Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Medienbildung ist selbstverständlich Teil der Lehrerausbildung, und sie wird auch immer stärker von den Studenten nachgefragt; denn die heutige Generation der Lehramtsstudenten kommt bereits aus einer Generation, die mit digitalen Medien selbstverständlich aufgewachsen ist. Neben dem Kultus- und dem Wissenschaftsministerium sind daher auch die Hochschulen gefordert, das in den Studienablauf und in die Didaktik entsprechend aufzunehmen. Unsere zukünftigen Pädagogen müssen Fähigkeiten, Kompetenzen und Werteorientierung junger Menschen für ein Leben und Arbeiten im 21. Jahrhundert fördern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Medien und damit auch der Medienbildung wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Wir sind in Sachsen bei diesem Thema gut aufgestellt. Wir wollen mit der vorhandenen Basis beim technischen Fortschritt weiter mithalten und das Thema Medienbildung und -kompetenz klug weiterentwickeln. Deshalb haben wir den vorliegenden Antrag vorgelegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Friedel, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen dieses Antrages hat meine Kollegin Frau Fiedler bereits deutlich gemacht. Ich will anhand von zwei Beispielen zeigen, warum uns als SPD Medienkompetenz und Medienbildung in verschiedenen Facetten wichtig ist. Meine Beispiele beziehen sich auf eine Facette: das Thema Printmedien im Austausch mit digitalen Medien und den Umgang damit.

Ich beginne mit Beispiel Nummer eins: Anfang dieses Jahres schrieb mir ein guter Freund eine E-Mail mit einem Link zu einem Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Artikel vom 21. Januar dieses Jahres trug die Überschrift: „Flüchtlinge – ein Geheimerlass zur Öffnung der Grenze?“ Im Artikel ist zu lesen: Zahlreiche Medien haben darüber berichtet, dass das Bundesinnenministerium Ende August, Anfang September 2015 angeordnet haben soll, aus humanitären Gründen die in § 18 Abs. 2 Asylgesetz zwingend angeordnete Zurückweisung asylsuchender Ausländer, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, für ankommende syrische (und andere) Staatsangehörige auszusetzen. Also: Der Artikel informiert darüber, dass es wohl einen Erlass geben soll.

Er schreibt dann weiter: Dieser Erlass ist jedoch nicht zu finden. Der Erlass – das heißt, eine als Einzelanweisung ergehende Anordnung der Exekutive – unterliegt als solcher keinem Geheimschutz. Die Zeit der Geheimerlasse – so dachte man bisher – sollte vorbei sein. Aber sie ist es wohl doch nicht. Wir wissen nämlich bis heute nicht genau – so steht es in dem Artikel –, ob und in welcher Form eine solche Anordnung tatsächlich ergangen ist und welchen genauen Inhalt sie hat.

Mein Freund, der mir diesen Link geschickt hat, schrieb mir dazu: „Sabine, kannst du mir den Geheimerlass besorgen?“ – Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass ich weder die Bundesregierung noch sonst irgendetwas bin. Ich habe mir den Artikel noch einmal angeschaut und festgestellt, darin ist ein Hinweis enthalten, wie man vielleicht in dieser Angelegenheit schlauer werden könnte. Darin steht ja, zahlreiche Medien haben im August, September darüber berichtet. Also habe ich gesucht und einen Medienbericht des „Tagesspiegel“ vom 25. August 2015, also ein halbes Jahr davor, gefunden. Darin steht: „Deutschland hält sich im Fall syrischer Flüchtlinge“ – also nichtsyrischer und anderer, sondern syrischer Flüchtlinge! – „nicht mehr an das gemeinsame EU-Asylverfahren.“ Das BAMF hat jetzt einen Erlass herausgegeben, in dem steht, dass die obligatorische Prüfung ausgesetzt wird.

Der Sprecher des Bundesamtes bestätigte die Praxis auf Anfrage des „Tagesspiegels“. Weiterhin steht darin, dass eine Hilfsorganisation diesen Erlass öffentlich gemacht hat.

Das waren für mich acht Minuten, in denen ich herausgefunden habe, dass weder der Inhalt des sogenannten Geheimerlasses nicht bekannt ist – er steht im Internet –, noch hat niemand darüber berichtet, noch hat das keiner bestätigt; denn ein Sprecher des Bundesamtes auf Anfrage einer Zeitung bestätigt genau das.

