Dort können wir auch vorankommen; denn es gibt eine große Offenheit bei den Krankenhäusern, die das wünschen. Es gibt bei vielen niedergelassenen Ärzten und bei der kassenärztlichen Vereinigung eine Offenheit für dieses Thema. Es gibt vielleicht regional unterschiedliche Lösungen. Ich kenne auch Ärzte, die sagen: Ich möchte eigentlich nicht im Krankenhaus sitzen, denn bei uns in der Stadt funktioniert das. Wenn es eine relativ kleinräumige Stadt ist, wo die Strecken nicht so lang sind, die ein Arzt im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst fahren muss, dann sagt dieser Arzt: Für mich ist das unproblematisch; das geht.
Aber gerade im ländlichen Raum ist das Modell recht interessant, weil der Hausarzt nicht 30 Minuten mit dem Auto unterwegs ist. Es ist dann besser, wenn der Patient fährt, als wenn der Arzt – die volle Kapazität, die man hat – als Fahrer eingesetzt wird. Ich würde mir wünschen, dass wir hier alsbald vorankommen und dass es mehrere Standort gibt, wo dies ausgeübt wird; denn ich glaube, das hat Zukunft.
Ich komme zum Schluss. Wir haben in der Medizin ein klares System, das von einer ärztlichen Selbstverwaltung – der kassenärztlichen Verwaltung – geprägt ist, sodass die Ärzte sehr viel selbst organisieren. Ich finde, das ist gut so; denn sie können es besser als der Staat. Ich möchte, dass es so bleibt.
Ich bin dankbar, dass sich die Krankenkassen einbringen, gerade bei der Notfallversorgung. Ich bin dankbar für das Engagement, das die Krankenhäuser zeigen. Ich bin der Staatsregierung dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Das gibt es nicht in allen Bundesländern, dass die Zusammenarbeit unter den Beteiligten so gut ist wie in Sachsen. Bei uns ist es selbstverständlich, dass alle miteinander reden und nach Lösungen suchen. Deshalb ein herzliches Dankeschön an Frau Staatsministerin Klepsch und an das Sozialministerium.
Weil dem so ist und alle so fleißig arbeiten, denken wir, dass es Ihres Entschließungsantrages nicht bedarf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner, Kollege Krauß, hat sehr ausführlich und umfassend berichtet und viele richtige Dinge gesagt, die ich nicht wiederholen muss. Ich will auf einen Aspekt eingehen, der aus meiner Sicht weder in der Großen Anfrage noch in der bisherigen Debatte genügend gewürdigt worden ist.
Wir haben viel gehört über die notärztliche Versorgung, und wir haben relativ wenig gehört über die rettungsdienstliche Versorgung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die schon in der letzten Wahlperiode hier waren! Sie wissen, dass ich zum Thema Rettungsdienst in diesem Haus viel gesprochen habe, nicht in den letzten zweieinhalb Jahren, aber in den Jahren 2011 und 2012, als es um die Frage ging, wie wir den Rettungsdienst im Freistaat Sachsen organisieren und welche Rahmenbedingungen wir festsetzen.
Wir haben auf der einen Seite die kommunale Aufgabe Rettungsdienst mit den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes – die Landkreise und die kreisfreien Städte – und auf der anderen Seite die Kostenträger, die Kassen, die gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten darüber verhandeln müssen, zu welchen Bedingungen und wie die Aufgabe Rettungsdienst erfüllt wird.
Erfüllt wird die Aufgabe dann von jenen, die sich in Ausschreibungen auf dieses Los beworben haben, nämlich Hilfsorganisationen, gemeinnützige und gewerbliche private Anbieter. Vor 2011 und 2012 habe ich nicht darüber gesprochen, was die Kommunen angeht, was die Kassen angeht oder was die Hilfsorganisationen angeht, sondern über das, was uns als Land angeht: Wie gestalten wir die Rahmenbedingungen, damit Kassen, Aufgabenträger und die Organisationen selbst, die Aufgabenerbringer, gut und sinnvoll zusammenarbeiten können?
Sie erinnern sich, dass es um die Frage ging: Wollen wir, dass Rettungsdienstleistungen europaweit ausgeschrieben werden? Müssen wir das tun? Es gab eine Massenpetition mit 30 000 Unterschriften. Damals haben wir immer gesagt: Wir halten es für keinen guten Weg, und wir sollten in andere Bundesländer schauen, die sich diesem Modell nicht unterwerfen. Mittlerweile gibt es auch auf europäischer Ebene eine Ausnahmeregelung. Ein Grund dafür, dass wir das gesagt haben, war: Die guten Ausbildungsbedingungen, die mit dem Notfallsanitätergesetz geschaffen worden sind – darin hat Kollege Krauß recht –, und die Vernetzung, die Zusammenarbeit müssen gesichert werden durch gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst.
