Protokoll der Sitzung vom 27.05.2016

Dass Sie das gern hätten, Frau Falken, kann ich mir durchaus vorstellen.

Trotzdem würde ich gern auf den mir sehr wichtigen Punkt der Ausbildung zurückkommen. Ich werfe den Ball von hier vorn zu Frau Friedel zurück: Natürlich ist es immer mal ein Grund, dass ein Absolvent sagt, der Anspruch sei ihm zu hoch usw. usf. Grundsätzlich ist es das Problem – ich habe das selbst sechs Semester lang erlebt –, dass man als Lehramtsstudent in den jeweiligen Fächern – wir haben eine ganze Weile zusammen an der Uni verbracht – von einem Professor, teilweise ohne pädagogische Ausbildung, oder von einem Hochschullehrer sozusagen fachidiotisch unterrichtet wird. Gemeinsam mit den Fachstudenten – das heißt früher mit den Magister

studenten, heute mit den Bachelor-/Masterstudenten – sitzt man in einem Hörsaal oder in einer Übung und es ist völlig egal, dass vor diesem Professor ungefähr die Hälfte Lehramtsstudenten sitzt.

Frau Friedel hatte es gesagt: Zum Beispiel in einer Mathematikprüfung gilt der gleiche Anspruch an den Fachstudenten wie an den Lehramtsstudenten. Das hat aber weniger mit der LAPO I, mit der Lehramtsprüfungsordnung, zu tun, sondern es hat vielmehr mit den Rahmenbedingungen und Grundbedingungen zu tun, wie und in welcher Form das Lehramtsstudium an der Universität strukturiert ist. Damit hat es schlussendlich etwas zu tun.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Nein!)

Natürlich ist es so, Frau Falken. – Dabei muss man überlegen, wie man es besser bzw. anders strukturieren kann. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Lehramtsstudium eine sehr hoheitliche Aufgabe ist; denn wir als Staat müssen dafür sorgen, dass genügend Lehrer für die Bildung der Kinder im Freistaat Sachsen vorhanden sind. Deshalb muss man sich dieser Aufgabe stellen, die Lehramtsausbildung konkreter anzuschauen.

Ein zweiter Punkt, den ich vorhin noch nicht genannt habe, ist mir sehr wichtig: das Thema Einstellungsverfahren. Darüber ist schon viel gesagt worden. Es gibt dort Bewegung. Ich bin dem Kultusministerium sehr dankbar dafür, dass man beim Einstellungsverfahren wegkommt von diesem „Ich bewerbe mich in einer Blackbox, und dann hoffe und bete ich mal, dass was dabei herauskommt.“ Man kann sagen, dass man gern an diese oder jene Schule in dieser oder jenen Stadt gehen würde, und dann tut die Bildungsagentur das Ihrige dafür, dass dieser Wunsch vielleicht sogar in Erfüllung gehen kann, bzw. sorgt sie dafür, dass die Schule, an der man dann eingesetzt wird, vielleicht gar nicht so weit entfernt ist von der Schule, an die man eigentlich wollte.

Frau Kersten, zu guter Letzt sei gesagt, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden: Sie haben den finanziellen Aspekt mit dem Thema Steuerschätzung usw. usf. begründet. Sie müssen an dieser Stelle einfach ehrlich sein. Eine Steuerschätzung – und was dabei herauskommt oder nicht – ist jedes Jahr ein Lottogewinn. Mit dem können Sie planen. Wenn Sie Ihren persönlichen Haushalt mit Ihrer Familie mit Lottogewinnen planen, dann werden Sie vielleicht irgendwann mal auf die Nase fallen, weil sich die Ausgaben, die Sie monatlich haben, so hochschrauben und Sie diese sich nicht mehr leisten können.

