Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Deshalb werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, meine Damen und Herren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun die SPD-Fraktion; Herr Abg. Pallas, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute hier über den richtigen politischen, gesetzlichen und vollzugsmäßigen Umgang mit Schusswaffen im Freistaat Sachsen. Selbstverständlich geht von Schusswaffen in den Händen von Menschen eine potenzielle Gesundheits-, ja, Lebensgefahr für andere Menschen aus. Deshalb braucht es Gesetze, es braucht deren Vollzug, um diese Gefahren zu minimieren. Eine Debatte darüber, wie die einschlägigen Gesetze in diesem Sinne verbessert werden können, halte ich durchaus für richtig. Allerdings sei dazugesagt, dass es zum größten Teil Gesetze sind, die auf Bundes- oder europäischer Ebene geregelt werden. Wir hatten kürzlich eine entsprechende Debatte zur europäischen Waffenrechtsreform hier im Landtag, deshalb sei dazu jetzt nichts weiter erwähnt.

Auch die Frage der getrennten Aufbewahrung von Munition und Waffe, die hier schon Thema war, ist schon älter. Sie hat sich immer dann entzündet, wenn wir in Deutschland furchtbare Ereignisse von „School Shootings“ oder Vergleichbarem hatten. Man kann darüber wirklich unterschiedlicher Ansicht sein; allerdings gibt es bereits jetzt weitreichende Pflichten im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Transport von Waffen. Kollege Hartmann hat dazu einleuchtend ausgeführt.

Bevor man also weitergehende Pflichten einführen will, muss doch erst geprüft werden, ob die bestehenden Regelungen eingehalten und ausreichend kontrolliert werden.

Damit bin ich bei der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und somit auch des Sächsischen Landtags. Ich bin der Auffassung, dass wir zunächst prüfen müssen, ob die Landesdirektion als obere Waffenbehörde ihre Aufgabe derzeit im vollen Umfang erfüllt. In der Stellungnahme des Innenministeriums ist dazu ausgeführt worden. Es ist auch über die durchaus berechtigte Nachfrage ausgeführt worden, ob in den unteren Waffenbehörden die Aufgaben entsprechend ausgeführt werden. Insofern hoffe ich, dass der Herr Innenminister den Appell, der aus dem Bericht hervorgeht, auch wirklich an die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte richtet.

Die zentrale Frage ist, ob wir in diesem Bereich ausreichend Personal haben. Um dies grundsätzlich zu prüfen, gibt es derzeit die Arbeit der Personalkommission öffentlicher Dienst. Diese wird in Kürze ein Ergebnis vorlegen. Natürlich muss das Ergebnis der Personalkommission auch im Hinblick auf den Vollzug des Waffenrechts in Sachsen überprüft werden.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Was die alles prüfen müssen!)

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der auch in dem Bericht des Innenministeriums Erwähnung findet, nämlich die Frage, ob wir überhaupt einen Sicherheitsgewinn in deutlichem Ausmaß hätten, wenn wir sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene die Kontrolle von legalem Waffenbesitz nach oben treiben; denn der Deliktbereich der Verstöße gegen das Waffenrecht durch Besitzer von legalen Waffen gibt eigentlich nicht her, dass eine weit erhöhte Kontrolle hier einen starken Sicherheitsgewinn bietet.

Mir ist heute noch ein anderer Aspekt wichtig, der bereits anklang: Natürlich ist es wichtig, dass legaler Waffenbesitz kontrolliert wird. Wir müssen aber aufpassen, dass legale Waffenbesitzer nicht insgesamt kriminalisiert werden. Ich sage nicht, dass es Ihr Ziel ist, Kollege Lippmann oder liebe Kollegen der GRÜNE-Fraktion, aber mit dem Text Ihres Antrags und der Unterstellung, dass die potenzielle Gefahr bei allen legalen Waffenbesitzern sehr groß ist, machen Sie leider genau das. Einen Aspekt lassen Sie dabei außer Acht: dass es neben dem legalen Waffenbesitz vermutlich auch eine sehr hohe Zahl an illegal erworbenen und nicht genehmigten, geschweige denn kontrollierten Schusswaffen im Freistaat Sachsen gibt, deren potenzielle Gefahr viel, viel größer eingeschätzt werden muss. Das ist die Aufgabe der Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen und ich gehe davon aus, dass das in deren Sicherheitsbereich immer eine Rolle spielt. Leider beziehen Sie sich eben nur auf die legalen Waffenbesitzer.

Am gravierendsten finde ich allerdings, dass Sie mit Ihrem Antrag quasi ein Gesinnungswaffenrecht einführen

wollen. Sosehr ich rechtes Gedankengut ablehne und bekämpfe, sosehr ich auch in Sorge bin über die Zunahme an Waffenbesitz innerhalb der rechten Szene, sosehr ich unterstütze, dass insbesondere die Zuverlässigkeitsprüfung insgesamt intensiviert und präzisiert wird, so sehr lehne ich es ab, Spezialregeln für NPD-Mitglieder oder Mitwirkende in sogenannten Bürgerwehren – Leute mit rechter Gesinnung – mitzutragen.

