Sie wissen so gut wie ich, dass diese W2-Stellen vor allen Dingen für den ingenieurtechnischen, für den naturwissenschaftlichen Bereich von Bedeutung sind, wo wir in einer sehr scharfen Konkurrenz zu anderen Standorten stehen – nicht nur national, sondern auch international. Das ist weniger im geistes- und kulturwissenschaftlichen Bereich der Fall. Wir werden natürlich – und das müssen die Hochschulen – abwägen, inwiefern es möglich ist, mit einer W1-Professur, egal, ob bei Juniorprofessur oder bei der Tenure-Track-Professur, tatsächlich eine attraktive Stelle zu schaffen. Das ist Angelegenheit der Hochschulen. Wir werden uns – Sie haben es angesprochen – das Hochschulgesetz genau ansehen müssen, dass es sowohl für die Juniorprofessur als auch für die Tenure-TrackProfessur beide Möglichkeiten eröffnet.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. In den weiteren Runden können nun Fragen zu beiden Themenkomplexen gestellt werden. Hier verändern wir die Reihenfolge. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion, als heute Fragenstellenberechtigte, danach CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die AfD-Fraktion Frau Abg. Dr. Muster. Ihre Frage!
Herr Präsident! Sehr geehrte Staatsministerin! Ich habe zum zweiten Komplex folgende Frage: Wie wirkt sich die Studierfähigkeit der Abiturienten und die hohe Abbrecherquote der Studenten auf dieses Thema aus?
Ihre Frage zielte darauf ab, was die Abbrecherquote angeht bzw. was Studierfähigkeit unserer Abiturientinnen und Abiturienten bzw. – wenn ich das so sagen darf – die Hochschulzugangsberechtigten anbelangt. Ich sehe nicht, dass sich die Studierfähigkeit derjenigen, die an unseren Hochschulen sind, in irgendeiner Weise verändert hat, sondern sie ist relativ gleichmäßig. Wir haben über Jahrzehnte eine relativ konstante Zahl von jungen Menschen, die ihr Studium wechseln oder auch
aufgeben. Das Thema Studienabbrecher bedeutet nicht nur, das jemand die Hochschule komplett verlässt. Es spielt in den Bereichen Ingenieure, Lehrer und Ärzte eine sehr unterschiedliche Rolle, weil wir in den Bereichen sehr unterschiedliche Studienabbrecher – wohlgemerkt unter dem Gesichtspunkt Studienwechsler oder tatsächlich aus den Hochschulen Herausgehende – haben.
Während wir bei den Ärzten aufgrund der hohen Auswahlkriterien, die dort angelegt werden, naturgemäß eine sehr geringe Studienabbrecherquote haben, ist es bei den Ingenieuren fachspezifisch sehr unterschiedlich. Bei den Lehrerinnen und Lehrern hängt es ebenfalls von den Fächerkombinationen ab. Naturgemäß sind MINT-Fächer etwas schwieriger und führen eher zu einem Studienplatzwechsel, als das in anderen Bereichen der Fall ist.
Herr Präsident! Frau Staatsministerin! Bislang profitieren nur die TU Dresden und die TU Chemnitz von den Fördermöglichkeiten der Exzellenzinitiative. Wie bewerten Sie die Chancen aller vier Universitäten in der neuen Runde der Exzellenzinitiative, und welche Rolle übernimmt das Wissenschaftsministerium in der Begleitung der Hochschulen im Antragsverfahren?
Ganz aktuell sind die TU Dresden und die TU Chemnitz in der Exzellenzinitiative. Ich möchte aber erwähnen, dass sich auch die Universität Leipzig in der ersten Programmphase mit einer Graduiertenschule in der Exzellenzinitiative befand. Das erwähne ich deshalb, weil ich der Meinung bin, dass sich mindestens die Universität Leipzig, vermutlich auch die TU Bergakademie Freiberg, in den Exzellenzwettbewerb begeben werden. Die Entscheidungen müssen an den Universitäten getroffen werden.
Wir haben jetzt alle vier Universitäten mit insgesamt 1,8 Millionen Euro unterstützt, um in der Vorbereitungsphase der Projektanträge gerüstet zu sein. Ob eine weitere Unterstützung notwendig ist, werden wir im Verlaufe dieses und des nächsten Jahres sehen.
