Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses ist der zweite der aktuellen Legislaturperiode. Die Probleme und Anliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss wenden, stammen aus verschiedenen Bereichen. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Bereiche aufzählen. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht sehr intensiv sowie immer wieder wahrnehmen. Die Arbeit der Landtagsverwaltung und der Mitglieder des Petitionsausschusses stellt es manchmal vor große Herausforderungen.
Besonders viele Eingaben gab es im Berichtsjahr 2015 im Bereich des Innern. Es gab 117 Petitionen, die sich an dieses Ministerium richteten. Vorwiegend gab es dazu Fragen zum Kommunalwesen, Bauwesen aber auch zu Themen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Gleich an zweiter Stelle rangiert das Staatsministerium für
Soziales und Verbraucherschutz. Hier wurden insgesamt 96 Petitionen eingereicht. 39 Petitionen enthielten Anliegen zum Thema Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung. 37 Petitionen betrafen den Bereich der Leistungen nach SGB II sowie der Kinder- und Jugendhilfe.
Weiterhin ist entscheidend, dass mit den Petitionen jeder Bürger – und das weltweit – ein Mittel in der Hand hat, um auf Missstände hinzuweisen und den Landtag über die konkreten Auswirkungen von Gesetzen zu informieren. Er kann ebenso kenntlich machen, an welcher Stelle es unbeabsichtigt klemmt und Nachbesserungen dringend nötig sind. Manchmal reicht schon eine klare Auskunft des Petitionsausschusses, damit den Petenten geholfen werden kann. Die offizielle parlamentarische Nachfrage bei den vorgesetzten Ministerien, die für die Benachteiligung einer Person und somit für die Petenten verantwortlich sind, führt auch zu einer Überprüfung und Korrektur im Sinne der Eingabe. Hierfür gilt allen Beteiligten auch mein herzlichster Dank.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr. Die Ausschussvorsitzende hat schon viele Zahlen genannt. Darum möchte ich sie alle nicht noch einmal nennen. 690 Schreiben von Petenten erreichten den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags mit der Bitte um Klärung. Schwerpunkte waren insgesamt in diesem Berichtsjahr unter anderem das Straßen- und Verkehrswesen, die Wasserwirtschaft und der Hochwasserschutz, Bildung und Erziehung sowie die Erhebung der Rundfunkbeiträge. Im Bereich Soziales, das habe ich gerade ausgeführt, gab es viele Fragen, die sich um das SGB II rankten.
Während die Anzahl der Petitionen im genannten Zeitraum rückläufig war, bleibt die Beteiligung der Mehrfach- und Sammelpetitionen ungemindert hoch. So gab es beispielsweise im Jahr 2015 zwei Massenpetitionen. Ein Sachverhalt befasste sich mit der B 97/B 186 in der Ortslage Markranstädt. Zur Erhöhung der Sicherheit und des Lärmschutzes wurde ein durchgängiges Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde gefordert. Eine zweite Massenpetition befasste sich mit der Thematik Lärmschutz im Straßen- und Schienenverkehr, wozu über 1 840 Postkarten im Sächsischen Landtag eingingen. Das zeigt deutlich, dass die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, von der Bevölkerung engagiert wahrgenommen wird. Das macht man eben so in einer Demokratie.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich noch einmal die Gelegenheit zum Dank nutzen. Dieser gilt allen, die einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Das betrifft erstens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss auch in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite standen. Hierbei seien auch die vielen Vor-Ort-Termine erwähnt, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns Abgeordneten mit Rat und Tat
zur Seite stehen. Zweitens gilt der Dank auch der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Drittens möchte ich unserem Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth danken, der uns besonders bei den Fragen, die sich um dieses Thema ranken, immer mit Rat und Tat zur Seite steht.
Anschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich hierbei – wie auch in den vergangenen Jahren – um eine sehr interessante Lektüre. Frau Lauterbach hat den Bericht bereits hochgehalten. Ich möchte dies ebenfalls tun. Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der offenen Tür im Sächsischen Landtag vor Ort sind, können den Bericht einsehen oder mitnehmen.
Meine Damen und Herren! Nun folgt Frau Abg. Kagelmann für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr, Frau Kagelmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! An dieser Stelle stehen in der Regel immer die Obleute der Fraktionen. Meine Kollegin Junge ist leider erkrankt, sodass ich heute diesen Part übernehmen darf, und diese Chance nutze ich für einen eher persönlichen Blick auf den Petitionsausschuss.
