Protokoll der Sitzung vom 01.02.2017

um wieder einmal zu behaupten, dass hier Geborene gegenüber neu zu uns Gekommenen benachteiligt würden.

(Patrick Schreiber, CDU: Na logisch! Was denken Sie denn?)

Die Skepsis hat mit Blick auf einen Beitrag des Kollegen Hütter vom Dezember letzten Jahres auf seiner Internetseite durchaus berechtigten Grund, bringt er doch hier einen abgelehnten Antrag der Bochumer AfD-Stadtratsfraktion zum Thema Obdachlosigkeit ausgerechnet gegen einen anderen Antrag in Stellung, der sich für eine Verbesserung des Internetzugangs geflüchteter Menschen aussprach.

Dabei wurde in der Darstellung durchaus der Eindruck erweckt, beides hätte in einem direkten Zusammenhang gestanden, was jedoch bei Weitem nicht so war. Trotzdem wurde beides gegeneinander ausgespielt. Das ist schäbig. Ich hoffe, dass Ihr heute vorgelegter Antrag trotz der verblüffenden zeitlichen Nähe dazu nicht dem Geist dieses Internetbeitrags entspringt, einzelne Gruppen von Menschen, die Unterstützung benötigen, gegeneinander auszuspielen.

Aber unterstellen wir Ihnen im Interesse der Wohnungslosen ruhig einmal, dass Sie es ernst meinen, Sie sich tatsächlich für deren Lebensbedingungen interessieren und Sie ihre Möglichkeiten verbessern wollen, an der digitalen Gesellschaft teilzunehmen. Da stellt sich dann die Frage, wie tauglich Ihre Vorschläge im Interesse der Sache sind, und da, meine Damen und Herren, habe ich in mehreren Punkten meine Zweifel. Das beginnt mit dem formalen Weg und geht mit dem fachlichen Inhalt weiter.

Zunächst zur formalen Frage: Wir sollen beschließen, dass „die Staatsregierung aufgefordert wird, die Kommunen zu bitten“. Bitten kann jeder jeden um etwas. Auch wir als Abgeordnete des Landtages können höflich Bitten formulieren. Dazu müssen wir nicht einmal „stille Post“ spielen und die Staatsregierung vorschicken. Eine Bitte hat nur leider keine verbindliche Konsequenz. Bitten Sie doch einfach Ihre eigenen Kommunalvertreter, dieses

Anliegen selbst in den Kommunen vorzutragen und vor Ort dafür zu streiten. Das Problem ist nur: Da haben Sie dann wahrscheinlich Kontakt zu Menschen, die täglich mit Wohnungslosen befasst sind, und müssen sich Fragen zur praktischen Eignung stellen lassen.

Zahlreiche Einrichtungen und Tagestreffs für wohnungslose Menschen bieten inzwischen ebenso wie Obdachlosenunterkünfte freie Internetzugänge an. Das ist bei Weitem noch nicht flächendeckend der Fall, und da besteht auch noch Nachbesserungsbedarf.

In der Chemnitzer Übernachtungsstelle zum Beispiel ist es jedoch schon der Fall. Hier stehen Zugänge bereit. Diese werden auch genutzt. Ich habe mit dortigen Mitarbeitern darüber gesprochen, auch über die Art und Weise, wie sie genutzt werden. Damit, meine Damen und Herren, sind wir auch beim eigentlichen Knackpunkt und der inhaltlichen Hauptschwäche Ihres Antrages. Ich habe bisher immer von Internetzugängen gesprochen, nicht jedoch von WLAN-Zugängen. Das hat seinen Grund; denn einen entscheidenden Fakt haben Sie schlicht nicht bedacht.

Ihr Antrag würde, würden wir ihn heute annehmen, an der großen Mehrheit der Wohnungslosen komplett vorbeigehen. Bis auf wenige Ausnahmen haben sie schlicht keine internetfähigen Endgeräte, mit denen sie die von Ihnen geforderten WLAN-Zugänge praktisch nutzen könnten. Sie sprachen zwar vorhin von angeblich 40 %. Die Praktiker, mit denen ich gesprochen habe, konnten das nicht einmal im Ansatz bestätigen.

