Impulsgeber der Industrie, viertens Sachsens Fachkräftesituation, fünftens Entkopplung von Stadt und Land und sechstens das Fundament der industriellen Weiterentwicklung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Punkte haben unmittelbaren Einfluss auf die Innovationskraft des Freistaates. Deshalb entwickeln wir auch die Innovationsstrategie des Freistaates auf breiter Basis weiter. Staat und Unternehmen stärken die Innovationskraft in Sachsen mit hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Der Anteil der FuE-Aufwendungen am BIP in Sachsen betrug im Jahr 2014 2,66 %. Am 3-%-Ziel halten wir fest. Das erreichen, um Sie einmal zu korrigieren, aktuell nur drei Bundesländer, nämlich Bayern, Baden-Württemberg und Berlin.
Gerade weil unsere Wirtschaft stetig wächst, erfordert dies große Anstrengungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Technologieförderung der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen intensiv zu nutzen. Sächsische Akteure haben sich bislang mehr als 300 Mal an Projekten des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ beteiligt. Ein Drittel der Beteiligung erfolgte durch Unternehmen. Sachsen liegt derzeit auf Position fünf bis sechs in Deutschland. Das wird sich auch fortsetzen. Ihre Sorge ist unbegründet. Das Geld, welches in einen anderen Topf geflossen ist – das ist der Juncker-Plan – wird für neue Investitionen ausgegeben. Deshalb hat der Gesamttopf immer noch eine Größenordnung, bei der ich mir wünsche, dass wir viel mehr Anträge stellen würden, um von diesem Kuchen etwas abzubekommen. Deshalb sollten wir diese Chance weiterhin nutzen und nicht kleinreden.
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums haben sächsische Unternehmen und ihre Partner seit dem Januar 2015 insgesamt 168 Millionen Euro eingeworben. Damit rangiert Sachsen auf Rang 2 im Bundesmaßstab.
Mit unserer eigenen Technologieförderung ermuntern wir sächsische Unternehmen, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Seitdem ich im Januar 2015 den Startschuss für unsere Technologieförderung geben durfte, haben wir schon über tausend Projekte mit insgesamt 220 Millionen Euro Förderung unterstützt. Unter anderem sollen KETs-Pilotlinien zur Überwindung des schon zitierten „Tal des Todes“ zwischen Forschung und Fertigung von Produkten aus Schlüsseltechnologien beitragen. Außerdem prüfen wir derzeit eine neue Maßnahme zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen.
Ich möchte einmal auf Ihren Vorwurf eingehen: Wir haben uns schlichtweg an die haushaltsrechtlichen Regularien zu halten. Alle Bundesländer müssen das. Wir reden über das, was wir staatlicherseits tun können. Wir werden nun einmal begrenzt. Deshalb ist die Kritik, die an uns adressiert wurde, an der falschen Stelle. Vor diesem Problem stehen schlichtweg alle Bundesländern, weil sie
Spannender wird folgende Frage: Wie schaffen wir es, dass wir mehr Adventure Capital bereitstellen können? Wir diskutieren auf Bundesebene darüber, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Bei den Fördermöglichkeiten, die wir als Freistaat haben, sind uns nun einmal rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt worden, die wir nicht verändern können. Wir müssen die Schwerpunkte so setzen, wie wir sie gesetzt haben. Somit haben wir die Chance, in Bezug auf die Technologie nicht nur die Innovation bei Forschung und Entwicklung, sondern auch Pilotlinien fördern zu können, damit aus einer Idee ein Produkt wird. Das ist unsere Aufgabe.
Hervorheben möchte ich auch, dass die Bundesregierung im Rahmen des „Important Project of Common European Interests“, kurz IPCEI, ein Investitionsprogramm für ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamen europäischen Interessen im Bereich der Mikroelektronik konzipiert hat. Wir Sachsen haben den Bund dabei konzeptionell und personell unterstützt. Das erfolgte sicherlich nicht nur uneigennützig. Wenn man sich unseren Standort anschaut, dann haben wir ein großes Interesse daran, dass es genau dieses Investitionsprogramm gibt und unsere Unternehmen davon partizipieren. Wir brauchen diesen europäischen Ansatz.
