Da wir in diesem Bereich nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten wollen, ist auch das ein Punkt, Frau Maicher, den wir bei der weiteren Etablierung und Evaluierung von ZEUSS berücksichtigen müssen. Was gut
werden soll, sollte solide, aber nicht zu groß beginnen. Das war übrigens beim EPC nicht anders. Das EPC finanziert sich heute aus den entsprechenden Mitteln der eingeworbenen Anträge. Auf dem Weg sind wir gerade mit ZEUSS. Die ersten Anträge sind eingeworben. Von daher werden wir in absehbarer Zeit sehen und auch darüber berichten, wie sich dieser Weg weiter entwickelt.
Wir haben aber auch für die sächsischen Unternehmen eine Beratungsstruktur, die wir nicht verdoppeln wollen. Das ist das Enterprise European Network, was beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Und wir haben die „Horizont-2020“-Prämie beim Wirtschaftsministerium über einen externen Dienstleister für die Antragsteller bei dem europäischen Programm. Wir haben also alle Strukturen soweit im Blick und versuchen sie sinnvoll und abgegrenzt einzusetzen, dass keine Doppelarbeiten gemacht werden und die Beratung zielgenau stattfindet. Zielgenau heißt bei ZEUSS, dass wir genau den Einrichtungen, nämlich den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, kleineren Unternehmen und den kleinen Forschungseinrichtungen, dabei unter anderem auch den geisteswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zur Seite stehen, die sonst nicht in der Lage wären, aus eigenen Kräften solche Anträge zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sächsischen Erfahrungsträger bringen sich aber auch als Gutachter und Experten der Europäischen Kommission in der Generaldirektion Forschung und bei der Evaluierung von EUProjektanträgen ein und gewinnen dadurch einen hohen Erfahrungsschatz bezüglich des Ablaufs der Evaluierung in der Kommission und der Prioritätensetzung bei der Auswahl der in „Horizont 2020“ geförderten Projekte. Das ist ein wichtiges Wissen, wenn man so will, aus der Insider-Perspektive. Man muss aber wissen, dass Gutachter, die sich dort betätigen, nicht gleichzeitig Antragsteller sein können. Irgendwann erschöpft sich das Potenzial derer, die für solche Aufgaben zur Verfügung stehen. Nichtsdestotrotz ermuntern wir unsere Einrichtungen und die Wissenschaftler, sich als Gutachter zur Verfügung zu stellen.
Es ist bereits erwähnt worden, dass wir dank der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers, also von Ihnen, einen neuen Titel im Haushalt eingeführt haben, nämlich Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme im Bereich Forschung und Innovation. Dieser Titel ist zwar nicht riesig mit 1,2 und 1,4 Millionen Euro, aber es ist ein erster Schritt und ein wichtiges Zeichen an die Einrichtungen und auch zur Unterstützung von ZEUSS, dass zum Beispiel die Vorbereitung der Antragstellung damit unterstützt werden kann, dass Partnerschaften unterstützt werden, zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Forschungsnetzwerkes oder der Europäischen Wissens- und Innovationsgemeinschaften der KICs, wo die Kofinanzierung durch diese Mittel unterstützt werden kann.
Die Richtlinie, abgekürzt EuProNet, ist vom Kabinett verabschiedet und wird am 23. März im Amtsblatt er
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist vieles bereits in den Redebeiträgen erwähnt worden. Ich will auf einige wenige Punkte noch eingehen. Das SMWK ist seit Dezember 2016, um einmal die Dimensionen deutlich zu machen, mit 22 Ministerien aus 18 Ländern und Regionen in einem europäischen Forschungsnetzwerk, dem ERANet Cofund on Biotechnologies, Akronym CoBioTech, wie es so schön heißt, vernetzt. 22 Ministerien, 18 Mitgliedsländer, das ist so ein ERA-Net, um die Themenbereiche Biotechnologie, synthetische Biologie und Systembiologie gemeinsam voranzubringen.
Eine wichtige Aktivität dieses Forschungsnetzwerks unter aktiver Beteiligung unseres Ministeriums sind gemeinsame Ausschreibungen, also sogenannte Calls, die dann vom Netzwerk für gemeinsame Verbundprojekte in den Themenbereichen erfolgen. Derzeit läuft eine zweistufige Evaluierung der Anträge des ersten Calls durch internationale Gutachter. Die ersten Projektverbünde sollen bereits Ende des Jahres starten. Was ist der Mehrwert für uns? Der Mehrwert besteht insbesondere in der Vernetzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in exzellenten internationalen Projekten, in der Bündelung der nationalen Ressourcen. Es ist das Ziel der Europäischen Union, dass die Projektergebnisse allen Teilnehmern uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wir partizipieren also an dem Wissen und den Kenntnissen der Kooperationspartner.