Die haben wir eben nicht, und wir müssen jetzt, vier Jahre später, feststellen, dass die Ausschreibungen nicht dazu beigetragen haben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Im Gegenteil: Wir haben an manchen Stellen Schwierigkeiten, die Notfallversorgung im rettungsdienstlichen Bereich sicherzustellen. Herr Krauß hat völlig recht, wenn er sagt, das System funktioniert, aber er hat auch recht, wenn er sagt, wir müssen dafür sorgen, dass es auch so bleibt. Die Entwicklung, die wir derzeit beobachten, ist: Es fällt Hilfsorganisationen schwer, Nachwuchskräfte zu bekommen, weil die Arbeitsbedingungen so sind, dass sich vernünftige junge Menschen sagen: Für dieses Geld nicht diesen Job! Das ist eine unmittelbare Folge der Ausschreibungen. Deswegen haben wir hier als Land schon noch Diskussionsbedarf. Wenn wir es schaffen wollen, Vernetzung, Kooperation und Zusammenarbeit
Wie will ich Kooperation und Vernetzung aufbauen, wenn sich aller fünf oder sechs Jahre etwas ändert? Von den Arbeitsbedingungen der Leute, die dort alle fünf oder sechs Jahre ihren Arbeitsplatz ändern müssen, ganz zu schweigen.
Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, im Koalitionsvertrag gemeinsam zu vereinbaren, dass wir uns der Frage der Organisation der Rettungsdienste widmen werden. Wir haben noch eine BRKG-Novelle vor uns. Das haben wir vereinbart; das werden wir auch tun. Ich bin froh, dass die Debatte mittlerweile auch im zuständigen Landesbeirat angekommen ist – nicht dem, der beim SMS gebildet worden ist, sondern dem, der beim SMI dafür zuständig ist: der Landesbeirat für Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz –, und ich bin froh, dass es dort mittlerweile auch zu gelingen scheint, dass die Probleme offen angesprochen werden.
Ich hoffe, dass die Ankündigungen, die wir vernehmen – dass das Innenministerium an einer Novellierung arbeitet und uns im nächsten Jahr die Überlegungen vorstellen wird –, tatsächlich ein tragfähiges Konzept enthalten, wie wir es schaffen, dem Rettungsdienst in Sachsen Kontinuität zu geben, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern und die Kommunen als Träger der Aufgabe dabei zu unterstützen, dass sie diese Aufgabe auch wirklich verlässlich erfüllen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Überlastete Notaufnahmen, Rufen des Rettungsdienstes in Bagatellfällen, Einhaltung von Rettungsfristen und die neue Ausbildung zum Rettungssanitäter sind aktuelle Herausforderungen, denen wir uns zu stellen haben.
Ich möchte in meinem Redebeitrag nur auf die Notaufnahmen und die Rettungsdienste eingehen, da meine Redezeit leider begrenzt ist. Damit koordiniert werden kann, ob nun die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Krankentransport oder ambulante medizinische Versorgung zum Einsatz kommt, benötigen wir die Integrierten Rettungsleitstellen. In Sachsen gibt es derzeit drei aktive Rettungsleitstellen, eine befindet sich noch im Bau und die andere in Leipzig wurde bereits abgenommen, hat aber den Betrieb noch nicht aufgenommen.
Dass Patienten aufgrund ihres Erkrankungs- oder Verletzungsmusters nicht immer gleich rettungsdienstlich versorgt werden müssen, dürfte jedem klar sein. Diese
Sondierung übernehmen die Rettungsleitstellen. Dennoch landen Bagatellfälle zu oft in der Notaufnahme und beim Rettungsdienst. Zudem ist eine zunehmende Vollkaskomentalität und ein Anspruchsdenken zu verzeichnen, welche dazu führen, dass die Hemmungen sinken, auch bei nicht akuten Fällen einfach den Rettungsdienst oder den Notdienst zu aktivieren.
Daraus folgend werden, wie meine Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 6/6787 zutage gefördert hat, Notaufnahmen zunehmend mit ambulanten Behandlungen konfrontiert. Wurden im Jahr 2006 noch 430 000 ambulante Notfälle in Notaufnahmen sächsischer Krankenhäuser behandelt, so waren es im Jahr 2010 bereits 490 000 und im letzten Jahr um die 600 000 Fälle.
