Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Herr Lippmann, wollen Sie als Berichterstatter reden?
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum 3. DIBtÄnderungsabkommen, Drucksache 6/8361, auf der
Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 6/8789. Auch hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer möchte der Überschrift seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? –
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1, Zustimmung zum 3. DIBt-Änderungsabkommen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist Einstimmigkeit festzustellen.
Ich lasse über Artikel 2, Inkrafttreten, abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier gibt es Einstimmigkeit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Meine Damen und Herren, dem Gesetzentwurf ist einstimmig entsprochen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache, zunächst die CDU-Fraktion, dann die Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Für die CDU-Fraktion steht am Rednerpult Herr Abg. Dr. Meyer. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute noch eine relativ lange Tagesordnung mit einigen Gesetzesvorhaben, sodass ich die Ausführungen zu diesen Gesetzesvorhaben relativ kurz halten möchte.
Es steht jetzt die Ratifizierung des Staatsvertrages zur gemeinsamen Hochschulzulassung in sächsisches Recht zur Abstimmung. Das ist ein Staatsvertrag, der bereits von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet worden ist. Der Gesetzentwurf wurde auch bei uns in den Ausschüssen diskutiert und hat überwiegend Zustimmung gefunden. Deswegen werde ich mich relativ kurz fassen.
Es ist ein Staatsvertrag, der der Digitalisierung Rechnung trägt, in dem es also darum geht, in den Bundesländern eine einheitliche Zulassung vorzunehmen und eine Datenbank zu errichten, die die verschiedenen Verfahren der Vergabe zusammenführt.
Wir haben, wie Sie sich erinnern werden, drei verschiedene Verfahren der Hochschulzulassung, zum einen ein zentrales Vergabeverfahren für die Studienrichtungen Medizin und Pharmazie, dann das sogenannte dialogorientierte Verfahren für die Studienrichtungen, zu denen es eine beschränkte Zulassung gibt, und schließlich das Vergabeverfahren für die Hochschulzulassungen ohne Zulassungsbeschränkung. Gerade das Letztere ist auf ausdrücklichen Wunsch der Hochschulen mit aufgenommen worden.
Es wird also jetzt eine Drei-in-eins-Lösung geben, die einfacher, übersichtlicher und transparenter werden soll, weil wir gegenwärtig den Trend haben, dass sich potenzielle Studenten an mehreren Hochschulen bewerben, dann irgendwo eine Zulassung bekommen, sich aber dann nicht mehr abmelden. Das ist in der Praxis durchaus eine Schwierigkeit in der Planung. Das jetzt vorgesehene dialogorientierte digitale Verfahren wird dies vereinfachen, sodass die Studienkapazitäten, insbesondere in den NC-Fächern, besser ausgelastet und die Nachrückverfahren effizienter gestaltet werden können. Es ist also dann
eine automatische Streichung von der Bewerberliste vorgesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man sich innerhalb dieses zentralen Verfahrens auf verschiedene Studiengänge bewerben kann. Bisher war das nur zu einem Studiengang möglich. Das ist also auch für die potenziellen Studenten eine Vereinfachung.
Das sind, kurz gesagt, die wesentlichen Regelungsgegenstände dieses Staatsvertrages, der beim Landtag im Fachausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Medien auch fraktionsübergreifend Zustimmung erfahren hat. Ich bitte um eine sachliche Auseinandersetzung und um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung der Hochschulzulassung. Dieser wurde bereits vor fast genau einem Jahr von den Ministerpräsidenten unterzeichnet.
Der Staatsvertrag schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass das zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren, dem sogenannten dialogorientierten Dialogverfahren, bearbeitet werden können. Das dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei dem Zulassungsverfahren durch einen Abgleich der Zulassungsangebote. In einer gemeinsamen Datenbank werden die Ranglisten der teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und
miteinander abgeglichen. Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studienangebot annehmen, werden so automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen, und frei werdende Studienplätze können so zügig an nachfolgende Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Zukünftig können Hochschulen auch ihre zulassungsfreien Studiengänge in das dialogorientierte Serviceverfahren einbeziehen lassen, was den Servicecharakter für Studierende und Hochschulen erhöht.
Das Verfahren bietet für Hochschulen sowie für Bewerberinnen und Bewerber zahlreiche Vorteile. Erstens: Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengän
gen werden zügig und zuverlässig besetzt. Der Abgleich von Zulassungsangeboten vermeidet langwierige Nachrückverfahren. – Zweitens: Die Koordination der örtlichen Zulassungsverfahren erfolgt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften und der Autonomie der Hochschulen. – Drittens: Das Verfahren bietet für die Bewerberinnen und Bewerber Transparenz. Es ermöglicht ihnen, eine aktive Rolle einzunehmen und in Kenntnis ihrer Chancen Entscheidungen zu treffen.
An den Kosten für das Serviceverfahren waren bisher nur die Hochschulen beteiligt, die das Verfahren in Anspruch genommen haben. Ab dem Wintersemester 2018/2019 werden es alle Hochschulen sein, weil bis 2018 eine vollständige Rückführung der Länderbeiträge für das dialogorientierte Serviceverfahren vorgesehen ist. Auf meine Frage im Ausschuss, ob den Hochschulen die zusätzlichen Kosten vom Land erstattet werden, versicherte die Staatsministerin, dass dies mit den Hochschulen bereits geklärt sei. Im Initiativbudget des Drei-SäulenModells seien die Kosten für das Serviceverfahren eingestellt.
