aufweist, möchte ich auch in der gebotenen Kürze um Ihre Zustimmung werben. – Die SPD-Fraktion wird zustimmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zustimmen. Heute berät der Sächsische Landtag über das Gesetz. Der eigentliche Staatsvertrag wurde vor mehr als einem Jahr von allen Ministerpräsidenten bereits unterzeichnet. Auf den ersten Blick besteht keine Eile. Der Staatsvertrag wird frühestens auf das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2018/2019 zur Anwendung kommen. Bis dahin ist allerdings noch einiges zu tun.
Erstens. Die Software der Serviceplattform „hochschulstart.de“ muss für die erweiterten Aufgaben der Stiftung für Hochschulzulassung angepasst werden. Zweitens, das Entscheidende: Es muss aber auch umfangreiche Überzeugungsarbeit bei den Hochschulen geleistet werden, damit alle Hochschulen an diesem Verfahren teilnehmen. Alle staatlichen Hochschulen müssen ausdrücklich aufgefordert werden, zeitnah an dem Studienplatzvergabeverfahren der Stiftung teilzunehmen. Nur wenn alle teilnehmen, kann das System funktionieren, nur dann ist es sinnvoll.
Man hört derzeit Kritik am Studienplatzvergabeverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung, der Nachfolgerin der ZVS. Derzeit koordiniert die Stiftung auf der Grundlage des Staatsvertrags von 2008 zwei voneinander unabhängige Verfahren: 1. die Bewerbung für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung – die Vergabe erfolgt im Auftrag der Hochschulen – und 2. die zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen – Sie nannten es „Daseinsvorsorge“. Es sind Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Vergabe erfolgt hier im Auftrag der Bundesländer.
Die Stiftung für Hochschulzulassung stellt den Bewerbern auf ihrem Bewerbungsportal „hochschulstart.de“ dazu Informationen und Funktionen in zwei separaten Bereichen zur Verfügung. Die Idee dahinter ist: Die Hochschulen melden freiwillig ihre freien Plätze, und die Stiftung schickt die Bewerber.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen haben ihre Tücken. Es kam zu Mehrfachzulassungen, die nicht koordiniert werden konnten, und Studienplätze blieben frei – meine Vorredner habe es bereits erwähnt. Die Hochschulen und die Länder initiierten deshalb das digital orientierte Serviceverfahren. Dies ist ein geeignetes Instrument.
Die Stiftung für Hochschulzulassung strebt allerdings eine vollständige Teilnahme möglichst aller 177 Hochschulen mit lokal zulassungsbeschränkten Studienangeboten am dialogorientierten Serviceverfahren bis 2018 an. Dieser Punkt ist entscheidend.
Derzeit nehmen nur insgesamt 103 Hochschulen und nur 19 % aller möglichen Studiengänge teil. Die Zahlen stammen aus dem Wintersemester 2016/2017. Das bedeutet, dass sich die Studienbewerber in etlichen Fächern bei der Studienstiftung und zusätzlich noch bei den Hochschulen, an denen die Plätze nun direkt vergeben werden, bewerben müssen. Das ist zu umständlich.
Eine Vereinheitlichung ist dringend geboten. Nötig ist also eine flächendeckende Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens, um Bewerbungen in einer gemeinsamen Datenbank zu erfassen und abzugleichen. Mit dem neuen Staatsvertrag sollen auch Studienfächer mit bundesweitem Numerus clausus in das dialogorientierte Serviceverfahren einbezogen werden; denn es kann nicht sein, dass trotz hoher Nachfrage viele NC-Studienplätze frei bleiben. Nach Schätzungen waren es im Wintersemester 2015/2016 insgesamt 17 000 Studienplätze, die frei blieben.
Aber die Stiftung für Hochschulzulassung erhält eine zusätzliche ganz neue Aufgabe: Ab Wintersemester 2018/2019 soll die Stiftung auch bei der Durchführung von allen Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zuständig sein. Hier sehen wir von der AfDFraktion einen großen Vorteil insgesamt für alle Studienbewerber. Die Studienplatzvergabe kann dann einheitlich, unkompliziert, effektiv und schneller erfolgen. Es gibt dann nur noch einen Ansprechpartner: die Stiftung für Hochschulzulassung.
Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Dr. Maicher. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gemeinsame Hochschulzulassung der Länder ist von großer Bedeutung, und jede Änderung hat Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet. Wenn wir als Landesparlament schon kaum Mitsprachemöglichkeiten beim Staatsvertrag haben, halten wir es doch für wichtig, die Debatte hier im Landtag angemessen zu führen.
Wir begrüßen die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen und die Weiterentwicklung zum dialogorientierten Serviceverfahren. Neben den zentral zu vergebenden Studienplätzen können solche mit und ohne NC damit zentral verwaltet werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Im Moment bewerben sich angehende Studierende oft an mehreren Hochschulen, um die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Darüber
wurde heute hier schon gesprochen. Das Problem beginnt dann, wenn jemand mehrere Zusagen erhält, dies aber nach Entscheidung für einen Studienort nicht den anderen Hochschulen mitteilt. Das bringt Nachrückverfahren oder im schlimmsten Fall unbesetzte Studienplätze mit sich.
