schulfreiheitsgesetz stattgefunden hat. Die Studentenvertretung hat damit keine eigene Rechtsfähigkeit. Sie wird nicht finanziert und ihr werden auch keine Aufgaben zugewiesen. Uns fehlt insbesondere die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins. Das wäre gerade in der aktuellen Zeit auch für angehende Beamtinnen und Beamte ein wichtiger Auftrag gewesen.
Nicht zuletzt – wir haben es schon im Innenausschuss artikuliert – ist der Gesetzentwurf dann doch geprägt von einer Sprache des letzten Jahrhunderts, von rein maskulinen Bezeichnungen, wie man sie im Hochschulfreiheitsgesetz auch findet. Abgesehen davon ist dann endgültig die Verwendung des Begriffs des „behinderten Studenten“, wie er mehrfach im Gesetzentwurf vorkommt, zu hinterfragen.
Herr Innenminister, vielleicht können Sie einige Ihrer Referatsleiter einmal zu einer Schulung ins Staatsministerium für Soziales schicken, damit man denen mal erklärt, wie Inklusion funktioniert, oder Sie beschäftigen Ihre Abteilung 6 einmal mit der Sprache der Gesetzgebung. Auch das wäre ein Akt der Staatsmodernisierung, wofür es sie ja angeblich geben soll.
Insgesamt werden wir aus diesen vorrangig inhaltlichen Gründen und nicht wegen der Umfirmierung dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern wir werden uns der Stimme enthalten.
Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Staatsregierung, Herr Minister Ulbig, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal ein herzliches Dankeschön all denjenigen sagen, die am vorliegenden Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Der konstruktive Austausch während des Gesetzfindungsprozesses hat deutlich gemacht: Wir brauchen auch im Hinblick auf die langfristig bevorstehenden Altersabgänge eine top aufgestellte Verwaltungsausbildung. Die Zukunft unserer Hochschule in Meißen ist deshalb für Sachsen von großer Bedeutung.
Ich kann Ihnen sagen – das habe ich gerade am vergangenen Freitag wieder gemerkt, als die jungen Menschen ihre Bachelor-Zeugnisse von mir überreicht bekamen –: Die jungen Menschen, die an diesem Tag den Abschluss gefeiert haben, sind die Verantwortungsträger von morgen. Mit ihrem Können, ihrem Wissen und ihrem Engagement werden sie die Verwaltung voranbringen. Das alles ist ein Verdienst der tollen Ausbildung in Meißen.
Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal den kurzen Ausflug machen, warum eben Meißen bei der Ausbildung für Verwaltungsexperten eine besondere Rolle spielt. Die Meißener Absolventen haben selbst
gesagt, dass Meißener in der kommunalen Familie gleichermaßen wie im Staatsdienst bekannt sind. Sie sind das Rückgrat der Verwaltung, und vor diesem Hintergrund ist es mehr als vernünftig, diesen Namen auch in der Hochschule explizit zu verankern. – Das nur dazu.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Würdigung der Leistung und des Status, für den die Hochschule längst steht. Jetzt haben die Vorredner einzelne Aspekte, die mit dem Gesetzentwurf verbunden sind, schon vorgetragen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur sagen: All diese Änderungen sind folgerichtig, und man könnte, Herr Schollbach, wenn man so will, sagen, sie ergeben sich eigentlich von selbst, denn wir leben eben nicht mehr im Jahr 1992, als wir die bisherigen Regelungen für die FHSV Meißen festgelegt haben.
Eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss ich auch sagen: Die Anforderungen an die Studiengänge, die Hochschulstrukturen und die Stellung der Hochschule an sich, all das hat sich fundamental verändert. Auch die Meißener Hochschule war diesem Wandel unterworfen – Stichwort: Bologna-Prozess – und spielt mittlerweile im Konzert aller Hochschulen mit, sei es bei der Gewinnung von Bewerbern, sei es bei den Anforderungen an die Studiengänge.
Außerdem stehen die Bachelor- und Masterabschlüsse in Meißen nicht nur den entsprechenden Abschlüssen an anderen Fachhochschulen gleich, sondern auch den Bachelor- und Masterabschlüssen an den Universitäten.
Im Grunde unterscheidet sich die Meißener Hochschule von anderen Hochschulen nur noch – wenn man so will – durch das klar berufsbezogene Profil, den Zuschnitt auf Verwaltung und Justiz, die Verzahnung von Praxis und Theorie und die duale Gestaltung der Studiengänge. Genau zu diesem Profil und zu dieser Stärke des Angebots steht unsere FH auch weiterhin, und das auch mit dem Namen.
Man könnte auch einen kurzen Ausflug ins Englische machen. Wenn man bedenkt, dass sich die sächsischen Fachhochschulen auch „University of Applied Sciences“ nennen dürfen, also Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, dann kann man sagen: Wir ziehen das auf Deutsch nur einfach nach, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir wissen, dass von diesem Profil die größte Anziehungskraft auf die Bewerber ausgeht.
Auch die FH Meißen befindet sich im Kampf um die besten Köpfe, selbst wenn man – Herr Schollbach, das will ich Ihnen vielleicht noch kurz sagen – im Moment davon voller Stolz berichten kann, dass sich immerhin 10 % aller Abiturienten des Freistaates an unserer Fachhochschule bewerben. Deswegen ist es vernünftig, dass die Basis dafür geschaffen wird, damit das auch in Zukunft so bleibt.
