Der Integrationskurs ist das zentrale sprachliche Integrationsangebot des Bundes. Die einheitliche Organisation erfolgt durch das BAMF. Seit der Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 haben mehr als 1,3 Millionen Personen an den Kursen teilgenommen. Die alle drei Monate veröffentlichte Geschäftsstatistik zum Integrationskurs liefert umfassende Zahlen zur Teilnahme, zum Prüfungserfolg und zu den Trägern.
Um die hohe Qualität der Integrationskurse zu sichern, werden die Lehrpläne und der Abschlusstest ständig bewertet und weiterentwickelt. Gleiches gilt für Lehr- und Lernmittel.
Der für das Jahr 2016 ausgewiesene Mittelansatz in Höhe von insgesamt rund 559 Millionen Euro an Bundesmitteln ermöglicht die Teilnahme von circa 300 000 Kursteilnehmern.
Das zweite große Standbein des Bundes ist die berufsbezogene Sprachförderung. Diese umfasst zum einen das sehr erfolgreiche ESF-BAMF-Programm der letzten Jahre, welches nach jetziger Planung im kommenden Jahr ausläuft, und andererseits das neu hinzugekommene Programm Berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung, das sukzessive an die Stelle der auslaufenden ESF-Sprachförderung treten soll.
Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die gesamte Sprachförderung integrierter zu gestalten. Die allgemeine und die berufsbezogene Sprachförderung sollen daher künftig besser miteinander verzahnt werden. Diese Verzahnung läuft unter dem Stichwort „Gesamtprogramm Sprache“ – GPS.
Trotzdem hat auch dieses System Lücken. Daher hat der Freistaat im Bereich der Sprachförderung in den letzten Jahren sehr umfangreiche Programmteile aufgesetzt.
Die im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen Teil 3 geförderten Landesprachkurse verstehen sich als Ergänzung – das war uns wichtig – zu bereits vorhandenen Spracherwerbsmöglichkeiten und schließen vorhandene Lücken im Spracherwerbssystem des Bundes für viele Personen mit Migrationshintergrund, die keine Zugangsberechtigung zu den oben angeführten Kursangeboten haben.
Sowohl die finanzielle Förderung als auch die inhaltliche fachliche und qualitative Ausgestaltung orientieren sich an den Förderregularien des BAMF, das heißt an der Integrationskursverordnung. Deshalb haben wir uns auch bewusst dafür entschieden, nur die anerkannten, vom Bund zertifizierten Sprachkursträger für die Umsetzung unserer Landeskurse zuzulassen.
Wir hatten bei der Konzeption der Kurse drei Kriterien, die wir umsetzen wollten. Erstens. Die Kurse sollten so schnell wie möglich den Menschen zur Verfügung stehen, das heißt schnellstmöglich nach der Zuteilung an die Kommunen. Zweitens. Unsere Kurse sollten den Spracherwerb so weit wie möglich voranbringen, das heißt bis zu einem Level von B 1. Drittens. Die Kurse sollten keine Konkurrenz, sondern Ergänzungsangebote zu denen des Bundes darstellen. Das haben wir mit unseren drei Kursen geschafft.
Mit dem Kurs „Deutsch sofort“ geben wir die Möglichkeit, recht schnell nach der Ankunft in den Kommunen 200 Stunden Sprachunterricht zu erhalten. Es geht um eine praktische Grundbeschulung und den ersten Einstieg in das Deutschlernen. Wer gut ist, der kann es in diesem Kurs bis zum Niveau A 1 schaffen.
Mit dem Kurs „Deutsch qualifiziert“ geben wir denjenigen, die nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens definitiv keinen Zugang zu den Sprachangeboten des Bundes haben, die Möglichkeit, bis zum Niveau B 1 die deutsche Sprache qualifiziert zu erlernen.
Weil nicht wenige Menschen ohne Alphabetisierung bzw. ohne lateinische Alphabetisierung zu uns kommen, bieten wir natürlich als dritten Kurs auch den Alphabetisierungskurs an.
