Protokoll der Sitzung vom 26.05.2016

Nun wird Ihr AfD-Antrag, wenn man in den Berichts- und in den Forderungsteil schaut, ziemlich unübersichtlich, denn um nochmals auf die Beantwortung der Frage einzugehen: Wenn die Stellungnahme des Staatsministeriums vorliegt, dann ist sie ohnehin öffentlich, und Sie fordern, dass eine Öffentlichkeit für eine Vorlage hergestellt wird, die, wenn Ihr Antrag beantwortet wird, ja ohnehin auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Am Ende des Tages ist diese Forderung aus meiner Sicht vollkommen unzureichend, und sie passt auch nicht wirklich zum Antrag. Sie ist für mich überflüssig.

Im Punkt III fordern Sie ein repräsentatives Modellprojekt für Smart-Grid-Ladestationen. Dieses soll flächendeckend ausgebaut und dann praxistauglich evaluiert werden. Vielleicht merken Sie es selbst: Entweder entwickeln wir ein Modellprojekt und evaluieren es, und im zweiten Schritt kümmern wir uns darum, dass die Ergebnisse flächendeckend eingeführt werden. Wenn wir es umgekehrt machen, machen wir sozusagen den zweiten Schritt vor dem ersten. Aus meiner Sicht hilft das der Elektromobilität nicht. Am Ende würden wir uns verrennen, und insoweit kann man auch dem Punkt III nicht zustimmen.

Im Punkt IV fordern Sie, dass Kommunen an das Thema Elektromobilität herangeführt werden und dass es eine Ladestellen-Infrastruktur gibt. Komisch nur: Wenn wir dem Punkt III zustimmen würden, dann hätten wir ja im Punkt IV schon eine flächendeckende LadestellenInfrastruktur. Also, entweder haben Sie etwas verwechselt, oder Sie machen auch hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Aus meiner Sicht sieht man an dem Antrag

inhaltlich: Er widerspricht sich und ist in sich nicht stringent. Aus diesem Grund wird meine Fraktion Ihren Antrag ablehnen.

In der zweiten Runde spreche ich noch zur LadestellenInfrastruktur und zum aktuellen Förderprogramm der Bundesregierung.

Vielen Dank erst einmal.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Nowak, CDU)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Meier, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mir den Antrag der AfD so anschaue, dann frage ich mich: Was wollen Sie in diesem Plenum eigentlich damit erreichen?

(Jörg Urban, AfD: Die GRÜNEN ärgern!)

Die Staatsregierung – wir werden gleich sehen, wer spricht – wird sicher einiges erklären können, aber – die Aussage kam heute schon – eine Kleine Anfrage hätte es wahrscheinlich auch getan. Wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht und ein wenig recherchiert hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass es in dieser Legislaturperiode schon mehrere Kleine Anfragen zur Elektromobilität gegeben hat, unter anderem auch aus Ihrer Fraktion, nämlich von Herrn Beger, und auch verschiedene Bundestagsfraktionen haben schon Anfragen zur E-Mobilität gestellt. Da kann ich nur sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Denn dann würden Sie nämlich wissen, dass die bundeseinheitliche Erfassung von Ladeinfrastruktur mit der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums erreicht wird. Diese ist aber erst Anfang März verabschiedet worden. Dass es diese Ladesäulenverordnung geben soll, wissen wir schon seit einem Jahr, weil Frau Jähnigen es bereits gefragt hat.

Um einen sächsischen Überblick zu bekommen, hätten Sie einmal auf die Website der SAENA gehen können, dort hätten Sie es nachlesen können. Dort steht, dass es in Sachsen circa 200 Ladesäulen gibt. Wenn Sie weiterhin recherchiert hätten, dann wüssten Sie auch, dass der Bund – wir haben es heute schon gehört – jetzt 1 Milliarde Euro in die Förderung der Elektromobilität investieren will und, wie Herr Rohwer sagte, das BMVI gerade die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur schreibt. Darin ist verankert, dass 15 000 Ladesäulen gebaut und dafür bis 2020 noch einmal 300 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.

Ich denke, spannender wäre gewesen, heute einmal darüber zu diskutieren, warum die Steuerzahler, also wir alle, die Prämie von 2 000 Euro mittragen müssen. Konsequent wäre es doch gewesen, Halter von übermotorisierten Spritschluckern zur Finanzierung der Prämie über die Kfz-Steuer heranzuziehen. So würde nämlich auch ein Anreiz für die Industrie entstehen: weg vom Spritfresser, hin zum umweltschonenden Elektroauto. Das wäre, meine