Danke schön, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, uns würde noch einmal interessieren, auf welcher Grundlage Sie entschieden haben, dass Sie zukünftig 2 000 Studienplätze jedes Jahr, also je zur Immatrikulation von Lehramtsstudenten, zur Verfügung stellen. Vielleicht noch der Zusatz: Auf welcher Grundlage haben Sie die 2 000 entschieden, und wie bewerten Sie das? Wird das ausreichen, um den Bedarf zu decken?
Ich beginne einmal mit der letzten Frage. Ich gehe auch nach Rücksprache mit dem Kultusministerium davon aus, dass diese Zahl ausreichen wird. Allerdings haben wir ebenfalls vereinbart – auch das wird im Hochschulentwicklungsplan stehen –, dass wir uns eng abstimmen werden. Im Hochschulentwicklungsplan 2020 gibt es noch einmal eine Evaluierung, dass wir uns eng abstimmen werden, ob das vor allem über das Jahr 2020 hinaus ausreichend sein wird. Aber zum jetzigen Zeitpunkt, beim jetzigen Erkenntnisstand ist das mit dem Kultusministerium geeint eine ausreichende Anzahl.
Wir haben derzeit 1 700 Studienanfänger, bzw. ab dem Wintersemester werden es 2 000 Studienanfänger sein. Wir reden immer nur über die Studienanfänger an den einzelnen Standorten, die dann entsprechend den Lehrämtern und den einzelnen Universitäten heruntergebrochen werden. Ich will vielleicht noch für die Standorte sagen: Wir haben in Leipzig 1 040 Immatrikulationen, in Dresden 840 und in Chemnitz 120. So werden diese 2 000 etwa aufgeteilt werden. – So viel dazu.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Im Beschluss des Kabinetts zum Hochschulentwicklungsplan 2025, also dem ersten Entwurf, der sowohl dem Wissenschaftsausschuss als auch den Hochschulen zur Kenntnis zuging, führt ein Kapitel aus, was die Staatsregierung als Schwerpunkte zum Thema Daseinsvorsorge sieht, also dem hier benannten Thema. Wären Sie so freundlich, hier im Plenum noch einmal öffentlich die Schwerpunkte der Staatsregierung zu diesen Themen Ärzte, Lehrer, Pharmazeuten etc. auszuführen? – Danke.
Ja, gern. Zum Thema Lehramtsausbildung habe ich gerade etwas gesagt. Die Lehramtsausbildung haben wir mit einem Kraftakt – das darf man schon so sagen – seit 2012 zunächst auf 1 700 verdoppelt und jetzt noch einmal mit 300 mehr auf 2 000 erhöht. Das ist ein ziemlicher Kraftakt für die Universitäten und die Musikhochschulen, um das nicht zu vergessen. Ich denke, das ist das wichtigste Paket der Daseinsvorsorge, das wir derzeit im Hochschulentwicklungsplan verankert und mit Sonderzielvereinbarungen mit den Hochschulen bereits gesichert haben.
Der zweite Punkt ist das Thema Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften. Dazu gehören die beiden Standorte der TU Dresden und der Universität Leipzig. Wir haben hier ganz konkrete Zahlen festgelegt. Diese werden sich auch in den entsprechenden Zielvereinbarungen bzw. im HEP wiederfinden – die Humanmedizin in Dresden mit 230, am Standort Leipzig mit 310 Immatrikulationen an Studierenden und die Zahnmedizin mit jeweils 60 Immat
rikulationen an Studierenden. Anzumerken ist noch, dass in Erfüllung des Hochschulpaktes von 2015 bis 2020 am Standort Leipzig 20 zusätzliche Humanmedizin-Studienimmatrikulationen stattfinden und mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden, die nach 2020 nicht mehr erforderlich sind.
Der dritte Punkt betrifft die Pharmazie. Es ist angesprochen worden. Es bestand die Situation, dass der Studiengang Pharmazie an der Universität Leipzig geschlossen werden sollte. Wir sind nun so weit, dass der Studiengang Pharmazie in Leipzig auf alle Fälle erhalten bleibt. Wir sprechen mit der Landesregierung Sachsen-Anhalt in Halle, gemeinsam mit der MLU einen Studiengang Pharmazieausbildung durchzuführen. Dieser soll einen Immatrikulationsumfang von 200 Studienanfängern
haben. Das würde auch dem Bedarf in Sachsen Rechnung tragen. Wir befinden uns noch mitten in den Gesprächen. Wir denken aber, dass wir diese in den nächsten Wochen abschließen.