Ich finde, Sie lassen es in diesem Punkt an der notwendigen Verhältnismäßigkeit in der Gesamtthematik mangeln, und es ist für mich umso erstaunlicher, ja, persönlich enttäuschend, dass so ein Vorschlag ausgerechnet von Ihnen, liebe GRÜNE-Fraktion, kommt. Ich finde Ihren Antrag in großen Teilen zu weitgehend und deshalb lehnt meine SPD-Fraktion diesen Antrag auch ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und des Staatsministers Markus Ulbig)

Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion ist an der Reihe; Herr Abg. Spangenberg, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mit Konsequenz gegen illegalen Waffenbesitz und unzuverlässige Waffenbesitzer …“ – die Begriffe „illegaler Waffenbesitz“ und „unzuverlässige Waffenbesitzer“ werden von der Fraktion GRÜNE schon wieder in einen Zusammenhang gebracht.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, wovor haben Sie eigentlich Angst? Vor Sportschützen, Jägern, Waffensammlern brauchen Sie keine Angst zu haben. Sie müssen Angst haben vor den beiden Landtagswahlen in diesem Jahr!

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Davor müssen Sie zittern, nicht vor den Sportschützen, vor denen brauchen Sie keine Angst zu haben.

Andererseits müssen wir wiederum Angst vor Ihnen haben. Wissen Sie, warum? Weil Sie eine Partei sind, die die Leute gängelt, die bevormundet, die eine Partei der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten ist, eine Partei der Umerziehung, eine Schikane-Partei. Kurz: Sie sind ein Risiko für eine Demokratie; Sie dürften in einem demokratischen Parlament gar nicht vertreten sein.

(Beifall bei der AfD – Oh-Rufe von den GRÜNEN)

Sie haben einmal sehr gute Politik gemacht – damals, als Sie grüne Politik machten. Als Sie grüne Politik gemacht haben, waren Sie gut.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wir brauchen Ihre Politikberatung nicht!)

Ja, das ist ja nur eine sachliche Zuständigkeit, das begreifen Sie ja nicht. Sachliche Politik können Sie ja nicht, Herr Lippmann. Wir kennen uns doch beide gut

genug. Also, grüne Politik war gut. Was Sie jetzt machen, ist Umerziehung, was Sie hier wollen.

Des Weiteren: Sie kritisieren uns immer, dass wir hier Bundespolitik machten. Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Wenn Sie Paragrafen abschaffen wollen, wie den § 3, dann betrifft das ein Bundesgesetz. Denken Sie bitte einmal an Ihre eigenen Worte.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Haben Sie Frau Petry im letzten Teil zugehört, als dort etwas zum Bundesrat gefordert wurde?)

Herr Spangenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Lippmann, so geht es aber nicht! Sie müssen schon eine Frage stellen!

Herr Spangenberg, ich möchte Sie zur Ordnung rufen.

Entschuldigung!

Ich stelle Ihnen eine Frage: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Präsident, das habe ich nicht verstanden. Selbstverständlich. Bitte.

Bitte. Herr Pallas.

Danke sehr. – Herr Spangenberg, würden Sie mir recht geben, dass die AfD, als sie seinerzeit hier die Aktuelle Debatte zum Thema EUWaffenrecht oder Waffenrechtsreform beantragt hatte, ebendies getan hat, was Sie gerade kritisiert haben?

Tut mir leid. Kann ich jetzt nicht beantworten, aber ich gebe Ihnen die Antwort schriftlich, wenn ich nachgeschaut habe.

Vielen Dank.

(Heiterkeit bei der AfD)

Sie wählen immer neue Muster. Herr Spangenberg, gestatten Sie eine weitere Frage?

Selbstverständlich. Herr Lippmann, von Ihnen immer.

Herr Lippmann, bitte.

Herr Spangenberg, können Sie mir erklären, warum Sie vorhin Ihrem eigenen Antrag zugestimmt haben, der auf eine Bundesratsinitiative abzielte, und das jetzt kritisieren?

Ich habe nur zurückgegeben, was bei Ihnen üblich ist, mehr nicht.

Also. Dann fordern Sie in Ihrem Antrag unter Abschnitt I Punkt 1a noch, Sie wollen die verbotenen Waffen kontrol

lieren. Wie machen Sie denn das? Sie sind nicht in den Waffenschränken drin bei den Schützen. Glauben Sie denn, dass sie die alle in die Waffenschränke der Kategorie einsortiert haben? Das ist doch eine Kuriosität. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Sie es machen wollen. Das ist ja der Sinn der verbotenen Waffen, dass Sie sie nicht finden. Das ist das Problem, das Sie haben.

(Beifall und Heiterkeit bei der AfD)

Ich habe Ihnen schon am 17. Dezember klipp und klar erklärt, dass die Richtlinie von 1991 bereits eine Diskriminierung darstellte. Sie haben wieder nicht zugehört. Man muss wiederum Angst haben vor einer Partei, die solch einen Unsinn jedes Mal wieder auf die Plattform hebt. Dabei sind Sie mit anderen wieder dabei.