussprache geht es weiter mit der SPD-Fraktion; Frau Abg. Lang.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir heute wissen, sind es wahrscheinlich nur drei Winzerbetriebe, bei denen Dimethoat in den Trauben gefunden wurde. Dimethoat ist ein insektizides Mittel zum Pflanzenschutz, wie schon mehrfach erwähnt wurde. Im Weinbau ist dieser Wirkstoff verboten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde dieser verbotene Wirkstoff direkt angewendet. Darauf weisen die sehr hohen Rückstände in den Trauben und den Rindenproben hin.
Warum Winzer ein für den Weinbau verbotenes Mittel anwenden, darüber lässt sich spekulieren – möglicherweise aus Unwissenheit und Angst, wie zum Beispiel von Herrn Fischer erwähnt, vor der Kirschessigfliege. Der Pflanzenschutzwarndienst des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert regelmäßig – auch Winzer.
Was auch immer die Gründe waren, Fakt ist: In diesen Einzelfällen wurde gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzes verstoßen. Da es sich hier um einen Zulieferer von Trauben an den Verarbeiter handelt, sind nun leider mehrere Unternehmen und Weine betroffen. Tragisch ist, dass durch diese Einzelfälle andere Winzer und Verarbeiter in Mitleidenschaft gezogen werden. Resultat: Das Vertrauen der Verbraucher in den sächsischen Wein wurde geschwächt.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, mit Ihrem Antrag versuchen Sie, für das Versagen im Einzelfall Behörden und die Gesellschaft in Mitverantwortung zu nehmen. Das halte ich für problematisch, weil es dem Image des sächsischen Weinbaus keinesfalls dienlich ist.
Es hilft auch nicht, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen. Der Weinbauverband Sachsen hat sich klar zur aktuellen Situation positioniert. Es ist nicht zu dulden, dass auch nur ein Winzer die gesetzlichen Regeln missachtet. Jeder Winzer ist in der Pflicht, die Gesetze zu kennen und einzuhalten. Eigenverantwortlichkeit heißt, dass jeder Winzer dafür sorgen muss, nur zugelassene Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gilt ebenso für die Zulieferer. Die verarbeitenden Unternehmen sind berechtigt, auch Eigenkontrollen bei den Zulieferern durchzuführen.
In der jüngsten Plenardebatte hat Umweltminister Schmidt die Kontrollkette beschrieben. Ich konnte in seinem Bericht kein Fehlverhalten erkennen.
Im Gegenteil, bei einer Routinekontrolle der Lebensmittelüberwachung Meißen wurde festgestellt, dass in den angelieferten Trauben die Höchstmengen des Pflanzenschutzmittels überschritten wurden.
Daraufhin wurden weitere Verdachtsproben entnommen und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einbezogen. Wir müssen hier genau unterscheiden: Das Sozialministerium ist für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig, und das Umweltministerium ist mit dem LfULG für die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes zuständig. Die Verzahnung dieser Kontrolle hat also funktioniert.
Als klar war, dass gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen wurde, erfolgten Betriebskontrollen. Es wurde ermittelt, wer die verbotenen Pflanzenschutzmittel gekauft hat. Gegen diese Personen wurden laut Umweltminister Schmidt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Was die Zeitschiene betrifft – das ist ebenfalls ein Vorwurf in Ihrem Antrag –, so kann ich nur sagen: Wenn man Proben entnimmt, müssen diese erst einmal sicher analysiert werden. Wurde tatsächlich etwas gefunden, verbietet es sich aus meiner Sicht, sofort sämtliche Winzer und Erzeuger unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr müssen die Kontrolleure systematisch vorgehen und fragen: Handelt es sich um einen Einzelfall, und wer genau ist betroffen? Diese systematische Kontrollkette ist bei uns erfolgt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun zum zweiten Aspekt in Ihrem Antrag. Sie fordern ein Soforthilfeprogramm für den Weinbau. Dazu müssen wir ein paar Dinge voneinander trennen. Wer sich rechtswidrig verhält, kann keine Hilfe des Staates erwarten. Ich denke, das ist unbestritten. Anders ist es jedoch, wenn es durch Fehlverhalten Einzelner zu einer wirtschaftlichen Schädigung von weiteren Unternehmen – in unserem Fall den Weinverarbeitern – kommt. In den Medien war vor allem von der Winzergenossenschaft Meißen die Rede. Nochmals weise ich darauf hin, dass es eine Verantwortung zur Eigenkontrolle gibt. Wo viele Zulieferer im Spiel sind, ist natürlich auch das Risiko höher, dass sich ein Zulieferer nicht rechtskonform verhält. Die Winzergenossenschaft Meißen hat reagiert und ihre Kontrollen und Analysen bei der Traubenabnahme verstärkt.
Nein. – Staatliche Hilfe darf nur dann eingreifen, wenn die Möglichkeit des Einzelnen nicht ausreicht. Für solche Fälle gibt es im Wirtschaftsministerium Fördermöglichkeiten. Wenn kleine oder mittlere Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage sind, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, damit sich das Unternehmen konsolidieren kann. Soweit mir bekannt ist, gab es bereits Gespräche der Sächsischen Aufbaubank mit der Winzergenossenschaft Meißen. Im Bereich des SMUL gibt es Liquiditätshilfen für landwirtschaftliche Unternehmen, also auch für einzelne Winzer.
Um es kurz zu machen: Wir haben im Freistaat Unterstützungsmöglichkeiten für in Not geratene Unternehmen. Das gilt für alle nach denselben Kriterien. Es gibt keinen Grund für eine Sonderbehandlung für den Weinbau; es ist reine Effekthascherei. Und ganz ehrlich, es ist auch keine Lösung für die sensible Situation in Bezug auf das Image des sächsischen Weinbaus. Wir haben es hier nicht mit einem Fehlverhalten der Behörden zu tun; es ist auch kein Versagen der Weinbaubranche in Sachsen – es sind Einzelfälle.
Oder, wie der Weinbauernverband Sachsen sagt: „Wer bewusst für den Weinbau nicht zugelassene Mittel und Methoden verwendet, schädigt damit alle Winzer in Sachsen, die sich diesem Prinzip verpflichtet fühlen und die jeden Tag aus großer Verantwortung heraus agieren, um Qualitätsversprechen für die sächsischen Weine stets gerecht zu werden.“
Unser gemeinsames Interesse, meine Damen und Herren, sollte es sein, das Image des sächsischen Weines und das Verbrauchervertrauen wieder zu stärken.