Fakt ist: Wenn wir einmal Lehrer hochgruppieren – und nach Ihrem Wunsch im Prinzip jeden Lehrer, bis auf Seiteneinsteiger, die die Qualifikation nicht mitbringen usw. –, dann kann man irgendwann nicht sagen: Jetzt haben wir bei der Steuerschätzung aber irgendwie ein bisschen abgelost; jetzt werden wir die Lehrer wieder heruntergruppieren, denn jetzt reicht das Geld nicht mehr.

Wenn man einmal damit anfängt – wie gesagt, im Oberschulbereich muss das schnellstmöglich passieren –, dann ist das eine Entscheidung, die man für die Zukunft getrof

fen hat und die sich manifestiert hat. Von dieser Entscheidung kommt man – Gott sei Dank – nie wieder weg. Dessen muss man sich bewusst sein.

Deshalb können wir bei Ihrem Punkt 1 – zu den restlichen Punkten muss ich nicht mehr viel sagen – im Rahmen dieses Antrages selbstverständlich nicht mitgehen; denn das gehört tatsächlich in die Haushaltsverhandlung und kann nicht, davon losgelöst, als Vorfestlegung beschlossen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Frau Kersten, wünschen Sie noch eine dritte Runde? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Kurth; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestern in der Aktuellen Debatte sagte ich, dass gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen abzusichern ist und dass das oberste Prämisse meines Handelns ist – das möchte ich heute wiederholen.

Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um dieser Aufgabe im Freistaat Sachsen gerecht zu werden. Wenn wir das Ansehen des sächsischen Bildungssystems und die Leistungen, die Qualität betrachten, so erhalten wir dafür eine Bestätigung.

Die tarif- und personalpolitischen Forderungen des vorliegenden Antrages zeigen keine neuen oder bislang unentdeckten Maßnahmen auf, die die Personalsituation an unseren Schulen verbessern sowie die Anwerbung neuer Lehrerinnen und Lehrer befördern sollen. Alle diese Maßnahmen sind – Herr Schreiber hat es gesagt – bereits im Gespräch.

Meine Damen und Herren! Im Einzelnen heißt das: Um die materiellen Arbeitsbedingungen im Landesschuldienst zu verbessern, hat die Staatsregierung in den vergangenen Jahren vielfältigste Anstrengungen unternommen. Ich möchte einige nur anreißen. Hierbei denke ich an die mit den Gewerkschaften im November 2013 vereinbarte Höhergruppierung von Grund-, Förder- und Oberschullehrern. Aus Sicht des Kultusministeriums – das wurde schon mehrfach gesagt – bedarf es weiterer finanzieller Anreize, um Lehrerinnen und Lehrern den Berufseinstieg im Freistaat Sachsen zu erleichtern und sie dafür zu motivieren. Der dafür nötige komplexe und ressortübergreifende Abstimmungsprozess läuft gegenwärtig noch. Das ist – Herr Schreiber hat es gerade betont – den Haushaltsverhandlungen vorbehalten.

Meine Damen und Herren! In der Regel eröffnet Sachsen allen befristet eingestellten Beschäftigten für den Fall der Bewährung und gegebenenfalls der Qualifizierung eine unbefristete Perspektive im Landesschuldienst. Mit

Ausnahme der im Programm „Unterrichtsversorgung“ Eingestellten gilt dieses Vorgehen auch für unsere DaZLehrer – Deutsch als Zweitsprache –, die übrigens eine hervorragende Arbeit bei der Beschulung unserer Flüchtlingskinder leisten.

Die Bewerbung außerhalb des regulären Einstellungsverfahrens ist jederzeit möglich. Kurzfristige Einsatzmöglichkeiten ergeben sich dabei vor allem im Rahmen des Programms „Unterrichtsversorgung“. Die dort tätig Gewesenen geben nicht selten, schon erprobt im Unterricht, eine Bewerbung im Einstellungsverfahren ab.

