Protokoll der Sitzung vom 27.05.2016

Abschließend möchte ich noch einen Appell an Sie richten. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam erfüllt werden muss. Integration beginnt in der unmittelbaren Nachbarschaft, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz und in der Gemeinde. Lassen Sie uns gemeinsam handeln, um die von Ihnen gewünschten Weichenstellungen und Fortschritte in der Integration spürbar zu machen!

Wir brauchen einen fairen und respektvollen Umgang miteinander. Ich spreche hier von allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen, das heißt von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Diesen Umgang, geprägt von Respekt, Toleranz und Achtung, brauchen wir.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Wir kommen zum Schlusswort. Dieses hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und es wird gehalten von der Abg. Frau Zais.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ja natürlich, an uns soll der respektvolle Umgang nicht scheitern. Wir können Ihnen von hier aus wirklich zusichern, dass wir wie in den letzten Monaten und Jahren auch bereit sind mitzuarbeiten und Sie zu unterstützen. Das kann ich Ihnen hier natürlich so versichern.

Wenn Sie sagen, es ist jetzt an der Zeit, den Ball aufzunehmen, das habe ich in meiner Rede ja gesagt. Jetzt werden auf Bundesebene die Weichen gestellt. Jetzt ist es wirklich an der Zeit, dass wir uns in Sachsen auch konzeptionell hinsetzen und überlegen, wie es wirklich gelingen kann, dass Integration nicht nur eine Einbahnstraße ist, sondern dass es gut ist, dass es gelingt und dass es ein positives Miteinander ist.

Insofern verstehe ich viele Gegenargumente, die auch von Ihrer Seite kommen – wobei sie nicht so sehr von Ihrer Seite kamen, aber vonseiten der Koalitionsfraktionen –, eigentlich nicht.

Was ich nachvollziehen kann, ist das zu Punkt 3 in unserem Antrag Gesagte. Als wir den Antrag geschrieben haben, war sozusagen das Programm vom März noch nicht da, also die Aufstockung, die 34,4 Millionen Euro. Insofern gebe ich Ihnen recht und werden wir auch eine punktweise Abstimmung des Antrags beantragen.

Was die anderen Dinge anbelangt, konnten aber weder Frau Pfeil noch Herr Kiesewetter von den Koalitionsfraktionen widerlegen, was wir hierin aufschreiben. Ich meine, Sie haben bestätigt, wir wissen sehr wenig über Migrantinnen und Migranten. Das, was Sie in der Stel

lungnahme der Staatsregierung zum Mikrozensus zitiert haben, hilft auch niemandem weiter.

Es gibt eine große Anzahl von Studien, zum Beispiel jetzt eine neue OECD-Studie zur Stellung von Migrantinnen in den Bildungssystemen der OECD-Staaten, in der die Bundesrepublik gar nicht so gut abschneidet.

Es interessiert mich schon, wie es denn zum Beispiel in Sachsen mit der Gleichstellung, mit den gleichen Chancen von Kindern mit Migrationshintergrund steht. Wir sagen immer, wir haben ein inklusives System in dieser Frage. Ist das wirklich so? Stimmt das? Werden Kinder von Migrantinnen und Migranten im sächsischen Bildungssystem nicht doch strukturell benachteiligt? Wenn man auf die Abschlüsse schaut, dann muss man sagen: Ja. Das müssen wir aber noch genauer wissen. Das heißt, wir brauchen genaueres Wissen sozusagen über den Stand der Integration, egal, wie man es nennt, ob man „Integrationsberichterstattung“ oder „Monitoring“ dazu sagt.

Ein „Weiter so!“, einfach in den Nebel hinein irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, das finde ich – das muss ich wirklich sagen – mehr als fahrlässig.

Ein Wort noch zu Herrn Spangenberg, insbesondere aber vielleicht auch zu Frau Kersten, die sich heute früh hier hingestellt und so getan hat, als würde die AfD tatsächlich immer nur Sachpolitik machen.

Bitte zum Schluss kommen.

