Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Gemäß § 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes erhält die Fachhochschule das Recht, die Bezeichnung „Hochschule Meißen (FH) und Kompetenzzentrum“ zu führen. Dies erachten wir als zeitgemäß, die Fachhochschule in ihrer Außendarstellung aufwertend und mit Blick auf § 3 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes als folgerichtig. Das betrifft ebenso den Übergang auf die hochschulübliche kollektive Hochschulleitung durch ein Rektorat, die Verankerung des Fortbildungszentrums im Senat sowie die Zulassung anwendungsorientierter Forschung zur Unterstützung der Praxis und der Ausbildung.

In der Sitzung des Innenausschusses am 18. August 2016 hat die Koalition noch einen Änderungsantrag eingebracht, welcher die Amtszeiten der studentischen Vertreter in den Fachbereichsräten und im Senat auf einheitlich zwei Jahre festschreibt und im Gleichklang zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz die Studiendauer zum Erwerb des Bachelor-Grades auf mindestens drei und höchstens vier Jahre festschreibt. Die Hochschule Meißen als Ausbildungs- und Kompetenzstätte für die öffentliche Verwaltung im Freistaat Sachsen wird uns auch in Zukunft weiter beschäftigen, und ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Rednerreihe hat Kollege Fritzsche für die CDU eröffnet, und für DIE LINKE spricht nun Herr Kollege Schollbach.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf scheint kein großer Wurf zu sein. Ich darf hierzu den Sächsischen Landkreistag zitieren, der in seiner Stellungnahme das Folgende ausgeführt hat: „Allerdings wird mit dem Gesetzentwurf im Wesentlichen nur die organisatorische Eingliederung der AVS in die Fachhochschule umgesetzt. Ansonsten gibt es keine größeren Strukturveränderungen, etwa in Richtung einer Stärkung einzelner Fachhochschulgremien. Eine stärkere Verselbstständigung der Fachhochschule ist damit offenbar nicht gewollt.“ – So weit aus der Stellungnahme des Sächsischen Landkreistages.

Ich vermute, es geht hier in Wahrheit um etwas ganz anderes. Wenn wir uns anschauen, was in den Sitzungen des Innen- sowie des Verfassungs- und Rechtsausschusses eine Rolle gespielt hat, so war das vor allem die Thematik der Umbenennung der Fachhochschule, die dort lang und breit diskutiert worden ist. Der Herr Staatsminister des Innern führte dazu aus, die Einrichtung solle „eine zeitgemäße, den Hochschulstandort Meißen aufwertende Bezeichnung erhalten: Hochschule Meißen und Fortbildungszentrum.“ Das ist der Vorschlag der Staatsregierung, und ich frage Sie, Herr Staatsminister: Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie mit dieser simplen und schnöden Umetikettierung den angeblichen Hochschulstandort Meißen nachhaltig aufwerten könnten?

Ein Vertreter des Staatsministeriums des Innern äußerte im Innenausschuss auf die Frage, aus welchen Gründen die Fachhochschule Meißen nicht weiterhin als Fachhochschule firmieren könne, dass es am Standort Meißen das Problem gebe, Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen, und außerdem sei es so, dass der Begriff „Fachhochschule“ durch die Marketingentwicklung an Glanz eingebüßt habe. Dies sind also die Hintergründe, mit denen wir es hierbei zu tun haben.

Meine Damen und Herren, mit dem neuen Etikett wird der Standort Meißen natürlich ganz gewiss an Glanz und Bedeutung gewinnen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Ich sehe schon, wie die Bewerberinnen und Bewerber in langen Schlangen nach Meißen strömen und der angeblichen Hochschule zu Glanz und Bedeutung verhelfen werden. Man gewinnt den Eindruck, dass die Fachhochschule nicht mehr Fachhochschule heißen darf, weil das der Regierung etwas zu popelig klingt und aus Marketinggründen alles etwas „aufgepimpt“ werden muss.

Diesen Etikettenschwindel werden wir von der LINKEN nicht mitmachen. Wir denken, es sollte das draufstehen,

was tatsächlich drin ist: Es ist eine Fachhochschule, nichts anderes. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Herr Kollege Schollbach für die Fraktion DIE LINKE. Für die SPD spricht nun erneut Kollege Pallas.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut ein Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Neuordnung des Rechts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen und das Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes.

Es klang heute bereits an: Mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2015/2016 erfolgte die Eingliederung der Akademie der sächsischen Verwaltung in die Fachhochschule Meißen, und mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen dahin gehend an die neue Struktur angepasst werden, dass sich die neue Einheit innerhalb der Fachhochschule auf allen Ebenen der Vertretungen und Fachbereiche wiederfindet.

Weitere Themen des Gesetzentwurfes sind die Schaffung von Grundlagen zur Weiterentwicklung der Fachhochschule zu einem Kompetenzzentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung für die sächsische Verwaltung und strukturelle Anpassungen an das allgemeine Hochschulrecht.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben außerdem einen Änderungsantrag im Innenausschuss eingebracht, auf den ich gleich noch zu sprechen komme. Lassen Sie mich vielleicht zunächst auf einige inhaltliche Punkte des Gesetzentwurfs eingehen.