Ähnliche Entwicklungen sind übrigens auch bei den Rettungsdiensten zu beobachten. Der Trend ist klar nach oben gerichtet und deshalb bedarf es effektiver Schritte, um diese Entwicklung umzukehren, damit die Not- bzw. Rettungsdienste entlastet werden können. Das könnten, wie in diesem Fall, die Integrierten Leitstellen leisten.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die Einrichtung von Portalpraxen und Notfallambulanzen hingewiesen, welche nach dem Krankenhausstrukturgesetz eingerichtet werden können. Die Portalpraxen beispielsweise sollen hierbei erste Anlaufstellen in allen Krankenhäusern bzw. Kliniken mit Notaufnahmen sein. In diesen Portalpraxen soll fachkundiges Personal entscheiden, ob Patienten direkt in der Notaufnahme behandelt werden müssen oder ob eben doch kein Notfall vorliegt und in der Folge der Patient auch von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden kann.
In Sachsen existieren derartige Praxen noch nicht, aber es gibt nach Aussage der Staatsregierung bereits Bereitschaftsdienstpraxen, die ähnliche Strukturen aufweisen. Diese Bereitschaftsdienstpraxen finden sich beispielsweise in Dresden, Bautzen, Chemnitz, Wurzen und Leipzig.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Es ist wichtig, dass Problemlagen offensiv angegangen werden, denn Notaufnahme und Krankenhäuser müssen auch aufgrund der Zahlen entlastet werden – auch deshalb, damit Ressourcen für lebensbedrohliche Erkrankungs- und Verletzungsmuster ohne Einschränkungen behandelt werden können. Einen Beitrag hierfür können zweifellos die Integrierten Rettungsleitstellen leisten.
Was die weitere Entwicklung angeht, so müssen wir genau hinschauen, ob Portalpraxen und Notfallambulanzen zur Entlastung beitragen können und wie diese von den Patienten angenommen werden.
Eines ist jedoch klar: Das, was Rettungsdienst, Sanitäter und Notärzte leisten, ist beispielhaft. Deshalb möchte ich mich für dieses Engagement ausdrücklich bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich in meinem Redebeitrag weitgehend auf die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen konzentrieren. Als wir für die Anhörung zu unserem Antrag „Notfallrettung in 12 Minuten? – Rechtswidrigen Zustand bei der Erhebung der gesetzlichen Hilfsfristen in Notfällen unverzüglich beenden“ im September dieses Jahres Sachverständige gesucht haben, mussten wir die erschreckende Feststellung machen, dass so ziemlich jeder, den wir gefragt haben – egal, ob Mitarbeiter oder gar Leiter von Rettungsdienststellen oder Zweckverbänden –, zwar ein enormes Mitteilungsbedürfnis über den Zustand des Rettungsdienstes in seiner jeweiligen Region hatte, aber nach Möglichkeit nicht in einer öffentlichen Anhörung dazu Stellung nehmen wollte.
Die aufkommenden Probleme aus diesen Gesprächen scheinen schier endlos und in etlichen Fällen nicht lösbar und die Große Anfrage der LINKEN, für die ich sehr danke, versucht sich einer Reihe dieser Probleme zu nähern, wenngleich die Antworten teilweise höchst unbefriedigend ausfallen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es teilweise an den Fragen der LINKEN oder den Antworten der Sozialministerin liegt; die Frage 16 legt allerdings nahe, dass es am Ministerium liegt – Frau Schaper hat es schon angesprochen. Dort wird auf die Frage, in welchen Orten und Regionen in den Jahren 2010 bis 2015 die Hilfsfristen nicht eingehalten wurden, auf zwei Kleine Anfragen der GRÜNEN-Abgeordneten verwiesen. Nicht gesagt wird, dass diese Kleinen Anfragen indes nicht vollständig beantwortet wurden. So fehlen die Zahlen zu den Hilfsfristen für das zweite Halbjahr 2015. So weit zur Vollständigkeit der Beantwortung Großer und Kleiner Anfragen durch die Staatsregierung – ein höchst billiger Trick, Frau Staatsministerin, um hier nicht erneut zugeben zu müssen, wie schlecht der Zustand bei der Dokumentation der Hilfsfristen im Freistaat Sachsen ist.
Die GRÜNEN haben dieses Problem der Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen mit ebendiesen Kleinen Anfragen und auch dem Antrag aufgenommen. Noch einmal zum Verständnis: Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 7 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz soll der Einsatz zur Notfallrettung in ganz Sachsen mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb einer Fahrzeit von 10 Minuten erreichbar sein. Die Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung
konkretisiert diese Zeit dann zu einer Hilfsfrist von 12 Minuten, die sich aus einer Dispositionszeit – also der Zeit, die der Disponent nach Eingang des Notrufes benötigt, Einsatzkräfte zu alarmieren –, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammensetzt, und im Jahresmittel soll in 95 % aller Notarzteinsätze ein Rettungsdienst innerhalb von 12 Minuten vor Ort sein.