Erfolgreiche Bewerbungen führen bei Teilnahme am gemeinsamen Verfahren dann automatisch dazu, dass ein Studienplatz an einer anderen teilnehmenden Hochschule zentral gesteuert neu besetzt werden kann. Für Studienbewerberinnen und -bewerber kann diese gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen ein Ende des Wildwuchses bei den Bewerbungsverfahren bedeuten und diese erleichtern.
Aber es gibt aus unserer Sicht Unklarheiten, die wir kritisieren. Laut Staatsvertrag sollen ab 2018 alle Hochschulen Beiträge für die Kostendeckung der Stiftung zahlen, obwohl die Teilnahme am dialogorientierten Serviceverfahren weiterhin freiwillig erfolgt. Frau Muster, das ist Hochschulautonomie.
Im Staatsvertrag scheint uns die Kostenfrage nicht wirklich geklärt. Wir vertrauen zwar auf die Aussage der Ministerin, dass in Sachsen das Wissenschaftsministerium diese Kosten über das Initiativbudget übernimmt. Aber es ist keineswegs gesichert, dass diese Kostenübernahme im Freistaat so bleibt, denn über die Verwendung des Initiativbudgets entscheidet allein das Wissenschaftsministerium.
Darüber hinaus ist es für uns nach wie vor fraglich, ob zumindest die Kunsthochschulen von der verpflichtenden Beitragszahlung ausgenommen werden. Die Landesrektorenkonferenz hatte sich diesbezüglich sehr besorgt gezeigt. Eine zufriedenstellende Antwort konnte uns die Ministerin im Ausschuss noch nicht geben.
Kritisch sehe ich außerdem, dass die Zeiten eines Studiums nicht als Wartesemester angerechnet werden können und dass die Altersgrenze von 55 Jahren nicht aufgehoben wird. Letzteres steht aber im direkten Widerspruch zum gesamtgesellschaftlichen Ziel, lebenslanges Lernen zu fördern.
Nicht zuletzt ist das Verfahren des Gesetzgebungsprozesses problematisch. Das Aushandeln von Staatsverträgen ist Aufgabe der Exekutive. Dennoch wäre es zielführend, zumindest den Wissenschaftsausschuss über den Stand der Verhandlungen zu informieren und ihn nicht erst mit der Thematik zu befassen, wenn der Staatsvertrag bereits lange unterzeichnet ist. Warum nicht frühzeitig die Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker im Fachausschuss einbeziehen und deren Vorschläge in die Verhandlungen mit einfließen lassen? Statt dessen bekommen wir nun den fertigen Vertrag vorgelegt, ohne irgendeine realistische Chance zur Nachbesserung zu haben.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Dr. Stange, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist das auf der Tagesordnung stehende Thema – das haben die Redebeiträge gezeigt – inhaltlich durch die Reden schon voll umrissen. Deshalb werde ich es mir ersparen, noch einmal dazu Aussagen zu treffen, was in dem Vertrag geregelt wird. Das ist in drei Redebeiträgen jetzt fast identisch dargestellt worden.
Ich will einen kleinen Schritt zurückgehen. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem der Abgeordneten, in dem es wieder einmal um die Frage der Hochschulzulassungen unter bestimmten Bedingungen ging. Das mag zwar jetzt gerade sehr trockene Materie sein und eigentlich sehr technokratisch daherkommen, was das Gesetz über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen
betrifft; letztlich ist das aber die Grundlage für ein Verfassungsrecht, das wir in Deutschland haben. Jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung hat, hat laut Verfassung die freie Berufswahl. Er muss also in unserem Land einen Studienplatz erhalten können. Das ist anders als in allen anderen Ländern, in denen nicht die formale Qualifikation, ein Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung, zählt, sondern eine Eingangsprüfung bei den Hochschulen. Das wollen wir nicht. Wir wollen unser Grundgesetz nicht ändern. Wir wollen, dass die Hochschulzugangsberechtigung gleichzeitig mit der Freiheit der Berufswahl verbunden ist. Darauf weise ich immer wieder gern hin. Die Freiheit der Berufswahl, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, beginnt bei der Freiheit der Studienwahl.
Diese Freiheit der Studienwahl muss natürlich verfassungsrechtlich gesichert sein. Deshalb, Frau Maicher, ist es nicht so einfach, diese Hochschulzulassung zu regeln. Das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung enthält nur wenige Rahmenbedingungen für die Hochschulzulassung. Die eigentliche Hochschulzulassungsverordnung machen wir im Freistaat. Wir können sie im Freistaat ändern oder regeln, unter welchen Bedingungen Zulassungen erfolgen oder nicht. Das regeln wir über unser Hochschulgesetz und nicht über den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen. Hier ist nur der bundesweit einheitliche Rahmen geregelt, der für alle gelten sollte.
