Danke, Herr Kollege. Stimmen Sie mir zu, dass sowohl der Gesetzentwurf der LINKEN, wie es sich in der Anhörung ergeben hat, als auch Ihr damaliger Gesetzentwurf im Haushaltsverfahren verfassungswidrig – gemessen an den neuen Parametern – gewesen wären?
Herr Michel, wenn Sie mir zugehört haben, hätten Sie gemerkt, dass ich Folgendes gesagt habe: Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass unser Vorschlag nicht ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden wäre. Es wäre aber ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung gewesen. Es wäre bei Weitem nicht so verfassungswidrig wie das gewesen, was Sie am Ende durchgezogen haben.
Herr Michel, das und Ihr Redebeitrag zeigen aber auch, dass die Frage einer amtsangemessenen Besoldung im Freistaat Sachsen bei der CDU nicht das vordringlichste Problem zu sein scheint. Man musste erst das Bundesverfassungsgericht einschalten, das Ihnen die Pistole auf die Brust setzte, damit Sie tätig werden und diesen Gesetzentwurf vorlegen. Dass Sie das sowohl in der Einbringungsrede als auch in der Pressemitteilung als eine große Leistung darstellen, anstatt die notwendige Demut auch
gegenüber den Beamtinnen und Beamten an den Tag zu legen, ist wirklich frech. Folgendes möchte ich klarstellen, auch wenn ich manchmal bei der CDU in Sachsen ein anderes Gefühl habe: Wir sind hier nicht bei Hofe und Beamte sind keine Empfänger von Gnadenakten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine ordentliche Besoldung. Vielleicht sollten Sie sich das einmal irgendwohin schreiben.
Dass es dafür regelmäßig Gerichte braucht, die das feststellen, ist das eine. Nun haben wir den nächsten Trauerakt in diesem Trauerspiel. Der Finanzminister hat verkündet, dass es noch eine gewisse Zeit aufgrund technischer Probleme in Anspruch nehmen werde, ehe die Auszahlung stattfände, obwohl das Problem, zumindest die Handlungsnotwendigkeit, nun seit fast einem Jahr bekannt ist. Dafür habe ich kein Verständnis. Vielleicht können Sie das aufklären. Zwei Kleine Anfragen, die ich dazu gestellt hatte, haben mir nicht die Erkenntnis gebracht, warum es so lange dauert.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie, insbesondere die CDU, schätzen die Arbeit der sächsischen Beamtinnen und Beamten. Das wird sie freuen. Erkennen Sie aber endlich einmal deren Funktion und Leistungen an. Es sind die sächsischen Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich – regelmäßig auch körperlichen – Anfeindungen ausgesetzt sind, wenn sie etwa Steuern eintreiben oder das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen, während hier im Freistaat Sachsen – das gilt es auch mit Blick auf den neuen Doppelhaushalt zu konstatieren – eine Stelle nach der anderen gekürzt und die Funktionsfähigkeit maßgeblicher Kernbestände der sächsischen Verwaltung gekürzt wird. Das steht im deutlichen Widerspruch zu Ihren Bekenntnissen, die Sie auch heute wieder vorgebracht haben.
Den Gesetzentwurf tragen wir natürlich unbeschadet dessen mit. Es wird ein Rechtsanspruch umgesetzt. Es wird den Beamtinnen und Beamten quasi rückwirkend das Geld gegeben, welches ihnen zugestanden hat. Deshalb können Sie mit unserer Unterstützung, allerdings verbunden mit einem Appell, rechnen: Wir müssen endlich auch für die notwendigen Neueinstellungen in die sächsische Verwaltung investieren, damit wir die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes überhaupt erhalten können. Wenn Sie immer nur das herausrücken, was Sie gerade müssen, also immer an der Untergrenze des verfassungsmäßig Zulässigen operieren und die Beamtinnen und Beamten entsprechend alimentieren, dann brauchen Sie sich, ehrlich gesagt, nicht zu wundern, dass wir im Kampf um die besten Köpfe für den Freistaat Sachsen demnächst keinen Stich mehr sehen werden. Dafür reicht dieser Gesetzentwurf bei Weitem nicht aus.
Fraktionen jetzt am Ende angekommen. Gibt es jetzt aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Dann ergreift jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort haben Sie, Herr Staatsminister Prof. Unland, hier vorn am Rednerpult.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird für die Vergangenheit die Unteralimentation beseitigt. Zukünftig wird für alle Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen eine amtsangemessene und damit verfassungskonforme Besoldung gewährleistet.
Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. November 2015 gewesen. Die Auswertung dieser Entscheidung, die sich auf die Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 bezogen hatte, ist sehr komplex und kompliziert gewesen. Ich komme nachher noch darauf zurück. Berücksichtigt werden musste auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung.