Den Absolventen eines Lehramtsstudiums unterbreiten das Kultusministerium und seine nachgeordneten Behörden zahlreiche Informations- und Beratungsangebote, beispielsweise die Tage der offenen Tür in den Lehrerausbildungsstätten. Eine verbindliche Einstellungszusage bereits zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wäre für den einzelnen Anwärter sicherlich ein richtig gutes Argument, um anschließend in Sachsen tätig zu werden. Meine Damen und Herren, sie ist jedoch nicht mit den für den öffentlichen Dienst geltenden Einstellungsvoraussetzungen zu vereinbaren und sicher auch nicht zielführend für den jungen Menschen, wenn wir – ohne dass er Leistungen erbracht hat – ihm Einstellungszusagen gewähren, die wir dann nicht einhalten können. Hier setzen wir schon auf Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit.

Apropos Vorbereitungsdienst, Frau Falken: Ja, alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst werden in diesen aufgenommen. Dort sind wir einen sehr großen Schritt vorangekommen. Ich bin sehr froh, dass wir die Referendariatsplätze verdoppeln konnten. Es gibt keine Wartezeit mehr, außer für den einen oder anderen Bewerber – das ist im niedrigen einstelligen Bereich der Fall –, für den wir keinen Ausbildungsplatz anbieten können. Dabei handelt es sich um Exotenfächer. Beispielsweise können wir Italienisch nur dort anbieten, wo es dafür eine voll ausgebildete Lehrerin bzw. einen voll ausgebildeten Lehrer und eine Klasse gibt, in der das Referendariat dann in praxi absolviert werden kann. Das sind objektive Begrenzungsmöglichkeiten. Ansonsten gibt es wirklich für jeden, der das Referendariat im Freistaat Sachsen aufnehmen möchte, einen Platz.

Prinzipiell können pädagogische Nachwuchskräfte, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung für Grund-, Mittel- oder Förderschulen verfügen, davon ausgehen, dass ihnen unmittelbar nach dem Vorbereitungsdienst – die Gespräche beginnen während des Vorbereitungsdienstes – ein Einstellungsangebot unterbreitet wird, und das zielgerichtet für eine Region bzw. für eine bestimmte Schule. Im Übrigen sind unsere Schulen mit uns sehr gut unterwegs, die Willkommenskultur vorzüglich zu leben.

Bei privaten Nachhilfeunternehmen angestellte Lehrkräfte im Landesschuldienst einzusetzen, ist nicht geplant. Ihnen steht es aber jederzeit frei, sich bei der Sächsischen Bildungsagentur um eine Aufnahme in den Vertretungslehrerpool zu bewerben und im Bedarfsfall einer befriste

ten Aushilfstätigkeit nachzugehen. Von dieser Maßnahme wird sehr intensiv Gebrauch gemacht.

Außenbewerber ohne Lehrbefähigung und mit einer anderen geeigneten Qualifikation für eine lehrende Tätigkeit an einer Schule befristet einzustellen, ist bereits seit einigen Jahren möglich. So werden beispielsweise im Rahmen des Programms „Unterrichtsversorgung“ auch Arbeitskräfte ohne Hochschulabschluss in unseren Schulen sehr erfolgreich eingesetzt. Das Programm „Unterrichtsversorgung“ wird – da bin ich guten Mutes – finanziell so ausgestattet sein, dass wir diese flexible Möglichkeit der Minimierung des Unterrichtsausfalls weiterhin intensiv einsetzen können. Darin bin ich mit dem Finanzminister sehr einig.

Die Staatsregierung unternimmt große Anstrengungen, um der herausfordernden Situation im sächsischen Schulsystem auf vielfältigste Art und Weise zu begegnen. Dabei sind die meisten der aufgeführten Forderungen bereits seit Langem Teil der Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichtes. Wir werden diese Maßnahmen zur Absicherung des Unterrichtes sowohl personell als auch finanziell noch weiter ausbauen, um damit das Kernstück sächsischer Schule, den Unterricht, weiterhin in guter Qualität stattfinden zu lassen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Frau Abg. Kersten, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige kurze Anmerkungen zu den Redebeiträgen: Frau Kurth, Sie haben soeben kritisiert, dass wir eine Einstellungszusage machen wollen, die nicht an Leistungen geknüpft wird. Das ist nicht richtig; denn wir haben ja einen Leistungsvorbehalt eingebaut und dieser besteht in der Abschlussnote von 3,49. Wir haben auch nicht gefordert, dass die Einstellungszusage für die Ewigkeit gelten soll.