Das ist nicht so, Frau Kersten, und das haben wir jetzt, heute hier gesehen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Uwe Wurlitzer, AfD: Doch, das ist so! Nur weil es Ihnen nicht passt!)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 6/4893.

Frau Zais, wenn Sie sagen, wir werden punktweise Abstimmung beantragen, soll ich das so auslegen, dass Sie den Antrag gestellt haben?

(Petra Zais, GRÜNE: Wir beantragen das!)

Okay. Ich bin einmal so großzügig.

(Christian Piwarz, CDU: Stimmen wir darüber ab!)

„Punktweise“ bedeutet, die Abstimmung wird nach der arabischen Nummerierung verlangt. Ja? – Gut.

Meine Damen und Herren! Abstimmung zur Drucksache 6/4893 zu Punkt 1: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Zu Punkt 2 der Drucksache: Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hierzu ist das gleiche Abstimmungsverhalten festzustellen.

Wer möchte Punkt 3 der Drucksache zustimmen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Zu Punkt 4: Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hierzu sehe ich keine Stimmenthaltungen. Ich sehe Stimmen dafür, aber die erforderliche Mehrheit ist nicht erreicht worden.

Meine Damen und Herren! Da alle einzelnen Punkte der Drucksache 6/4893 nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, bedarf es keiner Schlussabstimmung mehr. Ich sehe keinen Widerspruch und erkläre diesen Tagesordnungspunkt für beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/5146

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 6/5146 vor. Meine Damen und Herren, ich habe die Mitteilung erhalten, dass alle Fragen

schriftlich beantwortet werden. Diese Antworten werden dem Sitzungsprotokoll beigefügt. Damit erkläre ich auch den Tagesordnungspunkt 10 für beendet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Freier Zugang zu Daten mit direktem oder indirektem Raumbezug (Geodaten) nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz

(Frage Nr. 1)

Ich frage die Staatsregierung:

1. Inwieweit ist der Zugang zu den bei sächsischen Behörden vorhandenen oder verwalteten Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet nach den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes

(SächsUIG) eröffnet bzw. kann dieser auf der Grundlage der derzeitig geltenden § 4 SächsUIG insbesondere

gegenüber den geodatenhaltenden Stellen beansprucht werden?

2. In welchem Umfang ist bislang eine Harmonisierung der rechtlichen und lizenzrechtlichen Regelungen sowie der Rechtsansprüche bzgl. des Zugangs zu Umweltinformationen nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz und zu Geodaten bzw. Geodatendiensten nach dem Sächsischen Geodateninformationsgesetz zur Realisierung eines widerspruchsfreien Zuganges zu Informationen zu Daten mit direktem und indirektem Raumbezug und damit für einen widerspruchsfreien Gesetzesvollzug durch die zuständigen Behörden und Stellen erfolgt?

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes hat jede Person auf Antrag Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorliegen.

Umweltinformationen sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 SächsUIG unter anderem alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie den Boden und die Landschaft sowie deren Wechselwirkungen. Daten zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet sind zumindest dann eine Information nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz, wenn die begehrte Information einen Umweltbezug hat.

Zu Frage 2: Mit dem Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes und des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes hat sich die Staatsregierung der Harmonisierung der rechtlichen Regelungen bezüglich des Zugangs zu Umweltinformationen nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz und zu Geodäten und Geodatendiensten nach dem Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetz angenommen. Dies ist

sinnvoll, da Umweltinformationen auch Geodäten sein können und umgekehrt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz ausschließlich auf digitale Geodäten Anwendung findet. Demgegenüber erlaubt das Sächsische Umweltinformationsgesetz auch die Herausgabe analoger Umweltinformationen.

Künftig soll durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes und des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes eine einheitliche Handhabung bei der Herausgabepraxis von digitalen und analogen Geodäten gewährleistet werden. Einzelheiten dazu können bei den Beratungen des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Landtags erörtert werden.

Einheitliche Regelung und Realisierungsstand des Zugangs zu Geodaten nach dem Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetz vom 19. Mai 2010 (Frage Nr. 2)