Keine Frage, der Petitionsausschuss verlangt von seinen Mitgliedern viel Arbeit bei wenig Ehr‘, zumindest wenn die Ehr‘ daran gemessen wird, wie vielen Petitionen tatsächlich abgeholfen werden kann. Immer wieder Erwartungen enttäuschen zu müssen – zumindest mir machte das anfangs zu schaffen. Noch schwieriger wird es, wenn die persönliche Sichtweise auf das Anliegen des Petenten eine andere ist, als es der aktuelle Gesetzesrahmen hergibt. Das passiert naturgemäß einer Oppositionspolitikerin häufiger als einer Kollegin, einem Kollegen der Koalitionsfraktionen.
Da forderten in der jüngeren Vergangenheit Petenten beispielsweise den zügigen Ausstieg aus der Kohleverstromung oder die Wiedereinführung kommunaler Baumschutzsatzungen. Aus meiner Sicht sehr verständliche, gut begründete Anliegen – angesichts der politischen Großwetterlage im Landtag allerdings eine Herausforderung für den jeweiligen Berichterstatter, einen Ausgleich zu finden, der das Begehren des Petenten positiv aufnimmt, der aktuellen Rechtslage Genüge tut und dann noch vom gesamten Ausschuss mitgetragen werden kann. Das gelingt nicht immer und führt zu teils aufschlussreichen Debatten, aber eben auch zu dem bekannten abweichenden Abstimmungsverhalten. Aber wenn es gelingt, hat der Berichterstatter mehr Gehirnschmalz investiert, als man außerhalb des Ausschusses einschätzen und würdigen kann; der Petent wahrscheinlich am allerwenigsten. Wie soll er auch? Der Ausschuss tagt nicht öffentlich.
Und trotzdem: Der Petitionsausschuss fungiert als Seismograf der Demokratie. Parlament und Regierung erhalten über die Petitionsverfahren handfeste Hinweise, was Menschen im Ländle bewegt, aufregt, ärgert. Wer die gesammelten Aufzeichnungen der individuellen und gesellschaftlichen Erschütterungen richtig zu lesen weiß, hat eigentlich die beste Arbeitsgrundlage für seine künftige Arbeit, egal, ob in Regierungsverantwortung oder in der Opposition. Diese Sichtweise mag etwas eigennützig daherkommen, dennoch ist sie richtig. Insofern nämlich ist jede Petition ein Dienst an der Demokratie und Auftrag an uns, jedes noch so banal erscheinende Anliegen mit Achtung, Ernsthaftigkeit und ohne politische Scheuklappen zu bearbeiten.
Ganz folgenlos ist es auch nicht, wenn der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages bei einer Behörde nachfragt, warum eine Entscheidung gerade so und nicht anders getroffen wurde oder wenn gar zum Vor-OrtTermin diverse Sachverständige und Verfahrensbeteiligte geladen werden. Insofern passiert einiges im Hintergrund, unabhängig vom konkreten Ausgang der Petition. Gerade dieses Hintergrundrauschen organisieren sehr engagiert und verlässlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit des Petitionsdienstes. Dafür auch von mir aus herzlichen Dank!
Trotzdem bleiben bei mir Wünsche nach mehr Öffentlichkeit und Transparenz im Petitionsverfahren offen. Warum – um ein anderes Beispiel zu nennen – ein Vor-Ort-Termin, ein Instrument, das wir ohnehin erst nach gründlicher Abwägung der Angemessenheit einsetzen, nichtöffentlich durchgeführt werden soll, erschließt sich mir nicht. Mehr Mut zu Transparenz an dieser Stelle würde mehr gegen Politikmüdigkeit tun, als die besten Dialogforen der Staatsregierung es je könnten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das in Artikel 35 der Sächsischen Verfassung verankerte Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden, ist in Sachsen ein hohes Gut. Nun haben wir einmal im Jahr hier die Möglichkeit, über den Petitionsausschuss Bericht zu erstatten, wenn unser Petitionsbericht vorliegt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich so schnell wie möglich ein Exemplar zu sichern; denn spätestens am Tag der offenen Tür sind die Exemplare vergriffen. Wenn man hier einmal hineinschaut, dann sieht man gut gelaunte Abgeordnete
von Koalition und Opposition, die sich sogar unterhalten, im regen Austausch sind, intensiv über Akten sitzen und studieren und am Ende des Tages aus meiner Sicht einen guten und transparenten Petitionsausschussbericht in jedem Jahr vorlegen können. Insoweit ist es für mich eine gemeinsame Leistung des Parlamentes, eine gemeinsame Leistung aller Fraktionen hier im Hohen Haus. Das ist aus meiner Sicht in den heutigen Zeiten ein gutes Zeichen.
