Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Wir werden diesem Antrag zustimmen. Aus unserer Sicht wäre es schon schön, wenn es eine kostenlose Schülerbeförderung gäbe. Das wird zwar erst einmal eine Vision bleiben, aber wir denken, wir können uns durchaus auch einmal zu einer Vision bekennen.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf die Drucksache 6/9256, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir jetzt noch einmal ein ganz großes Herzensbedürfnis, zu diesem Änderungsantrag zu sprechen; denn es geht hier unter anderem um die Beflaggung.

Es hat sich gezeigt, dass immer noch nicht jeder verstanden hat, dass es einen Unterschied zwischen einer Beflaggung und einem Fahnenappell gibt. In diesem Änderungsantrag geht es um zwei Punkte: zum einen um die tägliche Beflaggung unserer sächsischen Schulen mit der Bundes- und der Landesflagge und zum anderen um die Nutzung von Schulgebäuden für außerschulische Zwecke nur im Katastrophenfall. Zum letztgenannten Punkt hatte ich mich bereits in meinem Eingangsstatement geäußert;

darauf will ich nicht noch einmal eingehen. Ich werde mich deshalb nur zur Beflaggungsänderung äußern.

Wer von Ihnen weiß denn, ob heute die sächsische und die deutsche Flagge vor dem Landtag wehen?

(Zurufe)

Ja, meine Damen und Herren, sie wehen, und das nicht nur heute. Und wissen Sie, warum beide täglich wehen? – Die Frage geht vor allem an Sie, Frau Zais, von den GRÜNEN,

(Zuruf: Weil der Wind weht!)

Sie werden es nicht glauben: weil die Hausverwaltung diese gehisst hat.

(Petra Zais, GRÜNE: Ach, toll! – Weitere Zurufe)

Sie sehen also, es gibt eine Hausverwaltung, die das macht. Man braucht keinen extra teuer bezahlten angestellten Beflaggungshausmeister.

(Anhaltende Unruhe – Zurufe)

Aber es gibt auch noch andere Gründe, warum wir für diesen Änderungsantrag plädieren: Es geht um Identität. – Ja, das kennen Sie nicht, aber Beflaggung stärkt die nationale und Landesidentität unserer Schüler, also das Zugehörigkeitsgefühl zu unserem Bundesland und zu Deutschland.

(Dirk Panter, SPD: Bisschen Niveau!)

Solche Zugehörigkeiten kennen wir von sportlichen Großveranstaltungen, und dort ist das selbstverständlich. Sportinteressierte unter Ihnen werden sich vielleicht erinnern: Wir hatten Anfang des Jahres die Biathlon-WM, wir hatten die WM der Nordischen Kombination, und ganz selbstverständlich haben Sportler wie Laura Dahlmeier, wie Johannes Fitzek oder wie unser Eric Frenzel am Ende die Deutschlandfahne vor dem Zieleinlauf genommen, und genau diese Geste bewirkt letztendlich, dass es eben nicht nur ein Sieg für den einzelnen Sportler ist, sondern dass wir alle irgendwie gewonnen haben.

Genau diese Selbstverständlichkeit im Umgang mit den Landessymbolen wollen wir an sächsischen Schulen auch haben. Von daher haben Sie also ein wenig Mut zu Sachsen und ein wenig Mut zu Deutschland und stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der AfD)

Wer möchte zum Antrag sprechen? – Ich sehe keinen Gesprächsbedarf. Somit lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf die Nr. 26, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen

Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 26 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Nr. 27 hat keine Änderungsanträge, daher kann ich darüber abstimmen lassen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 27 dennoch mit Mehrheit beschlossen worden.

Ich rufe auf die Drucksache 6/9257, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu einer neuen Nr. 27 a. Frau Kersten, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch das ist mir eine Herzensangelegenheit, auf diesen Änderungsantrag von uns hinzuweisen. Es geht hier noch einmal um die kostenlose Schulspeisung. Wir hatten es schon im Haushalt, wir hatten es auch schon als Antrag, aber ich möchte Ihnen hier noch einmal ans Herz legen und Sie ermuntern, diesem Antrag zuzustimmen.

