Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Aktuellen Debatte, die Sie beantragt haben, sehr geehrte Kollegen von den GRÜNEN, wollen Sie schon das Richtige: Sie wollen die großflächige Rekultivierung; in dieser Hinsicht sind wir uns in diesem Raum wohl alle einig. Aber die richtigen und praxistauglichen Maßnahmen hin zu diesem Ziel verfehlen Sie aus meiner Sicht dann doch wieder, auch mit dieser Debatte.
Forderungen nach monetären Rücklagen – Sie verpacken es jetzt als Sicherheitsleistungen – statt nach Rückstellungen sind jetzt ein falscher Schritt.
An dieser Stelle noch der Hinweis zu Kollegen Barth: Herr Barth, Sie haben unzulässigerweise das Wort Rücklage mit der Definition von Rückstellungen vermischt. Vielleicht gehen Sie einmal in einen Bilanzierungskurs und schauen sich das an.
Das ist ein himmelweiter Unterschied. Ich habe bei Ihrer Rede genau zugehört und wollte Sie mit meiner Zwischenfrage auf diesen Fehler hinweisen, aber leider haben Sie sie nicht zugelassen.
Jetzt monetäre Rücklagen zu wollen, bevor sich EPH wirklich in der Region engagieren kann, ist aus unserer Sicht zu kurz gefasst. Sie heben die Messlatte so weit nach oben, dass Vertrauen gar nicht erst entstehen kann; Sie zerstören es bereits im Vorfeld. Aus unserer Sicht ist es richtig, jetzt Hand in Hand die Potenziale der Braunkohle als Brückentechnologie zu nutzen und die zurückbleibenden Altlasten nicht zum Pferdefuß einer gesamten Region werden zu lassen.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Rohwer, wir fordern keine monetären Rücklagen. Ist Ihnen bewusst, dass es hier um Sicherheitsleistungen geht und dass Sicherheitsleistungen in aller Regel nicht in Form von Cash gebracht werden, sondern nicht liquiditätswirksam für das Unternehmen in Form von Bürgschaften, Bankbürgschaften, Versicherungen? Ist Ihnen bewusst, dass es dem Unternehmen seine Zukunft überhaupt nicht verbaut?
Ich bin mir dessen bewusst, was Sie wollen. Aber Sie haben nicht zu Ende gedacht. Auch Ihnen ist bekannt, dass Sie für eine Bankbürgschaft heutzutage eine Rücklage bilden müssen. Sie sollten sich einmal die Anweisungen der EZB für Banken anschauen. Irgendjemand muss das Geld – monetär! – zurücklegen. Das ist nun einmal so. Auch die EZB unterstützen Sie ja an dieser Stelle, damit nicht wieder das passiert, was wir in der Finanzkrise erlebt haben. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Am Schluss sind monetäre Rücklagen zu bilden.
Ich habe verdeutlicht, dass Ihr Vorschlag einem Wolf im Schafspelz ähnelt. Sie versuchen wieder, den Prozess der Energiewende, wie wir ihn seit Jahren gehen, zu torpedieren und gerade jetzt, im Verkaufsprozess, hineinzugrätschen. Der Freistaat Sachsen kam und kommt nach meiner festen Überzeugung seiner Verpflichtung nach, die bergrechtlichen Auflagen zu prüfen und nach Prüfung die Genehmigung zu erteilen. Die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde ist das Oberbergamt; das haben wir schon gemeinsam festgestellt. Die rechtliche Basis dafür bildet das Bundesberggesetz, dessen oberster Grundsatz die Verantwortlichkeit des Unternehmens gegenüber Staat und Gesellschaft ist – bei der Durchführung der Betriebspläne genauso wie bei der Rekultivierung der in Anspruch genommenen Landschaft.
Sie haben eine Studie zitiert, zu der man sagen könnte: Alles klar! Links-Grün! Ich glaube nur der Studie, die ich selbst in Auftrag gegeben habe. – Ich möchte hier für meinen Teil und für meine Fraktion erklären, dass wir den sächsischen Beamten, die sich mit den Dingen befassen, grundsätzlich ordentliche Arbeit attestieren. Wir hegen ihnen gegenüber kein Misstrauen.
Rückstellungen in Bilanzen werden regelmäßig auch durch den Wirtschaftsprüfer in Augenschein genommen. Auch der neue Eigentümer wird nach allen bergrechtlichen Kriterien geprüft werden. Darauf können Sie sich aus meiner Sicht verlassen. Glauben Sie denn wirklich, dass EPH ein ungesundes Unternehmen kauft? Ich glaube das in keiner Weise. Die Kollegen aus Tschechien haben es sich genau angeschaut, bevor sie ihre Entscheidung getroffen haben.
Wir sollten vonseiten der Energiepolitik nicht, wie in dem Gutachten vorgeschlagen wird, zusätzliche Auflagen erlassen, sondern wir sollten dem Investitionsschutz den Vorrang geben. Damit werden wir gerade in der Lausitz, aber auch in der Leipziger Region den Herausforderungen gerecht. Wir verhindern sozial unverträgliche Begleiterscheinungen, die wir anderenfalls befürchten müssten. Insoweit bin ich mit Kollegen Baum immer wieder einer Meinung.
Wir brauchen eine verantwortungsvolle Energiepolitik. Auch aus diesem Grund lehnte die Koalition bereits im März dieses Jahres die Anträge der LINKEN und der GRÜNEN ab, die ein Eingreifen der Staatsregierung über die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hinaus anregten. Wir lehnten das ab, weil wir der Auffassung waren und sind, dass wir mit den bergrechtlichen Genehmigungen genügend Möglichkeiten zur Vorsorge haben.