Damen und Herren, tatsächlich eine echte Verkehrswende: diejenigen zu fördern, die zur besseren Luft beitragen, und diejenigen dazu beitragen lassen, die besonders viel verschmutzen. Dann würde vielleicht auch unsere Staatsregierung etwas kritischer auf ihre Dienstwagen schauen, denn es ist allein Herr Dulig, der einen Hybridwagen fährt. Vielleicht sollten sich die Kolleginnen und Kollegen einmal ein Beispiel daran nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Was Ihre Forderung bezüglich des Modellprojekts SmartGrid-Ladestationen betrifft, so wäre es meines Erachtens auch sinnvoll gewesen, sich das Schaufenster Elektromobilität etwas genauer anzusehen. Dann hätten Sie nämlich festgestellt, dass gerade in Niedersachsen und Bayern solche Tests und Modellprojekte durchgeführt werden. Die Ergebnisse solcher Tests sind logischerweise für alle nutzbar, und da ist ein sächsischer Alleingang natürlich völliger Quatsch, und es bringt überhaupt nichts, das Rad ein zweites Mal zu erfinden. Wenn Sie also das nächste Mal etwas von der Staatsregierung wissen wollen, dann stellen Sie eine Kleine Anfrage oder beantragen Sie eine Stellungnahme der Staatsregierung zu Ihrem Antrag, und wenn Sie Sachsen in Sachen Elektromobilisierung wirklich nach vorn bringen wollen, dann stellen Sie substanzielle Anträge!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir gehen in die nächste Runde. Die AfD, Herr Wild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich habe nichts anderes erwartet.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Man konnte nichts anderes vermuten, und wenn es nicht so traurig wäre, müssten wir eigentlich alle darüber lachen. Einem Antrag von der AfD kann ja nichts Gutes beiwohnen, der muss ja schlecht sein, egal, wie gut er ist. Dann warten wir halt einige Monate, und er wird mit Sicherheit, leicht verändert, wieder hier im Plenum aufschlagen.

Ich möchte aber nicht auf die einzelnen Vorredner eingehen – sie haben alle mehr oder weniger gleich zu unserem Antrag ausgeführt –, sondern noch einmal zum Thema kommen. Die normalen oder die Schnellladestationen belasten in höherer Stückzahl, so wie sie jetzt ausgebaut werden sollen, massiv die Stromnetze; das ist bekannt. Aber genau das muss vermieden werden, da uns die Schwankungen in den Stromnetzen überhaupt keine Vorteile, sondern nur Nachteile bringen.

Wir stehen vor der großen Aufgabe, den Überschussstrom abzunehmen, der nun einmal vorhanden ist. Klar wollen wir die erneuerbaren Energien nicht so, wie es die LINKEN und die GRÜNEN vorantreiben, und wir wollen keine Windenergie. Aber die Energie, die einmal vorhanden ist, müssen wir doch auch nutzen, und das am besten sinnvoll. Wir müssen sie möglichst in Elektroautos als

Stromspeicher nutzen, das ist doch völlig normal. Das geht mit Schnellladestationen aber nicht, das ist das Problem.

Die einzige Voraussetzung dafür ist ein möglichst langer Zeitraum, das hatte ich bereits gesagt; und diesen habe ich nun einmal, entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz. Das Hauptproblem dieser Smart-Grid-Technologie ist eben gerade ein noch nicht erprobter flächendeckender Einsatz. Dazu laufen überall Testfahrten und Probeläufe, aber flächendeckend ist es noch nirgends in Deutschland erprobt worden, deshalb forschen ja andere daran, und deshalb führen Audi und jetzt selbst E.ON Forschungen dazu durch. Daher ist es nicht nur die Forderung des simplen Ausbaus, sondern hier ist die Erprobung ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich, wenn wir das in Sachsen einfach umsetzen. Es gibt Ergebnisse, auf deren Grundlage man die Ladestationen mit geeigneten Mitteln in die Betriebe bzw. an den Arbeitsplatz heranführen kann, um Testläufe durchzuführen. Nur so kann ein sinnvolles Konzept mit Köpfchen vorgelegt werden.

Wir sehen aber auch, dass es noch weiteren Diskussionsbedarf gibt. Von der SPD habe ich es schon erwartet. Ja, wir müssen darüber diskutieren, und ich nehme es gern auf. Wir sind ja auch lernfähig, wir von der AfD lernen gern; aber wir hatten es ohnehin schon mehr oder weniger im Hinterkopf, dass wir hier kein Ergebnis erzielen. Deshalb möchten wir heute beantragen, keine abschließende Abstimmung durchzuführen, sondern wir beantragen die Überweisung an die betreffenden Ausschüsse. Wir sehen hierfür insbesondere die Zuständigkeit im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft. Lassen Sie uns in den Ausschüssen gemeinsam weiter an der Umsetzung der Smart-Grid-Technologie arbeiten!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die CDUFraktion, Herr Nowak, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der AfD, ich muss Ihnen etwas gestehen:

(Dr. Frauke Petry, AfD: Bitte nicht!)

Ich musste Ihren Antrag zweimal lesen,

(Dr. Frauke Petry, AfD: Das schadet nicht!)

bevor ich ihn verstanden habe, so verquast ist er geschrieben.

Ich will einmal versuchen, es aufzudröseln. Zuerst dachte ich, es gehe Ihnen nur um die freistaatlichen Flächen. Dann schreiben Sie aber unter Punkt 7 etwas von landeseigenen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Offenbar ist das für Sie alles eins. Das hatten wir ‘89 und früher auch schon mal.

