Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte zum GenCheck bei Embryonen ist in der Tat schwierig. Davon sind ethische Fragen berührt. Wir haben es gehört: Verschiedene Wertvorstellungen und Lebenserfahrungen prallen aufeinander. Im Bundestag wurde diese Debatte
nicht nur lange, sondern auch kontrovers geführt. Quer durch alle Fraktionen ging damals die Kontroverse.
Das Verfahren, dass auf Probe erzeugte Embryonen mit einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung aussortiert werden können, haben wir im Bundestag deutlich und mehrheitlich kritisiert. Dieses Verfahren stellt – das will ich deutlich sagen – gewollt oder ungewollt schon einen Angriff auf die Würde eines jeden Menschen mit schwerer Erkrankung oder Behinderung dar. Trotzdem hat der Bundestag entschieden – Sie haben es alle verfolgt –, dass Embryonen auch unter bestimmten gesetzlichen Kriterien im Rahmen der künstlichen Befruchtung genetisch untersucht werden dürfen, bevor sie übertragen werden.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig, jetzt die länderübergreifende Kommission, die mit dem Staatsvertrag geregelt werden soll, einzurichten. Weil das Verfahren ethisch so umstritten ist, ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass über Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik ein fachlich gut besetztes Gremium entscheidet, und zwar immer im Einzelfall. Wichtig ist uns dabei auch, dass Menschen mit Behinderung Mitglied dieser Ethikkommission sein und ihre Bewertung einbringen werden. Deshalb stimmen wir dem Staatsvertrag vollumfänglich zu.
Ich will die Kritik von Frau Schaper nutzen, um für unseren Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes zu werben, den meine Fraktion in der letzten Landtagssitzung eingebracht hat. Wir beschreiben in diesem Gesetzentwurf, wie eine frühzeitige Einbindung des Landtages in Gesetzesvorhaben der Staatsregierung künftig besser erfolgen kann. Das gilt auch im Hinblick auf die Vorbereitung von Staatsverträgen.
In der Tat war es so, dass wir Abgeordneten uns das erste Mal am Montag letzter Woche mit dem bereits unterschriebenen Dokument im Sozialausschuss befassen konnten. Es ist logisch, dass der Staatsvertrag erst heute mit Zustimmung des Parlamentes in Kraft tritt. Eine Einbeziehung der Abgeordneten im Vorfeld der Unterzeichnung wäre allerdings ohne Probleme möglich gewesen.
Herr Kollege, vielen Dank. – Stimmen Sie mir darin zu, dass bereits im Juni im Ausschuss über das Thema gesprochen worden ist und der Staatsvertrag ein Thema war? Damals saß die
Abg. Herrmann im Ausschuss. Hat sie die Fraktion informiert? Das würde mich interessieren, weil Sie jetzt davon sprachen, dass wir in der letzten Ausschusssitzung erstmalig über dieses Thema gesprochen haben.
Ich habe mir das sehr genau angeschaut. Eine Einbeziehung der Abgeordneten im Vorfeld der Unterzeichnung wäre in der Tat möglich gewesen. Am Tag vor der Unterzeichnung hat eine Ausschusssitzung stattgefunden, in der lediglich darüber informiert wurde. Eine Unterrichtung hätte stattfinden können, wie zum Beispiel in Thüringen. Der Vertragstext war bereits ausgearbeitet.
Unserer Meinung nach hat sich die Staatsregierung damit wirklich viel Zeit gelassen, dem Landtag die Drucksache vorzulegen. Das geht künftig besser; davon sind wir überzeugt. Die Vorschusslorbeeren für Sie, Frau Staatsministerin, möchte ich gern teilen, aber auf den guten Willen der neuen Minister wollen wir uns nicht allein verlassen und nicht allein darauf bauen. Deshalb brauchen wir dieses Parlamentsinformationsgesetz.
Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Zschocke eingehen. Die anderen Bundesländer, zum Beispiel Hessen und Baden-Württemberg – wenn ich mich recht erinnere, gibt es dort einen Ministerpräsidenten und einen stellvertretenden Ministerpräsidenten von den GRÜNEN –, haben das gleiche Verfahren wie die Sächsische Staatsregierung eingeschlagen. Von daher würde mich interessieren, ob Sie das auch so kritisieren und was die Kollegen vor Ort sagen. Das hätte ich auch gern gefragt, aber dafür war jetzt keine Zeit mehr.
Wir in Sachsen sind nicht für Hessen und Baden-Württemberg verantwortlich. Das Verfahren hätte anders laufen können, und das habe ich versucht deutlich zu machen. Wir möchten, dass es in Zukunft dort, wo es möglich ist, besser funktioniert. Eine frühzeitige Einbindung des Parlamentes ist immer dann zu ermöglichen, wenn es von den Zeitabläufen her geht. Wir wollen das durch unser Parlamentsinformationsgesetz auch rechtlich sicherstellen. – Danke.