Darüber hinaus unterstützt die Europäische Kommission diese Projekte mit einer Top-Up-Finanzierung von 33 %. Im Rahmen des Europäischen Forschungsnetzwerkes Cofund on Biotechnologies hat das SMWK die Federführung für die Etablierung eines sogenannten Europäischen Biotech-Hubs übernommen.
Die erste Veranstaltung dazu wird in den letzten Januarwochen 2018 in Dresden stattfinden. Dort wird dann auch das erste Mal über die gesamten 22 Ministerien dieses Netzwerk für den Biotec-Hub zusammenkommen. Die Planungen dazu laufen lange im Voraus.
Sie merken vielleicht an diesem einen Beispiel, welche immensen Kraftanstrengungen allein an Koordinierungsaufwand notwendig sind, diese Partner unter ein thematisches Netz zu bringen und daraus dann tatsächlich auch für uns als Sachsen, also nicht für Deutschland als solches, sondern als Sachsen einen Mehrwert zu generieren.
Derzeit bereitet das SMWK gemeinsam mit 34 Ministerien aus 33 Ländern und Regionen ein europäisches Forschungsnetzwerk im Zukunftsbereich personalisierte Medizin vor, das ERA-Net Cofund perMed, das im Rahmen der Vernetzung für die Forscher im gemeinsamen internationalen Projekt Verbünde auf diesem wichtigen Zukunftsfeld schaffen soll. Auch hier bringen wir natürlich, das wissen Sie, unsere eigenen Kompetenzen im Bereich der personalisierten Medizin ein und erhoffen uns davon auch einen deutlichen Sprung an Wissen und Innovation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es bei diesen Beispielen bewenden lassen. Zum KIC in Freiberg ist schon einiges gesagt worden. Auch das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben heute ja schon einmal über das Thema Rohstoffe gesprochen. Dieses europäische Technologieinstitut, Raw Materials, das sein regionales Zentrum in Freiberg hat, ist eine ganz wichtige Ergänzung und Stärkung dieses Standortes.
Die sächsische Wirtschaft und der Wohlstand Sachsens leben von wissenschaftlichem Fortschritt und Innovation. Der Satz ist relativ banal, aber dennoch von einer ungeheuren Wichtigkeit. Die Überzeichnung der Aufrufe von „Horizont 2020“ zeigt deutlich, wie hoch der Bedarf an europäischer Forschungsförderung ist. Auch auf europäischer Ebene müssen daher Forschung, Innovation und die Industrie der Zukunft oberste Priorität haben.
Damit bin ich bei einer Frage, die vorhin gestellt wurde: Was tun wir, um das nächste Forschungsrahmenprogramm bzw. die nächste Etappe nach 2020 vorzubereiten? Vor wenigen Wochen haben wir alle Präsidenten und Vorsitzenden der deutschen Forschungsgemeinschaften eingeladen und gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium ein erstes Gespräch dazu geführt, einschließlich der DFG, wie wir uns gemeinsam vorstellen, in diese neue Runde hineinzugehen. Ich möchte jetzt nicht auf die Details eingehen, aber eines ist uns dort noch einmal sehr deutlich geworden: Nicht nur der Brexit ist eine Bedrohung für die europäische Forschungsgemeinschaft, sondern auch das Interesse der übergroßen Zahl anderer europäischer Länder. Dabei ist natürlich – jetzt ist mein Kollege gerade weg – der Bereich Agrar viel stärker im Interesse der europäischen Länder, als es der Bereich Forschung und Innovation ist. Wir haben zurzeit fünf europäische Länder von den 25, die tatsächlich ein deutliches Interesse daran haben, das europäische Forschungsrahmenprogramm in der Form und in der Breite auch fortzuschreiben. Ein ganz zentraler Grund dafür ist, dass sich das europäische Forschungsrahmenprogramm an Exzellenz orientiert. Wir brauchen also exzellente Wissenschaftlicher und Innovationsstandorte, um tatsächlich partnerschaftlich zusammenarbeiten zu können.