Was mir aber wichtig ist: Wir fangen mit Sprache, Verständigung und Erstorientierung noch viel früher an, also nicht erst dann, wenn die Menschen in die Kommunen verteilt werden.
Seit November 2015 läuft das Modellprojekt „Wegweiserkurse für Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen“. Projektträger ist der Sächsische Volkshochschulverband e. V. in Kooperation mit Arbeit und Leben Sachsen e. V. Wie gesagt, wir starten mit dieser Form der Erstorientierung schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
In den 30 Stunden des einwöchigen Kurses absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Sprachwerkstatt, um einen ersten Zugang zur deutschen Sprache zu erhalten. Im zweiten Teil geben Kulturmittler mit Migrationshintergrund den Teilnehmenden das wichtigste Orientierungswissen und vermitteln grundlegende Werte und wichtige Informationen zum Zusammenleben in Deutschland. Dazu gehören auch praktische Einblicke, zum Beispiel die richtige Nutzung unserer ÖPNVFahrkartenautomaten.
Mit dem Integrationspaket vom 4. März 2016 wurde beschlossen, ab dem kommenden Jahr in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Wegweiserkurse für Asylsuchende zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung als Regelangebot zu installieren.
Mir ist aber bewusst, dass neben all diesen professionellen Sprachangeboten der ehrenamtliche Spracherwerb nicht nur ein gutes Zusatzangebot darstellt, sondern meist erst die notwendige praktische Anwendung und Vertiefung schafft. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin ehrenamtlich durchgeführte Sprachkurse im Rahmen der
Richtlinie Integrative Maßnahmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen eines Budgets seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit, pro Sprachkurs bis zu 300 Euro für Sachausgaben oder Auszahlungen für Miete, Material, Lehrunterlagen, Porto- und Telefonkosten sowie Fahrtkosten der Ehrenamtlichen pauschal zu erstatten.
Bleiben wir zum Abschluss noch kurz bei den Kommunen. Es sind die Städte, Gemeinden und Landkreise, das heißt, deren Sozial- und Ausländerbehörden, die im direkten und tagtäglichen Kontakt mit den zugewanderten Menschen stehen und am schnellsten eine möglichst reibungslose Kommunikation benötigen. Deshalb haben wir mit den sogenannten Servicestellen für Sprach- und Integrationsmittler in unserem Integrationspaket vom 4. März eine weitere Unterstützungsmaßnahme im Bereich Sprache und Verständigung geschaffen. Die Idee dahinter ist einfach: Wir helfen den Kommunen dabei, einen Pool an Personen, meist Menschen mit Migrationshintergrund, zu Sprach- und Integrationsmittlern zu qualifizieren und einzusetzen, um die Verständigung zwischen den Zugewanderten und den Verwaltungen zu verbessern, und zwar nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell. Weil ich weiß, dass dies ein sehr buntes Geflecht an Angeboten und Maßnahmen ist, stehe ich jetzt für Ihre Nachfragen sehr gern zur Verfügung.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Fraktionen haben nun in der ersten Runde die Möglichkeit, Fragen zum Berichtsthema zu stellen. Es beginnt die CDU, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD und GRÜNE. Jetzt stellt die erste Frage Kollege Kiesewetter für die CDU-Fraktion.
Vielen Dank. Frau Staatsministerin! Für mich ein interessanter Punkt: Welche Wirkung entfalten die vorgesehenen Fördermöglichkeiten, insbesondere in der Fläche? Wie gestaltet sich konkret aktuell der Zugang zum Spracherwerb im ländlichen Raum?
Vielen Dank für Ihre Frage. Circa 50 % der 137 Integrationsstandorte in Sachsen befinden sich in den Landkreisen mit folgender Verteilung: Wir haben im Erzgebirgskreis fünf Angebote, im Vogtlandkreis 13 Angebote, in Bautzen acht Angebote, in Meißen sechs Angebote, in Leipzig vier Angebote, in Mittelsachsen acht Angebote, in Zwickau sieben, in Görlitz sechs, in der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge vier und in Nordsachsen fünf Angebote. Das heißt, wir haben relativ weite Angebote aus Sicht des BAMF, das sind die Bundeskurse, die wir dort anbieten, und wir haben für Sprachangebote aus dem SMGI 45 der insgesamt 140 durch das SMGI geförderte Kurse in den Landkreisen verteilt.