Bei der Neueingliederung einer bis dahin selbstständigen Einrichtung der Akademie der Verwaltung des Freistaates Sachsen muss neben rein strukturellen Fragen natürlich eine angemessene Vertretung der einzugliedernden Beschäftigen in den Hochschulgremien gewährleistet werden.

Gleichzeitig wird das Fachhochschul-Meißen-Gesetz an die allgemeine Entwicklung der Fachhochschullandschaften angepasst. So soll es beispielsweise zukünftig anstelle eines alleinigen Rektors eine hochschulübliche kollektive Leitung geben, also die Leitung durch ein Rektorat, bestehend aus Rektor, Prorektor und Kanzler. Das bisherige Kuratorium wird in einen Hochschulrat umgewandelt. Neu in diesen Hochschulrat soll ein wissenschaftlicher Vertreter zur Begleitung der hochschulischen Weiterentwicklung auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen werden.

Neu sind außerdem die Zulassungen anwendungsorientierter Forschung als Ergänzung zur reinen Erfüllung der Lehraufgaben an der Fachhochschule in Meißen und natürlich die Zulassung der Masterstudiengänge.

Die Hochschule Meißen wird aber keine unabhängige Hochschule werden; sie wird weiter keine eigenständige Rechtsform haben und Teil der Aufbauorganisation des Innenministeriums sein. Ich glaube, dass es auch für die anstehenden Aufgaben im öffentlichen Dienst gut und notwendig ist, dass es dabei bleibt. Denn ein Ergebnis der Personalkommission öffentlicher Dienst, das wir seit einigen Monaten vorliegen haben, ist es, eine Ausbildungsoffensive in Sachsen zu machen, um den demografischen Wandel im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen gut bewältigen zu können. Dafür ist die Struktur der Hochschule Meißen und die enge Anbindung an das Innenministerium von entscheidender Bedeutung.

Es klang gerade schon vom Kollegen Schollbach an, der sich über die zukünftige Bezeichnung Hochschule als Hochschule Meißen (FH) mokiert. Vielleicht greifen es noch andere auf, diesen sogenannten Etikettenschwindel. Ja, ich glaube, Sie verkennen dabei einfach, dass dieses Benennungsprinzip auch bei allen anderen Fachhochschulen angewendet wird, die Hochschule sowie (FH) heißen. Warum soll also das nicht auch – wie es im Übrigen auch bei der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg (FH) der Fall ist – –

(André Schollbach, DIE LINKE: Sie setzen einfach den Etikettenschwindel fort! – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Nein. Ich finde es einfach nachvollziehbar, dass sich auch die sozusagen an die Staatsverwaltung angebundenen Fachhochschulen der Hochschullandschaft anpassen. Daran kann ich nichts Schlechtes erkennen, werter Kollege Schollbach.

(Zuruf des Abg. André Schollbach, DIE LINKE)

Jedenfalls nehme ich dabei zur Kenntnis, dass dieses Thema, für das Sie immerhin drei Minuten Ihrer Redezeit aufgewandt haben, offenbar das Einzige zu sein scheint, was Sie stört. Dann scheint es sich nicht um einen so schlechten Gesetzentwurf zu handeln.

Ich hatte angekündigt, dass ich noch etwas zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sagen werde. Der hat im Wesentlichen drei Komponenten. Einmal handelt es sich um rechtsförmliche Veränderungen, die uns der Juristische Dienst des Sächsischen Landtages empfohlen hat. Das andere sind materielle Änderungen, die zum Ziel haben, das Fachhochschul-Meißen-Gesetz noch stärker an die Regelungen des Hochschulfreiheitsgesetzes anzupassen, und zwar durch die Legislatur von Fachschaftsräten, die auf zwei Jahre erweitert wird, und die Angaben zur Dauer der Regelstudienzeit, die im Entwurf noch bei strikt sechs Semestern angesiedelt war. Wir wollen im Gleichlauf zum Hochschulfreiheitsgesetz eine flexiblere Lösung von sechs bis acht Semestern als Regelstudienzeit.

Das ist es im Wesentlichen. Der Innenausschuss hat diese Änderungen bereits in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Also bleibt mir nur noch, Sie zu bitten, dem

Gesetzentwurf zuzustimmen und damit für eine weitere Modernisierung der Hochschule Meißen (FH) zu sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nach Herrn Kollegen Pallas von der SPD spricht jetzt die Kollegin Dr. Muster von der AfD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir nehmen zur Kenntnis, die Fachhochschule Meißen ist eine landesunmittelbare Stätte zur Ausbildung des Nachwuchses in der Landes- und Kommunalverwaltung. Die AfD begrüßt die Weiterentwicklung der Fachhochschule zu einem Kompetenzzentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Sächsische Verwaltung durch Eingliederung der vormaligen Akademie der öffentlichen Verwaltung. An dieser Einrichtung kann in der Regel nur studieren, wer dafür speziell nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Laufbahnzugang ausgewählt wurde. Die ersten Anpassungen an das allgemeine Hochschulrecht sind gemacht; der Prozess ist eingeleitet.