Von den Hochschulen sind keine Bedenken gegen die neue Verfahrensweise geäußert worden, deshalb sieht meine Fraktion auch keinen Grund, diesem Staatsvertrag die Zustimmung zu verweigern. – Wir stimmen zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! An uns ist es heute, ein Gesetz zur Ratifizierung des am 21. März letzten Jahres unterzeichneten Staatsvertrags zu verabschieden. Zentraler Gegenstand der Neufassung des Staatsvertrags ist die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen. Damit ist dies ein modernes Fundament – modern, weil wir die Prozesse an den Stand der Technik anpassen, nach sage und schreibe 40 Jahren bekommt die bestehende Software ein Update –; modern aber auch, weil verschiedene Zulassungsverfahren rechtlich zusammengeführt werden und unter Nutzung einer gemeinsamen Datenbank aller Hochschulen – die der Stiftung für Hochschulzulassung – zusammengeführt werden.
Die mit diesem sogenannten dialogorientierten Serviceverfahren gesammelten Erfahrungen werden nunmehr aufgegriffen und führen sogar dazu, dass künftig auch die Studienplätze zentral erfasst werden, die keine Zulassungsbeschränkungen haben und somit mit den vorhandenen Instrumenten vergeben werden können. Dennoch bleiben die Hochschulen auch zukünftig Herr des Verfahrens, und das Land Sachsen wird auch künftig in einem Hochschulzulassungsgesetz sowie in der Sächsischen Studienplatzverordnung die Auswahlmaßstäbe konkreti
sieren. Eines steht aber heute schon fest: dass mit der Bündelung der verschiedenen Zulassungsverfahren zur Optimierung des Bewerbungs- und Zulassungsprozesses beigetragen wird. Kurz und konkret: Das Verfahren wird sicherer, transparenter und nicht zuletzt schneller sein.
Vor allen Dingen aber können wir es als Haushaltsgesetzgeber und Landesparlament kaum verantworten, dass Studienplätze unbesetzt bleiben, weil die bisherigen Verfahren zu kompliziert waren, weil Nachrückverfahren zu lange dauerten oder nicht schnell genug auf ein geändertes Annahmeverhalten unserer Studienplatzbewerber reagiert werden konnte. Genau diese Lücke schließt der vorliegende Gesetzentwurf und neue Staatsvertrag. Somit begrüßen wir dies.
Das Verfahren wird nicht zuletzt auch für die Studierenden und die Hochschulen transparenter. Das ist angesichts der um 5 % gesunkenen sächsischen Immatrikulationszahlen im letzten Jahr nicht zu unterschätzen. Wir tragen mit diesem Gesetz also durchaus auch dazu bei, dass sächsische Studieninteressierte im eigenen Bundesland einen Studienplatz finden; denn sie stellen immer die größte Gruppe der Bewerberinnen und Bewerber und damit natürlich auch der potenziellen Fachkräfte von morgen. Wer im Land studiert, bleibt auch beim Berufseinstieg deutlich häufiger hier oder kehrt früher zurück.
Ich glaube, die Zustimmung hier im Haus darf als sicher gelten. Gestatten Sie mir dennoch ein Wort zu einem teilweise kritisierten oder nachgefragten Punkt: zu den Kosten. Bereits heute tragen die Hochschulen einen Teil der Kosten für das dialogorientierte Serviceverfahren. Ab 2018 übernehmen sie diesen Kostenanteil komplett. Wie bisher verbleibt aber die Finanzierung der zentralen Vergabeverfahren beim Freistaat Sachsen, also für Studiengänge im Bereich der Daseinsvorsorge, namentlich Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Es gibt also keine Kostenübertragung auf die Hochschulen. Die Kosten sind somit aus unserer Sicht fair verteilt. Wo der Freistaat ein hohes Steuerungsinteresse hat, eben in dem Bereich der Daseinsvorsorge, übernimmt er auch Verantwortung. Wo sich die Hochschulen eines externen Dienstleisters bei der Erfüllung ihrer ohnehin eigenen Aufgaben bedienen, also bei der Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens, übernehmen sie die Kosten.
Sicherlich sind noch viele Aspekte zu diskutieren, beispielsweise denken wir dabei an die Vereinbarkeit von Leistungssport und Studium oder aber an einen erleichterten Zugang zum Pädagogikstudium bei beruflichen Vorqualifikationen. Nicht zuletzt haben wir aber morgen noch einmal Gelegenheit, das in der Debatte zu Vorabquoten im Medizinstudium zu besprechen. Zudem werden weitere darüber hinausgehende Aspekte auch in Zukunft Gegenstand des schon angesprochenen Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes sein, das nach Ratifizierung des Staatsvertrags novelliert werden muss oder sollte.
Unsere Aufgabe ist heute nur, die Ratifizierung auf den Weg zu bringen. Da dieses Gesetz die gebotene Kürze
aufweist, möchte ich auch in der gebotenen Kürze um Ihre Zustimmung werben. – Die SPD-Fraktion wird zustimmen.