Er hat Frau Hermenau in ihrer Arbeit als „politische Prostituierte“ bezeichnet. Dazu muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Frau Hermenau ist Politikerin und hat als eine der Wenigen ihre Aufgabe erkannt.
Ich komme gleich zum Schluss. Ich möchte mich im Namen der Alternative für Deutschland bei Ihnen für die Wahlkampfunterstützung bedanken, die Sie mit Ihrer Art und Weise, mit uns umzugehen, machen. Herr Spangenberg sagte beim letzten Mal, Sie sollten aufpassen, dass Sie bei den letzten beiden Landtagswahlen in diesem Jahr nicht möglicherweise rausfliegen. Ich muss feststellen: Sie haben nicht aufgepasst, Sie sind rausgeflogen.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Möchte noch jemand in einer zweiten Runde sprechen? –
Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Gemkow, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Justizvollzugsanstalt in Zeithain wurde im Juni 2014 eine Suchttherapiestation mit zehn Plätzen eingerichtet. Mittlerweile haben wir – dies wurde bereits gesagt – die Kapazität auf 20 Plätze erweitert. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Suchttherapiestation, die deutschlandweit ein Vorreiter ist, sind ausgesprochen positiv.
Der sächsische Justizvollzug hat mit der Einrichtung dieser Suchttherapiestation ein bundesweit viel beachtetes Projekt gewagt, und für diesen Schritt gab und gibt es sehr viel Anerkennung – nicht nur aus der Fachöffentlichkeit. Ich habe sie mehrfach besucht und mich mit den Bediensteten und den Gefangenen, die in Therapie sind, zusammengesetzt und mit ihnen gesprochen. Was mir die Gefangenen gesagt haben, war wirklich beeindruckend. Sie haben sich ausnahmslos – was ja keineswegs naheliegend ist – dafür bedankt, dass die Station eingerichtet worden ist und sie die Möglichkeit bekommen haben, sich schon während der Haft mit therapeutischer Unterstützung von ihrer Suchterkrankung zu befreien.
Mehrere Gefangene erzählten mir, dass sie schon vor der Haft versucht hätten, eine Suchttherapie zu machen, es
aber letztlich erst im Rahmen der festen Therapie im Justizvollzug geschafft haben, diese Therapie bis zum Ende durchzuhalten. Die Berichte der Gefangenen haben mich in der Auffassung bestärkt, dass das Projekt Schule machen sollte, denn es steht, davon bin ich überzeugt, exemplarisch für eine gelungene, moderne Vollzugsgestaltung.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen auch im Blick haben, dass der Justizvollzug vielfältige Aufgaben hat. Er hat die Aufgabe der sicheren Unterbringung der Gefangenen, der Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung, der Schuldnerberatung, des Übergangsmanagements, der Suizidprävention, der kriminaltherapeutischen Behandlung, der medizinischen und – in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung – der psychiatrischen Versorgung der Gefangenen. Diese Aufgaben sind sehr vielfältig. Sie nehmen viel Personal in Anspruch, und trotzdem erfüllen die Bediensteten all diese Aufgaben mit ganz großem Einsatz.
Trotzdem ist der Ausbau des suchttherapeutischen Angebotes notwendig. Was wir realistischerweise zeitnah schaffen können und gegenwärtig vorbereiten, ist die Einrichtung einer Therapiestation für suchtkranke Jugendstrafgefangene in Regis-Breitingen; auch das wurde bereits gesagt. Elf Plätze sollen dort entstehen. Das wollen wir noch in der ersten Jahreshälfte 2017 schaffen. Mittelfristig werden auch männliche Strafgefangene in größerem Umfang Suchttherapieplätze erhalten. die Justizvollzugsanstalt in Torgau – auch das wurde schon gesagt – wird zukünftig im Rahmen der grundlegenden Sanierung zur zentralen sozial- und suchttherapeutischen Anstalt für männliche Gefangene umgebaut werden. Dort sollen dann insgesamt 190 Plätze zur Verfügung stehen; Frau Meier, Sie hatten die genaue Zahl für die suchttherapeutische Station schon genannt.
Genauso wünschenswert – Frau Meier, da bin ich absolut bei Ihnen – ist die Einrichtung einer Suchttherapiestation für inhaftierte Frauen in der JVA in Chemnitz. Das werden wir dann schaffen, wenn der Ausbau der JVA weiter fortgeschritten ist und letzten Endes im geschlossenen Vollzug ausreichend Platz für eine Suchttherapiestation zur Verfügung steht. Momentan – Herr Bartl hat es schon gesagt – fehlt es dort schlichtweg an den räumlichen Voraussetzungen dafür.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine erfolgreiche Suchttherapie besteht aus mehreren Schritten: der Motivations- und Entgiftungsphase, der eigentlichen Therapie und der Adaptions- und Nachsorgephase. Für die Gefangenen der Suchttherapiestation der JVA in Zeithain hat momentan die Frage der Nachsorge höchste Priorität. Die Nachsorge muss noch während der Haft im Rahmen von Lockerungserprobungen erfolgen und nach der Haftentlassung bis zu einem Jahr lang andauern. Dafür kommen in einem abgestuften System sowohl stationäre Adaptionseinrichtungen der sächsischen Fachkliniken für Suchterkrankungen als auch ambulant betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften der Träger der Suchtkranken
Für die Bereitstellung und die Nutzung solcher Nachsorgemöglichkeiten noch während der Haft ist eine Kostentragung durch Zuwendungen aus dem Justizhaushalt sachgerecht, deswegen geschieht das auch. Mit Haftentlassung ist dann aber im Einzelfall zu prüfen, ob auch eine Kostentragung durch die Träger der Renten-, der Krankenversicherung oder der Sozialhilfe infrage kommt.