Ich möchte mich wie meine Vorrednerinnen und Vorredner zuallererst bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die das Vertrauen in uns setzen, sich mit ihren ganz persönlichen Anliegen an den Ausschuss zu wenden. Das setzt einen hohen Vertrauensvorschuss voraus. Ich kann Ihnen versichern, alle Abgeordneten im größten Ausschuss des Landtages nehmen diese Aufgabe sehr verantwortungsvoll wahr.
Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes bedanken. Das können auch viele Kollegen nachvollziehen, wenn man einmal einen Vor-Ort-Termin mitgemacht und gesehen hat, wie ein Protokoll von vielleicht einem zweistündigen Vor-OrtTermin geschrieben und wie dezidiert und genau dort berichtet wird, dass man das auch für seinen Fachbericht nutzen kann. Das war für mich eine beeindruckende Leistung des Petitionsdienstes. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ich möchte mich – wie das auch meine Vorredner getan haben –bei den Mitarbeitern der Staatsregierung bedanken, die uns mit fundierten und gut ausgearbeiteten Stellungnahmen zur Seite stehen und unsere wichtige Arbeit im Petitionsausschuss unterstützen.
Weiterhin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich einmal mit einem Vorurteil aufräumen. Es kann bei dem einen oder anderen der Eindruck entstehen, es ist die Resterampe der Fraktionen, und in den Petitionsausschuss werden diejenigen geschickt, die keine Verwendung in einem anderen Politikbereich haben. Mit diesem Vorurteil möchte ich zumindest für meine Fraktion und am Ende auch für alle Fraktionen hier im Haus aufräumen. Neben unseren Fachbereichen ist für uns und für mich ganz persönlich der Petitionsausschuss eine Erfrischung meiner politischen Arbeit hier im Haus. Gerade mit meinen Fachbereichen versuche ich, mich in die wichtige Arbeit des Petitionsausschusses einzumischen. Schade ist, dass der Petitionsausschuss selten öffentlich hier im Plenum berichtet. Für die Bürgerinnen und Bürger ist der Petitionsausschuss einer der öffentlichsten, einer der transparentesten Ausschüsse dieses Hohen Hauses. Aus diesem Grund ist er für mich auch einer der wichtigsten Ausschüsse, die wir hier im Landtag haben, auch weil er der größte Ausschuss im Landtag ist.
Die Zahlen wurden von Frau Kagelmann soeben angesprochen. Ein wichtiger Indikator für mich, an dem ich mich aufrichte, sind die 23 % Petitionen, denen wir
abhelfen und wo wir wirklich helfen können. Das sind für mich die positiven Zeichen, an denen ich mich bei meiner politischen Arbeit auch im Petitionsausschuss aufrichte. Wir können natürlich nicht allen Petitionen abhelfen. Wir können nicht immer eine befriedigende Antwort liefern. Trotzdem finden wir in dem aktuellen Petitionsbericht aus dem Jahr 2015 viele Fälle, in denen wir wirklich helfen konnten.
Ein erfolgreiches Beispiel ist für mich die Wasserentnahmeabgabe; Sie alle erinnern sich an die Debatten hier im Hohen Haus. Am Anfang standen viele Petitionen, die uns auf dieses Thema hingewiesen haben, und im Juli dieses Jahres haben wir im Freistaat die Wasserentnahmeabgabe abgeschafft. Wir sind dem Anliegen der Petenten nachgekommen und konnten am Ende hier Abhilfe schaffen und zum allerersten Mal in der Geschichte des Freistaates eine Gebühr wieder abschaffen.