Das ist ein Beispiel dafür, mit dem ich aufzeigen will, dass es schon einer gewissen Kompetenz bedarf, um Medienartikel lesen und mit den Informationen, die in ihnen stecken, umgehen zu können.

Ich will ein zweites Beispiel nennen, das aus unserem sächsischen Kontext vielleicht noch etwas eingängiger ist. Da lese ich in der „BILD“-Zeitung vom 17. Februar 2016 einen kleinen Artikel: „Ermittlungen gegen Uni

Rektorin“. Leipzig: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungs- – – Die „BILD“-Zeitung schreibt es auch noch falsch. Hier steht wörtlich: „Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungen wegen Untreue...“. Aber na gut.

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Untreue gegen Leipzigs Uni-Rektorin Beate Schücking eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet. Die „Leipziger Volkszeitung“ vom gleichen Tag, 17. Februar 2016, schreibt: „Staatsanwaltschaft dementiert AfDInfo zu Schücking“. Dann heißt es im Text: „Leipzigs Staatsanwaltschaft hat eine gestern von der AfDLandtagsfraktion verbreitete Medieninformation dementiert, wonach gegen Uni-Rektorin Beate Schücking ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sei. Behördensprecher Schulz sagte auf Anfrage, dass dies nicht zutreffend ist. In einer Pressemitteilung hatte die hochschulpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Kirsten Muster, erklärt, die Staatsanwaltschaft habe ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet. Der Gatte von Kirsten Muster hat nämlich Strafanzeige gegen Schücking erstattet und wirft der Rektorin Rechtsverstöße vor.“

Zwei Artikel, gleicher Tag – zwei völlig unterschiedliche Inhalte: Ermittlung gegen Uni-Rektorin, Dementi von Ermittlungen gegen Uni-Rektorin.

Was will ich an diesen beiden Beispielen zeigen? Einmal ganz abgesehen von digitalen Welten, sozialen Medien oder allem, worüber wir im Zusammenhang mit der Digitalisierung und den neuen Medien in den letzten Wochen und Monaten intensiv diskutiert haben und weiterhin diskutieren müssen, gibt es auch im klassischen Printmedienbereich zahlreiche Herausforderungen an unsere Medienkompetenz, wie wir als Konsumenten diese Medien wahrnehmen.

Ich möchte einmal beim ersten Beispiel bleiben und noch eine andere Debatte aufgreifen. Um den Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit dem Geheimerlass um Flüchtlinge einordnen zu können: Wenn ich herausfinden möchte, ob es so ist wie dargestellt oder ob es noch andere Aspekte gibt, dann brauche ich ganz schön viel Wissen dazu. Ich brauche Wissen über Asyl, also darüber, wie das Asylrecht bei uns funktioniert. Ich brauche Wissen über die EU-Asylverfahren, über die

Dublin-Regeln sowie über den Erlass, der gemacht worden ist.

Ich muss wissen, welche Funktion das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und welche Aufgaben es zu erfüllen hat. Ich muss ferner etwas wissen über Asylsuchende, über die politische Situation in Syrien, über die EU-Kommission, die diesbezüglich eine Rolle spielt, und ich muss etwas wissen über das Vorgehen anderer Staaten oder vielleicht, was das Wort „Drittstaat“ bedeutet.

Die SPD und die CDU haben aber einen Antrag zum Thema Medienkompetenz und Medienbildung gestellt. Wenn wir über Kompetenzen reden, dann geht es um etwas ganz anderes; denn ich brauche dieses ganze Wissen nicht, um mit diesem Artikel kritisch umzugehen, sondern ich brauche Kompetenzen, um mir das Wissen selbst erarbeiten zu können, nämlich Neugier: Muss ich den Artikel überhaupt lesen? Kritische Haltung: Ich muss mir überlegen, ob das stimmen kann, was darin steht oder ob eventuell etwas fehlt.

Ich brauche die Kompetenz des Umgangs mit Suchmaschinen, mit digitalen Medien. Ich brauche die Kompetenz Verarbeitung von Informationen: Was lese ich, was davon benutze ich wie? Am Ende brauche ich auch die Kompetenz Urteilsvermögen.