Frau Falken, Sie hatten bei Herrn Schreibers Redebeitrag mit einem Zuruf geäußert, dass Sie es schade finden, dass Grundschullehrer nicht höher eingruppiert werden sollen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, noch einmal zu beweisen, dass Sie das ernst meinen.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Herr Schreiber, auch ein Tarifvertrag wird zusätzliche Aufgaben berücksichtigen können. Wenn es zusätzliche Aufgaben gibt, die ich schon genannt habe, dann wird es auch tarifliche Zuschläge geben können.

Zu Ihrer Kritik in Bezug auf die Steuerschätzung sage ich: Ihr Finanzminister hat auch eine Begründung gebracht, warum wir Lehrer nicht besser bezahlen könnten. Er hat das nicht gesagt, weil unklar ist, was für eine Steuerschätzung kommt, sondern wissen Sie, was er gesagt hat? Die

Asylkosten seien die große Unbekannte, dafür brauche er das Geld. Damit wird eine ordentliche Neiddebatte angefeuert!

(Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Gut. Obwohl ich wenig Hoffnung habe, Sie noch umzustimmen, möchte ich mit meinem Schlusswort nochmals um Ihre Zustimmung werben und dies einmal ganz bildlich gestalten. Man könnte also sagen, Sachsen steht im Hinblick auf die Lehrpersonalsituation und die künftige Unterrichtsabsicherung so ziemlich am Abgrund. Wir haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder wir lassen uns fallen, schauen, wie lange es dauert, bis wir unten sind, und fangen dann mit Schadensbegrenzung an. Oder aber wir versuchen, den Fall abzumildern und ihn im besten Fall sogar zu steuern bzw. zu lenken.

Dazu brauchen wir aber einen Fallschirm, und dieser besteht wiederum aus den ganzen kleinen und großen Maßnahmen und Aktivitäten, die wir in diesem Haus in die Wege leiten könnten. Dazu gehören auch solche Maßnahmen, wie sie unsere Fraktion mit dem vorliegenden Antrag vorgeschlagen hat. Nicht nur diese, sondern noch viele andere, die es auch gibt, von anderen Fraktionen, und je mehr wir davon umsetzen, desto größer wird der Fallschirm sein. Wenn wir es geschickt anstellen, könnten wir es sogar hinbekommen, den Landeplatz des Fallschirms noch mitzubestimmen.

Wenn es Sie so sehr stört, dass es einen angenommenen Antrag gibt, auf dem nicht die Koalitionsfraktionen stehen, dann lassen Sie uns doch einen interfraktionellen Antrag erstellen, an dem alle Fraktionen mitarbeiten und in dem alle Ideen zusammengetragen werden, die das Thema Lehrkräfte in Sachsen verbessern könnten. Mit dieser Art des Zusammenwirkens könnten wir der Öffentlichkeit, den Bürgern unseres Freistaates und den Lehrern beweisen, dass dieses Hohe Haus seinen Namen zu Recht trägt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Petra Zais, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Zais, Sie wünschen?

Ach, das geht nicht mehr?

Eine Kurzintervention? – Ich darf auf die Geschäftsordnung hinweisen: Nach Schlussworten ist das nicht möglich.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/5135 zur Abstimmung. Begehrt ist die punktweise Abstimmung. Ich rufe nun die einzelnen Punkte auf und frage: Wer möchte Punkt 1 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt 1 nicht entsprochen.

Wer möchte Punkt 2 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.

Wer möchte Punkt 3 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wie vorstehend.

Wer möchte Punkt 4 seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.