Wir haben dazu ein gemeinsames Positionspapier mit der Staatskanzlei und unseren beiden Ministerien auf den Weg gebracht, in dem Überlegungen für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des 9. Forschungsrahmenprogramms ab 2021 formuliert sind, die wir hier auch gern kommunizieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist zur richtigen Zeit und – ich denke – auch im richtigen Umfang gestellt. Hier sind die Aufgaben skizziert, die zu lösen sind, die vor uns stehen, und zwar jetzt und nicht erst, wenn das Forschungsrahmenprogramm ausläuft. Wir gehen diese Aufgaben, wie Sie vielleicht mitbekommen haben, sehr beherzt an. Ich glaube, dass wir sie bereits angehen, ist kein Grund, dass man diesen Antrag ablehnen sollte. Der Antrag enthält auch die Zukunftsperspektiven.
Meine Damen und Herren! Das Schlusswort haben die Fraktionen CDU und SPD. Wer spricht? Herr Abg. Mann, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich auch für die Debatte bedanken und zumindest noch kurz – ich wollte das vorhin nicht mit einer weiteren Runde ausweiten – auf einzelne Hinweise und Kritiken eingehen zu dem, was die Staatsministerin schon sagte: zur Kritik von Herrn Brühnle und zum Thema Geisteswissenschaften oder die Marginalisierung, die kritisiert wurde.
Auch wir sehen es mit Sorge, dass die Geisteswissenschaften häufig zu wenig Förderung erhalten. Deshalb haben wir nicht zuletzt im Landesforschungsprogramm eine entsprechende Quote eingeführt, damit sichergestellt ist, dass auch sie Mittel erhalten. Aber auf europäischer Ebene ist das nicht ganz so simpel. Geisteswissenschaftliche Fragestellungen sind häufig von kulturellen, politischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen in den einzelnen Ländern geprägt. Bei Projekten, die gerade Kooperation erfordern, wird man nicht so einfach zusammenkommen. Hinzu kommt etwas, was absurd klingt: Europäische Forschungsprojekte sind immer sehr groß in der finanziellen Dimension, größer als die meisten geisteswissenschaftlichen Projekte, die wir in Deutschland haben. Deshalb scheuen manche den hohen Aufwand, insbesondere angesichts geringerer Vergabequoten.
Deswegen ist es ein Beitrag, sich dem stärker zu widmen, interdisziplinäre Forschung zu stärken und unter anderem mit einer Einrichtung wie ZEUSS, die wir hier in Sachsen zurzeit aufbauen, auch auf unsere Hochschulen zuzugehen und zu sagen: Stellt Anträge auch in diesem Bereich. Versucht, Hochschulen auch praktisch zu unterstützen – ich will nicht sagen, an die Hand zu nehmen. Das ist ein Weg, wie wir das anzugehen versuchen.
Frau Dr. Muster, ich möchte Ihnen sagen, dass es deutlich geworden ist: Es gibt einen Unterschied zwischen einer Information und der Stellungnahme zu einem Antrag sowie dem Bericht, den wir einfordern. Hier gibt es eine ganz klare Rollenverteilung zwischen Parlament, Fraktionen und der Staatsregierung. Ich glaube, spätestens in
diesem Bericht werden Sie noch einmal Zahlen finden, die alle Ihre Fragen entweder erschöpfend beantworten oder Ihnen zumindest die Möglichkeit geben, neue zu finden.
Frau Dr. Maicher, Sie hatten die Gründung eines „zweiten EPC“ kritisiert. Dazu hat die Staatsministerin schon deutlich ausgeführt – sehr positiv kommuniziert –, ich versuche es einmal andersherum: Wir hatten in der Enquete-Kommission festgestellt, dass das EPC 1 der TU Dresden a) sehr stark integriert ist innerhalb der Uni und b) leider Gottes nicht von allen sächsischen Hochschulen, insbesondere nicht von denen im nordwestsächsischen Raum, in Anspruch genommen wurde. Deshalb glaube ich, ist der Ansatz zu sagen: Wir brauchen noch eine Einrichtung, die stärker die Unabhängigkeit in sich trägt und alle Hochschulen berät und kooperativ anspricht – ein Ansatz, der durchaus erfolgversprechend ist. Wir sind nach den ersten Erfahrungen ganz guter Dinge.