Das Beispiel Airbus hat Folgendes gezeigt: Wenn Europa zusammenhält, dann kann es im globalen Kontext wettbewerbsfähig sein. Die europäische Wettbewerbspolitik darf nicht nur Wettbewerbsverzerrungen in der EU verhindern. Sie muss auch Europas Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab stärken. Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse sind ein ermutigender Anfang.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Jahr 2020 werden sich die Strukturfonds, verglichen mit heute, auf einem wesentlich niedrigeren Niveau einpegeln. Umso wichtiger ist es, den kulturellen und sozialen Zusammenhalt Europas zu festigen. Wir kennen die Diskussionen in Bezug auf den Brexit, bei dem vielen erst bewusst wurde, was wir an Europa und vielleicht auch bisher versäumt haben. Europa ist nicht nur eine Wirtschafts- und Währungsunion. Europa ist nicht nur das große Friedensprojekt. Europa ist nichts Selbstverständliches, wie wir es als junge Generation kennengelernt haben. Wir müssen Europa viel stärker als ein emotionales Projekt verstehen. Deshalb ist diese kulturelle und soziale Bedeutung von Europa so wichtig. Das muss auch identitätsstiftend sein. Ich selbst würde mich immer als deutschen Europäer bezeichnen. Es ist eben genauso wichtig, dass wir uns als Teil einer Gemeinschaft verstehen, die uns nicht nur im wirtschaftlichen Sinne nutzt, sondern die uns Identität geben kann, kulturell und sozial.
Wir stellen uns den Herausforderungen mit weiterentwickelten und neuen Maßnahmen. Dafür brauchen wir auch
Ihre Mitwirkung, nicht zuletzt im Rahmen der Haushaltsverhandlungen. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu – unserem – dem Antrag der Koalitionsfraktionen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin erst einmal für die Zustimmung, die ich aus weiten Teilen des Plenums vernommen habe, und den Fast-Versprecher des Staatsministers Dulig dankbar, der von „unserem“ Antrag sprechen wollte. Letztlich ist es wichtig, dass die Umsetzung gemeinsam mit der Staatsregierung erfolgt. Das habe ich herausgehört.
Ich möchte noch einmal Folgendes – auch anknüpfend an die letzten Worte des Staatsministers Dulig – sagen: Europa ist für uns in erster Linie ein großes Friedensprojekt. Damit es das weiterhin bleiben kann, dafür ist die Sicherung von Wohlstand, Entwicklung und Arbeitsplätzen entscheidend. Damit hängt dieser Antrag zusammen. Wir möchten weiterhin im weltweiten Kontext und
Wettbewerb als relativ kleine Region Europas – das sind wir mit 500 Millionen Menschen – anknüpfen, indem wir mit Forschung und Entwicklung die Innovationen und Trends setzen und den anderen Märkten immer einen Schritt voraus sind. Das ist das Entscheidende. Wir befinden uns im Jahr 2016. In Bezug auf die Förderperiode sind wir so gut wie in der Mitte angekommen. Wir alle wissen, dass die nächsten Förderperioden vorbereitet und Programme gestaltet werden. Daher müssen wir jetzt unsere Stimme erheben und uns in die Gestaltung der Programme einbringen. Deswegen ist der Antrag zu einem guten Zeitpunkt gestellt worden.
Meine Damen und Herren! Damit komme ich zur Abstimmung. Wer der Drucksache 6/5605 seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist die Drucksache beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die einreichende Fraktion DIE LINKE, danach die CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Wir beginnen mit der Aussprache für die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Falken. Bitte sehr, Frau Falken, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einer Analyse des Bundesverbandes deutscher Psychologen e. V. gibt es die Feststellung, dass es eine katastrophale Unterversorgung mit Schulpsychologen in Deutschland gibt, insbesondere in einigen Bundesländern, dazu gehört Sachsen.
Der Freistaat Sachsen hat nach meinem Kenntnisstand – das schränke ich ein, wozu ich gleich etwas sagen werde – zurzeit 32 Schulpsychologen angestellt. Nach der aktuellen Übersicht der Bundesebene, die ich gestern bekam, haben wir im vergangenen Jahr einen Schulpsychologen abgebaut. Vielleicht kann die Ministerin nachher darauf eingehen, weil mir das ganz neu ist. Das heißt, ich will es wiederholen: Wir sind in ganz Deutschland in
der Betreuung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern das absolute Schlusslicht.
Ich will das mit Zahlen untersetzen. 14 515 Schülerinnen und Schüler werden im Freistaat Sachsen von einem Schulpsychologen oder einer Schulpsychologin betreut. Dazu haben die Schulpsychologen in Sachsen auch die Aufgabe, die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen zu betreuen. Derzeit betreut ein Schulpsychologe 970 Lehrerinnen und Lehrer. Das ist übrigens derselbe, den gibt es nicht zusätzlich.
Ich stelle kurz einen Vergleich an: In Sachsen-Anhalt sind es circa 10 000 Schülerinnen und Schüler, die von einem Schulpsychologen betreut werden, in Thüringen sind es 7 000, in Berlin 5 083.