Dort haben wir folgende Verteilung: Wir haben in allen Landkreisen Kurse begonnen bzw. angemeldet. Weil Herr Kiesewetter aus Nordsachsen ist, will ich gleich sagen, dass Nordsachsen noch keinen Kurs angemeldet hat. Aber
mit Nordsachsen sind wir im Gespräch. Die Stadt Chemnitz hat 20 Kurse angemeldet, Mittelsachsen fünf, Zwickau einen, Bautzen zwei, Meißen drei, Leipzig 13, die Stadt Leipzig 40, der Erzgebirgskreis neun, der Vogtlandkreis zwei, die Stadt Dresden 35, Görlitz zwei, Sächsische Schweiz acht und Nordsachsen noch keinen Kurs, aber dort sind wir, wie gesagt, im Gespräch.
Das war die Beantwortung der Frage der CDU-Fraktion. Jetzt kommt die Fraktion DIE LINKE zum Zug; Frau Nagel, bitte.
Vielen Dank, auch für die Themensetzung heute. Sowohl Berater als auch Ehrenamtliche und Flüchtlinge selber artikulieren oft, dass es ein ziemliches Durcheinander von Angeboten ist, bei der Bundesebene angefangen und jetzt neu und dankenswerterweise die Landeskurse. Meine Frage ist relativ einfach. Ist geplant, irgendeine Systematisierung bzw. Handreichung herauszugeben? Es besteht ein großes Bedürfnis bei Akteuren, die Wege vom Grundsprachniveau bis zu höheren Sprachniveaus nachzuzeichnen.
Ich möchte gleich noch eine Frage anhängen. Auch die Landessprachkurse enden beim Sprachniveau B 1. Für eine Ausbildung oder auch Studium braucht man höhere Sprachniveaus. Gibt es eine Überlegung, um diese Lücke, die weiter besteht und vom Bund nur rudimentär geschlossen wird, vom Land her zu schließen?
Vielen Dank für Ihre Fragen. Zum ersten Teil hatte ich eingangs in meinem Statement etwas gesagt. Es ist in der Tat schwierig, alle Strukturen so zu bündeln, dass man sie leicht durchschauen kann. Das hängt damit zusammen, dass wir in Sachsen erst ein neues System für die Integration aufgebaut haben. Der erste Schritt, den wir dazu gemacht haben, bestand darin, dass wir in allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten die sogenannten Integrationsbeauftragten eingesetzt haben. Das sind die Stellen, die vom SMGI geschult werden, um die nächste Stufe, die kommunalen Integrationskoordinatoren, anzuleiten, die in den Städten und Gemeinden sind. Jeder Landkreis hat zehn zur Verfügung. Dort werden die einzelnen Systeme miteinander verknüpft.
Gleichzeitig kann der Asylsuchende, der für unsere Sprachkurse infrage kommt, sowohl zu den Sprachkursträgern gehen als auch zum Landkreis oder zum Jobcenter oder zur Bundesagentur. Alle haben die gleiche Liste. Wir kommen dann noch einmal darauf, dass alle Sprachangebote bei den gleichen Trägern sind, egal, ob es ein Bundes- oder ein Landessprachangebot ist. Diese Behörden prüfen, wo derjenige hingehört, ob er in einen BAMFKurs gehört – da hatte ich vorhin Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia genannt – oder ob er ein Angebot des Landes wahrnehmen kann, sodass wir versuchen, durch die im Landkreis angesiedelten Koordinatoren die Sache zu steuern.