Wir führen zurzeit produktive Gespräche mit Trägern der Suchtkrankenhilfe, und ich bin zuversichtlich, dass wir 2017 für den Justizvollzug eine Nachsorgekoordinierungsstelle bei einem freien Träger der Suchtkrankenhilfe errichten werden. Dort soll dann für jeden Gefangenen der Suchttherapiestation die planvolle Entlassungsvorbereitung und Nachsorge sichergestellt werden. Dabei setzen wir auf eine enge Kooperation mit schon bestehenden und erfahrenen Trägern von Adaptionseinrichtungen, mit betreuten Wohnformen und mit den ambulanten kommunalen Suchtberatungsstellen, die eine Therapie im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung anbieten.
Den langfristigen Erfolg dieser Maßnahmen müssen wir kontrollieren. Deswegen haben wir den kriminologischen Dienst des Justizvollzugs beauftragt, zu prüfen, ob ein entsprechender Forschungsauftrag in Zusammenarbeit mit einer sächsischen Hochschule umgesetzt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit all dem sind wir auf einem wirklich guten Weg. Wir sind Vorreiter in Deutschland, und auf diesem Weg wollen und werden wir im Interesse der Betroffenen, aber letzten Endes im Interesse aller in diesem Land lebenden Menschen vorangehen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gehalten von Frau Abg. Meier. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es scheint ein Problem der CDU zu sein, dass Sie unsere Anträge nicht lesen bzw. nicht genau lesen. Nirgendwo in diesem Antrag steht, dass wir fordern, dass in jeder JVA eine Therapiestation eingerichtet werden soll. Vielmehr steht darin: bedarfsgerechter Ausbau. Wir haben gefordert, dass es in Chemnitz eine Therapiestation gibt. In Regis-Breitingen, Zeithain und Torgau gibt es jetzt eine. Weil es ja sinnvoll ist, dass die JVA sozusagen wohnortnah ist, wäre jetzt unser Vorschlag: In Zwickau wird gerade die Justizvollzugsanstalt gebaut. Warum findet man dort nicht noch einen Platz, um auch dort eine Therapiestation einzurichten? Dann hätte man das überall im Land gut verteilt.
Dann sagten Sie zu Recht, Sachsen hat, was die Therapiestationen angeht, eine Vorreiterrolle. Aber warum
haben Sie denn eine Vorreiterrolle? Weil Sachsen auch eine Vorreiterrolle bei Crystal-Konsumentinnen und Konsumenten sowohl draußen als auch innerhalb der Haftanstalten hat. Es wurde auch deutlich: Die LINKEN haben vor ein paar Monaten einen Antrag zur Anhörung zur Personalsituation gestellt. Dort hatten wir einen Anstaltsleiter aus Niedersachsen. Der hat uns gesagt: Crystal ist in Niedersachsen überhaupt kein Problem. Im Jahr 2015 gab es dort zwei Fälle. In Sachsen sieht es einfach ganz anders aus – logisch, dass wir hier eine Vorreiterrolle haben. Auf der können wir uns aber nicht ausruhen, sondern wir müssen hier weiter voranschreiten.
Lieber Herr Bartl, Sie sind offensichtlich im Anstaltsbeirat in Chemnitz. Ich hätte mir gewünscht – wir haben ja das gleiche Anliegen –, dass Sie vielleicht einen Änderungsantrag gestellt hätten, um unseren Antrag mit Ihren Kenntnissen zu qualifizieren. Schade! Wir werden sehen, ob es vielleicht irgendwann eine Novellierung der vorgeschlagenen Gesetze gibt.
Richtig ist, Herr Baumann-Hasske, dass mit dem Maßregelvollzug eine Therapie stattfindet. Aber die Fälle, die dort behandelt werden, kommen ja dann quantitativ noch zu den Fällen, die es jetzt schon gibt, hinzu. Umso notwendiger ist unser Antrag.
Noch ein Wort zu den Adaptionsbehandlungen. Das Problem ist, dass die Therapie erst stattgefunden haben muss, damit diese Adaptionsbehandlung im Freien gemacht werden kann. Aber die Träger erkennen die Therapie in der JVA nicht an. Das ist genau das Problem. Hier brauchen wir eine Lösung. Dabei hoffe ich auf die Staatsregierung.
Was ich wohlwollend zur Kenntnis genommen habe, ist, dass Sie im Rahmen der Haushaltsverhandlungen noch einmal was drauflegen. Sie haben da auf jeden Fall meine Unterstützung.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache – – Nein, das tue ich noch nicht. Herr Scheel, was wünschen Sie?
Es ist punktweise Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über die Drucksache 6/5149. Wer dem Punkt I seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist dem Punkt I mehrheitlich nicht entsprochen worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt II. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Punkt II nicht entsprochen worden.
Ich rufe auf zur Abstimmung zu Punkt III. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Hier gibt es keine Stimmenthaltungen, jedoch zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Wer möchte dem Punkt IV seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Möchte sich jemand enthalten? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Da keiner der Punkte die erforderliche Mehrheit gefunden hat, möchte ich vorschlagen, dass wir keine Schlussabstimmung vornehmen. – Dem wird nicht widersprochen.