(Gunter Wild, AfD: Sowohl als auch!)

Ich halte das für bemerkenswert, denn das ist ja eigentlich sonst eher eine Spezialität des linken Teils unseres Hohen Hauses. Alles einfach in den Topf werfen und anordnen – so funktioniert das aber nicht.

Schauen wir uns einmal die Ausgangslange an: Deutschland hat derzeit nicht genügend Ladestationen. Das sieht jeder, der mal in den Niederlanden war. Dort gibt es hinter jedem Deich Ladestationen für Autos und übrigens auch für Fahrräder. Sie werden dort auch nicht doppelt gezählt, wie das in Deutschland gemacht wird. Dafür ist aber freilich nicht die Sächsische Staatsregierung verantwortlich, sondern die Bundesregierung. Sie hat ja gerade bekannt gegeben, dass es eine massive Investitionsförderung geben soll, und zwar in Autos und Infrastruktur. In dem 1-Millarde-Programm stehen immerhin 300 Millionen Euro für die Infrastruktur zur Verfügung. Das ist also fast ein Drittel.

Wie Sie vor diesem Hintergrund zu der Aussage kommen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur fast nur vom Engagement der Länder abhängt, das ist mir schon ein Rätsel.

Anscheinend haben Sie auch nicht mitbekommen, dass es vor wenigen Wochen eine gemeinsame Sitzung der Sächsischen und der Bayerischen Staatsregierung in Leipzig gab. Dabei helfe ich Ihnen gern auf die Sprünge: In dieser Sitzung haben beide Staatsregierungen beschlossen, dass sie mit eigenem Geld und eigenem Engagement Ladeinfrastruktur errichten wollen.

Falls Sie mit Ihrem Antrag genau das bei der Sächsischen Staatsregierung anregen wollten, kommen Sie ein paar Tage zu spät. Manchmal ist das so im politischen Betrieb. Aber die Plenartagesordnungen werden in der Woche vor dem Plenum gemacht, und auch diese Kabinettssitzung war da lange durch. Warum Sie den Antrag entsprechend einbringen, bleibt mir einigermaßen schleierhaft. Ich will trotzdem einmal versuchen, auf Ihre Punkte jeweils einzeln zu antworten.

Zu Punkt 1. Ich glaube, es eignen sich grundsätzlich alle Flächen, auf denen man ein E-Mobil parken kann, wo es in brauchbarer Nähe elektrischen Strom gibt, der passt.

Punkt 2 hängt davon ab, wie viel von den 300 Millionen Euro des Bundes im Freistaat Sachsen auch ankommen. Es ist heute schon angesprochen worden, dass die entsprechenden Förderrichtlinien gerade erstellt werden, und es kommt darauf an, was wir uns angesichts der Bedarfe bei Lehrern, Polizisten, Flüchtlingsunterkünften, Integrationskursen, Planungskapazitäten, Reg-Mittel

zuweisungen, Investitionen in Straßen und Brücken, Wirtschaftsförderung, Krankenhausbau, Kulturausgaben, Städtebauförderung, Sportplatzbau, Umweltschutz,

Landwirtschaft, Hochschulen, usw. usf. leisten können. Wir müssen priorisieren – und das werden wir auch tun –, und zwar im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen, wie eben alle zwei Jahre.

Zu Punkt 5, der Forschung. Haben Sie einmal nachgeschaut bei Tesla, Toyota, Mitsubishi, bei Solarwatt in Dresden, in der Maria-Reiche-Straße 2 a, oder bei den Universitäten? Es wird sehr viel geforscht und es wird sehr viel publiziert. Dort kann man einiges finden.

Zu Punkt 6 fällt mir nur Punkt 5 ein.

Punkt 7 hängt natürlich vom Träger der Einrichtungen ab. Landeseigene Flächen haben Landeshaushaltsbudgets, öffentlich-rechtliche Flächen entsprechend ihre Budgets und die privatwirtschaftlichen Unternehmen haben eigene Planungen. Inwiefern Bundesprogramme und kommende Landesprogramme hier komplementär wirken können, hängt von deren Konstruktion ab, die wir noch nicht kennen, und insofern ist das alles etwas schwierig.

Punkt 7, im ersten Teil, hat direkt mit den Punkten II, III und IV zu tun. Wenn die Staatsregierung Förderprogramme auflegt oder solche des Bundes ergänzt, werden wir dann genau sehen, wie diese Punkte im Fokus stehen. Dafür braucht es jetzt aber nicht wirklich Ihren Antrag.

Was Sie völlig übersehen, ist, dass die E-Mobilität nicht nur Autos umfasst, sondern auch Pedelecs. Diese würdigen Sie mit keinem Wort. Das ist wieder typisch Opposition: Ganz eilig losspringen, die normative Kraft des Faktischen und die tatsächlichen Notwendigkeiten einfach außer Acht lassen, genau wie die Potenziale, wenn man auf das Thema grundgängig, zwar mit Augenmaß, aber auch mit Fantasie blickt.

Ihr Antrag hilft aus unserer Sicht nicht weiter und deshalb werden wir ihn ablehnen.