Insofern geht Ihr Antrag an den Bedürfnissen und Möglichkeiten dieser Menschen schlicht vorbei. Der von Ihnen vorgeschlagene Weg führt nicht zum Ziel. Darum können wir diesen Weg auch nicht mitgehen und werden Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion spricht Herr Abg. Mann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn wir die Grundsatzdebatte sicherlich morgen beim schon angesprochenen Antrag der GRÜNEN über Versorgung mit freiem Internet führen werden, möchte ich zumindest eines vorausschicken: Die SPD steht für die Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben so wie am Wirtschaftsprozess. Der Zugang zu Information über das Internet ist heute schon eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Leben, insbesondere für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Bildung. Deswegen sollten alle, die wollen, teilhaben können, unabhängig davon, ob der Mensch mit oder ohne Behinderung lebt, in der Stadt oder auf dem Land wohnt, Asyl als Geflüchteter oder Wohnungsloser sucht oder ein Eigenheim hat.

Wenn wir den Zugang zum Internet als eine Grundvoraussetzung zur Teilhabe verstehen – ich sage es noch einmal, das tut die SPD-Fraktion –, dann muss es uns eben darum gehen, allen den Zugang zu ermöglichen. In Sachsen liegt zugegebenermaßen noch ein gutes Stück Weg vor uns, und das ist unbefriedigend. Aber mit dem schon mehrfach angesprochenen Programm „DiOS“ und mehreren Hundert Millionen Euro Fördermitteln für den Breitbandausbau stellt sich die Staatsregierung und stellt sich diese Regierungskoalition dieser Aufgabe. Dazu wird im Detail sicherlich noch Martin Dulig als zuständiger Minister für Digitalisierung in Sachsen ausführen. Festhalten will ich aber: Unser Ziel ist es, bis zum Ende der Dekade ganz Sachsen flächendeckend mit ausreichend schnellem Internet zu versorgen.

Ein weiterer Punkt ist, dass im letzten Jahr im Deutschen Bundestag der wichtige Beschluss zur sogenannten Störerhaftung gefasst wurde, der ja überhaupt erst eine Voraussetzung dafür ist, dass das Internet für alle offen und frei zugänglich wird. Das merken wir im Übrigen bereits heute an mehreren Hundert Orten in Sachsen, so in vielen Einkaufszentren, aber zunehmend auch in öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken, Hochschulen oder Unterkünften. Diese Entscheidung des Deutschen Bundestages ist also auch ein Appell an Städte, Landkreise, Gemeinden und öffentliche Institutionen: Baut den freien Zugang zum Internet aus! Ich persönlich hoffe daher sehr, dass es in wenigen Jahren selbstverständlich wird, dass dies in allen öffentlichen Einrichtungen Standard ist. Dann kann das Internet allen Menschen zugute kommen.

Zum konkreten Antrag aber: Ja, der freie Zugang soll Obdachlosen natürlich dann ebenso möglich sein, denn online zu sein heißt für sie, normal zu sein. Das Netz zeigt hier ausnahmsweise einmal, welches positive Potenzial darin liegen kann, anonym zu surfen, eben nicht als Vehikel für Lügen und Hass, sondern als Zugang zur Welt, ohne dass jemand komisch schaut, als zuverlässiger Helfer ohne Vorurteile.

Das Internet bietet gerade Obdachlosen kurze Wege zur Hilfe. Es reicht, mit Behörden via Mail zu kommunizieren, und es ist ein Zugang zur Kommunikation besonders mit Verwaltung und Ämtern, für die man keine feste Adresse braucht; eine E-Mail-Adresse reicht aus. Viele Wohnungslose haben deshalb ihre Ausweise, Zeugnisse, Lebensläufe etc. eingescannt und digital gespeichert. Im Internet können sie nach Jobs und Wohnungen suchen oder Kontakte zu Bekannten halten. Wohnungslosigkeit ist häufig mit Scham besetzt. Im Netz aber können sich Wohnungslose ohne Scham bewegen und andere Menschen ohne Vorbehalte kennenlernen.

Am Beispiel meiner Heimatstadt Leipzig sei deshalb gesagt: Alle fünf Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig besitzen bereits Internetzugänge, die zum Beispiel für Wohnungssuche durch die Obdachlosen genutzt werden können. Bisher gehört hier WLAN leider noch nicht zum Standard; aber es wurde auch noch nicht gefordert, weil es zum einen in den Obdachlosenunter

künften deutlich andere Problemschwerpunkte gibt und zum anderen bereits zahlreiche Internetzugangspunkte im Stadtgebiet existieren. So haben die Leipziger Verkehrsbetriebe bereits an Haltestellen im Innenstadtring flächendeckend freien WLAN-Zugang geschaffen, und die Stadt möchte mit dem schon genannten Programm „DiOS“ dies an weiteren Haltestellen ausbauen. Deswegen frage ich hier: Was wäre denn inklusiver, als auf diese Weise mehreren Hunderttausend Menschen diesen Zugang täglich frei und nah zu ermöglichen? Diese kostenlosen WLAN-Hotspots sind eben ein schneller und unproblematischer Weg in die Freiheit des Internets für alle. Dabei, meine Damen und Herren, sind wir auf einem guten Weg, ohne eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Wir werden deshalb Ihren Antrag als nicht zielführend ablehnen.