Es ist zurzeit überhaupt keine Verbesserung in diesem Bereich sichtbar. Dabei – das wissen wir alle, die wir hier sitzen, weil wir sehr oft in diesem Parlament und in den Ausschüssen, insbesondere natürlich im Schulausschuss, darüber debattiert haben – sind die Anforderungen an eine gute Betreuung durch Schulpsychologen um ein Vielfaches gestiegen. Wir wissen alle, dass sich die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler im Freistaat Sachsen erhöht hat. Wir haben außerdem eine neue Herausforderung in diesem Bereich: die traumatisierten Flüchtlingskinder und -jugendlichen. Auch hier haben die Schulpsychologen einen sehr hohen Anteil an der Betreuung. Allerdings ist das im Moment kaum leistbar.
Frau Staatsministerin, als Sie Vorsitzende der Kultusministerkonferenz waren – das war im vergangenen Jahr –, hat diese Kultusministerkonferenz einen Schlüssel
festgelegt. Dieser sieht vor, dass ein Schulpsychologe 5 000 Schülerinnen und Schüler betreuen sollte. Das klingt hoch. Aber im Vergleich dazu haben wir im Freistaat Sachsen – ich wiederhole es, es sind 14 515 Schüler auf einen Schulpsychologen – das Dreifache dessen, was eigentlich über die Kultusministerkonferenz unter Ihrem Vorsitz nominiert worden war.
Der Landeschülerrat sprach das vor einiger Zeit klar und deutlich aus. Ich bin sehr dankbar, dass die Schülerinnen und Schüler das so einschätzen. Sie sprachen von einem Notstand bei Schulpsychologen.
Die Wartefrist bei Terminen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, wenn es um eine Beratung bei einem Schulpsychologen geht, ist nach wie vor extrem hoch. Wenn Eltern sich dafür entscheiden oder die Schule den Vorschlag macht, den Schulpsychologen aufzusuchen, dann ist es in der Regel schon sehr schlimm und schwierig. Dann noch einmal mehrere Wochen und Monate darauf zu warten, einen Termin für eine Beratung zu bekommen, ist ein unhaltbarer Zustand.
Wir fordern – das wissen Sie auch – seit Jahren eine Aufstockung des Personals bei Schulpsychologen. Schon zum letzten Doppelhaushalt – Sie werden sich daran erinnern – haben wir darüber hier im Parlament debattiert. Wir werden auch in diesem Jahr zum Doppelhaushalt dieses Thema – deshalb greifen wir es heute auf, damit wir darüber diskutieren können – wieder ansprechen und natürlich in unseren Anträgen zusätzliches Personal für die Schulpsychologen beantragen.
Der Beratungsbedarf bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ist extrem hoch. Ich möchte kurz auf einige Zahlen verweisen, die sich aus Studien ergeben, die in Sachsen durchgeführt worden sind. Die Wirkung der Beratung durch Schulpsychologen – ich kann dazu jetzt nur einige Beispiele nennen – ergibt sich aus folgenden Befunden:
Die Leistungsängste, die bei Schülerinnen und Schülern schon in den 5. und 6. Klassen existieren, liegen im Bereich von 30 bis 40 %. Das betrifft die 5. und 6. Klasse! Da bin ich noch gar nicht bei Abschlussklassen und Abitur. Der Schulstress zeigt sich bei 62,7 % der Schülerinnen und Schüler. Schlafstörungen sind bei 16 % der Schülerinnen und Schüler deutlich sichtbar, wurde in der Studie dargestellt. Ich sage es noch einmal: Wir reden von Kindern und Jugendlichen, nicht von Erwachsenen.
Die Untersuchungen ergeben ganz klar und deutlich als Ergebnis: Ein nicht unwesentlicher Anteil von Schülerin
nen und Schülern und auch von Lehrerinnen und Lehrern – wir wissen, dass dieser Anteil bei den Lehrern ständig steigt – ist nicht gesund und damit an der Grenze der Leistungsfähigkeit angekommen oder hat diese bereits überschritten. Schüler bewegen sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation an der Leistungsgrenze und brauchen zwingend Hilfe.
An dieser Stelle müssten wir eigentlich sofort eine Debatte zur Problematik der Weiterentwicklung von Schule führen. Denn wir müssten eigentlich die Ursachen besprechen und bekämpfen, aber nicht an den Symptomen arbeiten. Trotzdem möchte ich heute ganz gezielt auf diesen Antrag hinweisen, weil wir wissen, dass wir hier total unterversorgt sind.
Frau Staatsministerin, die Beantwortung unseres Antrages aus Ihrem Haus und mit Ihrer Unterschrift zeigt uns sehr deutlich, dass Sie diesen Bereich überhaupt nicht ernst nehmen. Die Beantwortung dieses Antrages ist so oberflächlich, dass ich davon sehr enttäuscht bin. Ich sage das ganz persönlich. Ich habe schon erwartet, dass Sie bei der Beantwortung dieses Antrages ein bisschen mehr in die Tiefe gehen und aufzeigen, wohin Sie wollen.