Tatsächlich wird diese gesetzliche Vorgabe in Sachsen nicht eingehalten, und das flächendeckend und über den kompletten Zeitraum der letzten Jahre hinweg. Im ersten Halbjahr 2015 war der Rettungsdienst in den Direktionsbezirken Chemnitz und Leipzig in über 16 000 von insgesamt 111 000 Einsätzen nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit von 12 Minuten vor Ort. Das sind mithin ganze 15 %, also weit entfernt von der erlaubten Abweichung von 5 % im Jahresmittel.
Für die Jahre 2010 bis 2012 sahen die Zahlen nicht viel anders aus. Die Hilfsfristen konnten nur in 87 bzw. 88 % der Fälle eingehalten werden. Warum verweise ich ausdrücklich auf die Direktionsbezirke Chemnitz und Leipzig? Wir haben in Sachsen nicht nur das Problem, dass die Hilfsfristen nicht im gesetzlich vorgegebenen Rahmen liegen, sondern zusätzlich das Problem, dass Hilfsfristen in großem Stil nicht mehr erfasst werden können.
Auf zwei Kleine Anfragen meines Kollegen Volkmar Zschocke antwortete das Innenministerium im Juli 2015 und im Januar 2016, dass die Zahlen zu den Hilfsfristen für die Jahre 2013 und 2014 wegen Hochwassers und der Inbetriebnahme der Integrierten Rettungsleitstellen nicht aussagekräftig seien und daher nicht mitgeteilt werden konnten.
Die Ordnungsdezernentin des Landkreises Nordsachsen wollte das nicht auf sich sitzen lassen und entgegnete, dass der Rettungsdienst ihres Dezernats sehr wohl eine Statistik führte und diese halbjährlich an die Landesdirektion Sachsen übermittelte. Erst auf eine erneute Kleine Anfrage von mir sah sich der Innenminister genötigt, zumindest die Zahlen zu nennen, die ihm zu dem Zeitpunkt vorlagen: die für 2014 und für das erste Halbjahr 2015 für die Direktionsbezirke Chemnitz und Leipzig. Es fehlt der Direktionsbezirk Dresden, und das zeigt sich erneut in der Großen Anfrage, man höre und staune, eben weil in diesem Direktionsbezirk bereits alle Integrierten Rettungsleitstellen in Betrieb genommen wurden.
Diese modernen Leitstellen sind offenbar nicht in der Lage, die Hilfsfristen bis heute sauber und statistisch einwandfrei zu erfassen. Worin die Probleme konkret bestehen, wissen wir nicht. Es wird abstrakt und wolkig auf technisch-organisatorische Probleme verwiesen. Diese scheinen offenbar im ganzen Freistaat größerer Natur zu sein, denn Softwareprobleme und die daraus resultierende Nichtabnahme der Software führen dazu, dass sich die Inbetriebnahme der Integrierten Rettungsleitstelle Chemnitz weiter verzögert. Zustände, die nicht nur unbefriedigend sind, sondern erhebliche Probleme für die Gesundheit der Menschen im Freistaat Sachsen darstellen; denn die Hilfsfrist ist kein einfach gewähltes Konstrukt nach dem Motto, es wäre schön, sie zu haben, sondern wenn es um Leib und Leben geht, zählt jede Minute. Das ist in der Anhörung auch deutlich geworden. Um zu wissen, welchen Zustand man hat, braucht man eine saubere Dokumentation der Hilfsfristen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich das noch einmal verdeutlichen. Das sächsische Gesetz sieht eine Hilfsfrist beim Rettungsdienst vor, die in etlichen Teilen Sachsens in einer gesetzeswidrig hohen Häufigkeit nicht eingehalten wird. Das allein wäre ein Grund, dass die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, mithin das Staatsministerium des Innern, aufhorchen und gegebenenfalls im Wege der Rechtsaufsicht tätig werden müsste. Damit nicht genug – halb Sachsen erhebt die geforderte Hilfsfrist gleich gar nicht, und zwar aus Gründen, die ebenfalls bei der obersten Aufsichtsbehörde liegen. Dieser Zustand muss mindestens noch bis Ende des Jahres andauern. Ich hoffe heute vonseiten der Staatsregierung zu hören, wie lange wir mit diesem Zustand weiter leben müssen.
Wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass das Nichterfassen bzw. die Nichtauswertung der gesetzlich verpflichtenden Hilfsfrist rechtswidrig und in höchstem Maße gefährlich ist. Das Innenministerium verletzt hier seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde aus unserer Sicht aufs Sträflichste.
Blindflug der Staatsregierung. Ich frage mich, wie Sie ohne die Zahlen Bereichspläne fortschreiben können und gegensteuern wollen, wenn Sie gar nichts über den Istzustand wissen. Wir müssen konstatieren, dass Sie, werte Staatsregierung, in diesem Teil Ihrem Auftrag, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, nicht hinreichend nachkommen können.