Gibt es noch Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin Klepsch, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich müsste ich damit anfangen: Es ist alles schon gesagt. Aber
ich denke, es ist auch richtig, wenn ich aus Sicht der Staatsregierung doch zu diesem, wie ich meine, schon sehr wichtigen Gesetz einige Ausführungen bringe.
Im Jahr 2011 diskutierte der Deutsche Bundestag über die Durchführung des Präimplantationsgesetzes über die Diagnostik. Mehrfach wurde von den Vorrednern die Abkürzung PID verwandt. Die Diskussion im Bundestag, aber auch die Diskussionen auf den unterschiedlichen Ebenen haben in den Jahren gezeigt, wie grundlegend ethische Fragen davon berührt werden. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber enge Grenzen gesetzt und im Rahmen des PID bestimmte Voraussetzungen daran geknüpft.
Lassen Sie mich diese Voraussetzungen kurz skizzieren; der Ausschussvorsitzende hat bereits sehr ausführlich darauf Bezug genommen. Eine PID ist nur zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass das Kind eine schwerwiegende Erbkrankheit hat oder eine Tot- oder Fehlgeburt durch diese Erkrankung droht. Eine PID darf nur in PID-Zentren zugelassen werden und – das ist das Thema der heutigen Sitzung – der PID muss eine Ethikkommission zustimmen. Diese Ethikkommission darf nach Bundesrecht ausdrücklich im Zusammenschluss mehrerer Bundesländer eingesetzt werden.
Unsere Sächsische Staatsregierung befürwortet dies und hat sich deshalb bereits im Sommer mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem
Das Ergebnis des Staatsvertrages über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission liegt Ihnen vor. Nach § 65 Abs. 2 unserer Sächsischen Verfassung wird – auch das ist schon deutlich zum Ausdruck gekommen – dieser Staatsvertrag erst mit Ihrer Zustimmung zum vorgelegten Ratifizierungsgesetz wirksam. Der Abschluss von Staatsverträgen ist ein administrativer Akt. Die förmliche Befassung des Landtages findet erst nach der Unterzeichnung statt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unabhängig von den formellen Vorgaben hat Staatssekretärin Fischer, wie bereits erwähnt, am Tag zuvor im Ausschuss über diesen Vertrag unterrichtet. Im Ausschuss wurden keine weiteren Bedenken angemeldet, sodass die Staatsministerin und die anderen Minister der beteiligten Länder den Staatsvertrag in den letzten Monaten unterzeichnet haben. Seitdem läuft das Ratifizierungsverfahren der beteiligten Länder. Ich bitte Sie, dem Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg zuzustimmen.
Auf die Benennung und Berufung der Mitglieder der Ethikkommission ist der Ausschussvorsitzende schon eingegangen. Es sind 24 Mitglieder. Auch der Freistaat Sachsen wird darin mit ein bis zwei Mitgliedern vertreten sein. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird verpflichtet sein, eine Geschäftsstelle einzurichten, eine Verfahrensordnung zu erlassen und Gebühren zu erheben, die kostendeckend sind. Außerdem wird die Landesärzte
kammer Baden-Württemberg eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch das ist aus sächsischer Sicht wichtig, um letztlich Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen zu treffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die beteiligten Länder und die Landesärztekammer Baden-Württemberg werden die weiteren Schritte bei der Errichtung der Ethikkommission intensiv begleiten, sich dazu abstimmen und austauschen. Ich hoffe im Sinne der betroffenen Paare, dass die gemeinsame Ethikkommission noch im I. Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist der soeben diskutierte Gesetzentwurf. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration, Drucksache 6/461. Es liegen keine
Ich beginne mit der Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist der Überschrift zugestimmt.
Artikel 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier sehe ich Einstimmigkeit.
Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch das ist nicht der Fall.
Ich bitte um eine Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder Einstimmigkeit. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Auch hier ist eine Aussprache vorgesehen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Wehner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Weil es so schön war, wollen wir beim Thema Gesundheit bleiben. Es liegt Ihnen der Antrag der CDU/SPDKoalition vor. Die Gesundheitsförderung in Sachsen und die sächsischen Gesundheitsziele sollen auf ihre Wirkung hin überprüft werden.
Ein kurzer Blick in die Historie zeigt: Die Entwicklung der Gesundheitsförderung ist ein langer Prozess, der insbesondere seit Mitte der Achtzigerjahre in Fahrt gekommen ist. Meine Damen und Herren, wie kann Gesundheitsförderung definiert werden?
Beispielsweise ist es ein Prozess, der das Ziel verfolgt, den Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie dadurch zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Diese Definition ist eine in der Jakarta-Erklärung zur Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert weiterentwickelte Erklärung. Diese Erklärung war im Jahr 1997 zustande gekommen. Die Gesundheitsförderung wird seitdem als ein Prozess verstanden, der Menschen befähigen soll, mehr Kontrolle über ihre Gesundheit zu erlangen und sie entsprechend zu verbessern.