Lassen Sie mich aber noch auf etwas anderes eingehen, was mich persönlich gerade in den letzten Monaten bewegt hat. Obdachlose sind in jüngerer Vergangenheit immer wieder Objekt in der politischen Diskussion, ja, man kann sagen, in politischen Kämpfen geworden. Seit Jahren haben wir einen konstant hohen Anteil an Menschen in der Bevölkerung, die auf Obdachlose herabsehen und nicht das Einzelschicksal sehen, sondern verallgemeinern. Ein Drittel stimmt der Aussage zu: Bettelnde Obdachlose sollten aus Fußgängerzonen entfernt werden. Jede fünfte befragte Person meint sogar, die meisten Obdachlosen seien arbeitsscheu. Umso mehr brauchen wir eine Gesellschaft, in der der Staat für diejenigen Hilfe bietet, die sie benötigen, und in der die Menschen füreinander einstehen, statt beim ersten Blickkontakt abzuurteilen. Das gilt für jede und jeden.

Weil wir aber den Zugang zum Netz als Voraussetzung zur Teilhabe und damit als zu sicherndes Recht für alle Menschen denken, wehren wir uns dagegen, dass diese Menschen über die Zugehörigkeit zu verschiedenen Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen nicht zulassen, dass Sie Obdachlose gegen andere Gruppen ausspielen, weder in die eine noch in die andere Richtung der Einkommensverteilung. Ich hoffe sehr, werte Mitglieder der AfD-Fraktion, dass dies auch nach dieser Debatte heute nicht vergessen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Maicher, bitte. – Entschuldigung, ich habe die Kurzintervention übersehen. – Bleiben Sie ruhig hier. – Herr Urban, bitte.

Ich habe auch noch eine Kurzintervention zu dem letzten Redebeitrag.

Das, was hier gerade vorgetragen wurde, ist für meinen Geschmack symptomatisch für das, was die SPD macht. Ihnen ist die politische Korrektheit wichtiger als die Sache. Ihnen ist es wichtiger, dass hier nicht eventuell irgendjemand Leute gegeneinander ausspielt und daraus

politisches Kapitel schlägt, als dass es Ihnen in der Sache darum geht, den Obdachlosen zu helfen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Mann, möchten Sie antworten? – Bitte.

Ja, das mache ich kurz, weil der Sinn meiner Rede offensichtlich nicht verstanden wurde. Ich habe gerade gesagt, dass unser Anspruch ist, allen den freien Zugang zum freien Internet zu ermöglichen, wenigstens an öffentlich zugänglichen Punkten. Das wird nicht von heute auf morgen möglich sein, aber das ist unser Anspruch. Das, was hier in verschiedenen Redebeiträgen aber gemacht wurde – und das ist mein Eindruck –, ist der Versuch, bestimmte Gruppen gegeneinander auszuspielen. Dagegen habe ich mich – zugegeben auch präventiv – gewehrt, weil uns das genau auf den Holzweg führt.

(Beifall bei der SPD)

Frau Dr. Maicher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick klingt es nicht schlecht: kostenfreies Internet für Wohnungslose. Das ist für mich etwas Sinnvolles. Fragt man allerdings, wozu jetzt dieser Antrag, wird klar, dass die AfD-Fraktion etwas ganz anderes damit bezweckt. Sie haben ihn hier kurz vor Fristablauf noch eingebracht – wohl als Reaktion auf die Anträge zum Thema „Freifunk“ der Fraktionen DIE LINKE und von uns GRÜNEN. Bei unserem Antrag stört Sie sicherlich, dass wir in unserem Antrag die Anerkennung der Ehrenamtlichen, die unkompliziert Geflüchtetenunterkünfte mit WLAN versorgten, positiv erwähnen.

Jetzt kommt also die AfD mit WLAN in Wohnungslosenunterkünften. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es nicht in dem Antrag steht, jeder weiß es: Die Solidarität der AfD gilt nur Deutschen. Sie könnten auch über jeden Ihrer Anträge „Deutsche zuerst“ oder „Nur für Deutsche“ schreiben.