Das ist ein Punkt, der nicht nur im Bereich der schulischen Bildung, sondern auch hier und wenn wir über Lehrpläne diskutieren, einen erheblichen Unterschied macht. Stopfe ich Wissen in mich hinein? Ich kann gar nicht so viel Wissen haben, um beurteilen zu können, ob der „FAZ“-Artikel wahr oder doch nur Quatsch ist. Oder entwickle ich Kompetenzen im Umgang mit widersprüchlichen Informationen und ein Urteilsvermögen, um diese dann auch richtig einordnen zu können?

Um Letzteres geht es uns, um für den Bereich der Medienbildung ein gesamtheitliches Bild zu gestalten. Das ist ein Auftrag, nicht nur für uns in Sachsen, den wir annehmen können. Wenn wir das schafften, dann hätten wir zur Aufklärung im besten Kant‘schen Sinne beigetragen, nämlich zum Ausgang des Menschen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit, indem wir das innere und äußere Vermögen von Schülerinnen und Schülern und auch Erwachsenen zur Selbstbestimmung gestärkt hätten. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Neubert. Bitte sehr, Herr Neubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der CDU und der SPD ganz ausdrücklich dafür bedanken, dass sie heute die Große Anfrage der LINKEN zum Thema Medienkompetenz im Freistaat Sachsen auf die Tagesordnung gesetzt haben.

Das ist ein ganz ungewöhnlicher Vorgang und zeugt von einer gewissen Größe der Regierungsfraktionen.

Da es geschäftsordnungstechnisch nicht ganz einfach ist, Drucksachen anderer Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen, haben Sie heute diesen Antrag als Instrument geschrieben. Das ist ganz nett gemacht. Aber ich sage es auch an dieser Stelle: Sie hätten uns auch noch den Antrag schreiben lassen sollen. Das wäre besser gewesen.

(Beifall der Abg. Rico Gebhardt, Klaus Bartl und Juliane Nagel, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe es positiv. Wir sind uns einig, dass dringend über das Thema gesprochen werden muss. Zum Thema: Wir hatten eine Große Anfrage zur Medienkompetenz und Medienpädagogik gestellt, die das Handeln der Staatsregierung auf diesem Feld nicht etwa an den idealen Ansprüchen oder an dem Wahlprogramm der LINKEN misst, nein, nur an den eigenen Ansprüchen wollten wir die Staatsregierung messen: an bestehenden Rechtsvorschriften, an Pressemitteilungen des Kultusministeriums und schließlich am Koalitionsvertrag.

Was steht im Koalitionsvertrag? Ich zitiere: „Wir werden in allen schulischen Bildungsgängen die Grundlagen für den Umgang mit digitalen Medien legen und kontinuierlich weiterentwickeln.“ Also fragten wir: Welche konkreten Veränderungen plant die Staatsregierung? Die Antwort ist recht kafkaesk: „Die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele werden sukzessive und im vorgegebenen zeitlichen Rahmen umgesetzt.“ Das war die Antwort auf die Frage.

Wir fragten nach den Grundlagen der Arbeit: Welche Daten und Analysen über die Fähigkeiten zur digitalen Kommunikation von Schülerinnen und Schülern liegen der Staatsregierung vor? Antwort der Staatsregierung: „Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten und Analysen vor.“

Frage: Welche Daten und Analysen über die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum kritischen Umgang mit Informationen im Netz liegen der Staatsregierung vor? Antwort: „Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten und Analysen vor.“

Frage: „Welche Daten und Analysen über die Fähigkeiten zur digitalen Kommunikation von Lehrkräften liegen der Staatsregierung vor? Antwort der Staatsregierung: „Hierzu liegen keine Daten und Analysen vor.“

Und die letzte Frage: „Welche Daten und Analysen über die Fähigkeiten von Lehrkräften zum kritischen Umgang mit Informationen im Netz liegen der Staatsregierung vor?“ – Dazu keine Antwort.

Ich zitiere noch einmal aus dem Koalitionsvertrag: „Die in den Lehrplänen verankerten Inhalte zur Medienerziehung werden wir in der schulischen Praxis und in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte verstärkt umsetzen.“

Auf die Frage, wie viele Lehrkräfte denn an diesen Fortbildungen teilnehmen, kommt ein interessantes Ergebnis. Im Jahr 2010 waren es noch 2 024 Lehrkräfte,

im Jahr 2012 waren es nur noch 1 666 Lehrkräfte und im Jahr 2014 dann gerade noch 1 390 Lehrkräfte. Und jetzt kommt es: Im Jahr 2015, also im ersten Jahr der Umsetzung des Koalitionsvertrages, sank die Zahl auf 1 284 Lehrkräfte.