In diesem Sinne wiederhole ich meine Einschätzung: Die Braunkohle ist in besonderem Maße eine Brückentechnologie. Wir wollen die Energiewende weiterhin unter Nutzung der Braunkohle erfolgreich gestalten. Weitere Nebenschläge sind unnötig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss meine Ausführungen, die ich in der ersten Runde getätigt habe, korrigieren: Mir ist vorhin die Zahl „1 Million“ herausgerutscht. Ich meinte natürlich 1 Milliarde. Bei dem Verkaufsübergang hat der schwedische Staat Barmittel in Höhe von 1,7 Milliarden Euro auf das Unternehmen übertragen. Daher könnten wir eine Sicherheitsleistung von 1 Milliarde Euro fordern.
Ich würde gern noch einmal darauf eingehen, was der Freistaat tun kann, das heißt, wie er tatsächlich handeln kann.
Wir stellen fortwährend Kleine Anfragen; das tue auch ich gern. Im Jahr 2013 antwortete mir der damalige Wirtschaftsminister Morlok – ich zitiere –: „Die Finanzverwaltung unterzieht Vattenfall einer lückenlosen Betriebsprüfung. Die Betriebsprüfung hat die Ermittlung und Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte und eine umfangreiche Überprüfung der Wertansätze von Rückstellungen zum Gegenstand.“
Sie, Herr Staatsminister Dulig, antworteten mir aber auf eine weitere Kleine Anfrage – noch einmal ein Zitat –: „Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag. Bei der jährlich stattfindenden Überprüfung der gebildeten Rückstellungen durch einen externen Wirtschaftsprüfer werden neue Erkenntnisse und aktuelle Preisentwicklungen berücksichtigt.“
Jetzt kommt es meines Erachtens: „Rückstellungen unterliegen nicht der Kontrolle der Staatsregierung. Die Einzelheiten der Berechnung der unternehmensinternen Rückstellungen sind der Staatsregierung daher nicht bekannt.“
Ich fasse zusammen: Die Finanzverwaltung prüft, ob die Wertansätze ausreichen. Die Staatsregierung will aber eigentlich gar nichts mehr wissen können. Beides wäre schlimm! Wenn die Staatsregierung weiß, dass die Gelder nicht ausreichen, müsste unmittelbar gehandelt werden, aber nicht nur in dem vorliegenden Fall, bei EPH. Auch bei Vattenfall wäre das schon erforderlich gewesen. Wenn Sie aber gar nichts wissen, dann hätten Sie die Arbeit ja noch schlechter gemacht.
Dass die Bewertung der Rückstellungen ein schwieriges Pflaster ist, das wissen wir schon aus dem Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2010 zu den Atomrückstellungen. Darin ist zu lesen, dass den Betriebsprüfern oftmals das technische Fachwissen fehle, um die Richtigkeit der Rückstellungswerte über eine reine Plausibilitätsprüfung hinaus einzuschätzen. Ganz ähnlich wird es in dem vorliegenden Fall sein. Auch wenn das Risiko angesichts der langen Zeiträume schwer abzuschätzen ist, müssen wir das Problem angehen. Allein die Bewältigung der Hinterlassenschaften des DDR
Braunkohleabbaus – das wissen wir aus Dissertationen, zum Beispiel der von Herrn Graupner – wird bis zum Jahr 2100 dauern.
Frau Dr. Pinka, mir stellt sich folgende Frage: Wie soll der Betrieb es darstellen oder errechnen, was er an Sicherheitsleistungen bzw. an Rücklagen bilden muss, um zu gewährleisten, die hinterher erforderliche Renaturierung zu 100 % bezahlen zu können? Wie soll dieses Rechenexempel, das Sie letztlich fordern, aussehen? Wie stellen Sie sich das vor?
Sie haben mich missverstanden, Herr Hütter. Die Rückstellungen, die das Unternehmen bildet, haben nach den Gesetzen, insbesondere den Bilanzierungsvorschriften, zu erfolgen. In diesem Rahmen werden auch diese Rückstellungen gebildet. Das können Sie gern nachlesen. Insofern hat auch das Unter
Wir bzw. die GRÜNEN wollen, dass der Freistaat die Sicherheitsleistungen einfordert. Das Unternehmen selbst nimmt diese Vorausschau nicht nur bezogen auf den Zeitraum, für den es ihm gesetzlich auferlegt ist, vor. Auch wir müssen den Weitblick haben und feststellen, ob die Rückstellungen der Kraftwerks- und Tagebauunternehmen ausreichen, um die weiteren Belastungen, die aus dem Tagebaubetrieb für Natur und Landschaft auch über den Zeitraum des Bestehens hinaus resultieren, abzudecken. Deshalb würde ich, wenn ich Wirtschafts- und Rohstoffministerin wäre, einen Teil der Barmittel, die auf das neue Unternehmen übertragen werden, als Sicherheitsleistung einfordern.
Ich möchte als praktisches Beispiel die Bergsicherungsmaßnahmen am Knappensee nehmen. Das Gutachten wies eine völlig andere Summe aus als das, was jetzt auf uns zukommt. Auch der Zeitplan ist relativ weit gefasst.
Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie man überhaupt in die Lage versetzt werden kann, jetzt in Größenordnungen Sicherheitsleistungen zu fordern, die an einer Summe X, die auf uns zukommen könnte, festzumachen wären.
Ein Bund-LänderUnternehmen saniert diesen Standort, das heißt eine Böschung, die rutschungsgefährdet ist.
Das Bund-LänderUnternehmen nimmt staatliches Geld in die Hand, um die Sanierung – es handelt sich um eine Bergbaufolgelandschaft der DDR – durchzuführen. Es hat Weitsicht gehabt und festgestellt: Hier müssen wir handeln. Es ist Gefahr im Verzug für die Bevölkerung. Deshalb müssen wir sanieren.