(Carsten Hütter, AfD, steht am Mikrofon.)

Aber um die bedürftigen Deutschen geht es Ihnen auch nicht. Es geht Ihnen überhaupt nicht um die Sache, sonst würden Sie nicht eine einzelne Gruppe plakativ herausgreifen.

Frau Dr. Maicher, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, jetzt nicht. – Das wirkt nicht nur an den Haaren herbeigezogen, es ist auch eine dreiste Vereinnahmung von Obdachlosen. Aber das ist nichts Neues. Die AfD fantasiert ja bei jeder Gelegenheit herbei, dass Geflüchtete deutschen Obdachlosen

gegenüber bevorzugt werden, und das wenden Sie jetzt sogar hier beim Thema Internetzugang an.

Mein Kollege Brünler hat schon darauf hingewiesen. Auf der Web-Seite des Abg. Carsten Hütter wird in einem Beitrag unterstellt: „Lieber WLAN für Asylanten als Unterkünfte für Obdachlose“. Anlass war eine Stadtratssitzung in Bochum. Dort wurde ein AfD-Antrag auf Übernachtungsplätze für Obdachlose aus sachlichen Gründen abgelehnt. Dass gleichzeitig WLAN in örtlichen Geflüchtetenunterkünften eingerichtet wurde, galt ihnen als Beweis: Aha, die etablierten Parteien lassen also die ärmsten Deutschen im Stich, während Flüchtlinge mit Luxus bedacht würden. Das war eine glasklare Inszenierung wie für das Lehrbuch des Rechtspopulismus. Sie dient jetzt überall hier im Land als Schablone.

Kurz vor Weihnachten wurde dann darauf eine Kampagne durchgeführt, um unter dem Deckmantel sozialer Verantwortung Spendengelder für den AfD-Bundestagswahlkampf einzunehmen. Schauen Sie sich den Flyer dazu noch einmal an, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Masche ist einfach perfide.

Die AfD-Landtagsfraktion exekutiert dann hier ganz brav diese Taktik, und dieser Antrag zeigt, er ist allein zur Stimmungsmache da. Der Ton bleibt zwar unverfänglich, doch die Schwächsten der Gesellschaft werden gegeneinander ausgespielt, um einen Graben zwischen die sogenannte etablierte Politik und die Bevölkerung auszuschaufeln. Nun will die AfD-Fraktion also versuchen – ich sehe es nach dieser Abstimmung schon vor mir –, uns GRÜNEN, und nicht nur uns, zu unterstellen, dass wir uns nicht für Obdachlose interessieren, weil wir ihren Antrag ablehnen, und das werden wir – meine Fraktion – aus zwei Gründen auch tun.

Erstens inhaltlich: Es ist einfach kontraproduktiv, eine einzelne Gruppe Bedürftiger herauszugreifen, wenn wir mit einer generellen Förderung von freiem WLAN selbstverständlich auch Obdachlose, aber darüber hinaus eben noch viel mehr erreichen können, wie wir das morgen mit unserem Antrag zur Freifunkförderung beabsichtigen.

Zweitens ist es ein Scheinantrag, nur damit Sie uns vorwerfen können, Geflüchtete zu bevorzugen, weil diese, wie viele andere auch in unserem Land, von einer Freifunkförderung profitieren würden. An die Adresse der AfD kann ich dazu heute nur sagen: Spielen Sie dieses Spielchen bitte woanders. Es ist dieses Parlaments unwürdig.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Jawohl. Herr Staatsminister Dulig, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle

ginnen und Kollegen! Gut einen Monat nach dem Weihnachtsfest greift der vorliegende Antrag das Thema der Weihnachtsbotschaft wieder auf. Es gibt keinen Zweifel, und ich denke, darin sind sich alle Mitglieder dieses Hauses einig: Wer kein Obdach hat, bedarf des Schutzes, der Zuwendung, der Fürsorge, der Unterstützung. Diese Unterstützung für alle Menschen unabhängig etwa von Alter, Geschlecht oder Herkunft zu gewährleisten, zeichnet einen wohlverstandenen Sozialstaat aus oder, wie es der Artikel 1 der Verfassung des Freistaates aussagt: den sozialen Rechtsstaat. Daran lassen wir als Staatsregierung auch keinen Zweifel aufkommen. Dieser Schutz, diese Unterstützung werden geleistet.