Die Staatsregierung hat sich bewusst dafür entschieden, die FH Meißen nicht wie die Hochschulen im Geltungsbereich des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes mit
eigener Rechtsfähigkeit auszustatten. Wir wollen die FH weiterhin als interne Einrichtung betreiben, wie es im Übrigen auch der Bund, Bayern, Baden-Württemberg, NRW oder Hessen machen. Genauso soll es auch in Berlin, Brandenburg oder Niedersachsen bald wieder der Fall sein, denn die Gründe dafür liegen nahe: Die Ausbildung und die Praxis müssen in der Staats- und Kommunalverwaltung besonders eng verknüpft sein. Sie stellen besondere Anforderungen an die Gestaltung der Studiengänge. Mit der bestehenden verwaltungsinternen Struktur und mit den dadurch gegebenen Möglichkeiten der Fachaufsicht kann diesen Anforderungen am besten Rechnung getragen werden, wie das auch bei unserer Polizeihochschule sinnvollerweise schon der Fall ist.
Deswegen bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, und zur Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes“.
Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/6477. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb können wir sofort artikelweise abstimmen, wenn es dazu keinen Widerspruch gibt. – Ich beginne mit der neuen Überschrift „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Disziplinarrechts“.
Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch der neuen Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 1 auf, Gesetz über die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Gegenstimmen wurde dem Artikel 1 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 2 auf, Folgeänderungen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dem Artikel 2 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Disziplinargesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen und Gegenstimmen, dennoch wurde dem Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 4 auf, Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Auch hier Gegenstimmen und Stimmenthaltungen, dennoch wurde dem Artikel 4 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe jetzt noch einmal den Gesetzentwurf in Gänze mit der neuen Überschrift auf. Wer möchte die Zustim
mung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch das Gesetz mit Mehrheit beschlossen worden.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beurteilung der Lage ist für jede Entscheidung eine unbedingte Voraussetzung. Dazu gehört, dass wir uns kritisch mit Entwicklungen auseinandersetzen. Wenn man sich die europäische Konjunktur anschaut, dann ist sie nach wie vor keine wirkliche Wachstumsrakete. Sie ist belastet durch eine verhaltene globale Entwicklung und zahlreiche Unsicherheits- und Risikofaktoren, wie die bevorstehende Abspaltung Großbritanniens, Terroranschläge oder auch die Bankenkrise in Italien.
Obgleich die Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum zahlreicher Diskussionsstränge in Europa steht, gibt es eine Divergenz zwischen diesem Ziel und den ergriffenen Maßnahmen. Hemmnisse sind zum Beispiel insbesondere der zunehmende Verwaltungsaufwand bei der Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln, die Regulierungsdichte oder die Verdrängung von europäischen Unternehmen durch Konkurrenten, die außerhalb der EU in wettbewerbsverzerrender Weise subventioniert werden.
Wirklich wichtig ist eine europäische Standortpolitik. Die Europäische Union begreift sich gegenwärtig zu sehr als Binnenmarkt. Sie muss sich wieder als globaler Standort begreifen und so auch agieren.
Die sächsische Industrie profitiert insbesondere von der Nachfrage im Ausland, die stetig steigt. Zwei von fünf Arbeitsplätzen hängen in der sächsischen Industrie direkt vom Export ab. Die weitere Entwicklung von Wirtschafts- und Arbeitsmarkt in Sachsen ist damit in hohem Maße von europäischen und globalen Märkten sowie freien und fairen Rahmenbedingungen in Europa und im Welthandel abhängig.
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, Europa als Ganzes fit zu machen, um als Region gegenüber dem Weltmarkt bestehen zu können. Man muss Europa sicherlich nicht an jeder Stelle gut finden, aber es ist auch ein
Irrglaube, wenn man denkt und das manchmal postuliert, dass Deutschland allein gegenüber den großen Volkswirtschaften in China, Russland oder den USA oder auch den immer stärker wachsenden Schwellenländern in Südamerika auftreten kann. Deshalb ist die Stärkung des europäischen Industriestandortes als Ganzes sehr entscheidend.
Forschung und Industrieproduktion sind hierbei die zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wenn die Industrie aus Europa abwandert, dann wandern Forschung und Entwicklung ebenso ab. Deswegen hängen auch die Innovation und deren Produzierbarkeit in Europa ganz eng miteinader zusammen.
Wenn wir uns die möglichen Instrumente ansehen, so ist die Kohäsionspolitik einerseits ein Umverteilungsmechanismus, der es weniger entwickelten Regionen und Ländern ermöglichen soll, zum Binnenmarkt aufzuschließen und Verbindungen zu knüpfen, und andererseits ist sie eine zukunftsgerichte Investitionspolitik, die grenzüberschreitend Beschäftigung fördert, und das kommt dem ganzen Europa zugute.
Zwischen der Kohäsionspolitik und dem Wachstum der EU besteht also ein eindeutiger Zusammenhang und schätzungsweise wird jedem Euro, der in der vergangenen Förderperiode von 2000 bis 2006 eingesetzt wurde, im Rahmen der Kohäsionspolitik ein Ertrag im Jahr 2020 von 4,20 Euro entgegenstehen.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat verdeutlicht, wie wichtig eine Politik ist, in der die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen berücksichtigt wird und die das Vorankommen auch benachteiligter Regionen fördert. Mit anderen Worten: Kohäsionspolitik und Regionalinvestitionen sind Investitionen in die Entwicklung Europas.