Dabei war von vornherein klar, dass die notwendige Korrektur der Besoldung für alle sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gelten sollte und sich nicht nur auf das Jahr 2011 beschränken kann. Aus diesem Grund habe ich frühzeitig mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften auf Landes- und Bundesebene sowie dem Sächsischen Richterverein Gespräche aufgenommen. Gemeinsames Ziel war, eine verfassungskonforme Regelung für alle – ich betone jetzt: für alle – Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zu schaffen, damit die Beseitigung der Unteralimentation für die Vergangenheit und die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Zukunft erreicht wird.
Frau Dr. Muster, Herr Bartl, selbstverständlich haben wir auch den dreistufigen Prüfungsprozess angewandt und gesehen, wann welche Stufe zu berücksichtigen ist und welche nicht. Auch in diesen Gesprächen hat sich gezeigt, dass es eine sehr komplexe Problematik ist und viele Fragen zu klären waren. Es sind Hunderte an Rechnungen durchgeführt worden, wie eben schon betont wurde, und zwar für alle Besoldungsgruppen und alle Besoldungsordnungen.
Es ist gelungen, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden, die Ihnen als Gesetzgeber vorgeschlagen werden konnte. In der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Gesetzentwurf am 17. Juni 2016 haben die Experten dargelegt, dass der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt und damit wieder eine verfassungsgemäße Besoldung gewährt werden würde.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2011 bis 2016 jeweils unterschiedliche Anhebungen vor. Im Minimum liegt die Anpassung bei knapp 1 %, im Maximum bei etwas über 2,5 %. Ab dem 1. Juli 2016 wird die Besoldung um 2,61 % angehoben. Herr Bartl, ich gebe gern zu: Mir fehlen die hellseherischen Fähigkeiten, die
Parameter der Jahre 2017 und 2018 vorauszusagen. Deshalb sind wir auch in Zukunft gut beraten, alle Parameter anschließend noch einmal zu prüfen, um sicherzustellen, dass wir die entsprechende Besoldung ausreichen werden.
Die Beamten, Richter und Besoldungsempfänger werden, wenn Sie, meine Damen und Herren, heute dem Gesetzentwurf zustimmen, noch in diesem Jahr die Nachzahlungen erhalten. Ende November, mit der Bezügezahlung für den Dezember 2016, erfolgt die Nachzahlung für den Zeitraum 2011 bis 30. Juni 2016. Einen Monat später, also noch Ende Dezember, erfolgt die Nachzahlung für die lineare Anhebung der Besoldungen um 2,61 % ab dem 1. Juli 2016.
Die Frage „Warum dauert das so lange?“ ist relativ leicht zu beantworten. Wir haben tausend unterschiedliche Fälle durchzurechnen, da die Vergangenheit eines jeden Beschäftigten in der Regel unterschiedlich ist. Da wir auf jeden individuellen Fall eingehen müssen und jeden individuellen Fall durchrechnen müssen, werden wir die entsprechende Zeit benötigen, um sicher zu sein, dass wir die Nachzahlungen korrekt durchführen können.
Die Beamten und Richter sind im Laufe des Sommers auf verschiedenen Informationswegen über die vorgesehenen Zahlungszeitpunkte informiert worden.
Damit alles so umgesetzt werden kann, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren! Ich sehe jetzt keine Wortmeldung des Berichterstatters, Herrn Barth. Wir können also entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung kommen. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung, Drucksache 6/5079, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/6394. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich rufe zunächst auf: Überschrift. Wer dieser seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf: Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Wer diesem seine Zustimmung geben
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf: Artikel 2, Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 2, Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf: Artikel 3, Inkrafttreten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenhaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 3, Inkrafttreten, mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf: Anhang zu Artikel 1 Nr. 6. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenhaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Anhang für Artikel 1 Nr. 6 zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung, Drucksache 6/5079, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, und zur Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes
Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort nimmt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Fritzsche.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung vollzieht die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2015/2016 erfolgte Eingliederung der Akademie der sächsischen Verwaltung in die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege auf gesetzlicher Ebene. Außerdem werden in diesem Zusammenhang weitere strukturelle Grundlagen zur Weiterentwicklung der Fachhochschule zu einem Kompetenzzentrum zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die sächsische Verwaltung gelegt und strukturelle Anpassungen an das allgemeine Hochschulrecht, das heißt, unser Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, vorgenommen.
Die Fachhochschule bleibt auch weiterhin eine verwaltungsinterne Organisationseinheit, die dem SMI nachgeordnet und nicht eigenständig rechtsfähig ist. Dies hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bewährt, da die enge Bindung durch die unmittelbare Weisungsbefugnis der Aufsichtsbehörde auch dazu beiträgt, das Ausbildungsprofil unmittelbar und passgenau auf die Bedürfnis