Natürlich hatten wir auch Anhörungen, Herr Kollege. Ganz aktuell gibt es einen Beschluss des Petitionsausschusses, den wir heute noch auf der Tagesordnung haben. Es ist ein Bericht, über den ich fast eineinhalb Jahre gegrübelt habe, ein Streit mit dem städtischen Entsorger bei mir in Chemnitz-Grüna. Hier können wir heute auch den Grünaerinnen und Grünaern ein gutes Rüstzeug an die Hand geben, indem sie sich zukünftig auch mit den Behörden in meiner Heimatstadt weiter auseinandersetzen können.
Ein ganz wichtiges Beispiel aktuell ist die Gemeinde Ostritz. Hier haben wir fraktionsübergreifend im Petitionsausschuss eine Initiative auf den Weg gebracht, uns um die Verkehrsbelastung in Ostritz zu kümmern. Die Bürgerinnen und Bürger ersticken im Verkehr. Wir werden hier hoffentlich in den nächsten Monaten zumindest ein erstes Zeichen dahin gehend setzen, dass wir uns vom Petitionsausschuss, vom Sächsischen Landtag in Zusammenarbeit mit der Staatsregierung ganz intensiv um die Sorgen und Nöte vor Ort kümmern.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss kommen und noch einmal betonen, wie wichtig die Arbeit des Petitionsausschusses ist: Anregungen für unsere politische Arbeit zu geben, Gesetzes- und Gerechtigkeitslücken zu schließen und am Ende des Tages bei vielen Petitionen eine Win-win-Situation für die Petenten und für uns als Abgeordnete zu erreichen, weil wir immer wieder darauf hingewiesen werden, wo wir noch arbeiten müssen, wo wir Gesetzeslücken schließen müssen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich komme zum Schluss. Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für mich ist es eine große Ehre und eine hohe Wertschätzung, im Petitionsausschuss arbeiten zu dürfen. Ich persönlich – und ich weiß, ich finde den Schulterschluss mit allen Kollegen des Petitionsausschus
Meine Damen und Herren! Ich frage nun die AfD-Fraktion. Bei mir steht, dass Sie jetzt gar keine Wortmeldung haben. – Ja, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion, der AfD, für die Hintergrundarbeit unseres Petitionsdienstes des Sächsischen Landtags herzlich bedanken.
Frau Dietzschold erwähnte es schon: Ein Dauerthema im Petitionsausschuss auch im betreffenden Jahr 2015 waren Eingaben und Beschwerden zu Rundfunkbeiträgen, denen wir in der Regel nicht abhelfen können. Obwohl die Kulturhoheit und damit auch die Medien zur Kernkompetenz der Länder gehören, hat der Sächsische Landtag bei den maßgebenden Rundfunkstaatverträgen praktisch
keinen Gestaltungsspielraum. Das ist mehr als nur bedauerlich, weil die gegenwärtige Organisation und Finanzierung des Rundfunks den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Kommunikationsfreiheit nicht gewährleistet, wie dies der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium in seinem Gutachten zum Thema feststellt. Das sehen viele Petenten wie auch der überwiegende Teil der Bevölkerung genauso.
Ende des Jahres 2014 waren laut Beitragsservice bundesweit 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung. Das sind rund 10 % der zur Zahlung Verpflichteten. Bedenkt man, dass sich nur relativ wenige Bürger der Tortur einer Zahlungsverweigerung aussetzen können und wollen, wie zum Beispiel die beharrliche Verweigerin, die auf Antrag des MDR sogar für längere Zeit ins Gefängnis in Chemnitz gesteckt wurde, dann kann man ermessen, wie stark der Widerstand in der Bevölkerung gegen das System ist. Der sächsische Justizminister spricht in diesem Zusammenhang von einem sprunghaft angestiegenen Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag gefährdet den Rechtsfrieden in unserem Land, und das sächsische Parlament und sein Petitionsausschuss sind leider nach derzeitigem Recht nicht in der Lage, diesen zu gewährleisten.
Sie werden verstehen, dass ich darauf nicht besonders stolz bin, weil die wesentlichen Kritikpunkte der Petenten begründet sind:
Erstens. Das Grundbedürfnis zu wohnen hat nichts Ursächliches mit dem Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen zu tun.
Zweitens. Wer mehrere Wohnsitze, einen Zweitwohnsitz oder eine Datsche hat, wird mehrfach belastet, obwohl er nur einmal nutzen kann.
Drittens. Blinde, Taube und andere Behinderte werden auch regelmäßig beitragsverpflichtet. Auf Antrag wird gegebenenfalls Minderung oder Beitragsbefreiung gewährt.