Des Weiteren haben wir die Möglichkeit eröffnet, Dolmetscherdienste, die es in den großen Städten Leipzig,
Dresden und Chemnitz schon gibt, auch für die Landkreise einzuführen. Gebündelt werden soll das alles beim Landkreis. Ich habe gerade versucht zu erklären, dass die Sprachangebote nicht einfach zu vermitteln sind: Wer gehört wohin? Das Asylrecht in Deutschland ist sehr kompliziert. Insofern versuchen wir mit den Dolmetscherdiensten eine Koordinierung zu erreichen. Die oberste Schaltstelle sitzt mit den Koordinatoren aber in den Landkreisen, die wir in allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten auch besetzt haben.
Zur Lücke. Der Bund fördert durch die BAMF-Kurse auf der einen Seite auch bis zum Sprachniveau B 1, dann gibt es aber die ESF-Kurse des BAMF, die für die Berufsvorbereitung sind. Bei unseren Kursen ist es ähnlich. Wir haben den Kurs „Deutsch qualifiziert“, der ebenfalls bis zum Niveau B 1 gehen kann. Dort haben wir einen Lückenschluss versucht. Ich muss dazusagen, dass unsere Kurse immer als Ergänzungsangebot zu den Bundesmaßnahmen zu sehen sind, weil wir eine Doppelförderung ausschließen müssen. Das ist ganz klar förderrechtlich notwendig. Deswegen haben wir immer geschaut, wo wir die Lücken haben. Es kann passieren, dass durch Veränderungen im Integrationsgesetz des Bundes unsere Angebote verändert werden müssen, weil Bundesangebote vom Bund bezahlt werden und wir die Lückenschließer sind.
Frau Ministerin Köpping, eine Frage, weil wir gerade beim Thema Abgrenzung oder gar Überschneidungen waren. Wir hatten gestern in der Debatte ab und zu das Thema unbegleitete minderjährige Ausländer. An der Stelle meine Frage: Wie grenzen sich die Sprachkurse von den schulischen Angeboten des Freistaates ab?
Das ist relativ einfach zu beantworten, weil klar ist, dass bis zu 18 Jahren die Schulpflicht in Sachsen gilt und bis dahin die Schulausbildung für die Sprachkurse zuständig ist. Für die über 18-Jährigen treffen unsere Integrationskursangebote zu bzw. die Kursangebote des BAMF. Es regelt sich ganz klar an der Altersgrenze.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Man hört in den Medien, aber auch von Angestellten in anderen Bundesländern, dass die Abbrecherquote im Rahmen der Sprachkurse sehr, sehr hoch ist. Können Sie kurz darstellen, wie sich das in Sachsen verhält? Des Weiteren interessiert mich, ob trotzdem noch Kosten für die bestellten Sprachkurse anfallen. – Vielen Dank.
Zur Abbrecherquote: Wir haben in Sachsen bei Integrationskursen eine Bestehensquote von 62 %. Das sind die Kurse, die mit dem Sprachniveau B 1 bestanden werden. Fachleute sagen uns, dass das eine sehr hohe Quote für das Bestehen von Sprachkursen ist und dass der überwiegende Teil der Lernenden aus dem arabisch- und persischsprachigen Raum stammt und demzufolge des lateinischen Schriftsystems nicht mächtig ist. Das ist eine der Begründungen, weil wir das auch nachgefragt haben.
In den Integrationskursen des Bundes haben wir keine Statistiken zu den Abbrecherquoten, aber der Abbruch kann viele Gründe haben, zum Beispiel wenn ein Titel auf Bleibegenehmigung oder Ähnliches erteilt wird und derjenige aus der Region wegzieht. Es gibt sehr verschiedene Gründe, die dazu führen, dass jemand einen Kurs abbricht. Wir haben im Moment die Diskussion zu Bundesauflagen oder nicht: Wie können wir unsere Sprachkurse längerfristig sichern?
Wir diskutieren dazu gerade mit dem SSG und dem SLKT, weil wir wissen: Wenn Integrationskurse, auch Landeskurse eingerichtet werden und diejenigen ziehen aufgrund ihrer Bleibemöglichkeit aus diesem Landkreis, aus der Stadt, weg, dann brechen sie den Kurs ab. Insofern ist die Besteherquote in Sachsen mit 62 % relativ hoch.