Damit bin ich beim zweiten Thema, weswegen es notwendig ist, einen gemeinsamen Staatsvertrag auszuhandeln. Da sind uns Länder wie Frankreich, die zentralistische Bildungssysteme haben, vielleicht ein bisschen voraus, das einfacher regeln zu können, als das in
Deutschland der Fall ist. Wir haben ein föderales System. In einem föderalen System haben wir 16 Hochschulzulassungsgesetze mit darunter angesiedelten autonomen Hochschulen.
In der Vergangenheit – deswegen gehe ich gern diesen Schritt noch einmal zurück – gab es wesentlich mehr zentrale Numerus-clausus-Fächer. Die zentrale Vergabestelle ZVS, die einige von Ihnen vielleicht noch kennen oder über die Ihre eigene Bewerbung einmal gelaufen ist, gibt es schon seit über zehn Jahren nicht mehr, weil sie aufgrund der Autonomie der Hochschulen nicht mehr so hätte funktionieren können. Deswegen gibt es heute nur noch vier Studiengänge, die überhaupt zentral vergeben werden. Alles andere erfolgt über den örtlichen Numerus clausus.
Damit beginnt das Problem. Der örtliche Numerus clausus, der an jeder Hochschule für jeden Studiengang in allen Bundesländern unterschiedlich ist, führte vor zehn Jahren dazu, dass wir nicht auf die ZVS verzichten konnten. Wir brauchten ein System, das bundesländerübergreifend eine Möglichkeit gibt, ein funktionierendes Bewerbungssystem in Gang zu bringen, damit sich die Studierenden nicht bei drei Hochschulen bewerben, drei Ablehnungen bekommen und dann ein Jahr warten müssen, bis sie sich wieder bewerben können.
Ich erwähne das deshalb, weil es dazugehört und auch, um zu verstehen, warum wir diesen Staatsvertrag und diese gemeinsame Einrichtung brauchen. Es ist der Tat so: Heute beteiligen sich noch nicht alle Hochschulen an dem dialogorientierten Verfahren, weil – das muss auch gesagt werden – die darunterliegende Softwarelösung aus den Siebzigerjahren stammt.
Im Zusammenhang mit dem neuen Staatsvertrag wird es jetzt eine neue Software geben, die dann – Herr Mann hat es vorhin gesagt – ein dreifaches Problem zu lösen hat, nämlich die zentralen Studiengänge, die örtlichen Numerus-clausus-Studiengänge an den einzelnen Hochschulen und eine Rückmeldung an die Studierenden, die einfach nur eine Zulassung bekommen, sich also für einen ganz normalen Studiengang beworben haben, der kein Numerus-clausus-Studiengang ist.
Frau Maicher, damit bin ich bei den Kosten, denn damit werden die Hochschulen – das wissen die Hochschulen, deswegen haben diese auch zugestimmt – in erheblichem Maße ressourcenmäßig und finanziell entlastet. Die Hochschulen müssen bei Numerus-clausus-Studien
gängen heute fünffach, achtfach überbuchen, um sicherzugehen, dass sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation tatsächlich – ich nenne einmal eine Zahl – die hundert Studienplätze, die sie für das Numerus-clausus-Fach vorgehalten haben, auch besetzt bekommen und nicht bei einem aufwendigen Nachrückverfahren vor der Situation stehen, dass vielleicht 10 % der Studienplätze frei bleiben, obwohl es Numerus-clausus-Fächer sind.
Das ist ein sehr aufwendiges Verfahren für die Hochschulen, das mit der Bindung enormer Ressourcen und damit auch finanziellem Einsatz verbunden ist. Die Hochschu
len werden finanziell dadurch entlastet, dass ein Teil dieses Geldes in dieses gemeinsame Verfahren zurückfließt. Deswegen haben sich die Hochschulen dagegen auch nicht zur Wehr gesetzt.
Die Hochschulen haben über das Initiativbudget bereits Gelder erhalten. Sie beteiligen sich schon heute stufenweise an der Finanzierung. Ich bin ganz sicher, dass es auch für die Kunsthochschulen, die ein sehr erlesenes Auswahlverfahren haben, mit Sicherheit nicht an den Finanzen scheitert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es damit bewenden lassen. Ich denke, es ist ein guter und dringend notwendiger Schritt, um den Studierenden, den Hochschulen und letztendlich auch dem Arbeitsmarkt Sicherheit zu geben. Es wird sehr oft davon gesprochen, dass wir an den Hochschulen mehr regulieren sollten. Das ist eine Art von Regulierung, aber nicht im Sinne von Zwangsregulierung, sondern eine Art Regulierung, mit den heutigen technischen Möglichkeiten ein vernünftiges Vergabeverfahren bei den begrenzten Studienplätzen in allen Bundesländern hinzubekommen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag, damit wir das Verfahren in Gang setzen und im nächsten Wintersemester darauf aufbauen können.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 6/7645. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 6/8675. Es liegen hierzu keine Änderungsanträge vor.
Meine Damen und Herren! Unter Bezugnahme auf die eben geführte Debatte möchte ich Ihnen vorschlagen, über die drei Bestandteile des Gesetzentwurfs en bloc abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab über die Überschrift: Artikel 1 – Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung – und Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist den Bestandteilen des Gesetzentwurfes mehrheitlich entsprochen worden.