Der letzte Punkt in Bezug auf die Daseinseinsvorsorge, über den wir etwas sagen können, ist die Juristenausbildung. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass hier ein Unterschied zur Lehramtsausbildung vorliegt. Bei der Lehramtsausbildung haben wir eine staatliche Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Lehrkräften in den Schulen unterzubringen. Diese Verpflichtung besteht weder in der Humanmedizin noch bei den Pharmazeuten oder Juristen. Hierbei kann uns niemand sagen, wie viele wir tatsächlich benötigen, es sei denn, sie werden im Staatsdienst eingesetzt. Allein aufgrund der Anzahl der im Staatsdienst tätigen Juristen – das kann das Justizministerium überschauen – werden wir die Juristenausbildung anheben. Dazu laufen derzeit die Gespräche mit der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden, um entsprechende Konzentrationen in Leipzig vornehmen zu können.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Frau Dr. Maicher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte stellen Sie Ihre Frage.
Ich habe eine Frage zum Programm „Innovative Hochschule“. Mit den Mitteln sollen laut einer Pressemitteilung des SMWK besonders die Fachhochschulen beim Wissenstransfer in ihrer Region unterstützt werden. Wie definiert die Staatsregierung den Begriff Region? Wo hört die auf? Warum soll bei den Fachhochschulen eine enge räumliche Begrenzung stattfinden, während bei den Universitäten länderübergreifend Verbünde – Sie hatten es vorhin angesprochen – gefördert oder unterstützt werden?
Ich fange einmal von hinten an, Ihre Fragen zu beantworten. Bei den Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist es ebenfalls möglich, dass sich Hochschulverbünde bilden. Unsere Hochschulen für angewandte Wissenschaften
befinden sich bereits im Gespräch miteinander und prüfen, ob sie solche Verbünde zumindest im Land schließen.
Bei den Verbünden, dies gilt auch für die Exzellenzuniversität, ist immer darauf zu achten, dass es keine „Beutegemeinschaften“ sein dürfen. Sie müssen ein strategischer Verbund sein. Ein strategischer Verbund heißt, dass nachgewiesen werden muss, dass bereits in der Vergangenheit eine Zusammenarbeit stattgefunden hat und nicht erst, um mehr Geld einzuwerben, im Zuge der innovativen Hochschule oder Exzellenzinitiative. Es ist sinnvoll, dass man zunächst einmal im Land selbst schaut, ob und wie die Zusammenarbeit funktionieren kann. Das ist die eine Seite.
Der Begriff der regionalen Vernetzung bzw. die regionale Bedeutung der Innovation für die Hochschulen bezieht sich tatsächlich auf die Netzwerke innerhalb der Region. Wir haben uns nicht ohne Grund noch etwas Zeit genommen, das Thema der Wissenschaftsregionen zu überprüfen. Wir werden demnächst eine Veranstaltung dazu durchführen. Es ist nicht sinnvoll, künstliche Grenzen für Regionen zu ziehen. Region heißt aber, dass es nicht in Hamburg oder Brandenburg möglich ist. Es geht um eine Region im Umfeld der Hochschule. Es geht um einen konkreten Wissens- und Technologietransfer sowie Ideentransfer in unser Land. Das ist der Sinn und Zweck der Förderung innovativer Hochschulen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Es sind noch 13 Minuten übrig. Hat die AfD-Fraktion, Frau Dr. Muster, noch eine Frage? – Stellen Sie diese bitte jetzt.
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatsministerin, Sie haben gerade die Juristische Fakultät in Dresden angesprochen. Müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass diese Fakultät geschlossen wird und der Studiengang Jura in Dresden demnächst nicht mehr existiert?