Die Anzahl der Lehrkräfte, die sich auf diesem wichtigen Gebiet fortbilden, ist also in den letzten Jahren um 40 % gesunken. Das ist angesichts des Wortgeklingels der letzten Jahre in diesen Debatten seitens der Staatsregierung beschämend.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag steht mal so locker drin: „Der Landtag stellt fest, im Freistaat Sachsen stehen zahlreiche Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz und Medienbildung von Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen zur Verfügung.“

Was sind „zahlreiche“? Nach unserem Kenntnisstand und unseren Gesprächen mit den in diesem Bereich Aktiven fehlt es an allen Ecken und Kanten. Das müsste Ihnen bei den Gesprächen ersichtlich geworden sein. Deshalb fragten wir nach, wie viele Kinder und Jugendliche respektive Schülerinnen und Schüler durch die Angebote erreicht werden bzw. erreicht werden sollen. Was war die Antwort? „Bei den durchgeführten Projekten findet eine quantitative Auswertung von Teilnehmerzahlen nicht statt.“ Ein weiteres Zitat: „Die Zusammenarbeit der Schulen mit den Projektträgern und Anbietern kommt in der Regel ohne Beteiligung der Schulaufsicht zustande. Zu deren Details werden zentral keine Daten erfasst.“

Ein weiteres Zitat: „Es gibt keine zentralen Planungsvorgaben für den Umfang der Beteiligung.“ Kurz zusammengefasst: Die Regierung weiß von nichts, und sie will auch nichts wissen. Das klingt alles ganz nett. Man mischt sich nicht ein und lässt vor Ort diejenigen machen, die etwas machen wollen. Es klingt aber insgesamt – das muss man einfach sagen, Frau Ministerin – extrem lustlos, wie Sie auf diesem Gebiet als Ministerium unterwegs sind – und das geht schon die ganzen letzten Jahre so.

Wo kein Ziel ist, kann man es auch nicht verfehlen. Man darf sich dann nur nicht wundern, wenn nur ein kleiner Bruchteil der Schülerinnen und Schüler erreicht wird und das Geld vorn und hinten nicht ausreicht. Landesweite Koordination wäre dringend vonnöten.

Im Koalitionsvertrag haben Sie versprochen – ich zitiere –: „Zur breitenwirksamen und besseren öffentlichen Wahrnehmung der medienpädagogischen Initiativen und Angebote in Sachsen sowie deren Vernetzung soll nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle Medienbildung geschaffen werden.“

Im Zwischenbericht der Staatsregierung steht dazu: „Momentan existiert die Koordinations- und Informationsstelle Medienbildung noch nicht. Aussagen zur Definition der Aufgaben und der personellen Ausstattung einer solchen Stelle sind daher noch nicht möglich.“

Das ist nicht sehr viel nach eineinhalb Jahren Regierung. Aber jetzt will die Koalition der Regierung Dampf ma

chen. Nur in Ihrem Antrag ist von der Koordinationsstelle keine Rede mehr. Was denn nun?

Wir haben uns erlaubt, Ihnen an dieser Stelle mit unserem Änderungsantrag ein wenig Unterstützung zu gewähren und einen sechsten Punkt an den Antrag anzufügen.

Noch einmal zum Geld: Wenn schon sonst keine Daten zur Verfügung stehen, kann man den Umfang des Angebotes am eingesetzten Budget messen. Wir haben einmal gefragt, was denn an Landesmitteln in diesen Bereich fließt. Im Wissenschaftsministerium waren es bis zum Jahr 2014 700 000 Euro, im Jahr 2015 war es nur knapp die Hälfte und heute gar nichts mehr. Im Kultusministerium sind es zwischen 500 000 und 625 000 Euro jährlich. Im Sozialministerium für die Jugendhilfe – großzügig gerechnet – waren es in den letzten Jahren 350 000 Euro für Kinder und Jugendliche im Freistaat Sachsen, alles in allem knapp eine Million Euro im Jahr bei circa 450 000 Schülerinnen und Schülern. Dabei habe ich die frühkindliche Bildung noch nicht eingerechnet, das sind etwas mehr als 2 Euro pro Schüler und Jahr.