Ich möchte Sie abschließend dazu auffordern, dass Sie bei dem Thema – auch wenn es nicht jeden vor Spannung von den Stühlen reißt – genauso wie wir einen langen Atem beweisen. Nicht zuletzt, weil gerade die aktuellen Zahlen im Feld ECSEL, also Mikroelektronik, bei dem Sachsen seit über zehn Jahren dabei ist, europäische Fördergelder einzuwerben, sehr hoffnungsfroh stimmen, innerhalb von zwei Jahren schon die Projektzahlen und Fördermittel der vorhergehenden sechs Jahre eingestellt wurden, dass wir zusammen dranbleiben und gemeinsam für eine Stärkung des europäischen Forschungsraumes streiten. Es wird Sachsen nützen. Wir danken insofern für jegliche Unterstützung.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/8127 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei keinen Gegenstimmen, zahlreichen Stimmenthaltungen ist die Drucksache beschlossen.
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: Zunächst die LINKE, dann die CDU-, SPD-, AfDFraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Außerdem hat der sächsische Ausländerbeauftragte um das Wort gebeten. Herr Ausländerbeauftragter, ich werde Ihnen das Wort erteilen, nachdem die Fraktionen
gesprochen haben. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Nagel. – Sie haben das Wort, Frau Nagel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Winter 2016, also vor gut einem Jahr, besuchte der deutsche Innenmi
nister Thomas de Maizière die afghanische Hauptstadt Kabul, um dort für eine Rücknahme von Geflüchteten aus Afghanistan nach Deutschland zu werben. Während dieses Besuches gab es im Zentrum der Stadt einen Selbstmordanschlag. Mindestens 20 Menschen starben dabei, 29 wurden verletzt, die meisten davon Zivilistinnen und Zivilisten. Zum Zeitpunkt des Anschlags aß de Maizière in der deutschen Botschaft zu Mittag.
Im März 2017 – Anschlag auf das Sardar Daud KhanMilitärkrankenhaus in der Hauptstadt Kabul mit 30 Toten und circa 50 Verletzten.
Diese grausame Reihe lässt sich im Monatstakt fortschreiben. Kabul wird von der afghanischen Regierung als eine von drei sicheren Provinzen eingestuft, weitere 31 gelten als unsicher, weil von Krieg, Gewalt und Terror zerrüttet. Die genannten Anschläge – nur sehr exemplarisch ausgewählt – in Kabul dürften aber ganz plastisch belegen, dass diese Differenzierung irreführend ist.
Auf der Website des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik ist mit Stand 15.03.2017, also gestern, unter der Überschrift „Reisewarnung“ zu lesen: „In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen Gewaltverbrechen kommen.“ Nichtsdestotrotz fruchtete die Lobbyarbeit der EU und insbesondere der deutschen Führung bei der afghanischen Regierung. Im Oktober 2016 wurde sowohl zwischen EU als auch Deutschland und Afghanistan ein Rücknahmeabkommen geschlossen. Für ein milliardenschweres Hilfspaket soll Afghanistan demnach Europa bei der Rücknahme von Geflüchteten entgegenkommen.
Ihre 1,7 Milliarden Euro Hilfszahlungen in den Jahren 2017 bis 2020 knüpft die Bundesrepublik Deutschland unter anderem an die Bereitschaft zur Kooperation in Migrationsfragen. So wird Aufbau- und Entwicklungshilfe zum Knebel für die durch den Westen zerstörten und ausgebeuteten Länder, genau wie es derzeit mit einigen afrikanischen Staaten geschieht. Menschenrechte werden so zur reinen Verhandlungsmasse, und das darf aus unserer Sicht nicht sein.
Als Fußnote muss auch zu diesem Treffen – in Kundus hat das stattgefunden –, der von der EU organisierten Geberkonferenz hinzugefügt werden – Fußnote ist natürlich etwas zynisch –, dass einen Tag vor dem Stattfinden der Geberkonferenz die Taliban die Stadt im Norden Afghanistans angriffen. Leider ist dieser Angriff nur ein Mosaiksteinchen in dem wieder heftig entbrannten Kampf
um die Stadt Kundus, die Stadt, in der die deutsche Bundeswehr so für Frieden und Freiheit gesorgt hat.
Schauen wir uns die Zahlen in ihrer Gesamtheit an: Für das Jahr 2016 muss für Afghanistan ein neuer Höchststand an zivilen Opfern verzeichnet werden. 3 498 Tote, 7 920 Verletzte, insgesamt 11 418 Opfer wurden durch die Unterstützungsmission der UNO in ihrem Jahresbericht für 2016 in Afghanistan erfasst. Das ist ein Anstieg von 3 % im Vergleich zum Vorjahr 2015.