Es gibt keinen Studiengang Jura an der Universität Dresden. Es wird auch keine Fakultät durch den Hochschulentwicklungsplan geschlossen. Im Hochschulentwicklungsplanentwurf gibt es eine Festlegung, dass die beiden Studienfächer Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht geschlossen werden sollen. Eine Diskussion über die Juristenausbildung an der
TU Dresden ist fehlgeleitet. Es werden dort keine Juristen ausgebildet. Sie werden ausschließlich an der Universität Leipzig auf der Grundlage eines Staatsexamens ausgebildet.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Ich hätte eine Nachfrage zum zweiten Fragekomplex, der das Thema der Ausbildung von Ärzten, Lehrern und Ingenieuren betraf. Ich möchte Sie bitten, dass Sie noch einmal den gesetzlichen Auftrag zur Hochschulentwicklungsplanung, insbesondere die Rollenverteilung und Aufgabenzuständigkeit des Wissenschaftsministeriums und der Hochschule, darlegen. Könnten Sie ebenso bitte kurz skizzieren, welche Steuerungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Möglichkeiten zur Nachjustierung im Bereich der Daseinsfürsorge existieren?
Vielen Dank. Das möchte ich gern tun. Ich sage zunächst etwas zur gesetzlichen Grundlage, auf der wir uns bewegen, wenn es um die Hochschulentwicklungsplanung geht. Das ist § 10 Abs. 1 Hochschulfreiheitsgesetz. Dort heißt es wie folgt: Das SMWK erstellt im Zusammenwirken mit den Hochschulen einen Hochschulentwicklungsplan. Der einzige zentrale Punkt ist, dass eine Festlegung zu einem landesweit abgestimmtem Fächerangebot zu gewährleisten ist. Zu diesem Fächerangebot habe ich gerade im Zusammenhang mit den Rechtswissenschaften etwas gesagt. Das passiert konkret das erste Mal. Die laufende Hochschulentwicklungsplanung beinhaltet zwar auch ein Fächerangebot. Dieses war in der Hochschulentwicklungsplanung aber nicht festgelegt. Wir setzen dieses Mal den Gesetzestext eins zu eins um.
Der Prozess der Hochschulentwicklungsplanung hatte einen langen Vorlauf. Wir haben ein Lenkungsgremium gebildet, in das die Hochschulrektorenkonferenz drei Vertreter für die jeweiligen Hochschulen entsandt hat. Es hat zahlreiche Einzelgespräche mit den Hochschulleitungen gegeben. Im Gesetzestext heißt es, dass dies im Zusammenwirken mit den Hochschulen geschehen muss. Wir haben eine öffentliche Tagung durchgeführt, weil wir der Meinung sind, dass die Hochschulentwicklungsplanung und die Bedeutung der Hochschulentwicklung für das Land und die Öffentlichkeit insgesamt von Bedeutung sind.
Momentan befinden wir uns im Anhörungsverfahren. Es liegt ein Referentenentwurf zum Hochschulentwicklungsplan vor, der mit der Staatsregierung abgestimmt ist. Die Hochschulen haben nun acht Wochen Zeit – also bis zum 30. Juni. Sie können bis zu diesem Termin ihre Einwände zum Referentenentwurf einreichen. Gleichzeitig läuft eine Anhörung. Diese wurde bereits zweimal mündlich durchgeführt. Es werden Kammern, Gewerkschaften und studentische Vertreter angehört. Es ist ein sehr umfangreiches Anhörungsverfahren. Über den Sommer liegen uns dann die Rückläufer der Anhörungen vor. Wir brauchen circa einen Monat, um diese aufzuarbeiten, zu bewerten, welche Stellungnahmen wir erhalten haben, und den Hochschulentwicklungsplan anzupassen. Danach wird
sich das Kabinett das zweite Mal damit beschäftigen. Wir gehen davon aus, dass wir Ende September/Anfang Oktober die Fassung des Hochschulentwicklungsplans vorliegen haben, die wir den Hochschulen zur Unterschrift vorlegen können. Das möchte ich zum Zeitplan sagen.
Sie möchten zweitens wissen, wie es weitergeht. Neben der Hochschulentwicklungsplanung, die die inhaltlichen Mauern für unsere Hochschulentwicklung darstellt, sind wir mit den Hochschulen derzeit dabei, die Zuschussvereinbarung, die ebenso eine Laufzeit von acht Jahren hat – eine sehr lange Laufzeit – und den finanziellen Rahmen darstellt, zwischen dem Finanzministerium und unserem Haus abzustimmen. Wir müssen eine materielle Grundlage schaffen. Wir sind auf einem guten Weg.
Der dritte Punkt betrifft die Zielvereinbarungen, die eins zu eins zwischen den Hochschulen und dem Ministerium abgestimmt werden müssen. Hochschulentwicklungsplanung, Zuschussvereinbarung und Zielvereinbarung