Wir fassen zusammen: Die Fachhochschule Meißen hat einen sehr guten Ruf. Die Absolventen dieser Ausbildungsstätte des Freistaates Sachsen für den gehobenen Dienst sind gesuchte Mitarbeiter in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen. Doch scheinbar werden jetzt nicht der Inhalt und die Aufgaben dieser Fachhochschule geändert, sondern es wird lediglich eine wohlklingende Umbenennung vorgenommen. Auch aus dieser Fachhochschule soll eine Hochschule werden. Wir haben diese Umbenennungswellen der Fachhochschulen zur Hochschule im Bereich des Hochschulfreiheitsgesetzes bereits erlebt. Auch unsere Mittelschulen sollen nach der Novelle des Schulgesetzes zu Oberschulen umbenannt werden. Die Hochschule Meißen (FH) unterliegt jedoch nicht dem Hochschulfreiheitsgesetz. Sie hat auch keine Rechtsfähigkeit. In Wahrheit gießt die Staatsregierung hier nur alten Wein in neue Schläuche und führt damit das Publikum in die Irre.

Stadt und Landkreis Meißen sollen sich als Standort der sächsischen Hochschullandschaft wahrnehmen, obwohl sie das keineswegs in gleicher Weise wie die Standorte der Hochschulen nach dem Hochschulfreiheitsgesetz sind. Wir haben es hier mit einem wohlmeinenden Etikettenschwindel zu tun. Auch DIE LINKE, speziell Kollege Schollbach, entzauberte diesen Schwindel mit deutlichen Worten.

Die AfD-Fraktion hat deshalb in der Sitzung des Innenausschusses am 16. September einen Änderungsantrag eingebracht, der eine sachgerechte Umbenennung der Fachhochschule zum Ziel hatte. Danach sollte sie die Kurzbezeichnung „Fachhochschule der öffentlichen

Verwaltung und Fortbildungszentrum Meißen“ tragen. Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt, auch von den Kollegen der LINKEN, nicht wahr, Herr Schollbach?

Wir werden den Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die GRÜNEN Herr Lippmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Geschäftsleute ihr Unternehmen umfirmieren, dann haben sie in der Regel dafür gute Gründe. Es ist für eine einmal etablierte Marke doch eher ungünstig, wenn der Name verschwindet und durch einen neuen ersetzt wird. Als Konsument und Nutzer fragt man sich dann zwangsläufig, ob es noch dasselbe Unternehmen ist, ob unter Umständen der Eigentümer gewechselt hat oder man in Zukunft vielleicht nicht mehr die gewünschte Qualität erreicht.

Diese Frage muss man sich bei dem Vorhaben dieses Gesetzentwurfes auch stellen. Die nunmehr mit dem Gesetzentwurf Umfirmierung der „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ in kurz „Hochschule Meißen (FH), Fortbildungszentrum“, wird damit begründet, dass der Hochschulstandort Meißen gestärkt werden soll und der alte Name als zu lang empfunden wird. Ich sage für uns GRÜNE deutlich: Das ist nicht der entscheidende Aspekt des Gesetzentwurfes. Aber es führt zumindest zu Fragen.

Hochschule Meißen, Fortbildungszentrum – wenn man das liest, kommt man zwangsläufig zu der Frage, was ist das, werden da demnächst Porzellanmaler ausgebildet oder Ähnliches? Es ist unklar, worum es geht. Mit dem Gesetzentwurf verschwindet ein etablierter Name, ein Name – das ist für uns ein wesentlicher Punkt –, der für gut ausgebildete Fachkräfte in der öffentlichen Verwaltung ein Qualitätssiegel war und worunter sich viele Leute etwas vorstellen konnten. Vor diesem Hintergrund ist es eine äußerst schwache Begründung, die im Gesetzentwurf präsentiert wird.

Zu Herrn Pallas: Wenn Sie die Polizeihochschule ansprechen, dann müssen Sie weiter vereinheitlichen. Dann würde es ja nur noch „Hochschule Rothenburg (FH)“ heißen. Das klingt sehr, sehr groß.

Grundsätzlich begrüßen wir sonst alle mit dem Gesetz vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Anpassung des Rechts der Fachhochschule an das sächsische Hochschulrecht. Gleichwohl geht die eine oder andere Anpassung zu weit, wenn es beispielsweise in § 11 Abs. 1 Satz 2 heißt, dass der Rektor die Beschlüsse der Organe – also Rektorat, Senat und Hochschulrat – vollziehe. Richtigerweise hätte man diese Regelung einschränken müssen, denn dem Hochschulrat sind gar keine Beschlussbefugnisse eingeräumt, die dann in einen entsprechenden Vollzug münden könnten.

Bedauerlich finden wir es auch, dass gerade im Bereich der Studentenvertretung keine Anpassung an das Hoch