Der Fokus liegt hier also auf einer täglichen kostenlosen warmen Mahlzeit, aber vor allem auch mit dem Schwerpunkt einer gesunden, zertifizierten Mahlzeit für unsere Kinder. Die gesunde Ernährung wird ja immer wichtiger – die Koalition hat es letztlich auch in ihrer Beschlussempfehlung im Schulgesetzentwurf verankert. Wir wissen auch, dass Übergewicht immer stärker zunimmt. Von daher halten wir diese Position für sehr wichtig und ich hoffe natürlich – Herr Neubert von den LINKEN ist jetzt allerdings nicht anwesend –, dass die LINKEN hier zustimmen, denn Herr Neubert will genau mit diesem Thema in den Bundestagswahlkampf gehen. Mal sehen, wie Sie Gesicht zeigen.

(Zuruf von den LINKEN: Macht er immer!)

Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Bienst, bitte.

Ganz kurz, Frau Präsidentin. Ja, wir sind für gesunde Ernährung – ich denke, wir alle hier in diesem Hause –, aber wir sind gegen eine staatliche Verordnung.

Zum anderen möchte ich noch einmal an die Kosten erinnern. Wir gehen davon aus, dass wir in Zukunft circa 450 000 sächsische Schülerinnen und Schüler im Schulsystem haben werden. Frau Kersten, wir haben nicht nur staatliche Schulen, sondern auch Schulen in freier Trägerschaft, und diese müssen wir genauso mit bedenken.

Wenn Sie einmal 4 Euro pro Tag rechnen, dann sind das 1,8 Millionen Euro pro Tag. Wenn wir fünf Tage pro Woche rechnen, dann sind das rund 9 Millionen Euro in der Woche, und wenn wir mit circa 40 Unterrichtswochen rechnen, dann sind das 360 Millionen Euro – an einer Stelle investiert, wo wir nicht wissen, ob der einzelne Schüler dieses auch annimmt. Hören Sie bitte mit Ihrem Populismus auf! – Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Mario Pecher, SPD)

Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag abgelehnt.

Zu Nr. 28 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Nr. 28 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.

Zu Nr. 29 liegt in Drucksache 6/9258 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor.

(Andrea Kersten, AfD: Ich ziehe den Antrag zurück!)

Der Antrag ist zurückgezogen worden. Daher stimmen wir über die Nr. 29 in der Fassung des Beschlussvorschlags ab. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dagegen; dennoch ist der Nr. 29 zugestimmt worden.

Jetzt rufe ich unter Nr. 30 einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Er ist eingebracht.

(Niesen der Abg. Petra Zais, GRÜNE – Zurufe: Gesundheit!)

Und bekräftigt.

(Heiterkeit)

Wird dazu noch eine Diskussion gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür; dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zu Nr. 30 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen; dennoch ist die Nr. 30 mit Mehrheit angenommen worden.

Zu Nr. 31 liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/9259 vor. Herr Wurlitzer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beantragen mit diesem Änderungsantrag, dass in § 26 a Abs. 3 Nr. 4 die Wörter „mit Einwilligung der Eltern“ gestrichen werden. Es gibt eine ganze Reihe von Schuluntersuchungen, denen die Eltern auch nicht zustimmen müssen. Wir gehen fest davon aus: Wenn die Schulleitung und die Lehrer der festen Überzeugung sind, dass es notwendig ist, das Kind zu untersuchen, dann muss es möglich sein, dass diese Untersuchung auch ohne Einwilligung der Eltern erfolgt. Ich glaube, wir sollten unserem Lehrpersonal vertrauen, dass sie zum Wohle des Kindes handeln. Man muss auch

sagen, dass das Lehrpersonal die Kinder teilweise wesentlich mehr Stunden am Tag sieht als die Eltern.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Welcher Untersuchung müssen denn die Eltern nicht zustimmen?)

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Kennen Sie eine Untersuchung, der die Eltern nicht zustimmen müssen?)

Natürlich, die Eingangsuntersuchung. Auch diese erfolgt letztlich ohne Zustimmung der Eltern.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Die Eltern sind anwesend!)