Wir haben bei der Beratung mit den Landkreisen und dem Städte- und Gemeindetag festgestellt, dass sehr viele Asylbewerber in ihren Regionen bleiben. Diesen großen Umzug, den Trend, den andere Bundesländer zu verzeichnen haben, haben wir in dieser Form nicht zu verzeichnen. Wenn man einmal angekommen ist, wenn man einmal einen Kurs begonnen hat, bleibt man sehr häufig. Ich glaube, es dient uns, dass wir sehr viele ehrenamtliche Helfer haben, die nach den Kursen – – Das ist eine Frage, die ich immer wieder gestellt bekam. Zunächst haben wir ehrenamtliche Kurssysteme aufgebaut, als es unsere Sprachkurse noch nicht gab. Sie versuchen es dann in einer Art Nachhilfe, also die praktische Anwendung von Deutsch am Nachmittag oder am Abend oder in Veranstaltungen, durchzuführen. Das führt, glaube ich, auch zu der hohen Besteherquote.
Bei den Kosten ist es so: Die Integrationskursanbieter werden nach Kurs bezahlt. Deshalb ist es schwierig – deshalb auch die Diskussion zur Wohnsitzauflage –, wenn Kursteilnehmer den Kurs verlassen.
Danke, Frau Präsidentin. Das macht Sie übrigens sehr sympathisch, sehr verehrte Staatsministerin, dass Sie sich manchmal behelfen müssen und nicht jede Antwort einfach aus der Hand schütteln.
Meine Frage ist folgende: Sie haben auf die Rolle der Volkshochschulen für den Spracherwerb verwiesen. Ihnen wird auch bekannt sein, dass das BAMF die Honorarkosten auf 35 Euro erhöht hat, was für die Volkshochschulen sehr schwer ist. Planen Sie im Rahmen der Festsetzung der Finanzierung für das nächste Jahr, die Mittel für die bei den Volkshochschulen beschäftigten Honorarkräfte, insbesondere Deutsch als Zweitsprache, zu erhöhen? Die zweite Frage: Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus dem Praktizieren dieses ersten Jahres für das Jahr 2016 hinsichtlich einer möglichen Anpassung der Förderrichtlinien?
Bei der Bezahlung klare Ansage: Wir richten uns bei den Kursen genau nach dem Kurssystem des BAMF. Da soll es keine Unterschiede geben. Es gab Ende 2015 schon einmal einen Schnellkurs, den die Bundesagentur durchgeführt hat und wo es unterschiedliche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer und der Kurse insgesamt gab. Das hielten wir nicht für sehr produktiv, weil das eine Ungleichbehandlung ist. Deshalb werden wir alle Kurse an die BAMF-Kurse angleichen. Hier haben wir eine ganz klare Regelung, nicht höher und nicht niedriger, sondern an die BAMF-Kurse angleichen.
Wir haben momentan – um das noch einmal zu erwähnen – 4 868 Kursteilnehmer, die ihre Integrationskurse neu aufgenommen haben. Im Vergleich zum Jahr 2015 – da muss ich auch wieder auf die Karte schauen – hatten wir 3 437 Teilnehmer. Das heißt, wir sind sehr gut in der Steigerung unserer Personenzahlen, auch was die Kurse selbst betrifft.
Zur zweiten Frage, den Schlussfolgerungen: Ja, wir sind sehr eng mit den Sprachträgern im Kontakt. Wenn wir merken, dass es aufgrund der Beantragung oder Ähnliches Dinge gibt, die wir qualitativ verbessern können, folgen wir dem auch mit unserer Förderrichtlinie. Deshalb haben wir die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ sehr offen gestaltet, sodass wir Dinge, die in der Praxis nicht gut handhabbar sind – – Wir haben noch keine Erfahrungen aus der Vergangenheit. Aber so können wir auf die Kursteilnehmer bzw. Kursträger reagieren.